BFI. Prinzipien für zusätzliche Mittel
- ShortId
-
06.3563
- Id
-
20063563
- Updated
-
27.07.2023 21:59
- Language
-
de
- Title
-
BFI. Prinzipien für zusätzliche Mittel
- AdditionalIndexing
-
36;32;Bildungspolitik;Wachstum;Verpflichtungskredit;Investition;Forschungsförderung;Technologieförderung;Hochschulwesen;Bildungshaushaltsplan
- 1
-
- L04K16020204, Forschungsförderung
- L06K070601051001, Technologieförderung
- L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
- L03K130301, Bildungspolitik
- L03K110901, Investition
- L04K11020306, Verpflichtungskredit
- L04K08020233, Wachstum
- L04K13020501, Hochschulwesen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat angekündigt, die Mittel für Bildung, Forschung und Innovation aufzustocken. Zusätzliche Mittel sollen dem BFI-Bereich tatsächlich zusätzlich zur Verfügung stehen. Verheerend wäre es, wenn diese Mittel bloss ineffiziente Strukturen am Leben erhalten oder wenn andere Finanzträger wie die Kantone sich zulasten des Bundes entlasten würden. </p><p>Auch mit der neuen Bildungsverfassung bleiben die Kantone die Hauptträger des Bildungsbereichs. Idealerweise ist anzupeilen, dass sowohl Bund als auch Kantone ihre Mittel zumindest im Gleichschritt wachsen lassen. Es ist zu beachten, dass die Kantone bereits heute im Berufsbildungsbereich (gemäss Bundesamt für Statistik: Rückgang um 7 bis 9 Prozent bis 2015) und in der allgemeinen Ausbildung (Gymnasien, Fachmittelschulen, Übergangsausbildung: Rückgang um maximal 6 Prozent) nach 2008 entlastet werden. Wenn die hier freiwerdenden Mittel nicht dem BFI-Bereich erhalten bleiben, findet eine Verlagerung der Bildungsfinanzierung von den Kantonen zum Bund statt, was kein Ziel sein kann. Das heutige System, in welchem die EDK vom Bund hohe Zuwachsraten fordert, ohne dass die Kantone sich bezüglich ihrer Zuwachsraten festlegen, hat ausgedient. </p><p>Für neue Bundessubventionen, welche die Hochschulen und damit letztendlich ihre Träger entlasten, sind Ausgleiche in anderen Gefässen vorzusehen. Ansonsten findet eine schleichende Aufgabenübernahme durch den Bund statt.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel im Bereich Bildung, Forschung und Innovation nicht zur Entlastung anderer Träger dienen sollen. Die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 sowie jene über die EU-Forschungsprogramme in den Jahren 2007-2013 bzw. über die Finanzierung der Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU in den Jahren 2008-2013 schaffen die Möglichkeit, Grundsätze zu formulieren, die den Forderungen der Motion nach effizienter Mittelallokation und nach Vermeidung von Doppelspurigkeiten entsprechen. Mit dem geplanten Hochschulrahmengesetz werden weiter die nötigen Instrumente zur Umsetzung der Ziele, insbesondere zur Optimierung der Portfolios, geschaffen.</p><p>Betreffend die Überprüfung bestehender Bundessubventionen sehen das geltende Subventionsgesetz (SuG) sowie die meisten Spezialgesetze bereits heute eine periodische Prüfung vor. Die Überprüfung gemäss SuG wurde vom Bundesrat in seine Ziele für 2007 aufgenommen.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Zusätzliche Mittel für den BFI-Bereich sollen tatsächlich zusätzlich zur Verfügung stehen. Sie dürfen nicht bloss ineffiziente Strukturen weiterfinanzieren. Es ist zu verhindern, dass andere Finanzträger sich zulasten des Bundes entlasten. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erhöhung der Mittel an Prinzipien zu binden. Dazu können gehören:</p><p>- Bereinigung des Angebotes innerhalb eines Hochschultyps und zwischen den einzelnen Hochschultypen;</p><p>- Zusammenlegung unterkritischer Studiengänge;</p><p>- differenzierte Vorgaben z. B. für die Betreuungsverhältnisse. Je nach Studiengang sind durchaus höhere bzw. tiefere Studierendenzahlen möglich und sinnvoll;</p><p>- Konzentration auf weniger Standorte bei der Berufsbildung;</p><p>- Ausgleiche in anderen Gefässen für Bundessubventionen, welche die bisherigen Träger entlasten. Es sind Kostenverlagerungen zu vermeiden;</p><p>- Berücksichtigung, dass ein grosser Teil der Forschung heute in internationalen Netzwerken stattfindet: daher Vermeidung und Abbau von Doppelspurigkeiten zu nationalen Forschungsinstitutionen. Zu beachten ist namentlich die bedeutende Förderung der KMU in den Forschungsprogrammen der EU und durch die KTI. Weiter wird es durch den Aufbau eines Grundlagenforschungsteils in den EU-Forschungsprogrammen zu Doppelspurigkeiten mit dem SNF kommen;</p><p>- Überprüfung bestehender Subventionen durch unabhängige Experten auf ihre Wirkung und auf Kosten-Nutzen-Verhältnisse. Der Auftraggeber für solche Evaluationen ist dabei nicht die Stelle, welche die Subvention ausrichtet (und welche den guten Mitteleinsatz bestätigt haben will).</p>
- BFI. Prinzipien für zusätzliche Mittel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat angekündigt, die Mittel für Bildung, Forschung und Innovation aufzustocken. Zusätzliche Mittel sollen dem BFI-Bereich tatsächlich zusätzlich zur Verfügung stehen. Verheerend wäre es, wenn diese Mittel bloss ineffiziente Strukturen am Leben erhalten oder wenn andere Finanzträger wie die Kantone sich zulasten des Bundes entlasten würden. </p><p>Auch mit der neuen Bildungsverfassung bleiben die Kantone die Hauptträger des Bildungsbereichs. Idealerweise ist anzupeilen, dass sowohl Bund als auch Kantone ihre Mittel zumindest im Gleichschritt wachsen lassen. Es ist zu beachten, dass die Kantone bereits heute im Berufsbildungsbereich (gemäss Bundesamt für Statistik: Rückgang um 7 bis 9 Prozent bis 2015) und in der allgemeinen Ausbildung (Gymnasien, Fachmittelschulen, Übergangsausbildung: Rückgang um maximal 6 Prozent) nach 2008 entlastet werden. Wenn die hier freiwerdenden Mittel nicht dem BFI-Bereich erhalten bleiben, findet eine Verlagerung der Bildungsfinanzierung von den Kantonen zum Bund statt, was kein Ziel sein kann. Das heutige System, in welchem die EDK vom Bund hohe Zuwachsraten fordert, ohne dass die Kantone sich bezüglich ihrer Zuwachsraten festlegen, hat ausgedient. </p><p>Für neue Bundessubventionen, welche die Hochschulen und damit letztendlich ihre Träger entlasten, sind Ausgleiche in anderen Gefässen vorzusehen. Ansonsten findet eine schleichende Aufgabenübernahme durch den Bund statt.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, dass die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel im Bereich Bildung, Forschung und Innovation nicht zur Entlastung anderer Träger dienen sollen. Die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 sowie jene über die EU-Forschungsprogramme in den Jahren 2007-2013 bzw. über die Finanzierung der Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU in den Jahren 2008-2013 schaffen die Möglichkeit, Grundsätze zu formulieren, die den Forderungen der Motion nach effizienter Mittelallokation und nach Vermeidung von Doppelspurigkeiten entsprechen. Mit dem geplanten Hochschulrahmengesetz werden weiter die nötigen Instrumente zur Umsetzung der Ziele, insbesondere zur Optimierung der Portfolios, geschaffen.</p><p>Betreffend die Überprüfung bestehender Bundessubventionen sehen das geltende Subventionsgesetz (SuG) sowie die meisten Spezialgesetze bereits heute eine periodische Prüfung vor. Die Überprüfung gemäss SuG wurde vom Bundesrat in seine Ziele für 2007 aufgenommen.</p><p>In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Zusätzliche Mittel für den BFI-Bereich sollen tatsächlich zusätzlich zur Verfügung stehen. Sie dürfen nicht bloss ineffiziente Strukturen weiterfinanzieren. Es ist zu verhindern, dass andere Finanzträger sich zulasten des Bundes entlasten. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erhöhung der Mittel an Prinzipien zu binden. Dazu können gehören:</p><p>- Bereinigung des Angebotes innerhalb eines Hochschultyps und zwischen den einzelnen Hochschultypen;</p><p>- Zusammenlegung unterkritischer Studiengänge;</p><p>- differenzierte Vorgaben z. B. für die Betreuungsverhältnisse. Je nach Studiengang sind durchaus höhere bzw. tiefere Studierendenzahlen möglich und sinnvoll;</p><p>- Konzentration auf weniger Standorte bei der Berufsbildung;</p><p>- Ausgleiche in anderen Gefässen für Bundessubventionen, welche die bisherigen Träger entlasten. Es sind Kostenverlagerungen zu vermeiden;</p><p>- Berücksichtigung, dass ein grosser Teil der Forschung heute in internationalen Netzwerken stattfindet: daher Vermeidung und Abbau von Doppelspurigkeiten zu nationalen Forschungsinstitutionen. Zu beachten ist namentlich die bedeutende Förderung der KMU in den Forschungsprogrammen der EU und durch die KTI. Weiter wird es durch den Aufbau eines Grundlagenforschungsteils in den EU-Forschungsprogrammen zu Doppelspurigkeiten mit dem SNF kommen;</p><p>- Überprüfung bestehender Subventionen durch unabhängige Experten auf ihre Wirkung und auf Kosten-Nutzen-Verhältnisse. Der Auftraggeber für solche Evaluationen ist dabei nicht die Stelle, welche die Subvention ausrichtet (und welche den guten Mitteleinsatz bestätigt haben will).</p>
- BFI. Prinzipien für zusätzliche Mittel
Back to List