Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

ShortId
06.3567
Id
20063567
Updated
27.07.2023 20:42
Language
de
Title
Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
AdditionalIndexing
15;Arbeitsunfall;Arbeitnehmerschutz;Kompetenzregelung;Berufssterblichkeit;IAO;Berufskrankheit;Arbeitssicherheit;Gastland internationaler Organisationen;EDA
1
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K0702050202, Arbeitssicherheit
  • L04K15040303, IAO
  • L06K070205020204, Arbeitsunfall
  • L06K070205020205, Berufskrankheit
  • L05K0107030101, Berufssterblichkeit
  • L05K1002010302, Gastland internationaler Organisationen
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L03K080409, EDA
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer Botschaft oder einem Bericht über die Instrumente berichten, die an der 95. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Schweizer Regierungsvertreter an der Arbeitskonferenz von Juni 2006 betreffend Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz entspricht klaren Vorgaben des Bundesrates aus dem Jahr 2003, als die ersten Diskussionen zu dieser Frage stattfanden. Seither hat sich die Haltung des Bundesrates nicht verändert. Das Abstimmungsverhalten der Regierungsvertreter im Jahr 2006 entspricht somit den Vorgaben des Bundesrates; diese Haltung bei der Abstimmung sowie die erläuternde Erklärung wurden in einer vorgängigen Konsultation den zuständigen Stellen unterbreitet, insbesondere dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten.</p><p>2. Das Abstimmungsverhalten der Schweizer Regierungsvertreter betraf den Entwurf für ein Instrument, der bei der IAO in Diskussion war; diese Haltung bei der Abstimmung bedeutet keine Infragestellung der Politik des Bundesrates im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz. Der Bundesrat hat seine Ablehnung des vorgeschlagenen Instruments immer wieder kundgetan, denn es bringt keinen Mehrwert gegenüber den bereits international geltenden Schutzmassnahmen im Rahmen von 23 Übereinkommen, 27 Empfehlungen und 19 Sammlungen praktischer Richtlinien und weiterer Grundprinzipien der IAO. Entsprechend dem integrierten Ansatz, der zu Beginn durch die IAO verfolgt wurde, hätten vor der Schaffung eines neuen Instruments die bestehenden Normen konsolidiert werden können.</p><p>3. Das Abstimmungsverhalten der Schweizer Regierungsvertreter richtet sich nach dem Willen des Bundesrates, die IAO mit konsolidierten Nomen auszustatten und damit einen reellen Mehrwert für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weltweit zu schaffen. Sollte die Ratifizierung des Übereinkommens nicht in allen Ländern vorgenommen werden, wird die IAO über keine globale Strategie im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verfügen. Diese Situation dient den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weder in der Schweiz noch in den anderen Ländern.</p><p>4. und 5. Der Bundesrat beantwortet gleichlautende Fragen im Rahmen der Interpellation 06.3566.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>An der Internationalen Arbeitskonferenz vom 15. Juni 2006 in Genf hat sich die Schweizer Delegation in der Schlussabstimmung als einzige Regierungsdelegation der 178 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen die Annahme eines neuen Abkommens über die Förderung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ausgesprochen. Dies geschah, obwohl sich der Vertreter der Schweizer Arbeitgeber nicht gegen diese Bestimmungen aussprach (Enthaltung) und der Vertreter der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Abkommen unterstützte.</p><p>Ich fordere den Bundesrat dazu auf, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Haben die Schweizer Regierungsvertreter anlässlich dieser Abstimmung in Eigenregie gehandelt, oder widerspiegelt ihre Ablehnung des neuen Abkommens über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz den Willen des Bundesrates?</p><p>2. 2004 haben in der Schweiz 189 Menschen bei der Arbeit ihr Leben verloren, und allein im ersten Trimester des Jahres 2006 waren mehr als 60 000 Arbeitsunfälle zu verzeichnen. Bedeutet die ablehnende Haltung der Schweizer Regierungsdelegation, dass der Bundesrat seine Politik in Sachen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert? Gedenkt der Bundesrat nun, keine Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mehr zu treffen? Will er womöglich sogar die heute gültigen Normen infrage stellen?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Haltung seiner Delegation den Interessen der Angestellten in unserem Land dient?</p><p>4. Seit 1920 dient unser Land, ein Vorreiter auf dem Gebiet des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der IAO als Gastland. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die abkapselnde Haltung seiner Delegation den Interessen der Schweiz dient? Birgt eine derartige Isolation nicht die Gefahr, dass Genfs Status als Hauptsitz der IAO auf Dauer gefährdet ist?</p><p>5. Die ablehnende Haltung der Schweizer Regierungsdelegation steht in offenkundigem Widerspruch zur Politik, welche die Schweiz im Bereich der Menschenrechte verfolgt. Erachtet es der Bundesrat aus diesem Grund nicht als angebracht, die Abteilung für Internationale Arbeitsfragen (zurzeit im Seco) dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten anzugliedern, damit die Politik in beiden Bereichen harmonisiert werden kann?</p>
  • Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer Botschaft oder einem Bericht über die Instrumente berichten, die an der 95. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Schweizer Regierungsvertreter an der Arbeitskonferenz von Juni 2006 betreffend Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz entspricht klaren Vorgaben des Bundesrates aus dem Jahr 2003, als die ersten Diskussionen zu dieser Frage stattfanden. Seither hat sich die Haltung des Bundesrates nicht verändert. Das Abstimmungsverhalten der Regierungsvertreter im Jahr 2006 entspricht somit den Vorgaben des Bundesrates; diese Haltung bei der Abstimmung sowie die erläuternde Erklärung wurden in einer vorgängigen Konsultation den zuständigen Stellen unterbreitet, insbesondere dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten.</p><p>2. Das Abstimmungsverhalten der Schweizer Regierungsvertreter betraf den Entwurf für ein Instrument, der bei der IAO in Diskussion war; diese Haltung bei der Abstimmung bedeutet keine Infragestellung der Politik des Bundesrates im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz. Der Bundesrat hat seine Ablehnung des vorgeschlagenen Instruments immer wieder kundgetan, denn es bringt keinen Mehrwert gegenüber den bereits international geltenden Schutzmassnahmen im Rahmen von 23 Übereinkommen, 27 Empfehlungen und 19 Sammlungen praktischer Richtlinien und weiterer Grundprinzipien der IAO. Entsprechend dem integrierten Ansatz, der zu Beginn durch die IAO verfolgt wurde, hätten vor der Schaffung eines neuen Instruments die bestehenden Normen konsolidiert werden können.</p><p>3. Das Abstimmungsverhalten der Schweizer Regierungsvertreter richtet sich nach dem Willen des Bundesrates, die IAO mit konsolidierten Nomen auszustatten und damit einen reellen Mehrwert für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weltweit zu schaffen. Sollte die Ratifizierung des Übereinkommens nicht in allen Ländern vorgenommen werden, wird die IAO über keine globale Strategie im Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz verfügen. Diese Situation dient den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weder in der Schweiz noch in den anderen Ländern.</p><p>4. und 5. Der Bundesrat beantwortet gleichlautende Fragen im Rahmen der Interpellation 06.3566.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>An der Internationalen Arbeitskonferenz vom 15. Juni 2006 in Genf hat sich die Schweizer Delegation in der Schlussabstimmung als einzige Regierungsdelegation der 178 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen die Annahme eines neuen Abkommens über die Förderung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ausgesprochen. Dies geschah, obwohl sich der Vertreter der Schweizer Arbeitgeber nicht gegen diese Bestimmungen aussprach (Enthaltung) und der Vertreter der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Abkommen unterstützte.</p><p>Ich fordere den Bundesrat dazu auf, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Haben die Schweizer Regierungsvertreter anlässlich dieser Abstimmung in Eigenregie gehandelt, oder widerspiegelt ihre Ablehnung des neuen Abkommens über die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz den Willen des Bundesrates?</p><p>2. 2004 haben in der Schweiz 189 Menschen bei der Arbeit ihr Leben verloren, und allein im ersten Trimester des Jahres 2006 waren mehr als 60 000 Arbeitsunfälle zu verzeichnen. Bedeutet die ablehnende Haltung der Schweizer Regierungsdelegation, dass der Bundesrat seine Politik in Sachen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ändert? Gedenkt der Bundesrat nun, keine Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mehr zu treffen? Will er womöglich sogar die heute gültigen Normen infrage stellen?</p><p>3. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Haltung seiner Delegation den Interessen der Angestellten in unserem Land dient?</p><p>4. Seit 1920 dient unser Land, ein Vorreiter auf dem Gebiet des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der IAO als Gastland. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die abkapselnde Haltung seiner Delegation den Interessen der Schweiz dient? Birgt eine derartige Isolation nicht die Gefahr, dass Genfs Status als Hauptsitz der IAO auf Dauer gefährdet ist?</p><p>5. Die ablehnende Haltung der Schweizer Regierungsdelegation steht in offenkundigem Widerspruch zur Politik, welche die Schweiz im Bereich der Menschenrechte verfolgt. Erachtet es der Bundesrat aus diesem Grund nicht als angebracht, die Abteilung für Internationale Arbeitsfragen (zurzeit im Seco) dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten anzugliedern, damit die Politik in beiden Bereichen harmonisiert werden kann?</p>
    • Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

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