Organisation der Bundesfeier auf dem Rütli
- ShortId
-
06.3571
- Id
-
20063571
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Organisation der Bundesfeier auf dem Rütli
- AdditionalIndexing
-
04;Rütliwiese
- 1
-
- L05K0101010104, Nationalfeiertag
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
- L04K05030101, rechtliche Vorschrift
- L04K01060304, Gedächtnisfeier
- L05K0503010102, Gesetz
- L04K08020219, nationale Identität
- L04K08020417, Patriotismus
- L06K050701090102, Landeigentum der öffentlichen Hand
- L05K0403030401, Polizeikontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der von der SGG im 19. Jahrhundert eingesetzten Rütlikommission kommt die Aufgabe zu, das Rütli in seinem ursprünglichen Zustand zu bewahren und für angemessene Ruhe und Ordnung zu sorgen. Seit Ende des Jahrhunderts organisiert die Kommission auch selbstständig die Bundesfeier auf dem Rütli, was gemäss Aussage des Bundesrates vom 9. Dezember 2005 offenbar auch in Zukunft so gehalten werden soll. Dabei geniesst die Rütlikommission offenbar völlige Freiheit, insbesondere was die Wahl der Referenten betrifft. </p><p>Anlässlich der Bundesfeier vom 1. August 2006 hatten die Besucher des Rütli erstmals ein Ticket zu lösen. Unerwünschte und zum Teil unbescholtene Bürger wurden abgewiesen und erhielten kein Ticket. Jene Bürgerinnen und Bürger, welche ein Billet erhielten, mussten in der Folge rigorose Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen. Als Festredner amtete nicht etwa ein Mitglied der Landesregierung, sondern ein ehemaliger Verwaltungsratspräsident der Swisscom, welcher diese Plattform dazu nützte, um seine politische Haltung kund zu tun.</p>
- <p>Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) und die von ihr eingesetzte Rütlikommission nehmen seit 1860 im Auftrag des Bundes die Verwaltung der Rütliwiese wahr. Die Organisation der 1.-August-Feiern und die Bestimmung der Person, welche die Festrede hält, liegen in der Kompetenz der Rütlikommission.</p><p>Der Bundesrat hatte bis anhin keinen Anlass, an der Qualität der Organisation zu zweifeln. Die Kommission hat mit grosser Umsicht die Verwaltung sicherstellt und die Bundesfeiern jahrelang so organisiert, dass sie in Ruhe, Ordnung und Würde durchgeführt werden konnten. Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass nach den Ereignissen am 1. August 2005 zusammen mit den Kantonen zum Teil rigorose Massnahmen beschlossen wurden und die Zulassung zur Feier kontrolliert erfolgte.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Das Recht und die Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sind - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - in Anwendung von Artikel 3 BV traditionell eine Aufgabe der Kantone. Bezogen auf das Rütli heisst das, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beim Kanton Uri liegt.</p><p>2. Nachdem die Feier von 2005 massiv gestört wurde, entschied sich die SGG bzw. die Rütlikommission nach Rücksprache mit den Kantonen Uri und Schwyz für ein Zutrittskontrollsystem. Die Organisation lag in der alleinigen Verantwortung der SGG und der betroffenen Kantone. Der Bundesrat hat zu den Sicherheitsanordnungen keine Stellung zu nehmen.</p><p>Ein Gesuch des Kantons Schwyz um subsidiäre (und somit kostenlose) Armeeunterstützung wurde nicht bewilligt, weil der Subsidiaritätsnachweis nicht erbracht werden konnte. Das VBS erbrachte indes Leistungen der Armee nach der Verordnung über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (SR 510.212).</p><p>3. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, der SGG und der Rütlikommission das Vertrauen und damit die Kompetenz zur Organisation künftiger 1.-August-Feiern zu entziehen oder Empfehlungen zur Organisation und Wahl der Festredner abzugeben. Für alle Festrednerinnen und Festredner gilt in der ganzen Schweiz die Redefreiheit.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten vollumfänglich, was die würdevolle Abwicklung der Feier betrifft. Er hat deshalb die massive Störung der 1.-August-Feier 2005 auf dem Rütli durch Angehörige rechtsextremer Kreise scharf verurteilt. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der SGG und der Rütlikommission, eine für alle interessierten Personen würdige, ungestörte und gewaltfreie Feier zu organisieren. Zur Wahl der Festrednerinnen und Festredner bzw. deren Themenwahl verweisen wir auf die Antwort zu Ziffer 3.</p><p>5. Der Bundesrat hofft, dass in Zukunft eine würdevolle Feier auch ohne ein Ticketsystem möglich sein wird. Es liegt aber in der Verantwortung der Veranstalter, die adäquaten Massnahmen zu ergreifen.</p>
- <p>1. Der Bund ist Eigentümer der Rütliwiese. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen ist die Polizeihoheit auf der Rütliwiese geregelt?</p><p>2. Wie rechtfertigt sich nach Ansicht des Bundesrates der massive Polizeieinsatz und der unverhältnismässig hohe finanzielle Aufwand? Wer trägt diese Kosten?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die Rütlikommission der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) auch weiterhin das richtige Gremium für die Organisation der Bundesfeier ist? Wie soll nach Meinung des Bundesrates die Rütlifeier in Zukunft organisiert und durchgeführt werden?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass die Bundesfeier in einer würdigen Art und Weise abzuhalten ist? Ist er nicht auch der Meinung, dass eine Bundesfeier für alle Schweizerinnen und Schweizer bestimmt ist und dass dies auch der Festredner in dem Sinne zu berücksichtigen hat, dass die 1.-August-Rede nicht zur politischen Brandrede wird?</p><p>5. Ist er nicht auch der Ansicht, dass das Rütli nach wie vor frei zugänglich sein und man vom Ticketsystem wieder Abstand nehmen sollte?</p>
- Organisation der Bundesfeier auf dem Rütli
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der von der SGG im 19. Jahrhundert eingesetzten Rütlikommission kommt die Aufgabe zu, das Rütli in seinem ursprünglichen Zustand zu bewahren und für angemessene Ruhe und Ordnung zu sorgen. Seit Ende des Jahrhunderts organisiert die Kommission auch selbstständig die Bundesfeier auf dem Rütli, was gemäss Aussage des Bundesrates vom 9. Dezember 2005 offenbar auch in Zukunft so gehalten werden soll. Dabei geniesst die Rütlikommission offenbar völlige Freiheit, insbesondere was die Wahl der Referenten betrifft. </p><p>Anlässlich der Bundesfeier vom 1. August 2006 hatten die Besucher des Rütli erstmals ein Ticket zu lösen. Unerwünschte und zum Teil unbescholtene Bürger wurden abgewiesen und erhielten kein Ticket. Jene Bürgerinnen und Bürger, welche ein Billet erhielten, mussten in der Folge rigorose Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen. Als Festredner amtete nicht etwa ein Mitglied der Landesregierung, sondern ein ehemaliger Verwaltungsratspräsident der Swisscom, welcher diese Plattform dazu nützte, um seine politische Haltung kund zu tun.</p>
- <p>Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) und die von ihr eingesetzte Rütlikommission nehmen seit 1860 im Auftrag des Bundes die Verwaltung der Rütliwiese wahr. Die Organisation der 1.-August-Feiern und die Bestimmung der Person, welche die Festrede hält, liegen in der Kompetenz der Rütlikommission.</p><p>Der Bundesrat hatte bis anhin keinen Anlass, an der Qualität der Organisation zu zweifeln. Die Kommission hat mit grosser Umsicht die Verwaltung sicherstellt und die Bundesfeiern jahrelang so organisiert, dass sie in Ruhe, Ordnung und Würde durchgeführt werden konnten. Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass nach den Ereignissen am 1. August 2005 zusammen mit den Kantonen zum Teil rigorose Massnahmen beschlossen wurden und die Zulassung zur Feier kontrolliert erfolgte.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Das Recht und die Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sind - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - in Anwendung von Artikel 3 BV traditionell eine Aufgabe der Kantone. Bezogen auf das Rütli heisst das, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beim Kanton Uri liegt.</p><p>2. Nachdem die Feier von 2005 massiv gestört wurde, entschied sich die SGG bzw. die Rütlikommission nach Rücksprache mit den Kantonen Uri und Schwyz für ein Zutrittskontrollsystem. Die Organisation lag in der alleinigen Verantwortung der SGG und der betroffenen Kantone. Der Bundesrat hat zu den Sicherheitsanordnungen keine Stellung zu nehmen.</p><p>Ein Gesuch des Kantons Schwyz um subsidiäre (und somit kostenlose) Armeeunterstützung wurde nicht bewilligt, weil der Subsidiaritätsnachweis nicht erbracht werden konnte. Das VBS erbrachte indes Leistungen der Armee nach der Verordnung über den Einsatz militärischer Mittel für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten (SR 510.212).</p><p>3. Der Bundesrat sieht keine Veranlassung, der SGG und der Rütlikommission das Vertrauen und damit die Kompetenz zur Organisation künftiger 1.-August-Feiern zu entziehen oder Empfehlungen zur Organisation und Wahl der Festredner abzugeben. Für alle Festrednerinnen und Festredner gilt in der ganzen Schweiz die Redefreiheit.</p><p>4. Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten vollumfänglich, was die würdevolle Abwicklung der Feier betrifft. Er hat deshalb die massive Störung der 1.-August-Feier 2005 auf dem Rütli durch Angehörige rechtsextremer Kreise scharf verurteilt. Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen der SGG und der Rütlikommission, eine für alle interessierten Personen würdige, ungestörte und gewaltfreie Feier zu organisieren. Zur Wahl der Festrednerinnen und Festredner bzw. deren Themenwahl verweisen wir auf die Antwort zu Ziffer 3.</p><p>5. Der Bundesrat hofft, dass in Zukunft eine würdevolle Feier auch ohne ein Ticketsystem möglich sein wird. Es liegt aber in der Verantwortung der Veranstalter, die adäquaten Massnahmen zu ergreifen.</p>
- <p>1. Der Bund ist Eigentümer der Rütliwiese. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen ist die Polizeihoheit auf der Rütliwiese geregelt?</p><p>2. Wie rechtfertigt sich nach Ansicht des Bundesrates der massive Polizeieinsatz und der unverhältnismässig hohe finanzielle Aufwand? Wer trägt diese Kosten?</p><p>3. Ist er der Ansicht, dass die Rütlikommission der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) auch weiterhin das richtige Gremium für die Organisation der Bundesfeier ist? Wie soll nach Meinung des Bundesrates die Rütlifeier in Zukunft organisiert und durchgeführt werden?</p><p>4. Teilt er die Ansicht, dass die Bundesfeier in einer würdigen Art und Weise abzuhalten ist? Ist er nicht auch der Meinung, dass eine Bundesfeier für alle Schweizerinnen und Schweizer bestimmt ist und dass dies auch der Festredner in dem Sinne zu berücksichtigen hat, dass die 1.-August-Rede nicht zur politischen Brandrede wird?</p><p>5. Ist er nicht auch der Ansicht, dass das Rütli nach wie vor frei zugänglich sein und man vom Ticketsystem wieder Abstand nehmen sollte?</p>
- Organisation der Bundesfeier auf dem Rütli
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