Was macht das Seco mit den Steuergeldern?
- ShortId
-
06.3581
- Id
-
20063581
- Updated
-
14.11.2025 09:06
- Language
-
de
- Title
-
Was macht das Seco mit den Steuergeldern?
- AdditionalIndexing
-
04;15;Verwaltungsausgabe;seco;Kostenrechnung;Beschäftigungspolitik;Verwaltungstätigkeit;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L04K08040607, seco
- L04K07020303, Beschäftigungspolitik
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K11020307, Verwaltungsausgabe
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im November 2003 beauftragte das Seco die cf Action GmbH mit der Umsetzung und der Durchführung einer arbeitsmarktlichen Massnahme zugunsten arbeitsloser Kader, der EMR (Executive Management Resource). Die Massnahme war erfolgreich, und dennoch hat das beauftragte Unternehmen darauf verzichtet, sie im Frühjahr 2005 fortzusetzen. Ein ehemaliger leitender Angestellter des Unternehmens hat indes versucht, die Massnahme weiterzuführen, doch das Seco wollte nicht. Offenbar wurden in diese Massnahme über eine Million Franken öffentlicher Gelder investiert. Diese konnten indes nicht über einen angemessenen Zeitraum amortisiert werden, denn tatsächlich scheint die Massnahme nur ein paar Monate gedauert zu haben. Man kann sich des Gedankens nicht erwehren, das Seco agiere wankelmütig und lege wenig Ausdauer an den Tag, wenn man sieht, dass es eine kostspielige (und offenbar auch nützliche) Massnahme ins Leben ruft und wenig später wieder absetzt: eine Politik mit wenig Kohärenz.</p>
- <p>1. Die arbeitsmarktliche Massnahme EMR war ein Projekt, welches zum Ziel hatte, gut qualifizierte arbeitslose Kaderpersonen mittels Projektarbeit zu reintegrieren. Sie wurde im Auftrag des Seco durch die cfA GmbH am 1. November 2003 eröffnet und lief bis am 30. September 2005. Somit stand diese Massnahme während zweier Jahre für die arbeitslosen Stellensuchenden zur Verfügung. Das Projekt wurde in diesen zwei Jahren insgesamt mit rund 970 000 Franken von der Arbeitslosenversicherung finanziert. Mit diesem Betrag wurden zu 80 Prozent Lohnkosten der Programmleitung und -betreuung finanziert, welche für die Arbeitslosenversicherung als Gegenleistung die Eingliederung der arbeitslosen Teilnehmenden gemäss Leistungsvereinbarung durchführte. EMR wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 aufgelöst, wobei die Infrastruktur teilweise verkauft und teilweise in andere arbeitsmarktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung transferiert wurde. Somit konnten auch die restlichen 20 Prozent der Mittel effizient eingesetzt werden. Die Finanzierung erfolgte gemäss den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und den darauf basierenden Weisungen. Der Tagesansatz pro Teilnehmenden lag mit rund 142 Franken deutlich unter dem in den Weisungen vorgegebenen Maximalansatz für Massnahmen mit der entsprechenden Zielgruppe.</p><p>2. Normalerweise ist es Aufgabe der Kantone, arbeitsmarktliche Massnahmen bereitzustellen. Sie bewilligen die Durchführung fast aller dieser Massnahmen, ausser eine Massnahme kostet mehr als 5 Millionen Franken pro Jahr oder wird national durchgeführt. Gemäss konstanter Praxis, welche auch in den Weisungen festgehalten ist, führt das Seco jedoch nur im Auftrag der Kantone eine Massnahme auf nationaler Ebene durch. Für diese müssen nicht nur die üblichen Bedingungen der arbeitsmarktlichen Massnahmen erfüllt sein, sondern auch der explizite Bedarfsnachweis der betroffenen Kantone muss vorhanden sein. Insbesondere Letzteres war für EMR gegen Ende nicht mehr der Fall. Die Kantone, welche in der Vergangenheit arbeitslose Teilnehmende in die EMR schickten, haben daraufhin entschieden, diese Massnahme ab 2006 nicht mehr in ihr Angebot aufzunehmen, da sie für dieses Zielpublikum eigene, adäquatere Instrumente entwickelt haben.</p><p>Es ist normal und erwünscht, dass die Kantone die arbeitsmarktlichen Massnahmen, welche die arbeitslosen Personen weiterqualifizieren sollen, regelmässig überprüfen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anpassen. Ansonsten läuft die Arbeitslosenversicherung Gefahr, an den veränderten Bedürfnissen des Arbeitsmarktes vorbeizuqualifizieren. Dies würde schliesslich viel höhere Kosten verursachen als die Streichung bestehender Massnahmen, welche nicht mehr den Bedürfnissen entsprechen. Im Zuge einer solchen Überprüfung kamen die involvierten Kantone zum Schluss, EMR nicht mehr in ihr Angebot aufnehmen zu wollen. Dies wurde von den betroffenen Kantonen dem Seco im Verlauf des Jahres 2005 offiziell mitgeteilt. Die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen in der Arbeitslosenversicherung sowie die offizielle Haltung der Kantone betreffend EMR haben dem Seco keine andere Wahl gelassen, als die cfA GmbH gemäss Leistungsvereinbarung mit der ordentlichen Auflösung von EMR als von der Arbeitslosenversicherung finanzierter Massnahme zu beauftragen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände und der entsprechenden Rahmenbedingungen konnte das Seco diese Massnahmen nicht mehr weiterfinanzieren, umso mehr als die Kompetenz der Teilnahmebewilligung allein bei den Kantonen liegt und das Seco keinen Einfluss darauf nehmen kann.</p><p>3. Da die Massnahme EMR gemäss den gesetzlichen Vorgaben, den entsprechenden vordefinierten Prozessen zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen sowie der vorgängig abgeschlossenen Leistungsvereinbarung behandelt wurde, sieht das Seco keine Notwendigkeit, spezielle Schritte einzuleiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass eine spezifische der arbeitsmarktlichen Massnahmen, nämlich die Executive Management Resource, rund eine Million verschlungen hat und gerade einmal ein paar Monate gedauert hat?</p><p>2. Stimmt es, dass es nach Auffassung der für die Umsetzung dieser Massnahme zuständigen Person nicht unerlässlich war, diese Massnahme abzusetzen?</p><p>3. Wurden im Seco Schritte unternommen, um solche Fälle zu vermeiden?</p>
- Was macht das Seco mit den Steuergeldern?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im November 2003 beauftragte das Seco die cf Action GmbH mit der Umsetzung und der Durchführung einer arbeitsmarktlichen Massnahme zugunsten arbeitsloser Kader, der EMR (Executive Management Resource). Die Massnahme war erfolgreich, und dennoch hat das beauftragte Unternehmen darauf verzichtet, sie im Frühjahr 2005 fortzusetzen. Ein ehemaliger leitender Angestellter des Unternehmens hat indes versucht, die Massnahme weiterzuführen, doch das Seco wollte nicht. Offenbar wurden in diese Massnahme über eine Million Franken öffentlicher Gelder investiert. Diese konnten indes nicht über einen angemessenen Zeitraum amortisiert werden, denn tatsächlich scheint die Massnahme nur ein paar Monate gedauert zu haben. Man kann sich des Gedankens nicht erwehren, das Seco agiere wankelmütig und lege wenig Ausdauer an den Tag, wenn man sieht, dass es eine kostspielige (und offenbar auch nützliche) Massnahme ins Leben ruft und wenig später wieder absetzt: eine Politik mit wenig Kohärenz.</p>
- <p>1. Die arbeitsmarktliche Massnahme EMR war ein Projekt, welches zum Ziel hatte, gut qualifizierte arbeitslose Kaderpersonen mittels Projektarbeit zu reintegrieren. Sie wurde im Auftrag des Seco durch die cfA GmbH am 1. November 2003 eröffnet und lief bis am 30. September 2005. Somit stand diese Massnahme während zweier Jahre für die arbeitslosen Stellensuchenden zur Verfügung. Das Projekt wurde in diesen zwei Jahren insgesamt mit rund 970 000 Franken von der Arbeitslosenversicherung finanziert. Mit diesem Betrag wurden zu 80 Prozent Lohnkosten der Programmleitung und -betreuung finanziert, welche für die Arbeitslosenversicherung als Gegenleistung die Eingliederung der arbeitslosen Teilnehmenden gemäss Leistungsvereinbarung durchführte. EMR wurde in der zweiten Hälfte des Jahres 2005 aufgelöst, wobei die Infrastruktur teilweise verkauft und teilweise in andere arbeitsmarktliche Massnahmen der Arbeitslosenversicherung transferiert wurde. Somit konnten auch die restlichen 20 Prozent der Mittel effizient eingesetzt werden. Die Finanzierung erfolgte gemäss den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und den darauf basierenden Weisungen. Der Tagesansatz pro Teilnehmenden lag mit rund 142 Franken deutlich unter dem in den Weisungen vorgegebenen Maximalansatz für Massnahmen mit der entsprechenden Zielgruppe.</p><p>2. Normalerweise ist es Aufgabe der Kantone, arbeitsmarktliche Massnahmen bereitzustellen. Sie bewilligen die Durchführung fast aller dieser Massnahmen, ausser eine Massnahme kostet mehr als 5 Millionen Franken pro Jahr oder wird national durchgeführt. Gemäss konstanter Praxis, welche auch in den Weisungen festgehalten ist, führt das Seco jedoch nur im Auftrag der Kantone eine Massnahme auf nationaler Ebene durch. Für diese müssen nicht nur die üblichen Bedingungen der arbeitsmarktlichen Massnahmen erfüllt sein, sondern auch der explizite Bedarfsnachweis der betroffenen Kantone muss vorhanden sein. Insbesondere Letzteres war für EMR gegen Ende nicht mehr der Fall. Die Kantone, welche in der Vergangenheit arbeitslose Teilnehmende in die EMR schickten, haben daraufhin entschieden, diese Massnahme ab 2006 nicht mehr in ihr Angebot aufzunehmen, da sie für dieses Zielpublikum eigene, adäquatere Instrumente entwickelt haben.</p><p>Es ist normal und erwünscht, dass die Kantone die arbeitsmarktlichen Massnahmen, welche die arbeitslosen Personen weiterqualifizieren sollen, regelmässig überprüfen und den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anpassen. Ansonsten läuft die Arbeitslosenversicherung Gefahr, an den veränderten Bedürfnissen des Arbeitsmarktes vorbeizuqualifizieren. Dies würde schliesslich viel höhere Kosten verursachen als die Streichung bestehender Massnahmen, welche nicht mehr den Bedürfnissen entsprechen. Im Zuge einer solchen Überprüfung kamen die involvierten Kantone zum Schluss, EMR nicht mehr in ihr Angebot aufnehmen zu wollen. Dies wurde von den betroffenen Kantonen dem Seco im Verlauf des Jahres 2005 offiziell mitgeteilt. Die Kompetenz- und Aufgabenteilung zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen in der Arbeitslosenversicherung sowie die offizielle Haltung der Kantone betreffend EMR haben dem Seco keine andere Wahl gelassen, als die cfA GmbH gemäss Leistungsvereinbarung mit der ordentlichen Auflösung von EMR als von der Arbeitslosenversicherung finanzierter Massnahme zu beauftragen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände und der entsprechenden Rahmenbedingungen konnte das Seco diese Massnahmen nicht mehr weiterfinanzieren, umso mehr als die Kompetenz der Teilnahmebewilligung allein bei den Kantonen liegt und das Seco keinen Einfluss darauf nehmen kann.</p><p>3. Da die Massnahme EMR gemäss den gesetzlichen Vorgaben, den entsprechenden vordefinierten Prozessen zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen sowie der vorgängig abgeschlossenen Leistungsvereinbarung behandelt wurde, sieht das Seco keine Notwendigkeit, spezielle Schritte einzuleiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Stimmt es, dass eine spezifische der arbeitsmarktlichen Massnahmen, nämlich die Executive Management Resource, rund eine Million verschlungen hat und gerade einmal ein paar Monate gedauert hat?</p><p>2. Stimmt es, dass es nach Auffassung der für die Umsetzung dieser Massnahme zuständigen Person nicht unerlässlich war, diese Massnahme abzusetzen?</p><p>3. Wurden im Seco Schritte unternommen, um solche Fälle zu vermeiden?</p>
- Was macht das Seco mit den Steuergeldern?
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