Reduktion von Mehrlingsschwangerschaften in utero und in vitro
- ShortId
-
06.3585
- Id
-
20063585
- Updated
-
28.07.2023 11:44
- Language
-
de
- Title
-
Reduktion von Mehrlingsschwangerschaften in utero und in vitro
- AdditionalIndexing
-
2841;Bioethik;Embryo;Mutterschaft;medizinischer Unterricht;künstliche Fortpflanzung
- 1
-
- L03K010304, künstliche Fortpflanzung
- L06K010703040101, Embryo
- L05K0107030401, Mutterschaft
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- L05K1603010401, Bioethik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>- Seit der Einführung der In-vitro-Fertilisation (IVF) ist auch in der Schweiz die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften massiv angestiegen. </p><p>- Durch hormonelle Stimulationen und das medikamentöse Auslösen des Eisprungs gibt es aber auch bei der Zeugung in utero vermehrt Mehrlinge, die jedoch in der Schweiz statistisch nicht erfasst sind. </p><p>- Aufgrund dieses starken Anstiegs der Mehrlingsschwangerschaften klagen in allen Schweizer Zentrumsspitälern die Neonatologie-Abteilungen über die steigende Anzahl von Frühgeburten mit Mehrlingen sowie über Engpässe und fehlende Kapazitäten sowie über enorme Kostensteigerungen. </p><p>- Mehrlingsschwangerschaften bedeuten deutlich erhöhte Risiken für die Mutter, die Ungeborenen und die Neugeborenen. </p><p>- Die Zusatzkosten bei Mehrlingen während der Schwangerschaft und der Geburt sowie bei den gehäuft auftretenden Frühgeburten sind extrem hoch und steigen exponentiell mit der Anzahl Mehrlinge. </p><p>- Durch gezielte Ausbildung der Ärzteschaft sowie mit einem Monitoring während der hormonellen Stimulation bei Sterilitätsbehandlungen kann die Anzahl der Mehrlinge stark reduziert werden, wie Qualitätssicherungsmodelle im Ausland gezeigt haben. </p><p>- Erfahrungen in Schweden und weiteren nordischen Ländern zeigen, dass bei der IVF durch die Beschränkung der Anzahl einzupflanzender Embryonen und die gezielte Förderung des Single-Embryo-Transfers (Einpflanzen von nur einem Embryo) nach der Entwicklung mehrerer befruchteter Eizellen die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften massiv zurückging und innerhalb weniger Jahre nach Umstellung gegen null respektive den natürlichen Anteil tendiert. </p><p>Ethisch ist es heute nicht mehr zu verantworten, betroffene Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch entweder bedeutend reduzierte Erfolgschancen oder massiv erhöhte Risiken bei Mehrlingen zuzumuten. </p><p>Es soll erlaubt werden, dass mehrere Embryonen entwickelt werden und nur ein einziger in die Gebärmutter übertragen wird. Überzählige Embryonen sollen konserviert werden dürfen für weitere IVF-Zyklen oder zusätzliche Kinder. Nach einer Aufbewahrungszeit von fünf Jahren können sie vernichtet oder für die Stammzellenforschung verwendet werden.</p>
- <p>Zwillings- und andere Mehrlingsschwangerschaften können ohne jede ärztliche Beeinflussung entstehen, sind aber bei der In-vitro-Fertilisation und bei der hormonellen Stimulation der Frau mit anschliessender natürlicher Zeugung bedeutend häufiger, wie der Motionär zu Recht geltend macht.</p><p>Der Bundesrat ist nicht überzeugt, dass die Möglichkeiten zur Reduktion der Mehrlingsrate bei der In-vitro-Fertilisation im Rahmen des geltenden Verfassungs- und Gesetzesrechts ausgeschöpft sind. Das Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt die Erzeugung von höchstens drei Embryonen. Diese Maximalzahl muss nicht in jedem Fall erreicht werden. Die Mehrlingsrate liesse sich wohl bereits beachtlich senken, wenn sich die fortpflanzungsmedizinischen Zentren darauf verständigen würden, bei jungen Frauen nur einen Embryo zu erzeugen und zu transferieren. Die Methode der Kryokonservierung von Vorkernstadien anstelle von Embryonen hat in der Schweiz einen hohen Standard erreicht, sodass die übrigen befruchteten Eizellen für weitere Behandlungszyklen verwendet werden können.</p><p>Allerdings sind die Möglichkeiten zur Selektion von Embryonen nach dem geltenden Recht äusserst beschränkt, dies im Gegensatz zu vielen ausländischen Rechtsordnungen, welche die Erzeugung und Selektion sowie die Kryokonservierung von Embryonen weitgehend ohne Einschränkung erlauben. Der schweizerische Verfassungs- und Gesetzgeber hat sich bewusst für sehr strenge Rahmenbedingungen betreffend die In-vitro-Fertilisation entschieden. Der Bundesrat ist heute nicht bereit, einen verpflichtenden Auftrag entgegenzunehmen, dem Parlament eine Verfassungs- und Gesetzesrevision zur Aufhebung des letzten Teilsatzes von Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe c BV zu unterbreiten. </p><p>Was die hormonelle Sterilitätsbehandlung ohne In-vitro-Fertilisation betrifft, so ist es nach Auffassung des Bundesrates primär Aufgabe der Fachgesellschaften, für die erforderliche Weiterbildung zu sorgen und der FMH die Schaffung von allenfalls zusätzlich notwendigen Facharzttiteln zu beantragen. </p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass - soweit überblickbar - verlässliche medizinische, sozialpsychologische und wirtschaftliche Grundlagen fehlen, um Zwillings- und andere Mehrlingsschwangerschaften bezogen auf die schweizerischen Verhältnisse aus einer ganzheitlichen Sicht zu bewerten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer Revision der Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen für die Fortpflanzungsmedizin eine Reduktion der Mehrlingsschwangerschaften in vitro zu erzielen durch die gezielte Förderung des Single-Embryo-Transfers (Einpflanzen von nur einem Embryo) bei unveränderten Schwangerschaftsraten. Künftig soll es ermöglicht werden, mehrere Embryonen zu entwickeln und anschliessend den Single-Embryo-Transfer zu erlauben. In Verfassung und Gesetz sollen die Bestimmungen gestrichen werden, wonach nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden dürfen, als ihr sofort eingepflanzt werden können (Art. 119 Abschnitt 2c letzter Satz BV). Die Reduktion der Mehrlingsschwangerschaften in utero soll durch Qualitätsanforderungen mit Zusatzausbildungen, Fähigkeitszeugnissen und Facharzttiteln erreicht werden.</p>
- Reduktion von Mehrlingsschwangerschaften in utero und in vitro
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>- Seit der Einführung der In-vitro-Fertilisation (IVF) ist auch in der Schweiz die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften massiv angestiegen. </p><p>- Durch hormonelle Stimulationen und das medikamentöse Auslösen des Eisprungs gibt es aber auch bei der Zeugung in utero vermehrt Mehrlinge, die jedoch in der Schweiz statistisch nicht erfasst sind. </p><p>- Aufgrund dieses starken Anstiegs der Mehrlingsschwangerschaften klagen in allen Schweizer Zentrumsspitälern die Neonatologie-Abteilungen über die steigende Anzahl von Frühgeburten mit Mehrlingen sowie über Engpässe und fehlende Kapazitäten sowie über enorme Kostensteigerungen. </p><p>- Mehrlingsschwangerschaften bedeuten deutlich erhöhte Risiken für die Mutter, die Ungeborenen und die Neugeborenen. </p><p>- Die Zusatzkosten bei Mehrlingen während der Schwangerschaft und der Geburt sowie bei den gehäuft auftretenden Frühgeburten sind extrem hoch und steigen exponentiell mit der Anzahl Mehrlinge. </p><p>- Durch gezielte Ausbildung der Ärzteschaft sowie mit einem Monitoring während der hormonellen Stimulation bei Sterilitätsbehandlungen kann die Anzahl der Mehrlinge stark reduziert werden, wie Qualitätssicherungsmodelle im Ausland gezeigt haben. </p><p>- Erfahrungen in Schweden und weiteren nordischen Ländern zeigen, dass bei der IVF durch die Beschränkung der Anzahl einzupflanzender Embryonen und die gezielte Förderung des Single-Embryo-Transfers (Einpflanzen von nur einem Embryo) nach der Entwicklung mehrerer befruchteter Eizellen die Zahl der Mehrlingsschwangerschaften massiv zurückging und innerhalb weniger Jahre nach Umstellung gegen null respektive den natürlichen Anteil tendiert. </p><p>Ethisch ist es heute nicht mehr zu verantworten, betroffene Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch entweder bedeutend reduzierte Erfolgschancen oder massiv erhöhte Risiken bei Mehrlingen zuzumuten. </p><p>Es soll erlaubt werden, dass mehrere Embryonen entwickelt werden und nur ein einziger in die Gebärmutter übertragen wird. Überzählige Embryonen sollen konserviert werden dürfen für weitere IVF-Zyklen oder zusätzliche Kinder. Nach einer Aufbewahrungszeit von fünf Jahren können sie vernichtet oder für die Stammzellenforschung verwendet werden.</p>
- <p>Zwillings- und andere Mehrlingsschwangerschaften können ohne jede ärztliche Beeinflussung entstehen, sind aber bei der In-vitro-Fertilisation und bei der hormonellen Stimulation der Frau mit anschliessender natürlicher Zeugung bedeutend häufiger, wie der Motionär zu Recht geltend macht.</p><p>Der Bundesrat ist nicht überzeugt, dass die Möglichkeiten zur Reduktion der Mehrlingsrate bei der In-vitro-Fertilisation im Rahmen des geltenden Verfassungs- und Gesetzesrechts ausgeschöpft sind. Das Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt die Erzeugung von höchstens drei Embryonen. Diese Maximalzahl muss nicht in jedem Fall erreicht werden. Die Mehrlingsrate liesse sich wohl bereits beachtlich senken, wenn sich die fortpflanzungsmedizinischen Zentren darauf verständigen würden, bei jungen Frauen nur einen Embryo zu erzeugen und zu transferieren. Die Methode der Kryokonservierung von Vorkernstadien anstelle von Embryonen hat in der Schweiz einen hohen Standard erreicht, sodass die übrigen befruchteten Eizellen für weitere Behandlungszyklen verwendet werden können.</p><p>Allerdings sind die Möglichkeiten zur Selektion von Embryonen nach dem geltenden Recht äusserst beschränkt, dies im Gegensatz zu vielen ausländischen Rechtsordnungen, welche die Erzeugung und Selektion sowie die Kryokonservierung von Embryonen weitgehend ohne Einschränkung erlauben. Der schweizerische Verfassungs- und Gesetzgeber hat sich bewusst für sehr strenge Rahmenbedingungen betreffend die In-vitro-Fertilisation entschieden. Der Bundesrat ist heute nicht bereit, einen verpflichtenden Auftrag entgegenzunehmen, dem Parlament eine Verfassungs- und Gesetzesrevision zur Aufhebung des letzten Teilsatzes von Artikel 119 Absatz 2 Buchstabe c BV zu unterbreiten. </p><p>Was die hormonelle Sterilitätsbehandlung ohne In-vitro-Fertilisation betrifft, so ist es nach Auffassung des Bundesrates primär Aufgabe der Fachgesellschaften, für die erforderliche Weiterbildung zu sorgen und der FMH die Schaffung von allenfalls zusätzlich notwendigen Facharzttiteln zu beantragen. </p><p>Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass - soweit überblickbar - verlässliche medizinische, sozialpsychologische und wirtschaftliche Grundlagen fehlen, um Zwillings- und andere Mehrlingsschwangerschaften bezogen auf die schweizerischen Verhältnisse aus einer ganzheitlichen Sicht zu bewerten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einer Revision der Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen für die Fortpflanzungsmedizin eine Reduktion der Mehrlingsschwangerschaften in vitro zu erzielen durch die gezielte Förderung des Single-Embryo-Transfers (Einpflanzen von nur einem Embryo) bei unveränderten Schwangerschaftsraten. Künftig soll es ermöglicht werden, mehrere Embryonen zu entwickeln und anschliessend den Single-Embryo-Transfer zu erlauben. In Verfassung und Gesetz sollen die Bestimmungen gestrichen werden, wonach nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden dürfen, als ihr sofort eingepflanzt werden können (Art. 119 Abschnitt 2c letzter Satz BV). Die Reduktion der Mehrlingsschwangerschaften in utero soll durch Qualitätsanforderungen mit Zusatzausbildungen, Fähigkeitszeugnissen und Facharzttiteln erreicht werden.</p>
- Reduktion von Mehrlingsschwangerschaften in utero und in vitro
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