Bundesrat Blochers Äusserung zur Rassismusstrafnorm

ShortId
06.3589
Id
20063589
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Bundesrat Blochers Äusserung zur Rassismusstrafnorm
AdditionalIndexing
08;12
1
  • L04K10020102, diplomatische Beziehungen
  • L04K10020112, Staatsbesuch
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L04K03010508, Türkei
  • L04K05020401, Rassendiskriminierung
  • L03K080702, Gesetzgebungsverfahren
  • L04K05010207, Strafgesetzbuch
  • L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • L05K0401020101, Armenien-Frage
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Nachgang zu den Äusserungen des Vorstehers des EJPD anlässlich seiner Türkeireise vom 3. bis 5. Oktober 2006, in denen dieser angekündigt hat, dass sein Departement eine Änderung der Antirassismusstrafnorm prüfe, hat der Bundespräsident am 18. Oktober 2006 im Namen des Bundesrates zusammengefasst folgende Erklärung abgegeben:</p><p>Der Bundesrat bedauert, dass der Vorsteher des EJPD im Ausland Überlegungen öffentlich machte, die in seinem Departement zur Frage einer Änderung der Antirassismusstrafnorm angestellt werden. Dies könnte den Eindruck erweckt haben, dass die Schweiz unter äusserem Druck legiferiert. Hingegen erachtet es der Bundesrat als legitim, über Änderungen bestehender Gesetze nachzudenken. Der Vorsteher des EJPD ist frei, dem Bundesrat eine Änderung der Antirassismusstrafnorm vorzuschlagen. Anschliessend würde der Bundesrat, dann allenfalls das Parlament und schliesslich vielleicht das Volk darüber entscheiden. Im Übrigen hat sich der Bundesrat einmal mehr gegen eine Aufhebung von Artikel 261bis StGB ausgesprochen.</p><p>Was die zweite Frage betrifft, so hält der Bundesrat an seiner Haltung gegenüber dem Postulat Vaudroz 02.3069, das vom Nationalrat am 16. Dezember 2003 überwiesen wurde, fest. Er hat seinerzeit beantragt, das Postulat sei abzulehnen, und er hat seine Gründe angeführt; diese gelten für ihn unverändert. Der Bundesrat setzt auf den offiziellen und regelmässigen Dialog mit der Türkei.</p>
  • <p>Namens der EVP-Nationalräte stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Ist er bereit, sich unmissverständlich von Bundesrat Christoph Blochers schockierender Aussage betreffend die Antirassismusstrafnorm bei seinem Besuch in der Türkei zu distanzieren? </p><p>2. Ist er bereit, den vom Nationalrat überwiesenen Vorstoss für die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern bei seinen Äusserungen und seinem Verhalten zu respektieren? </p><p>3. Ist er bereit, auf jeglichen Antrag auf Änderung der Rassismusstrafnorm zu verzichten?</p>
  • Bundesrat Blochers Äusserung zur Rassismusstrafnorm
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Nachgang zu den Äusserungen des Vorstehers des EJPD anlässlich seiner Türkeireise vom 3. bis 5. Oktober 2006, in denen dieser angekündigt hat, dass sein Departement eine Änderung der Antirassismusstrafnorm prüfe, hat der Bundespräsident am 18. Oktober 2006 im Namen des Bundesrates zusammengefasst folgende Erklärung abgegeben:</p><p>Der Bundesrat bedauert, dass der Vorsteher des EJPD im Ausland Überlegungen öffentlich machte, die in seinem Departement zur Frage einer Änderung der Antirassismusstrafnorm angestellt werden. Dies könnte den Eindruck erweckt haben, dass die Schweiz unter äusserem Druck legiferiert. Hingegen erachtet es der Bundesrat als legitim, über Änderungen bestehender Gesetze nachzudenken. Der Vorsteher des EJPD ist frei, dem Bundesrat eine Änderung der Antirassismusstrafnorm vorzuschlagen. Anschliessend würde der Bundesrat, dann allenfalls das Parlament und schliesslich vielleicht das Volk darüber entscheiden. Im Übrigen hat sich der Bundesrat einmal mehr gegen eine Aufhebung von Artikel 261bis StGB ausgesprochen.</p><p>Was die zweite Frage betrifft, so hält der Bundesrat an seiner Haltung gegenüber dem Postulat Vaudroz 02.3069, das vom Nationalrat am 16. Dezember 2003 überwiesen wurde, fest. Er hat seinerzeit beantragt, das Postulat sei abzulehnen, und er hat seine Gründe angeführt; diese gelten für ihn unverändert. Der Bundesrat setzt auf den offiziellen und regelmässigen Dialog mit der Türkei.</p>
    • <p>Namens der EVP-Nationalräte stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Ist er bereit, sich unmissverständlich von Bundesrat Christoph Blochers schockierender Aussage betreffend die Antirassismusstrafnorm bei seinem Besuch in der Türkei zu distanzieren? </p><p>2. Ist er bereit, den vom Nationalrat überwiesenen Vorstoss für die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern bei seinen Äusserungen und seinem Verhalten zu respektieren? </p><p>3. Ist er bereit, auf jeglichen Antrag auf Änderung der Rassismusstrafnorm zu verzichten?</p>
    • Bundesrat Blochers Äusserung zur Rassismusstrafnorm

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