Anpassung der Zwangsabgabenquote an die OECD-Standards

ShortId
06.3590
Id
20063590
Updated
27.07.2023 20:54
Language
de
Title
Anpassung der Zwangsabgabenquote an die OECD-Standards
AdditionalIndexing
24;Steuersenkung;Gebühren;Steuer;Einnahmen der öffentlichen Hand;Staatsquote;OECD;Angleichung der Normen;Versicherungsprämie;Steuerbelastung
1
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L04K11080109, Staatsquote
  • L03K110702, Steuer
  • L05K1110011305, Versicherungsprämie
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
  • L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
  • L03K150222, OECD
  • L05K1107020401, Gebühren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 18. April 2006 feierte Finanzminister Merz den "Tag der erfüllten Steuerpflicht". Diese Rechnung ist zwar kreativ, aber die Party wurde leider viel zu früh gefeiert. Die Berechnung des Bundes für die Fiskalquote basiert leider auf international nicht vergleichbaren Faktoren, welche happige Zwangsabgaben wie etwa UVG-, BVG-, Krankenkassenprämien usw. nicht berücksichtigt. Nähme Herr Bundesrat Merz sämtliche Zwangsabgaben zur Datierung des "Tages der erfüllten Steuerpflicht", so müsste er ihn in seinen Sommerferien begehen. Der Durchschnittseinwohner in der Schweiz arbeitete nicht "nur" die ersten 108 Tage für den Staat, sondern sogar die ersten 156 Tage des Jahres. Die SVP fordert daher, dass sich der Bundesrat an die internationalen Vorgaben der OECD bei der Berechnung der Staats- und Zwangsabgabenquote hält. Es darf nicht länger sein, dass aufgrund zweifelhafter Definitionen beschönigte Resultate ausgewiesen werden.</p>
  • <p>Die publizierten Daten zur Fiskal- und Staatsquote stehen im Einklang mit den Standarddefinitionen der OECD sowie jenen der EU. Aufgrund der kürzlich erfolgten Anpassung unserer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen an das europäische System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG95) ist der Bereich der öffentlichen Verwaltungen strikt an diese Definitionen angepasst worden. Die Zwangsabgabenquote der OECD in Prozent des BIP setzt sich aus dem Sektor der öffentlichen Verwaltungen zusammen und umfasst den Bund, die Kantone, die Gemeinden sowie die öffentlichen obligatorischen Sozialversicherungen. Im Einklang mit den Definitionen des Systems werden nur die Steuereinnahmen und diejenigen obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, die an öffentliche Institutionen gezahlt werden, berücksichtigt. Die Prämien für die Krankenversicherung und die Beiträge an die berufliche Vorsorge müssen von der Berechnung der Fiskalquote ausgeschlossen werden, weil die Beiträge an private Institutionen geleistet werden. Diese Institutionen sind unabhängig und bestimmen die Prämien nach dem Prinzip der Selbstfinanzierung. Die Suva muss gemäss Statuten all ihre Verwaltungskosten selbstständig decken. Diese werden bei der Festsetzung der Prämien mitberücksichtigt. Die Suva wird somit, in Übereinstimmung mit den Definitionen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, zum Untersektor der öffentlichen finanziellen Unternehmungen gezählt. Demnach dürfen die Suva-Prämien auch nicht in den Abgaben der öffentlichen Verwaltungen enthalten sein. Die Tatsache, dass Prämien obligatorisch sind und an öffentliche Sozialversicherungen gezahlt werden, ist somit kein ausreichendes Kriterium dafür, sie zu den obligatorischen Abgaben der öffentlichen Verwaltungen zu zählen. </p><p>Um die Transparenz der Berechnungen zu gewährleisten, werden vom Finanzdepartement jährlich Zusatztabellen veröffentlicht, die alle Abgaben mit obligatorischem Charakter und gemäss verschiedenen Definitionen darstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Definition der Zwangsabgabenquote und Staatsquote an die in den OECD-Standards anzupassen. Sämtliche Zwangsabgaben an den Staat sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.</p>
  • Anpassung der Zwangsabgabenquote an die OECD-Standards
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. April 2006 feierte Finanzminister Merz den "Tag der erfüllten Steuerpflicht". Diese Rechnung ist zwar kreativ, aber die Party wurde leider viel zu früh gefeiert. Die Berechnung des Bundes für die Fiskalquote basiert leider auf international nicht vergleichbaren Faktoren, welche happige Zwangsabgaben wie etwa UVG-, BVG-, Krankenkassenprämien usw. nicht berücksichtigt. Nähme Herr Bundesrat Merz sämtliche Zwangsabgaben zur Datierung des "Tages der erfüllten Steuerpflicht", so müsste er ihn in seinen Sommerferien begehen. Der Durchschnittseinwohner in der Schweiz arbeitete nicht "nur" die ersten 108 Tage für den Staat, sondern sogar die ersten 156 Tage des Jahres. Die SVP fordert daher, dass sich der Bundesrat an die internationalen Vorgaben der OECD bei der Berechnung der Staats- und Zwangsabgabenquote hält. Es darf nicht länger sein, dass aufgrund zweifelhafter Definitionen beschönigte Resultate ausgewiesen werden.</p>
    • <p>Die publizierten Daten zur Fiskal- und Staatsquote stehen im Einklang mit den Standarddefinitionen der OECD sowie jenen der EU. Aufgrund der kürzlich erfolgten Anpassung unserer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen an das europäische System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG95) ist der Bereich der öffentlichen Verwaltungen strikt an diese Definitionen angepasst worden. Die Zwangsabgabenquote der OECD in Prozent des BIP setzt sich aus dem Sektor der öffentlichen Verwaltungen zusammen und umfasst den Bund, die Kantone, die Gemeinden sowie die öffentlichen obligatorischen Sozialversicherungen. Im Einklang mit den Definitionen des Systems werden nur die Steuereinnahmen und diejenigen obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, die an öffentliche Institutionen gezahlt werden, berücksichtigt. Die Prämien für die Krankenversicherung und die Beiträge an die berufliche Vorsorge müssen von der Berechnung der Fiskalquote ausgeschlossen werden, weil die Beiträge an private Institutionen geleistet werden. Diese Institutionen sind unabhängig und bestimmen die Prämien nach dem Prinzip der Selbstfinanzierung. Die Suva muss gemäss Statuten all ihre Verwaltungskosten selbstständig decken. Diese werden bei der Festsetzung der Prämien mitberücksichtigt. Die Suva wird somit, in Übereinstimmung mit den Definitionen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, zum Untersektor der öffentlichen finanziellen Unternehmungen gezählt. Demnach dürfen die Suva-Prämien auch nicht in den Abgaben der öffentlichen Verwaltungen enthalten sein. Die Tatsache, dass Prämien obligatorisch sind und an öffentliche Sozialversicherungen gezahlt werden, ist somit kein ausreichendes Kriterium dafür, sie zu den obligatorischen Abgaben der öffentlichen Verwaltungen zu zählen. </p><p>Um die Transparenz der Berechnungen zu gewährleisten, werden vom Finanzdepartement jährlich Zusatztabellen veröffentlicht, die alle Abgaben mit obligatorischem Charakter und gemäss verschiedenen Definitionen darstellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Definition der Zwangsabgabenquote und Staatsquote an die in den OECD-Standards anzupassen. Sämtliche Zwangsabgaben an den Staat sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.</p>
    • Anpassung der Zwangsabgabenquote an die OECD-Standards

Back to List