Uno-Konvention über Corporate Accountability
- ShortId
-
06.3591
- Id
-
20063591
- Updated
-
27.07.2023 21:32
- Language
-
de
- Title
-
Uno-Konvention über Corporate Accountability
- AdditionalIndexing
-
15;08;Corporate Governance;transnationales Unternehmen;global governance;Verantwortung;Wirtschaftsethik;Konvention UNO;Menschenrechte
- 1
-
- L06K100202020501, Konvention UNO
- L04K08020230, Verantwortung
- L05K0703060107, transnationales Unternehmen
- L04K08020308, global governance
- L06K070305010301, Corporate Governance
- L05K1603010402, Wirtschaftsethik
- L03K050202, Menschenrechte
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Macht und Einfluss transnationaler Konzerne sind in den letzten Jahrzehnten bedeutend gestiegen und reichen heute in alle Länder und fast alle Bereiche des Alltags hinein. Bislang fehlen jedoch effektive und transparente Instrumentarien, welche die Unternehmen verpflichten, weltweit die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu fördern. Diese Lücke könnte mit einer Uno-Konvention über Corporate Accountability (Unternehmensverantwortung) geschlossen werden. </p><p>Die Schweiz soll deshalb Grundlagen und strategische Partnerschaften zur Formulierung und Durchsetzung einer Uno-Konvention über Corporate Accountability erarbeiten und sich aktiv für die "Menschenrechtsnormen für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen" der Uno-Subkommission zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte einsetzen, damit die Staaten diese annehmen und zu einem verbindlichen Instrument machen. </p><p>Eine aktive Rolle der Schweiz in dieser Frage gliedert sich nahtlos in eine starke und glaubwürdige Menschenrechtspolitik, welche den Menschenrechten global zur Geltung verhelfen will, da sie allgemein gültig und unteilbar sind.</p>
- <p>Die Schweiz anerkennt den erheblichen Einfluss der privaten Wirtschaftstätigkeit von Unternehmen auf die politische Stabilität und die Menschenrechtssituation eines Landes. Sie setzt sich seit langem mit Fragen der Unternehmensverantwortung auseinander, sensibilisiert Schweizer Unternehmen für die Thematik und engagiert sich massgeblich in internationalen Gremien, die sich mit ihr befassen. Seit den Siebzigerjahren zählen dazu die Instrumente der Internationalen Arbeitsorganisation und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. In jüngerer Vergangenheit sind namentlich der UN Global Compact, Initiativen zur Förderung nachhaltiger Beschaffungsketten oder zur Thematik der privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen hinzugekommen.</p><p>Das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Menschenrechten ist ein zentraler Aspekt der sozialen Unternehmensverantwortung und wird von der Schweizer Regierung auch als integrativer Bestandteil der schweizerischen Menschenrechtspolitik verstanden, wie der Bericht des Bundesrates "Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2003-2007 (31. Mai 2006)" festhält (Kapitel 3.3, 4.2.6 und 4.3.3). Verwiesen werden kann auch auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 03.3375, "Uno-Konvention zur internationalen Unternehmensverantwortung".</p><p>Die Uno-Subkommission zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte legte 2003 einen Entwurf zu "Normen über die Verantwortlichkeit transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf die Menschenrechte" (kurz "Normen-Entwurf der Subkommission") vor. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an der Diskussion dieses Entwurfes. Sie unterstützt das daraus hervorgegangene Mandat des Sonderbeauftragten des Uno-Generalsekretärs für Fragen der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirtschaftsunternehmen, John Ruggie, und die damit verbundenen Arbeiten. Der Sonderbeauftragte Ruggie wird voraussichtlich im Sommer 2007 seinen Schlussbericht vorlegen. Gemäss Mandat wird sich der Bericht auch zum Inhalt des Normen-Entwurfs der Subkommission und zur Verantwortung der Staaten bei der Reglementierung und der Kontrolle der Unternehmen näher äussern und diesbezügliche Empfehlungen abgeben.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates gilt es, diesen Bericht abzuwarten. Auf dessen Grundlage wird die Diskussion über künftige Optionen zur Förderung der Unternehmensverantwortung weitergeführt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich für die Erarbeitung und Durchsetzung einer Uno-Konvention über Corporate Accountability einzusetzen und dabei an die Vorarbeiten der Uno-Subkommission zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte über "Menschenrechtsnormen für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen" anzuknüpfen.</p>
- Uno-Konvention über Corporate Accountability
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Macht und Einfluss transnationaler Konzerne sind in den letzten Jahrzehnten bedeutend gestiegen und reichen heute in alle Länder und fast alle Bereiche des Alltags hinein. Bislang fehlen jedoch effektive und transparente Instrumentarien, welche die Unternehmen verpflichten, weltweit die Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu fördern. Diese Lücke könnte mit einer Uno-Konvention über Corporate Accountability (Unternehmensverantwortung) geschlossen werden. </p><p>Die Schweiz soll deshalb Grundlagen und strategische Partnerschaften zur Formulierung und Durchsetzung einer Uno-Konvention über Corporate Accountability erarbeiten und sich aktiv für die "Menschenrechtsnormen für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen" der Uno-Subkommission zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte einsetzen, damit die Staaten diese annehmen und zu einem verbindlichen Instrument machen. </p><p>Eine aktive Rolle der Schweiz in dieser Frage gliedert sich nahtlos in eine starke und glaubwürdige Menschenrechtspolitik, welche den Menschenrechten global zur Geltung verhelfen will, da sie allgemein gültig und unteilbar sind.</p>
- <p>Die Schweiz anerkennt den erheblichen Einfluss der privaten Wirtschaftstätigkeit von Unternehmen auf die politische Stabilität und die Menschenrechtssituation eines Landes. Sie setzt sich seit langem mit Fragen der Unternehmensverantwortung auseinander, sensibilisiert Schweizer Unternehmen für die Thematik und engagiert sich massgeblich in internationalen Gremien, die sich mit ihr befassen. Seit den Siebzigerjahren zählen dazu die Instrumente der Internationalen Arbeitsorganisation und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. In jüngerer Vergangenheit sind namentlich der UN Global Compact, Initiativen zur Förderung nachhaltiger Beschaffungsketten oder zur Thematik der privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen hinzugekommen.</p><p>Das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Menschenrechten ist ein zentraler Aspekt der sozialen Unternehmensverantwortung und wird von der Schweizer Regierung auch als integrativer Bestandteil der schweizerischen Menschenrechtspolitik verstanden, wie der Bericht des Bundesrates "Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2003-2007 (31. Mai 2006)" festhält (Kapitel 3.3, 4.2.6 und 4.3.3). Verwiesen werden kann auch auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 03.3375, "Uno-Konvention zur internationalen Unternehmensverantwortung".</p><p>Die Uno-Subkommission zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte legte 2003 einen Entwurf zu "Normen über die Verantwortlichkeit transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf die Menschenrechte" (kurz "Normen-Entwurf der Subkommission") vor. Die Schweiz beteiligte sich aktiv an der Diskussion dieses Entwurfes. Sie unterstützt das daraus hervorgegangene Mandat des Sonderbeauftragten des Uno-Generalsekretärs für Fragen der Menschenrechte und transnationaler Unternehmen sowie anderer Wirtschaftsunternehmen, John Ruggie, und die damit verbundenen Arbeiten. Der Sonderbeauftragte Ruggie wird voraussichtlich im Sommer 2007 seinen Schlussbericht vorlegen. Gemäss Mandat wird sich der Bericht auch zum Inhalt des Normen-Entwurfs der Subkommission und zur Verantwortung der Staaten bei der Reglementierung und der Kontrolle der Unternehmen näher äussern und diesbezügliche Empfehlungen abgeben.</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates gilt es, diesen Bericht abzuwarten. Auf dessen Grundlage wird die Diskussion über künftige Optionen zur Förderung der Unternehmensverantwortung weitergeführt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sich für die Erarbeitung und Durchsetzung einer Uno-Konvention über Corporate Accountability einzusetzen und dabei an die Vorarbeiten der Uno-Subkommission zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte über "Menschenrechtsnormen für transnationale Konzerne und andere Wirtschaftsunternehmen" anzuknüpfen.</p>
- Uno-Konvention über Corporate Accountability
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