Nationaler Klimabericht

ShortId
06.3594
Id
20063594
Updated
14.11.2025 07:39
Language
de
Title
Nationaler Klimabericht
AdditionalIndexing
52;Kohlendioxid;Bericht;Treibhausgas;Evaluation;Klimaveränderung;Bekämpfung der Umweltbelastungen;Verhütung von Umweltbelastungen;Konvention UNO
1
  • L04K06020209, Klimaveränderung
  • L04K06010416, Verhütung von Umweltbelastungen
  • L03K060104, Bekämpfung der Umweltbelastungen
  • L04K08020302, Evaluation
  • L06K100202020501, Konvention UNO
  • L05K0602020901, Treibhausgas
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll zur Reduktion der Treibhausgase verpflichtet. Dazu wurden auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene verschiedene Massnahmen ergriffen und teilweise umgesetzt. Es ist unabdingbar, den Klimaschutz auch nach 2010 weiterzuführen bzw. zu intensivieren, weil die Klimaerwärmung weiter fortschreitet. Der Bundesrat soll einen Bericht zum aktuellen Stand des Klimaschutzes erstellen. Dieser Bericht soll aufzeigen, welche Anstrengungen die Schweiz bis anhin ergriffen hat, wo es Handlungsbedarf gibt und welche Lehren aus den bisherigen Bemühungen für die Periode nach 2010 zu ziehen sind.</p>
  • <p>Der aktuelle Stand des Klimaschutzes muss gegenüber der Uno-Klimakonvention und dem Kyoto-Protokoll in regelmässig zu erstellenden Berichten dokumentiert werden. Der letzte Bericht wurde Ende 2005 eingereicht. (Kurzfassung: http://www.umwelt-schweiz.ch/imperia/md/content/oekonomie/klima/politik/nc4-d.pdf). Er gibt Auskunft über die schweizerischen Treibhausgasemissionen, die Politiken und Massnahmen sowie die Wirkung der Massnahmen bis 2020. Der Handlungsbedarf für die Zielerreichung bis 2010 ist in der Botschaft zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes vom 22. Juni 2005 ausführlich dargelegt.</p><p>Für die Zeit nach dem Ende der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (nach 2012) beauftragt das CO2-Gesetz den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge über weiter gehende Reduktionsziele zu unterbreiten. Mit Beschluss vom 23. März 2005 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, dazu einen Bericht auszuarbeiten. Die Arbeiten an diesem Bericht, der voraussichtlich Ende 2007 vorliegen wird, legen den Grundstein für die mittel- und langfristige Klimapolitik des Bundesrates. Sie sind sorgfältig abzustimmen mit den Fortschritten bei den internationalen Verhandlungen über die Fortführung des Klimaregimes nach 2012. Zentral für die Festlegung weiterer Reduktionsziele der Schweiz sind ferner die neuesten Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie. Solange die Arbeiten am erwähnten Bericht nicht abgeschlossen sind, lassen sich keine Aussagen über die Höhe der künftigen Reduktionsziele der Schweiz machen.</p><p>Hingegen kann bereits jetzt gesagt werden, dass in Zukunft Massnahmen zur Anpassung an die Klimaänderung an Bedeutung gewinnen werden. Grundlegende Erkenntnisse für deren Einbettung in die Klimastrategie des Bundesrates liefern wissenschaftliche Resultate im Rahmen des Nationalen Forschungsschwerpunktes "Klima" sowie mehrere Studien über die Auswirkungen der Klimaänderung auf die Schweizer Volkswirtschaft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten zum aktuellen Stand des Klimaschutzes in der Schweiz. Der Bericht soll folgende Punkte umfassen:</p><p>- gesetzliche Bestimmungen in allen relevanten Politikbereichen zum Klimaschutz inklusive Stand der Umsetzung;</p><p>- Liste der beschlossenen Massnahmen und Stand der Umsetzung;</p><p>- Handlungsbedarf und allfällige zusätzlich geplante Massnahmen, um die Klimaschutzziele bis 2010 (Kyoto-Protokoll) zu erreichen;</p><p>- Evaluation der bisherigen Bemühungen im Klimaschutz und Folgerungen für die weiteren Schritte der Klimapolitik in der Schweiz bis 2050.</p>
  • Nationaler Klimabericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat sich im Kyoto-Protokoll zur Reduktion der Treibhausgase verpflichtet. Dazu wurden auf nationaler, kantonaler und lokaler Ebene verschiedene Massnahmen ergriffen und teilweise umgesetzt. Es ist unabdingbar, den Klimaschutz auch nach 2010 weiterzuführen bzw. zu intensivieren, weil die Klimaerwärmung weiter fortschreitet. Der Bundesrat soll einen Bericht zum aktuellen Stand des Klimaschutzes erstellen. Dieser Bericht soll aufzeigen, welche Anstrengungen die Schweiz bis anhin ergriffen hat, wo es Handlungsbedarf gibt und welche Lehren aus den bisherigen Bemühungen für die Periode nach 2010 zu ziehen sind.</p>
    • <p>Der aktuelle Stand des Klimaschutzes muss gegenüber der Uno-Klimakonvention und dem Kyoto-Protokoll in regelmässig zu erstellenden Berichten dokumentiert werden. Der letzte Bericht wurde Ende 2005 eingereicht. (Kurzfassung: http://www.umwelt-schweiz.ch/imperia/md/content/oekonomie/klima/politik/nc4-d.pdf). Er gibt Auskunft über die schweizerischen Treibhausgasemissionen, die Politiken und Massnahmen sowie die Wirkung der Massnahmen bis 2020. Der Handlungsbedarf für die Zielerreichung bis 2010 ist in der Botschaft zur Genehmigung des CO2-Abgabesatzes vom 22. Juni 2005 ausführlich dargelegt.</p><p>Für die Zeit nach dem Ende der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (nach 2012) beauftragt das CO2-Gesetz den Bundesrat, dem Parlament rechtzeitig Vorschläge über weiter gehende Reduktionsziele zu unterbreiten. Mit Beschluss vom 23. März 2005 hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, dazu einen Bericht auszuarbeiten. Die Arbeiten an diesem Bericht, der voraussichtlich Ende 2007 vorliegen wird, legen den Grundstein für die mittel- und langfristige Klimapolitik des Bundesrates. Sie sind sorgfältig abzustimmen mit den Fortschritten bei den internationalen Verhandlungen über die Fortführung des Klimaregimes nach 2012. Zentral für die Festlegung weiterer Reduktionsziele der Schweiz sind ferner die neuesten Energieperspektiven des Bundesamtes für Energie. Solange die Arbeiten am erwähnten Bericht nicht abgeschlossen sind, lassen sich keine Aussagen über die Höhe der künftigen Reduktionsziele der Schweiz machen.</p><p>Hingegen kann bereits jetzt gesagt werden, dass in Zukunft Massnahmen zur Anpassung an die Klimaänderung an Bedeutung gewinnen werden. Grundlegende Erkenntnisse für deren Einbettung in die Klimastrategie des Bundesrates liefern wissenschaftliche Resultate im Rahmen des Nationalen Forschungsschwerpunktes "Klima" sowie mehrere Studien über die Auswirkungen der Klimaänderung auf die Schweizer Volkswirtschaft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht auszuarbeiten zum aktuellen Stand des Klimaschutzes in der Schweiz. Der Bericht soll folgende Punkte umfassen:</p><p>- gesetzliche Bestimmungen in allen relevanten Politikbereichen zum Klimaschutz inklusive Stand der Umsetzung;</p><p>- Liste der beschlossenen Massnahmen und Stand der Umsetzung;</p><p>- Handlungsbedarf und allfällige zusätzlich geplante Massnahmen, um die Klimaschutzziele bis 2010 (Kyoto-Protokoll) zu erreichen;</p><p>- Evaluation der bisherigen Bemühungen im Klimaschutz und Folgerungen für die weiteren Schritte der Klimapolitik in der Schweiz bis 2050.</p>
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