Energiesparende Gebäude für die Zukunft

ShortId
06.3598
Id
20063598
Updated
28.07.2023 10:41
Language
de
Title
Energiesparende Gebäude für die Zukunft
AdditionalIndexing
66;nachhaltige Nutzung;Heizung;energetische Sanierung von Gebäuden;Renovation;Klimaveränderung;Minergie;Schalldämmung an Gebäuden;Energieeinsparung;Bautätigkeit Privater
1
  • L05K0705030204, Heizung
  • L05K0705030203, Schalldämmung an Gebäuden
  • L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L05K0705030305, Renovation
  • L05K0705030302, Bautätigkeit Privater
  • L05K1701010702, Minergie
  • L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
  • L04K06020209, Klimaveränderung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz wird mehr als die Hälfte des jährlichen Energieverbrauchs pro Kopf der Bevölkerung für Heizung und Warmwasser verwendet. Immer noch werden Neubauten so konzipiert, dass in ihnen vor allem nichterneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Gesetzliche Vorschriften, Neubauten möglichst energieeffizient zu erstellen, fehlen. Die Klimaerwärmung und die Endlichkeit der nichterneuerbaren Energien sprechen klar dafür, diese Gesetzeslücke zu schliessen. Mit der bestehenden Technik ist es möglich, den Anteil an nichterneuerbarer Energie massiv zu senken. Der Minergie-P-Standard oder der Passivhaus-Standard reduzieren den Energieverbrauch von Gebäuden um rund zwei Drittel. Die Warmwasseraufbereitung kann über Sonnenkollektoren erfolgen. Es ist wichtig, die Energiestandards im Gebäudebereich möglichst rasch festzulegen, weil wegen der geringen Neubaurate mit langen Umsetzungsfristen zu rechnen ist.</p>
  • <p>Rund 45 Prozent des gesamtschweizerischen Endenergieverbrauchs werden vom Gebäudebereich beansprucht. Bedingt durch die Neubautätigkeit wird in der Schweiz jährlich zirka 1 Prozent zusätzlicher Energiebezugfläche erstellt. Dank den bestehenden kantonalen Energievorschriften weisen neue Bauten nur rund einen Drittel des Energiebedarfs eines durchschnittlichen schweizerischen Gebäudes auf. In neuen Wohnbauten wird zudem über die Hälfte des Heizenergiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt (Quelle für alle Zahlen: www.bfe.admin.ch).</p><p>Die Bundesverfassung regelt in Artikel 89 die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen, wobei für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie im Gebäude betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind. Diese beabsichtigen gemäss Beschluss der Energiedirektorenkonferenz vom 29. April 2005, bis zum Jahr 2009 eine Revision der Mustervorschriften (MuKEn) zu erarbeiten und im Jahr 2010 die gesetzlichen Anforderungen an das europäische Niveau anzupassen (Quelle: Energiepolitische Strategie der Kantone: Teilstrategie Gebäude für die zweite Hälfte von Energie Schweiz (2006-2011), www.bfe.admin.ch). Der Bund hat seinerseits im Gebäudebereich die Möglichkeit, Grundsätze festzulegen. Mit den jüngsten Anpassungen in Artikel 9 des Energiegesetzes gemäss Version Ständerat vom 5. Oktober 2006 wird dem Anliegen der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien bei Gebäuden Rechnung getragen. Die Beratungen im Parlament sind jedoch noch im Gange.</p><p>Im Rahmen seiner eigenen Bauten inklusive der öffentlichen Gebäude hat der Bund die weitere Möglichkeit, schärfere Grenzwerte oder zusätzliche Kriterien für den Neubau oder die Sanierung vorzugeben. Aufgrund der bundesrätlichen "Strategie nachhaltige Entwicklung 2002" sind die Bauorgane des Bundes bereits heute gehalten, solche erweiterte Kriterien zu berücksichtigen. Zusätzlich gilt auch die Motion Minergie (2000.3196), die den Bund verpflichtet, den Minergie-Standard für alle Bundesbauten sowie für Bauten, die vom Bund subventioniert werden, als zusätzliches Ziel zu verfolgen.</p><p>Wie anhand der vorerwähnten Ausführungen zu erkennen ist, wird dem Anliegen der Motionärin bereits Rechnung getragen. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Energiestandards im Gebäudebereich zu erlassen. Der Anteil an nichterneuerbarer Energie bei Neubauten soll massiv reduziert werden. Insbesondere sollen Vorschriften für den Bau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden formuliert werden.</p>
  • Energiesparende Gebäude für die Zukunft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz wird mehr als die Hälfte des jährlichen Energieverbrauchs pro Kopf der Bevölkerung für Heizung und Warmwasser verwendet. Immer noch werden Neubauten so konzipiert, dass in ihnen vor allem nichterneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Gesetzliche Vorschriften, Neubauten möglichst energieeffizient zu erstellen, fehlen. Die Klimaerwärmung und die Endlichkeit der nichterneuerbaren Energien sprechen klar dafür, diese Gesetzeslücke zu schliessen. Mit der bestehenden Technik ist es möglich, den Anteil an nichterneuerbarer Energie massiv zu senken. Der Minergie-P-Standard oder der Passivhaus-Standard reduzieren den Energieverbrauch von Gebäuden um rund zwei Drittel. Die Warmwasseraufbereitung kann über Sonnenkollektoren erfolgen. Es ist wichtig, die Energiestandards im Gebäudebereich möglichst rasch festzulegen, weil wegen der geringen Neubaurate mit langen Umsetzungsfristen zu rechnen ist.</p>
    • <p>Rund 45 Prozent des gesamtschweizerischen Endenergieverbrauchs werden vom Gebäudebereich beansprucht. Bedingt durch die Neubautätigkeit wird in der Schweiz jährlich zirka 1 Prozent zusätzlicher Energiebezugfläche erstellt. Dank den bestehenden kantonalen Energievorschriften weisen neue Bauten nur rund einen Drittel des Energiebedarfs eines durchschnittlichen schweizerischen Gebäudes auf. In neuen Wohnbauten wird zudem über die Hälfte des Heizenergiebedarfs mit erneuerbarer Energie gedeckt (Quelle für alle Zahlen: www.bfe.admin.ch).</p><p>Die Bundesverfassung regelt in Artikel 89 die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen, wobei für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie im Gebäude betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind. Diese beabsichtigen gemäss Beschluss der Energiedirektorenkonferenz vom 29. April 2005, bis zum Jahr 2009 eine Revision der Mustervorschriften (MuKEn) zu erarbeiten und im Jahr 2010 die gesetzlichen Anforderungen an das europäische Niveau anzupassen (Quelle: Energiepolitische Strategie der Kantone: Teilstrategie Gebäude für die zweite Hälfte von Energie Schweiz (2006-2011), www.bfe.admin.ch). Der Bund hat seinerseits im Gebäudebereich die Möglichkeit, Grundsätze festzulegen. Mit den jüngsten Anpassungen in Artikel 9 des Energiegesetzes gemäss Version Ständerat vom 5. Oktober 2006 wird dem Anliegen der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien bei Gebäuden Rechnung getragen. Die Beratungen im Parlament sind jedoch noch im Gange.</p><p>Im Rahmen seiner eigenen Bauten inklusive der öffentlichen Gebäude hat der Bund die weitere Möglichkeit, schärfere Grenzwerte oder zusätzliche Kriterien für den Neubau oder die Sanierung vorzugeben. Aufgrund der bundesrätlichen "Strategie nachhaltige Entwicklung 2002" sind die Bauorgane des Bundes bereits heute gehalten, solche erweiterte Kriterien zu berücksichtigen. Zusätzlich gilt auch die Motion Minergie (2000.3196), die den Bund verpflichtet, den Minergie-Standard für alle Bundesbauten sowie für Bauten, die vom Bund subventioniert werden, als zusätzliches Ziel zu verfolgen.</p><p>Wie anhand der vorerwähnten Ausführungen zu erkennen ist, wird dem Anliegen der Motionärin bereits Rechnung getragen. Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Energiestandards im Gebäudebereich zu erlassen. Der Anteil an nichterneuerbarer Energie bei Neubauten soll massiv reduziert werden. Insbesondere sollen Vorschriften für den Bau und die Sanierung von öffentlichen Gebäuden formuliert werden.</p>
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