Bussengelder für die Verkehrssicherheit

ShortId
06.3608
Id
20063608
Updated
28.07.2023 07:38
Language
de
Title
Bussengelder für die Verkehrssicherheit
AdditionalIndexing
48;Überwachung des Verkehrs;Kanton;Strassenverkehrsordnung;Einnahmen der öffentlichen Hand;Sicherheit im Strassenverkehr;Verkehrserziehung;Verkehrsberuhigung;Geldstrafe;zweckgebundene Abgabe
1
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L04K05010107, Geldstrafe
  • L04K18020408, Verkehrserziehung
  • L04K18020407, Überwachung des Verkehrs
  • L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
  • L04K18020207, Verkehrsberuhigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach geltendem Recht verfügen die Kantone über die aufgrund des StGB verhängten Bussen. Diese Bestimmung gilt nach Strassenverkehrsgesetz auch für Verkehrsbussen. Bussengelder, die gestützt auf die Verletzung von Verkehrsregeln erhoben werden, sei es durch Gerichtsentscheid, polizeiliche Verfügung oder gestützt auf das Ordnungsbussengesetz, stehen den Kantonen oder Gemeinden zur Verfügung. Sie werden in der Regel zur Deckung von Ausgaben im Rahmen der betreffenden Haushaltbudgets verwendet. </p><p>Der Bundesrat bekundet seit Jahren seinen Willen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der Verkehrsopfer drastisch zu senken. Andererseits fehlen die Finanzen dazu, um die Massnahmen umzusetzen. Um das Ziel von mehr Sicherheit im Strassenverkehr zu erreichen, drängt sich eine verursachergerechte, zweckgebundene Verwendung der Verkehrsbussengelder auf. Dadurch können zwingend notwendige Massnahmen finanziert werden, welche einen präventiven Charakter aufweisen. Als besonders wirkungsvoll haben sich Kontrollmassnahmen (verdichtete, intensivierte Verkehrskontrollen) erwiesen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 5. November 2008 die Vernehmlassung zu Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, eröffnet. Das Vernehmlassungspaket enthält Massnahmen, die in die gleiche Richtung zielen wie die Anliegen der Motionärin. Da diese Anliegen aber in einzelnen Punkten von den vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Massnahmen abweichen, will er sich vor Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse nicht darauf verpflichten lassen. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Strassenverkehrsgesetz (SVG) eine Bestimmung zu verankern, nach der die Kantone die Hälfte (50 Prozent) der Erträge aus den Verkehrsbussen für Verkehrssicherheitsmassnahmen in folgenden Bereichen einzusetzen haben: </p><p>- Kontroll- und Überwachungssysteme (verdichtete, intensivierte Verkehrskontrollen mobil und stationär),</p><p>- Sensibilisierung (Kampagnen), Erziehung und Weiterbildung (Mobilitäts- und Sicherheitserziehung an Schulen, Weiterbildung für Fahrzeuglenkende),</p><p>- Planerische und technische Massnahmen (bauliche Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur, Sanierung Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte, Verkehrsberuhigung).</p>
  • Bussengelder für die Verkehrssicherheit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach geltendem Recht verfügen die Kantone über die aufgrund des StGB verhängten Bussen. Diese Bestimmung gilt nach Strassenverkehrsgesetz auch für Verkehrsbussen. Bussengelder, die gestützt auf die Verletzung von Verkehrsregeln erhoben werden, sei es durch Gerichtsentscheid, polizeiliche Verfügung oder gestützt auf das Ordnungsbussengesetz, stehen den Kantonen oder Gemeinden zur Verfügung. Sie werden in der Regel zur Deckung von Ausgaben im Rahmen der betreffenden Haushaltbudgets verwendet. </p><p>Der Bundesrat bekundet seit Jahren seinen Willen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der Verkehrsopfer drastisch zu senken. Andererseits fehlen die Finanzen dazu, um die Massnahmen umzusetzen. Um das Ziel von mehr Sicherheit im Strassenverkehr zu erreichen, drängt sich eine verursachergerechte, zweckgebundene Verwendung der Verkehrsbussengelder auf. Dadurch können zwingend notwendige Massnahmen finanziert werden, welche einen präventiven Charakter aufweisen. Als besonders wirkungsvoll haben sich Kontrollmassnahmen (verdichtete, intensivierte Verkehrskontrollen) erwiesen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 5. November 2008 die Vernehmlassung zu Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, eröffnet. Das Vernehmlassungspaket enthält Massnahmen, die in die gleiche Richtung zielen wie die Anliegen der Motionärin. Da diese Anliegen aber in einzelnen Punkten von den vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Massnahmen abweichen, will er sich vor Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse nicht darauf verpflichten lassen. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Strassenverkehrsgesetz (SVG) eine Bestimmung zu verankern, nach der die Kantone die Hälfte (50 Prozent) der Erträge aus den Verkehrsbussen für Verkehrssicherheitsmassnahmen in folgenden Bereichen einzusetzen haben: </p><p>- Kontroll- und Überwachungssysteme (verdichtete, intensivierte Verkehrskontrollen mobil und stationär),</p><p>- Sensibilisierung (Kampagnen), Erziehung und Weiterbildung (Mobilitäts- und Sicherheitserziehung an Schulen, Weiterbildung für Fahrzeuglenkende),</p><p>- Planerische und technische Massnahmen (bauliche Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur, Sanierung Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkte, Verkehrsberuhigung).</p>
    • Bussengelder für die Verkehrssicherheit

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