Bekämpfung von Feinstaub
- ShortId
-
06.3609
- Id
-
20063609
- Updated
-
14.11.2025 08:07
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung von Feinstaub
- AdditionalIndexing
-
52;Gesundheitsrisiko;Staub;Politik der Zusammenarbeit;Nanotechnologie;Abgas;Luftreinhaltung
- 1
-
- L06K060201010102, Staub
- L06K060201010101, Abgas
- L04K06010411, Luftreinhaltung
- L05K0706010507, Nanotechnologie
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L03K100102, Politik der Zusammenarbeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat zu Beginn des Jahres 2006 passenderweise einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Feinstaub vorgelegt. Die schädlichen Auswirkungen, die Feinstaubpartikel auf die Gesundheit - insbesondere auf die Lunge - haben, werden immer bekannter und immer beunruhigender. Die Feinstaubbekämpfung muss daher auf nationaler Ebene ein vorrangiges Ziel sein. Es scheint aber, dass sich die vorgesehenen Massnahmen hauptsächlich gegen Brennstoffe als Emissionsquellen richten. Mehr als die Hälfte aller Feinstoffemissionen stammt jedoch aus anderen Quellen ganz unterschiedlicher Art (beispielsweise aus dem Abtragen von Strassenbelag). Daher sind Informationen nötig über die Art und Weise, wie diese anderen Feinstaubquellen bekämpft werden sollen. Ausserdem entwickelt sich gegenwärtig die Nanotechnologie, die sich sachbedingt mit Kleinstteilchen in der Grössenordnung von einem Tausendstel Mikrometer (oder einem Millionstel Millimeter) befasst, was schon fast der Grösse eines Atoms entspricht. Hier ist vorbeugend zu fragen, welche Auswirkungen es hätte, wenn diese Teilchen sich in grosser Zahl frei in der Atmosphäre ausbreiten würden. Was den durch Brennstoffe erzeugten Feinstaub betrifft, ist es schliesslich wünschenswert zu wissen, ob die Schweiz wenigstens erreichen konnte, dass sich in der EU und der WTO das Bewusstsein für diese Problematik ausgebildet hat und dass sich die beiden Organisationen mit ihren diesbezüglichen Regelungen - die die schweizerische Politik zur Feinstaubbekämpfung bisher gehemmt haben - auseinandersetzen.</p>
- <p>1. Seit zwanzig Jahren ist sowohl auf Bundes- wie auf Kantons- und Gemeindeebene bereits eine ganze Reihe von lufthygienischen Massnahmen getroffen worden. Diese Massnahmen haben neben einem beträchtlichen Rückgang anderer Luftschadstoffe auch eine Reduktion der Feinstaubbelastung aus den verschiedensten Emissionsquellen um etwa einen Drittel bewirkt. Der Handlungsbedarf beim Feinstaub blieb gross. Im Rahmen der Erfüllung der Motion 00.3184, "Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes", prüft nun der Bundesrat weitere Massnahmen zur Verminderung der Luftschadstoff-Emissionen und damit auch des Feinstaubs, der nicht aus Verbrennungsprozessen stammt.</p><p>Unabhängig davon lancierte das UVEK Anfang 2006 den Aktionsplan Feinstaub. Der Aktionsplan enthält u. a. eine Massnahme zur Senkung des Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub für industrielle und gewerbliche Anlagen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Feinstäube, die nichts mit Verbrennungsprozessen zu tun haben. Die Luftreinhalte-Verordnung wurde in diesem Bereich bereits überarbeitet und war bis Ende Januar 2007 in Anhörung. Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen aufgrund der Anhörungsberichtergebnisse entscheiden.</p><p>2. Anlass zur Besorgnis geben insbesondere jene Produkte und Anwendungen, bei denen synthetische Nanopartikel (d. h. Partikel in der Grössenordnung kleiner als 100 Nanometer) verarbeitet oder im Laufe des Lebenszyklus eines Produktes freigesetzt werden.</p><p>Zurzeit erarbeiten das BAG und das Bafu gemeinsam den Aktionsplan "Risikobeurteilung und -management synthetischer Nanopartikel". Der Aktionsplan soll aufzeigen, was in den nächsten Jahren in Bereichen wie Forschung, Standardisierung, Massnahmen der Industrie, Rechtsetzung, Technologiefolgenabschätzung, Kommunikation usw. getan werden muss, um den sicheren Umgang mit Nanopartikeln zu gewährleisten. Der Aktionsplan soll bis Mitte 2007 fertig sein.</p><p>3. Massnahmen, die zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit notwendig sind, sind gemäss geltendem WTO-Recht wie auch im Rahmen der Abkommen Schweiz-EG zulässig, sofern sie weder willkürlich diskriminieren noch eine verschleierte Beschränkung des Handels darstellen und verhältnismässig sind. Unter Vorbehalt dieser Bedingungen steht es jedem Land frei, das von ihm angestrebte Schutzniveau umzusetzen.</p><p>Im Rahmen der für die Schweiz geltenden internationalen Abkommen setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Feinstaubausstoss zu vermindern. Die für die Schweiz geltenden internationalen Handelsregeln verhindern somit eine effiziente Strategie zur Bekämpfung von Feinstaub nicht. Vielmehr sind die entsprechenden Gestaltungsspielräume zu nutzen.</p><p>Die EU hat betreffend Luftreinhaltung eine umfassende Strategie eingeleitet, die im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:</p><p>- Errichtung von Mindestqualitätsstandards und Emissionshöchstwerten für bestimmte Schadstoffe;</p><p>- Reduktion der Emissionen von Motorfahrzeugen;</p><p>- Schutz der Ozonschicht.</p><p>In diesem Sinne hat die EU am 30. Mai 2007 definitiv die Einführung der sogenannten Euro-5-Norm, mit einem strengeren Partikelgrenzwert, ab Herbst 2009 beschlossen. Die Schweiz wird diese Norm zeitgleich wie die EU einführen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche spezifischen Massnahmen sieht er vor, um den Feinstaub zu bekämpfen, der nicht von Brennstoffen stammt?</p><p>2. Ist seines Wissens zu befürchten, dass sich aus der Nanotechnologie eine neue Feinstaubquelle entwickelt, deren Emissionen gegebenenfalls zu bekämpfen wären?</p><p>3. Inwieweit konnten oder können die Regelungen der Europäischen Union (EU) oder der Welthandelsorganisation (WTO), die eine effiziente Strategie zur Bekämpfung von Feinstaub verhindern, durch Verhandlungen oder auf anderem Weg überwunden werden?</p>
- Bekämpfung von Feinstaub
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat zu Beginn des Jahres 2006 passenderweise einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Feinstaub vorgelegt. Die schädlichen Auswirkungen, die Feinstaubpartikel auf die Gesundheit - insbesondere auf die Lunge - haben, werden immer bekannter und immer beunruhigender. Die Feinstaubbekämpfung muss daher auf nationaler Ebene ein vorrangiges Ziel sein. Es scheint aber, dass sich die vorgesehenen Massnahmen hauptsächlich gegen Brennstoffe als Emissionsquellen richten. Mehr als die Hälfte aller Feinstoffemissionen stammt jedoch aus anderen Quellen ganz unterschiedlicher Art (beispielsweise aus dem Abtragen von Strassenbelag). Daher sind Informationen nötig über die Art und Weise, wie diese anderen Feinstaubquellen bekämpft werden sollen. Ausserdem entwickelt sich gegenwärtig die Nanotechnologie, die sich sachbedingt mit Kleinstteilchen in der Grössenordnung von einem Tausendstel Mikrometer (oder einem Millionstel Millimeter) befasst, was schon fast der Grösse eines Atoms entspricht. Hier ist vorbeugend zu fragen, welche Auswirkungen es hätte, wenn diese Teilchen sich in grosser Zahl frei in der Atmosphäre ausbreiten würden. Was den durch Brennstoffe erzeugten Feinstaub betrifft, ist es schliesslich wünschenswert zu wissen, ob die Schweiz wenigstens erreichen konnte, dass sich in der EU und der WTO das Bewusstsein für diese Problematik ausgebildet hat und dass sich die beiden Organisationen mit ihren diesbezüglichen Regelungen - die die schweizerische Politik zur Feinstaubbekämpfung bisher gehemmt haben - auseinandersetzen.</p>
- <p>1. Seit zwanzig Jahren ist sowohl auf Bundes- wie auf Kantons- und Gemeindeebene bereits eine ganze Reihe von lufthygienischen Massnahmen getroffen worden. Diese Massnahmen haben neben einem beträchtlichen Rückgang anderer Luftschadstoffe auch eine Reduktion der Feinstaubbelastung aus den verschiedensten Emissionsquellen um etwa einen Drittel bewirkt. Der Handlungsbedarf beim Feinstaub blieb gross. Im Rahmen der Erfüllung der Motion 00.3184, "Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes", prüft nun der Bundesrat weitere Massnahmen zur Verminderung der Luftschadstoff-Emissionen und damit auch des Feinstaubs, der nicht aus Verbrennungsprozessen stammt.</p><p>Unabhängig davon lancierte das UVEK Anfang 2006 den Aktionsplan Feinstaub. Der Aktionsplan enthält u. a. eine Massnahme zur Senkung des Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub für industrielle und gewerbliche Anlagen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Feinstäube, die nichts mit Verbrennungsprozessen zu tun haben. Die Luftreinhalte-Verordnung wurde in diesem Bereich bereits überarbeitet und war bis Ende Januar 2007 in Anhörung. Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen aufgrund der Anhörungsberichtergebnisse entscheiden.</p><p>2. Anlass zur Besorgnis geben insbesondere jene Produkte und Anwendungen, bei denen synthetische Nanopartikel (d. h. Partikel in der Grössenordnung kleiner als 100 Nanometer) verarbeitet oder im Laufe des Lebenszyklus eines Produktes freigesetzt werden.</p><p>Zurzeit erarbeiten das BAG und das Bafu gemeinsam den Aktionsplan "Risikobeurteilung und -management synthetischer Nanopartikel". Der Aktionsplan soll aufzeigen, was in den nächsten Jahren in Bereichen wie Forschung, Standardisierung, Massnahmen der Industrie, Rechtsetzung, Technologiefolgenabschätzung, Kommunikation usw. getan werden muss, um den sicheren Umgang mit Nanopartikeln zu gewährleisten. Der Aktionsplan soll bis Mitte 2007 fertig sein.</p><p>3. Massnahmen, die zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit notwendig sind, sind gemäss geltendem WTO-Recht wie auch im Rahmen der Abkommen Schweiz-EG zulässig, sofern sie weder willkürlich diskriminieren noch eine verschleierte Beschränkung des Handels darstellen und verhältnismässig sind. Unter Vorbehalt dieser Bedingungen steht es jedem Land frei, das von ihm angestrebte Schutzniveau umzusetzen.</p><p>Im Rahmen der für die Schweiz geltenden internationalen Abkommen setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Feinstaubausstoss zu vermindern. Die für die Schweiz geltenden internationalen Handelsregeln verhindern somit eine effiziente Strategie zur Bekämpfung von Feinstaub nicht. Vielmehr sind die entsprechenden Gestaltungsspielräume zu nutzen.</p><p>Die EU hat betreffend Luftreinhaltung eine umfassende Strategie eingeleitet, die im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:</p><p>- Errichtung von Mindestqualitätsstandards und Emissionshöchstwerten für bestimmte Schadstoffe;</p><p>- Reduktion der Emissionen von Motorfahrzeugen;</p><p>- Schutz der Ozonschicht.</p><p>In diesem Sinne hat die EU am 30. Mai 2007 definitiv die Einführung der sogenannten Euro-5-Norm, mit einem strengeren Partikelgrenzwert, ab Herbst 2009 beschlossen. Die Schweiz wird diese Norm zeitgleich wie die EU einführen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche spezifischen Massnahmen sieht er vor, um den Feinstaub zu bekämpfen, der nicht von Brennstoffen stammt?</p><p>2. Ist seines Wissens zu befürchten, dass sich aus der Nanotechnologie eine neue Feinstaubquelle entwickelt, deren Emissionen gegebenenfalls zu bekämpfen wären?</p><p>3. Inwieweit konnten oder können die Regelungen der Europäischen Union (EU) oder der Welthandelsorganisation (WTO), die eine effiziente Strategie zur Bekämpfung von Feinstaub verhindern, durch Verhandlungen oder auf anderem Weg überwunden werden?</p>
- Bekämpfung von Feinstaub
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