Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen
- ShortId
-
06.3613
- Id
-
20063613
- Updated
-
25.06.2025 00:08
- Language
-
de
- Title
-
Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen
- AdditionalIndexing
-
52;32;nachhaltige Nutzung;Universität;berufsbildender Unterricht;Fachhochschule;Umweltmanagement;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
- L05K0601040102, Umweltmanagement
- L05K1302050102, Fachhochschule
- L05K1302050105, Universität
- L03K130203, berufsbildender Unterricht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein effizientes Bildungswesen verlangt Sparsamkeit nicht nur im Umgang mit Finanzen, sondern auch im Umgang mit Ressourcen der Umwelt. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zum Projekt Rumba in der Bundesverwaltung belegt, dass eine nachhaltige Verwaltungsführung nicht nur zu einer Reduktion der Umweltbelastung, sondern auch zu wesentlichen Spareffekten von 0,8 bis 2,5 Millionen Franken pro Jahr geführt hat. Vergleichbare Effizienz- und Umweltpotenziale sind auch in der Bildungsverwaltung auszuschöpfen. Das Umweltmanagement in Firmen wird sehr erfolgreich praktiziert: 1998 wurden 196 Betriebe zertifiziert, im Jahr 2004 waren es bereits 1266 Betriebe. Öffentliche Bildungseinrichtungen haben Nachholbedarf und sind bisher untervertreten. Mit dem Projekt Rumba im ETH-Bereich wurde die Wirksamkeit der nachhaltigen Hochschulführung ebenfalls dokumentiert.</p><p>Im revidierten Fachhochschulgesetz sowie im Berufsbildungsgesetz sind Fachhochschulen und Berufsschulen verpflichtet, einen Beitrag an eine nachhaltige wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung zu leisten. Gestützt auf die von der Uno lancierte Weltdekade Bildung für eine nachhaltige Entwicklung 2005-2014 und die europäische Unece-Strategie "Education for Sustainable Development 2005" (Ziff. 43ff.) wird dem Bundesrat empfohlen, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit im Hochschul- und Berufsbildungsbetrieb durch Qualitätsstandards zu verankern, wie sie z. B. vom Organ für die Akkreditierung und Qualitätssicherung OAQ festgelegt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat misst dem Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement sowie der Qualitätssicherung grosse Bedeutung zu. Für Bildungsinstitutionen im Regelungsbereich des Bundes sind entsprechende Massnahmen bereits gesetzlich verankert. Im Wesentlichen sind dies Berufsbildungsgesetz (Art. 3 und 8), Fachhochschulgesetz (Art. 3 und 17), Universitätsförderungsgesetz (Art. 1, 2 und 7) und ETH-Gesetz (Art. 2 und 10).</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement von Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen im Rahmen der Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsverfahren zu fördern und das Parlament über seine konzeptionellen Vorstellungen sowie die vorgesehenen Entwicklungs- und Einführungsschritte zu informieren.</p>
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein effizientes Bildungswesen verlangt Sparsamkeit nicht nur im Umgang mit Finanzen, sondern auch im Umgang mit Ressourcen der Umwelt. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zum Projekt Rumba in der Bundesverwaltung belegt, dass eine nachhaltige Verwaltungsführung nicht nur zu einer Reduktion der Umweltbelastung, sondern auch zu wesentlichen Spareffekten von 0,8 bis 2,5 Millionen Franken pro Jahr geführt hat. Vergleichbare Effizienz- und Umweltpotenziale sind auch in der Bildungsverwaltung auszuschöpfen. Das Umweltmanagement in Firmen wird sehr erfolgreich praktiziert: 1998 wurden 196 Betriebe zertifiziert, im Jahr 2004 waren es bereits 1266 Betriebe. Öffentliche Bildungseinrichtungen haben Nachholbedarf und sind bisher untervertreten. Mit dem Projekt Rumba im ETH-Bereich wurde die Wirksamkeit der nachhaltigen Hochschulführung ebenfalls dokumentiert.</p><p>Im revidierten Fachhochschulgesetz sowie im Berufsbildungsgesetz sind Fachhochschulen und Berufsschulen verpflichtet, einen Beitrag an eine nachhaltige wirtschaftliche, ökologische und soziale Entwicklung zu leisten. Gestützt auf die von der Uno lancierte Weltdekade Bildung für eine nachhaltige Entwicklung 2005-2014 und die europäische Unece-Strategie "Education for Sustainable Development 2005" (Ziff. 43ff.) wird dem Bundesrat empfohlen, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit im Hochschul- und Berufsbildungsbetrieb durch Qualitätsstandards zu verankern, wie sie z. B. vom Organ für die Akkreditierung und Qualitätssicherung OAQ festgelegt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat misst dem Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement sowie der Qualitätssicherung grosse Bedeutung zu. Für Bildungsinstitutionen im Regelungsbereich des Bundes sind entsprechende Massnahmen bereits gesetzlich verankert. Im Wesentlichen sind dies Berufsbildungsgesetz (Art. 3 und 8), Fachhochschulgesetz (Art. 3 und 17), Universitätsförderungsgesetz (Art. 1, 2 und 7) und ETH-Gesetz (Art. 2 und 10).</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen, das Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement von Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen im Rahmen der Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsverfahren zu fördern und das Parlament über seine konzeptionellen Vorstellungen sowie die vorgesehenen Entwicklungs- und Einführungsschritte zu informieren.</p>
- Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement an Universitäten, Fachhochschulen und Berufsschulen
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