Stabsarbeit von Schweizer Offizieren in Nato-Truppen in Afghanistan. Neutralitätsverletzung
- ShortId
-
06.3620
- Id
-
20063620
- Updated
-
27.07.2023 20:28
- Language
-
de
- Title
-
Stabsarbeit von Schweizer Offizieren in Nato-Truppen in Afghanistan. Neutralitätsverletzung
- AdditionalIndexing
-
09;multinationale Truppe;im Ausland stationierte Streitkräfte;Afghanistan;Neutralität;friedenserhaltende Mission;NATO
- 1
-
- L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
- L03K150224, NATO
- L04K04010303, friedenserhaltende Mission
- L04K03030101, Afghanistan
- L04K10010503, Neutralität
- L05K0401030301, multinationale Truppe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das vom Interpellanten erwähnte Bild ist keine Illustration zum erwähnten Vorwort, in dem vom erweiterten Verantwortungsbereich der Nato die Rede ist, sondern eine Illustration zu einem Bericht über die Isaf-Kommandoübergabe von den Italienern an die Engländer am 4. Mai 2006 in Kabul (ARRC Journal, S. 24 bis 26).</p><p>Bei Kommandoübergaben ist es üblich, dass alle beteiligten Länder vertreten sind, die Truppen für die Isaf entsenden. Dabei stellen sie sich üblicherweise in alphabetischer Reihenfolge auf, was zur Folge hat, dass "Switzerland" in der Nähe von "Sweden", "Turkey", "United Kingdom" und "United States of America" zu stehen kommt.</p><p>In der Isaf sind zurzeit drei Schweizer Armeeangehörige im Einsatz, nämlich zwei im von Deutschland geführten Provinz-Wiederaufbauteam in Kunduz und einer im Hauptquartier der Isaf in Kabul. Die eidgenössischen Räte haben am 10. Juni 2003 einem Einsatz von gleichzeitig maximal vier Stabsoffizieren zugestimmt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Nein. Das Neutralitätsrecht verbietet die militärische Unterstützung der einen oder anderen Konfliktpartei in einem zwischenstaatlichen Krieg. Dieser Fall ist bei der Isaf nicht gegeben, weil sie aufgrund eines Mandats des Uno-Sicherheitsrates aktiv ist. Gemäss diesem Mandat unterstützt Isaf die afghanischen Behörden, sichere Rahmenbedingungen für den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Wiederaufbau Afghanistans zu schaffen. Isaf setzt dabei sowohl militärische wie auch zivile Mittel ein. Die Friedenstruppe ist auf Einladung und Bitte einer demokratisch gewählten Regierung in Afghanistan tätig. </p><p>Das Militärgesetz besagt in Artikel 66a Absatz 2: "Die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ist ausgeschlossen." Die Tatsache, dass gewisse Streitkräfte anderer Länder, welche sich an Isaf beteiligen, Gewalt anwenden müssen, um ihre Sicherheit oder die Sicherheit der Wiederaufbau-Operationen zu gewährleisten, ändert nichts daran, dass es sich um eine Uno-mandatierte friedensfördernde Operation handelt, an welcher Schweizer Armeeangehörige auf Grundlage des Militärgesetzes teilnehmen können.</p><p>2. Da es sich um keine Verletzung der Neutralität handelt, besteht auch kein Anlass, den Schweizer Offizier aus dem Hauptquartier der Isaf abzuziehen.</p><p>3. Da die Schweiz keineswegs zusammen mit den USA und Grossbritannien in Afghanistan Krieg führt, besteht für den Bundesrat kein Handlungsbedarf.</p><p>4. Die Feldzeichenverordnung vom 10. September 2003 schreibt in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe f vor, dass die Truppen für Einsätze zur Friedensförderung im Ausland eine Fahne als Feldzeichen führen. Bei der im Bild gezeigten Schweizer Fahne handelt es sich aber nicht um das offizielle Feldzeichen (rechteckiges statt quadratisches Format und ohne Schleife), weshalb deren Verwendung bei Kommandoübergaben keiner Regelung unterworfen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Per 31. Juli 2006 wurde die militärische Verantwortung für Süd-Afghanistan von den US-Truppen auf die NATO übertragen. Im Vorwort zu einem Bericht über diesen militärischen Akt im "ARRC Journal", (Summer 2006) schreibt der Kommandant der abgebenden Truppe, Lt Gen David Richards, dass die Nato dadurch zum ersten Mal "in command of aggressive counter-insurgency operations" stehe.</p><p>Bei den Illustrationen zu diesem Bericht ist ein Foto abgedruckt, auf welchem ein uniformierter Träger die Schweizerfahne präsentiert, und zwar neben den Fähnrichen der Truppen von Grossbritannien und den USA. Auf meine dazu am 3. Oktober 2006 in der Parlamentsdebatte gestellte Frage antwortete der Vorsteher des VBS, dass hier zwei bis vier Offiziere in einem Stab tätig sind, dort Know-how erwerben, das wir auch zur eigenen Weiterbildung brauchen. </p><p>Hier wird also in aggressiver Form Krieg geführt, und Offiziere unserer Armee arbeiten in Stäben der einen Partei. Hier überläuft das Fass selbst der extensiv interpretierten Neutralität.</p><p>Vor den Volksabstimmungen über die Auslandeinsätze wurden heilige Schwüre abgegeben, dass unsere Soldaten keinesfalls für Kampfeinsätze eingesetzt würden.</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat die Ansicht, die Mitarbeit in kampfführenden Stäben verletze die Neutralität?</p><p>2. Wann wird diese Neutralitätsverletzung abgestellt? </p><p>3. Was unternimmt er, um den mit Illustrationen dieser Art verbreiteten Eindrücken entgegenzuwirken, die Schweiz führe zusammen mit England und den USA in Afghanistan Krieg?</p><p>4. Bestehen Vorschriften über den truppenmässigen Einsatz der Schweizerfahne im Ausland?</p>
- Stabsarbeit von Schweizer Offizieren in Nato-Truppen in Afghanistan. Neutralitätsverletzung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das vom Interpellanten erwähnte Bild ist keine Illustration zum erwähnten Vorwort, in dem vom erweiterten Verantwortungsbereich der Nato die Rede ist, sondern eine Illustration zu einem Bericht über die Isaf-Kommandoübergabe von den Italienern an die Engländer am 4. Mai 2006 in Kabul (ARRC Journal, S. 24 bis 26).</p><p>Bei Kommandoübergaben ist es üblich, dass alle beteiligten Länder vertreten sind, die Truppen für die Isaf entsenden. Dabei stellen sie sich üblicherweise in alphabetischer Reihenfolge auf, was zur Folge hat, dass "Switzerland" in der Nähe von "Sweden", "Turkey", "United Kingdom" und "United States of America" zu stehen kommt.</p><p>In der Isaf sind zurzeit drei Schweizer Armeeangehörige im Einsatz, nämlich zwei im von Deutschland geführten Provinz-Wiederaufbauteam in Kunduz und einer im Hauptquartier der Isaf in Kabul. Die eidgenössischen Räte haben am 10. Juni 2003 einem Einsatz von gleichzeitig maximal vier Stabsoffizieren zugestimmt.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Nein. Das Neutralitätsrecht verbietet die militärische Unterstützung der einen oder anderen Konfliktpartei in einem zwischenstaatlichen Krieg. Dieser Fall ist bei der Isaf nicht gegeben, weil sie aufgrund eines Mandats des Uno-Sicherheitsrates aktiv ist. Gemäss diesem Mandat unterstützt Isaf die afghanischen Behörden, sichere Rahmenbedingungen für den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Wiederaufbau Afghanistans zu schaffen. Isaf setzt dabei sowohl militärische wie auch zivile Mittel ein. Die Friedenstruppe ist auf Einladung und Bitte einer demokratisch gewählten Regierung in Afghanistan tätig. </p><p>Das Militärgesetz besagt in Artikel 66a Absatz 2: "Die Teilnahme an Kampfhandlungen zur Friedenserzwingung ist ausgeschlossen." Die Tatsache, dass gewisse Streitkräfte anderer Länder, welche sich an Isaf beteiligen, Gewalt anwenden müssen, um ihre Sicherheit oder die Sicherheit der Wiederaufbau-Operationen zu gewährleisten, ändert nichts daran, dass es sich um eine Uno-mandatierte friedensfördernde Operation handelt, an welcher Schweizer Armeeangehörige auf Grundlage des Militärgesetzes teilnehmen können.</p><p>2. Da es sich um keine Verletzung der Neutralität handelt, besteht auch kein Anlass, den Schweizer Offizier aus dem Hauptquartier der Isaf abzuziehen.</p><p>3. Da die Schweiz keineswegs zusammen mit den USA und Grossbritannien in Afghanistan Krieg führt, besteht für den Bundesrat kein Handlungsbedarf.</p><p>4. Die Feldzeichenverordnung vom 10. September 2003 schreibt in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe f vor, dass die Truppen für Einsätze zur Friedensförderung im Ausland eine Fahne als Feldzeichen führen. Bei der im Bild gezeigten Schweizer Fahne handelt es sich aber nicht um das offizielle Feldzeichen (rechteckiges statt quadratisches Format und ohne Schleife), weshalb deren Verwendung bei Kommandoübergaben keiner Regelung unterworfen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Per 31. Juli 2006 wurde die militärische Verantwortung für Süd-Afghanistan von den US-Truppen auf die NATO übertragen. Im Vorwort zu einem Bericht über diesen militärischen Akt im "ARRC Journal", (Summer 2006) schreibt der Kommandant der abgebenden Truppe, Lt Gen David Richards, dass die Nato dadurch zum ersten Mal "in command of aggressive counter-insurgency operations" stehe.</p><p>Bei den Illustrationen zu diesem Bericht ist ein Foto abgedruckt, auf welchem ein uniformierter Träger die Schweizerfahne präsentiert, und zwar neben den Fähnrichen der Truppen von Grossbritannien und den USA. Auf meine dazu am 3. Oktober 2006 in der Parlamentsdebatte gestellte Frage antwortete der Vorsteher des VBS, dass hier zwei bis vier Offiziere in einem Stab tätig sind, dort Know-how erwerben, das wir auch zur eigenen Weiterbildung brauchen. </p><p>Hier wird also in aggressiver Form Krieg geführt, und Offiziere unserer Armee arbeiten in Stäben der einen Partei. Hier überläuft das Fass selbst der extensiv interpretierten Neutralität.</p><p>Vor den Volksabstimmungen über die Auslandeinsätze wurden heilige Schwüre abgegeben, dass unsere Soldaten keinesfalls für Kampfeinsätze eingesetzt würden.</p><p>1. Bestätigt der Bundesrat die Ansicht, die Mitarbeit in kampfführenden Stäben verletze die Neutralität?</p><p>2. Wann wird diese Neutralitätsverletzung abgestellt? </p><p>3. Was unternimmt er, um den mit Illustrationen dieser Art verbreiteten Eindrücken entgegenzuwirken, die Schweiz führe zusammen mit England und den USA in Afghanistan Krieg?</p><p>4. Bestehen Vorschriften über den truppenmässigen Einsatz der Schweizerfahne im Ausland?</p>
- Stabsarbeit von Schweizer Offizieren in Nato-Truppen in Afghanistan. Neutralitätsverletzung
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