Digitalisierung des Fernsehangebotes
- ShortId
-
06.3626
- Id
-
20063626
- Updated
-
14.11.2025 06:46
- Language
-
de
- Title
-
Digitalisierung des Fernsehangebotes
- AdditionalIndexing
-
34;Fernsehen;Übertragungsnetz;Deklarationspflicht;Pay-TV;Kabelfernsehen;Energieverbrauch;Monopol;audiovisuelles Programm;Fernsehempfänger;Energieeinsparung
- 1
-
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L05K1202050101, Fernsehen
- L06K120205010104, Kabelfernsehen
- L05K0703010103, Monopol
- L05K1202030103, audiovisuelles Programm
- L06K120205010105, Pay-TV
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L04K12020103, Fernsehempfänger
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Im Rahmen des Erlasses einer neuen Radio- und Fernsehverordnung wird gegenwärtig aus medienrechtlicher Sicht ein Vorschlag geprüft, der die Abhängigkeit des Konsumenten von der Cablecom-Set-Top-Box reduzieren soll. Der Entscheid wird Anfang 2007 erfolgen. Weitere Massnahmen müssten sodann ins Auge gefasst werden, wenn beispielsweise die Grundverschlüsselung von Programmen einen negativen volkswirtschaftlichen oder medienpolitischen Effekt zur Folge hätte.</p><p>Für weitere Regelungen sieht der Bundesrat zurzeit keine Veranlassung. Durch den Eintritt der Swisscom in den Radio- und Fernsehmarkt ist eine Verbesserung der Wettbewerbssituation zu erwarten. Der Bundesrat ist grundsätzlich der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente des Preisüberwachungsgesetzes und des Kartellgesetzes ausreichen, um allfällige Missbräuche von marktbeherrschenden Stellungen zu verhindern oder zu unterbinden.</p><p>2. Bis Ende 2006 besteht eine einvernehmliche Regelung zwischen der Cablecom GmbH und dem Preisüberwacher über die Kosten für das Angebot im analogen TV-Bereich. Für die Zeit ab dem Jahr 2007 hat der Preisüberwacher gegenüber der Cablecom GmbH die Eckwerte für die Preisgestaltung des Angebotes festgelegt und eine deutliche Preissenkung bei Miete und Kauf der Set-Top-Boxen verlangt. Er geht grundsätzlich davon aus, dass es kostengünstiger wäre, wenn die Boxen im unabhängigen Fachhandel erworben werden könnten.</p><p>In der Zwischenzeit hat die Cablecom GmbH eine neue Preisstruktur für Abonnemente ab dem 1. April 2007 bekanntgegeben und die Preise für Miete und Kauf der Set-Top-Boxen auf ein Niveau gesenkt, das auch den Vorstellungen des Preisüberwachers entspricht.</p><p>Im Übrigen gibt das Kartellgesetz der Wettbewerbskommission die Möglichkeit, missbräuchliche Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen wie der Cablecom GmbH zu untersuchen und allenfalls die nötigen Massnahmen in die Wege zu leiten.</p><p>3. Der Bund hat bereits vor einiger Zeit das Thema aufgegriffen und setzt sich aktiv für einen möglichst geringen Energieverbrauch dieser Geräte ein. Auf europäischer Ebene ist ein "Code of Conduct" (CoC) ausgearbeitet worden, zu dem sich die wichtigsten Anbieter in der EU verpflichten. Dieser CoC wird alle zwei Jahre dem technischen Stand angepasst. Die neueste Anpassung datiert vom April 2006, mit Verschärfungen der Werte ab 2007. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat mit einigen Anbietern in der Schweiz eine Vereinbarung unterzeichnet mit der Pflicht, ebenfalls diesen CoC zu erfüllen. Das BFE ist bestrebt, weitere Anbieter auf diesen CoC zu verpflichten.</p><p>3.a Umliegende Länder haben keine entsprechende Deklarationspflicht. Um die Problematik der technischen Handelshemmnisse zu vermeiden, will das BFE in einem ersten Schritt mit freiwilligen Instrumenten versuchen, die nötige Transparenz zu schaffen. Falls dies nicht in genügendem Mass gelingt, müsste in einem zweiten Schritt gleichwohl die Deklarationspflicht eingeführt werden.</p><p>3.b Das Energiegesetz sieht als ersten Schritt die freiwillige Vereinbarung vor. Diese ist mit der Verpflichtung auf den europäischen CoC bereits angegangen worden. Falls sich nicht eine klare Mehrheit der Anbieter (auf der Basis der Anzahl Anschlüsse berechnet) dazu freiwillig verpflichtet, wird der Bund Grenzwerte einführen, die sich mindestens am europäischen CoC ausrichten werden.</p><p>3.c Diese Frage trifft einen kritischen Punkt. Zum Teil betreiben Anbieter ihre verschlüsselten Systeme so, dass nach einer länger dauernden Abschaltung keine Verbindung mehr zustande kommt. Das BFE wird zusammen mit dem Bakom und den Anbietern nach Wegen suchen, diese Energieverschwendung zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der analoge Empfang des Schweizer Fernsehens wird abgeschafft. Fernsehen wird digital. Für den digitalen Fernsehempfang über Kabel braucht es zu jedem Fernseher eine sogenannte Set-Top-Box. Die Firma Cablecom, die im Bereich des Kabelnetzes über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, zwingt mit einer proprietären (für andere Hersteller nicht zugänglichen) Grundverschlüssung sämtliche Kundinnen und Kunden, diese Set-Top-Box ausschliesslich bei der Cablecom zu beziehen (kaufen oder mieten).</p><p>Ich bitte den Bundesrat, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt er, damit auch bei den Set-Top-Boxen Wettbewerb herrscht und eine Monopolsituation verhindert wird?</p><p>2. Wie verhindert er, dass die Kundinnen und Kunden eines marktbeherrschenden Unternehmens für ein Gerät, das sie zwangsweise beziehen müssen, überhöhte Preise bezahlen müssen?</p><p>3. Ist er - angesichts des hohen Strom- und Stand-by-Verbrauchs bei Set-Top-Boxen - bereit:</p><p>- eine Deklarationspflicht zum Energieverbrauch einzuführen?</p><p>- Grenzwerte einzuführen, die sich an marktbesten Modellen (2 Watt) orientieren?</p><p>- eine Vorschrift für Ausschalter oder für Abschaltautomatik einzuführen, damit Geräte nicht unnötig im verschwenderischen Stand-by-Aktiv-Modus sind?</p>
- Digitalisierung des Fernsehangebotes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Im Rahmen des Erlasses einer neuen Radio- und Fernsehverordnung wird gegenwärtig aus medienrechtlicher Sicht ein Vorschlag geprüft, der die Abhängigkeit des Konsumenten von der Cablecom-Set-Top-Box reduzieren soll. Der Entscheid wird Anfang 2007 erfolgen. Weitere Massnahmen müssten sodann ins Auge gefasst werden, wenn beispielsweise die Grundverschlüsselung von Programmen einen negativen volkswirtschaftlichen oder medienpolitischen Effekt zur Folge hätte.</p><p>Für weitere Regelungen sieht der Bundesrat zurzeit keine Veranlassung. Durch den Eintritt der Swisscom in den Radio- und Fernsehmarkt ist eine Verbesserung der Wettbewerbssituation zu erwarten. Der Bundesrat ist grundsätzlich der Ansicht, dass die bestehenden Instrumente des Preisüberwachungsgesetzes und des Kartellgesetzes ausreichen, um allfällige Missbräuche von marktbeherrschenden Stellungen zu verhindern oder zu unterbinden.</p><p>2. Bis Ende 2006 besteht eine einvernehmliche Regelung zwischen der Cablecom GmbH und dem Preisüberwacher über die Kosten für das Angebot im analogen TV-Bereich. Für die Zeit ab dem Jahr 2007 hat der Preisüberwacher gegenüber der Cablecom GmbH die Eckwerte für die Preisgestaltung des Angebotes festgelegt und eine deutliche Preissenkung bei Miete und Kauf der Set-Top-Boxen verlangt. Er geht grundsätzlich davon aus, dass es kostengünstiger wäre, wenn die Boxen im unabhängigen Fachhandel erworben werden könnten.</p><p>In der Zwischenzeit hat die Cablecom GmbH eine neue Preisstruktur für Abonnemente ab dem 1. April 2007 bekanntgegeben und die Preise für Miete und Kauf der Set-Top-Boxen auf ein Niveau gesenkt, das auch den Vorstellungen des Preisüberwachers entspricht.</p><p>Im Übrigen gibt das Kartellgesetz der Wettbewerbskommission die Möglichkeit, missbräuchliche Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen wie der Cablecom GmbH zu untersuchen und allenfalls die nötigen Massnahmen in die Wege zu leiten.</p><p>3. Der Bund hat bereits vor einiger Zeit das Thema aufgegriffen und setzt sich aktiv für einen möglichst geringen Energieverbrauch dieser Geräte ein. Auf europäischer Ebene ist ein "Code of Conduct" (CoC) ausgearbeitet worden, zu dem sich die wichtigsten Anbieter in der EU verpflichten. Dieser CoC wird alle zwei Jahre dem technischen Stand angepasst. Die neueste Anpassung datiert vom April 2006, mit Verschärfungen der Werte ab 2007. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat mit einigen Anbietern in der Schweiz eine Vereinbarung unterzeichnet mit der Pflicht, ebenfalls diesen CoC zu erfüllen. Das BFE ist bestrebt, weitere Anbieter auf diesen CoC zu verpflichten.</p><p>3.a Umliegende Länder haben keine entsprechende Deklarationspflicht. Um die Problematik der technischen Handelshemmnisse zu vermeiden, will das BFE in einem ersten Schritt mit freiwilligen Instrumenten versuchen, die nötige Transparenz zu schaffen. Falls dies nicht in genügendem Mass gelingt, müsste in einem zweiten Schritt gleichwohl die Deklarationspflicht eingeführt werden.</p><p>3.b Das Energiegesetz sieht als ersten Schritt die freiwillige Vereinbarung vor. Diese ist mit der Verpflichtung auf den europäischen CoC bereits angegangen worden. Falls sich nicht eine klare Mehrheit der Anbieter (auf der Basis der Anzahl Anschlüsse berechnet) dazu freiwillig verpflichtet, wird der Bund Grenzwerte einführen, die sich mindestens am europäischen CoC ausrichten werden.</p><p>3.c Diese Frage trifft einen kritischen Punkt. Zum Teil betreiben Anbieter ihre verschlüsselten Systeme so, dass nach einer länger dauernden Abschaltung keine Verbindung mehr zustande kommt. Das BFE wird zusammen mit dem Bakom und den Anbietern nach Wegen suchen, diese Energieverschwendung zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der analoge Empfang des Schweizer Fernsehens wird abgeschafft. Fernsehen wird digital. Für den digitalen Fernsehempfang über Kabel braucht es zu jedem Fernseher eine sogenannte Set-Top-Box. Die Firma Cablecom, die im Bereich des Kabelnetzes über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, zwingt mit einer proprietären (für andere Hersteller nicht zugänglichen) Grundverschlüssung sämtliche Kundinnen und Kunden, diese Set-Top-Box ausschliesslich bei der Cablecom zu beziehen (kaufen oder mieten).</p><p>Ich bitte den Bundesrat, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was unternimmt er, damit auch bei den Set-Top-Boxen Wettbewerb herrscht und eine Monopolsituation verhindert wird?</p><p>2. Wie verhindert er, dass die Kundinnen und Kunden eines marktbeherrschenden Unternehmens für ein Gerät, das sie zwangsweise beziehen müssen, überhöhte Preise bezahlen müssen?</p><p>3. Ist er - angesichts des hohen Strom- und Stand-by-Verbrauchs bei Set-Top-Boxen - bereit:</p><p>- eine Deklarationspflicht zum Energieverbrauch einzuführen?</p><p>- Grenzwerte einzuführen, die sich an marktbesten Modellen (2 Watt) orientieren?</p><p>- eine Vorschrift für Ausschalter oder für Abschaltautomatik einzuführen, damit Geräte nicht unnötig im verschwenderischen Stand-by-Aktiv-Modus sind?</p>
- Digitalisierung des Fernsehangebotes
Back to List