Abgeltung aller Schäden und Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Grossraubtieren

ShortId
06.3629
Id
20063629
Updated
28.07.2023 11:50
Language
de
Title
Abgeltung aller Schäden und Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Grossraubtieren
AdditionalIndexing
55;Viehbestand;Tierwelt;Tierhaltung;Weidemast;Luchs;Entschädigung;Wolf;Interessenkonflikt;Schadenersatz
1
  • L04K06030307, Tierwelt
  • L05K0603030702, Wolf
  • L05K0603030701, Luchs
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L04K14010102, Tierhaltung
  • L05K1401010212, Weidemast
  • L04K14010801, Viehbestand
  • L04K08020339, Interessenkonflikt
  • L05K0507020205, Schadenersatz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute werden den betroffenen Tierhaltern nur die nachweislich von Grossraubtieren gerissenen Nutztiere entschädigt. Die Grossraubtiere verursachen aber für die Landwirtschaft zusätzliche Schäden und erhebliche Mehraufwendungen, die nicht abgegolten werden. Die zusätzlichen Schäden entstehen vor allem durch verletzte und vermisste Tiere, die durch Grossraubtiere verscheucht und verjagt wurden. Der Mehraufwand ist für die Bäuerinnen und Bauern erheblich. Er erfordert vor allem einen verstärkten Herdenschutz, die Suche nach vermissten Tieren, ein vermehrtes Umzäunen und bauliche Anpassungen von Ställen, insbesondere bei Bärenpräsenz. Konkret heisst dies, dass vermehrt Zäune zu erstellen sind und dass die Behirtung viel intensiver wahrgenommen werden muss. Die Tiere müssen zum Teil eingestallt werden. Es muss eine verstärkte Herdenüberwachung und Herdenkontrolle vorgenommen werden. Auch die Ausbildung und Betreuung der Herdenschutzhunde ist sehr aufwendig. Das Problem des erhöhten Herdenschutzes beschränkt sich nicht nur auf die Alpung. Auch in der Zeit vor und nach der Sömmerung, wenn die Tiere auf dem Heimbetrieb oder auf Maiensässen in kleinen Herden gehalten werden, müssen diese geschützt werden, was mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden ist. </p><p>Ohne die Abgeltung dieser Zusatzaufwendungen drohen besonders die Schaf- und Ziegenbestände in den Gebirgsregionen massiv zurückzugehen oder zu verschwinden. Die Kleinviehhaltung erfüllt aber in den Gebirgsregionen eine wichtige Aufgabe bei der Pflege der Berg- und Alpweiden. Fehlen nämlich diese beiden Nutztierarten, führt dies - wie Beispiele aus Norditalien auf eindrückliche Weise belegen - zu einer starken Vergandung der Alpenregionen. Für eine nachhaltige Landschaftsgestaltung kann daher im Berggebiet auf die Haltung dieser Nutztierarten nicht verzichtet werden.</p><p>Die Zuwanderung der Grossraubtiere Bär, Wolf und Luchs muss mit einer nachhaltigen Landwirtschaft verträglich sein. Es geht auch nicht an, dass der Bund internationale Verpflichtungen zum Schutz von Grossraubtieren eingeht und die damit verbundenen finanziellen Lasten einseitig auf die Landwirtschaft in den Berg- und Randgebieten abwälzt.</p>
  • <p>Der Bund beteiligt sich heute mit 80 Prozent an der Abgeltung von Schäden, die Grossraubtiere (Bär, Wolf, Luchs) an Nutztieren anrichten. Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung durch die öffentliche Hand besteht nur dann, wenn die Schäden nachweislich auf die Präsenz von Grossraubtieren zurückgehen. Aus diesem Grund müssen die gerissenen Tiere grundsätzlich der Wildhut vorgewiesen werden. Eine Abgeltung aller im Zusammenhang mit Grossraubtieren geltend gemachten Schäden durch den Bund würde Missbräuche begünstigen, indem beispielsweise ein vermisstes Nutztier als Raubtierriss dargestellt werden könnte. Die geltende Vorweisungspflicht würde so - mit den entsprechenden Kostenfolgen für den Bund - faktisch ausgehöhlt. Im Rahmen der Konzepte Wolf, Luchs und Bär wird den Kantonen jedoch empfohlen, bei nachweislichen Grossraubtierangriffen auch für verletzte oder vermisste Tiere im Sinne der Kulanz Entschädigungszahlungen zu leisten. Auch an diesen Entschädigungszahlungen beteiligt sich der Bund mit 80 Prozent.</p><p>Die Behirtung von Kleinvieh wird heute unabhängig von der Präsenz von Grossraubtieren aufgrund der Sömmerungsbeitragsverordnung gefördert. In Gebieten mit Grossraubtieren kann dadurch ein Teil der Mehrkosten abgefangen werden. Im Weiteren unterstützt das Bundesamt für Umwelt Kleinviehhalter im Rahmen von regionalen Präventionsprojekten mit Beiträgen an die Behirtung, an die Herdenschutzhunde sowie an das benötigte Material für den Herdenschutz. Es unterhält zudem regionale Kompetenzzentren, die Kleinviehhaltern in Berggebieten umfassende Beratung anbieten. Die Mehrarbeit der Kleinviehhalter für den Herdenschutz wird dagegen vom Bund nicht entschädigt. Hierzu fehlen sowohl die nötigen gesetzlichen Grundlagen wie auch die erforderlichen finanziellen Mittel.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Die Präsenz von Grossraubtieren in der Schweiz verursacht für die Landwirtschaft Zusatzschäden und einen erheblichen Mehraufwand, die nicht entschädigt werden. Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob diese zusätzlichen Schäden und der Mehraufwand vom Bund durch das Bafu vollständig abzugelten sind.</p>
  • Abgeltung aller Schäden und Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Grossraubtieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute werden den betroffenen Tierhaltern nur die nachweislich von Grossraubtieren gerissenen Nutztiere entschädigt. Die Grossraubtiere verursachen aber für die Landwirtschaft zusätzliche Schäden und erhebliche Mehraufwendungen, die nicht abgegolten werden. Die zusätzlichen Schäden entstehen vor allem durch verletzte und vermisste Tiere, die durch Grossraubtiere verscheucht und verjagt wurden. Der Mehraufwand ist für die Bäuerinnen und Bauern erheblich. Er erfordert vor allem einen verstärkten Herdenschutz, die Suche nach vermissten Tieren, ein vermehrtes Umzäunen und bauliche Anpassungen von Ställen, insbesondere bei Bärenpräsenz. Konkret heisst dies, dass vermehrt Zäune zu erstellen sind und dass die Behirtung viel intensiver wahrgenommen werden muss. Die Tiere müssen zum Teil eingestallt werden. Es muss eine verstärkte Herdenüberwachung und Herdenkontrolle vorgenommen werden. Auch die Ausbildung und Betreuung der Herdenschutzhunde ist sehr aufwendig. Das Problem des erhöhten Herdenschutzes beschränkt sich nicht nur auf die Alpung. Auch in der Zeit vor und nach der Sömmerung, wenn die Tiere auf dem Heimbetrieb oder auf Maiensässen in kleinen Herden gehalten werden, müssen diese geschützt werden, was mit einem erhöhten Kostenaufwand verbunden ist. </p><p>Ohne die Abgeltung dieser Zusatzaufwendungen drohen besonders die Schaf- und Ziegenbestände in den Gebirgsregionen massiv zurückzugehen oder zu verschwinden. Die Kleinviehhaltung erfüllt aber in den Gebirgsregionen eine wichtige Aufgabe bei der Pflege der Berg- und Alpweiden. Fehlen nämlich diese beiden Nutztierarten, führt dies - wie Beispiele aus Norditalien auf eindrückliche Weise belegen - zu einer starken Vergandung der Alpenregionen. Für eine nachhaltige Landschaftsgestaltung kann daher im Berggebiet auf die Haltung dieser Nutztierarten nicht verzichtet werden.</p><p>Die Zuwanderung der Grossraubtiere Bär, Wolf und Luchs muss mit einer nachhaltigen Landwirtschaft verträglich sein. Es geht auch nicht an, dass der Bund internationale Verpflichtungen zum Schutz von Grossraubtieren eingeht und die damit verbundenen finanziellen Lasten einseitig auf die Landwirtschaft in den Berg- und Randgebieten abwälzt.</p>
    • <p>Der Bund beteiligt sich heute mit 80 Prozent an der Abgeltung von Schäden, die Grossraubtiere (Bär, Wolf, Luchs) an Nutztieren anrichten. Ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung durch die öffentliche Hand besteht nur dann, wenn die Schäden nachweislich auf die Präsenz von Grossraubtieren zurückgehen. Aus diesem Grund müssen die gerissenen Tiere grundsätzlich der Wildhut vorgewiesen werden. Eine Abgeltung aller im Zusammenhang mit Grossraubtieren geltend gemachten Schäden durch den Bund würde Missbräuche begünstigen, indem beispielsweise ein vermisstes Nutztier als Raubtierriss dargestellt werden könnte. Die geltende Vorweisungspflicht würde so - mit den entsprechenden Kostenfolgen für den Bund - faktisch ausgehöhlt. Im Rahmen der Konzepte Wolf, Luchs und Bär wird den Kantonen jedoch empfohlen, bei nachweislichen Grossraubtierangriffen auch für verletzte oder vermisste Tiere im Sinne der Kulanz Entschädigungszahlungen zu leisten. Auch an diesen Entschädigungszahlungen beteiligt sich der Bund mit 80 Prozent.</p><p>Die Behirtung von Kleinvieh wird heute unabhängig von der Präsenz von Grossraubtieren aufgrund der Sömmerungsbeitragsverordnung gefördert. In Gebieten mit Grossraubtieren kann dadurch ein Teil der Mehrkosten abgefangen werden. Im Weiteren unterstützt das Bundesamt für Umwelt Kleinviehhalter im Rahmen von regionalen Präventionsprojekten mit Beiträgen an die Behirtung, an die Herdenschutzhunde sowie an das benötigte Material für den Herdenschutz. Es unterhält zudem regionale Kompetenzzentren, die Kleinviehhaltern in Berggebieten umfassende Beratung anbieten. Die Mehrarbeit der Kleinviehhalter für den Herdenschutz wird dagegen vom Bund nicht entschädigt. Hierzu fehlen sowohl die nötigen gesetzlichen Grundlagen wie auch die erforderlichen finanziellen Mittel.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Die Präsenz von Grossraubtieren in der Schweiz verursacht für die Landwirtschaft Zusatzschäden und einen erheblichen Mehraufwand, die nicht entschädigt werden. Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob diese zusätzlichen Schäden und der Mehraufwand vom Bund durch das Bafu vollständig abzugelten sind.</p>
    • Abgeltung aller Schäden und Mehraufwendungen im Zusammenhang mit Grossraubtieren

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