Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems

ShortId
06.3635
Id
20063635
Updated
24.06.2025 23:55
Language
de
Title
Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems
AdditionalIndexing
55;Leistungsauftrag;Bericht;Entschädigung;Direktzahlungen;Agrarpolitik (speziell);Erhaltung der Landwirtschaft
1
  • L04K14010404, Direktzahlungen
  • L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Konzept der Direktzahlungen bewährt sich, und die verfolgten Ziele werden grundsätzlich erreicht. Mit der Agrarpolitik 2011 werden Mittel bei der Marktstützung abgebaut und zielgerichtet ins Direktzahlungssystem integriert. Dies bringt weitere Verbesserungen bezüglich Effektivität und Effizienz, auch wenn die Umlagerung ohne konzeptionelle Änderungen am Direktzahlungssystem erfolgt. </p><p>Innerhalb der Agrarstützung nimmt die Bedeutung der Direktzahlungen zukünftig weiter zu. Sie werden deshalb einen Schwerpunkt der Weiterentwicklungsarbeiten für die Agrarpolitik nach 2011 bilden. Auch unter den zukünftigen Rahmenbedingungen sollen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen von der Landwirtschaft erbracht werden können.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die Überprüfung und die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems auf der Basis der aktuell gültigen Verfassungsgrundlage (Art. 104) vorgenommen werden sollen. Er ist bereit, das Resultat der Arbeiten bis Ende 2009 in Form eines Berichts vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens im Jahre 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen.</p><p>Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:</p><p>- Entwicklung bei anderen Direktzahlungssystemen (EU) und bei den internationalen Rahmenbedingungen (WTO, Agrarabkommen mit der EU);</p><p>- Angemessenheit der Abgeltung von nicht marktfähigen Leistungen, die von der Landwirtschaft verlangt werden;</p><p>- möglichst zielgenauer Einsatz der Mittel im Hinblick auf die zu erzielende Wirkung (z. B. Produktivität, Ökologie, Tierwohl, dezentrale Besiedlung, Einkommenssicherung);</p><p>- Anreizmöglichkeiten für die Betriebe, eine höhere Wirkung über den Standard hinaus zu erzielen (z. B. Biodiversität);</p><p>- Bezugskriterien (Betrieb, Fläche, Tiereinheiten, Arbeit);</p><p>- kostengünstiger und glaubwürdiger Vollzug.</p><p>Zielsetzung eines weiterentwickelten Direktzahlungssystems sollte sein, der Landwirtschaft einen stabilen Rahmen zur Verfügung zu stellen, der es ihr erlaubt, den verfassungsmässigen Auftrag weiterhin zu erfüllen.</p><p>Der Bericht sollte eine Beurteilung ermöglichen, ob im Rahmen der AP 2015 das Direktzahlungssystem anzupassen sei.</p>
  • Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20060038
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Konzept der Direktzahlungen bewährt sich, und die verfolgten Ziele werden grundsätzlich erreicht. Mit der Agrarpolitik 2011 werden Mittel bei der Marktstützung abgebaut und zielgerichtet ins Direktzahlungssystem integriert. Dies bringt weitere Verbesserungen bezüglich Effektivität und Effizienz, auch wenn die Umlagerung ohne konzeptionelle Änderungen am Direktzahlungssystem erfolgt. </p><p>Innerhalb der Agrarstützung nimmt die Bedeutung der Direktzahlungen zukünftig weiter zu. Sie werden deshalb einen Schwerpunkt der Weiterentwicklungsarbeiten für die Agrarpolitik nach 2011 bilden. Auch unter den zukünftigen Rahmenbedingungen sollen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen von der Landwirtschaft erbracht werden können.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die Überprüfung und die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems auf der Basis der aktuell gültigen Verfassungsgrundlage (Art. 104) vorgenommen werden sollen. Er ist bereit, das Resultat der Arbeiten bis Ende 2009 in Form eines Berichts vorzulegen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens im Jahre 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems vorzulegen.</p><p>Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:</p><p>- Entwicklung bei anderen Direktzahlungssystemen (EU) und bei den internationalen Rahmenbedingungen (WTO, Agrarabkommen mit der EU);</p><p>- Angemessenheit der Abgeltung von nicht marktfähigen Leistungen, die von der Landwirtschaft verlangt werden;</p><p>- möglichst zielgenauer Einsatz der Mittel im Hinblick auf die zu erzielende Wirkung (z. B. Produktivität, Ökologie, Tierwohl, dezentrale Besiedlung, Einkommenssicherung);</p><p>- Anreizmöglichkeiten für die Betriebe, eine höhere Wirkung über den Standard hinaus zu erzielen (z. B. Biodiversität);</p><p>- Bezugskriterien (Betrieb, Fläche, Tiereinheiten, Arbeit);</p><p>- kostengünstiger und glaubwürdiger Vollzug.</p><p>Zielsetzung eines weiterentwickelten Direktzahlungssystems sollte sein, der Landwirtschaft einen stabilen Rahmen zur Verfügung zu stellen, der es ihr erlaubt, den verfassungsmässigen Auftrag weiterhin zu erfüllen.</p><p>Der Bericht sollte eine Beurteilung ermöglichen, ob im Rahmen der AP 2015 das Direktzahlungssystem anzupassen sei.</p>
    • Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems

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