Notstandsprogramm gegen Feinstaub
- ShortId
-
06.3640
- Id
-
20063640
- Updated
-
28.07.2023 08:25
- Language
-
de
- Title
-
Notstandsprogramm gegen Feinstaub
- AdditionalIndexing
-
52;2841;Geflügel;Gesundheitsrisiko;Staub;Abgas;Gesundheitspolitik;Infektionskrankheit
- 1
-
- L06K060201010102, Staub
- L06K060201010101, Abgas
- L03K010505, Gesundheitspolitik
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K01050109, Infektionskrankheit
- L05K1401010302, Geflügel
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst, und es ist klar, dass im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung und im Interesse der Umwelt ein Handlungsbedarf besteht. Die Dauerbelastung mit Feinstaub ist jedoch zu hoch und erreicht während gewisser Phasen im Winter, wenn es zu Inversionslagen kommt, einfach zusätzlich hohe Spitzenwerte. Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung in der Luft sind auf diese Dauerbelastung und nicht nur auf die Winterspitzenbelastung auszurichten.</p><p>1. In den letzten Jahrzehnten haben Bund, Kantone und Gemeinden bereits eine grosse Anzahl von Massnahmen zur Reduktion von Schadstoffemissionen umgesetzt. Diese Anstrengungen werden fortgesetzt. Die Schadstoffemissionen, die zu übermässigen Feinstaubkonzentrationen führen, müssen noch um die Hälfte reduziert werden. Deshalb hat das UVEK einen Aktionsplan ausgearbeitet, mit dem Feinstaub und insbesondere Dieselruss nachhaltig und nicht nur während einigen Tagen reduziert werden soll. Gemäss diesem Plan haben alle Schadstoffquellen zur Reduktion der Feinstaubemissionen beizutragen. Diese zusätzlichen Massnahmen sollen neben den allgemeinen Massnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung dazu führen, dass sich die Situation in den nächsten Jahren verbessern wird.</p><p>2. In Ergänzung zu dem vom Bundesrat im Juni 2006 verabschiedeten Aktionsplan hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK) am 21. September 2006 ein nach Grad der Verschmutzung und betroffener Region abgestuftes Interventionskonzept angenommen. Dieses stellt eine Grundlage dar zur Bekämpfung übermässiger PM10-Konzentrationen in Perioden mit besonders hoher Belastung.</p><p>3. Ein isolierter Fall eines Patienten in der Schweiz, der sich mit dem aktuellen Vogelgrippevirus angesteckt hat, stellt keine Gefahr für die Allgemeinheit dar und würde auch keine riesigen Sofortmassnahmen auf Bundesebene auslösen. Der Patient würde behandelt, isoliert und überwacht, die engen Kontaktpersonen würden prophylaktisch behandelt und überwacht.</p><p>Die Vogelgrippe beinhaltet jedoch zwei grosse Gefahren, deren Schadenspotenzial enorm ist. Auf der einen Seite beunruhigt das Vogelgrippevirus die Experten, weil durch eine genetische Veränderung aus diesem Virus ein Influenzapandemievirus entstehen könnte. Eine Influenzapandemie stellt eine immense Gefahr für die Weltbevölkerung dar, und alle Länder wurden von der Weltgesundheitsorganisation aufgefordert, Massnahmen vorzubereiten, welche die Auswirkungen einer solchen Katastrophe eindämmen können. Der Influenzapandemieplan Schweiz 2006 ist der Leitfaden, der zeigt, worauf sich die Schweiz in einem Pandemiefall vorbereitet und wie die Schweiz die Bevölkerung schützen wird. </p><p>Auf der anderen Seite besteht weiterhin die Gefahr einer grossen Tierseuche, und damit verbunden drohen mögliche wirtschaftliche Schäden. Mit der vorsorglichen Einführung der Stallpflicht hat der Bundesrat eine kurzfristig wirksame Massnahme, die Hausgeflügelpopulation zu schützen. </p><p>Auch im Falle von Wintersmog können, wie in der Antwort zu Frage 2 erwähnt, regionale Notmassnahmen ergriffen werden, die zu einer beschränkten kurzfristigen Entlastung der Situation führen können. Diese Entlastung ergänzt die Resultate der Massnahmen des Aktionsplans Feinstaub des Bundesrates.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat es bis anhin nicht als nötig erachtet, Sofortmassnahmen vorzusehen, falls in den kommenden Monaten die Feinstaubkonzentrationen den Grenzwert während mehrerer Tage und überregional überschreitet wie dies im letzten Winter geschehen ist. Damit nimmt der Bundesrat in Kauf, dass die Gesundheit der Bevölkerung durch die hohen Feinstaubkonzentrationen gefährdet ist. Die grüne Fraktion stellt dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Warum ist er nicht bereit, ein Notstandsprogramm auszuarbeiten mit dem Ziel, die Bevölkerung auch kurzfristig vor der Gefährdung durch Feinstaub zu schützen? </p><p>2. Was wird er konkret tun, wenn die Feinstaubgrenzwerte in den kommenden Monaten wieder während mehrerer Tage überschritten werden? Ist er bereit, Notstandsmassnahmen wie z. B. befristete Verbote für Dieselfahrzeuge und -maschinen ohne Partikelfilter, generelle Temporeduktionen auf den Autobahnen usw. zu erlassen?</p><p>3. Warum erachtet er es als notwendig, eine Stallpflicht für Geflügel in gewissen Gebieten als vorsorgliche Massnahme gegen Vogelgrippe zu erlassen, nicht aber im Bereich des Feinstaubes ebenso kurzfristig aktiv zu werden? (Die Feinstaubbelastung verursacht jährlich mehrere Tausend Tote und mehrere Zehntausend kranke Menschen. An Vogelgrippe ist in der Schweiz bis heute noch niemand gestorben bzw. erkrankt.)</p>
- Notstandsprogramm gegen Feinstaub
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat ist sich der Feinstaubproblematik bewusst, und es ist klar, dass im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung und im Interesse der Umwelt ein Handlungsbedarf besteht. Die Dauerbelastung mit Feinstaub ist jedoch zu hoch und erreicht während gewisser Phasen im Winter, wenn es zu Inversionslagen kommt, einfach zusätzlich hohe Spitzenwerte. Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffbelastung in der Luft sind auf diese Dauerbelastung und nicht nur auf die Winterspitzenbelastung auszurichten.</p><p>1. In den letzten Jahrzehnten haben Bund, Kantone und Gemeinden bereits eine grosse Anzahl von Massnahmen zur Reduktion von Schadstoffemissionen umgesetzt. Diese Anstrengungen werden fortgesetzt. Die Schadstoffemissionen, die zu übermässigen Feinstaubkonzentrationen führen, müssen noch um die Hälfte reduziert werden. Deshalb hat das UVEK einen Aktionsplan ausgearbeitet, mit dem Feinstaub und insbesondere Dieselruss nachhaltig und nicht nur während einigen Tagen reduziert werden soll. Gemäss diesem Plan haben alle Schadstoffquellen zur Reduktion der Feinstaubemissionen beizutragen. Diese zusätzlichen Massnahmen sollen neben den allgemeinen Massnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung dazu führen, dass sich die Situation in den nächsten Jahren verbessern wird.</p><p>2. In Ergänzung zu dem vom Bundesrat im Juni 2006 verabschiedeten Aktionsplan hat die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK) am 21. September 2006 ein nach Grad der Verschmutzung und betroffener Region abgestuftes Interventionskonzept angenommen. Dieses stellt eine Grundlage dar zur Bekämpfung übermässiger PM10-Konzentrationen in Perioden mit besonders hoher Belastung.</p><p>3. Ein isolierter Fall eines Patienten in der Schweiz, der sich mit dem aktuellen Vogelgrippevirus angesteckt hat, stellt keine Gefahr für die Allgemeinheit dar und würde auch keine riesigen Sofortmassnahmen auf Bundesebene auslösen. Der Patient würde behandelt, isoliert und überwacht, die engen Kontaktpersonen würden prophylaktisch behandelt und überwacht.</p><p>Die Vogelgrippe beinhaltet jedoch zwei grosse Gefahren, deren Schadenspotenzial enorm ist. Auf der einen Seite beunruhigt das Vogelgrippevirus die Experten, weil durch eine genetische Veränderung aus diesem Virus ein Influenzapandemievirus entstehen könnte. Eine Influenzapandemie stellt eine immense Gefahr für die Weltbevölkerung dar, und alle Länder wurden von der Weltgesundheitsorganisation aufgefordert, Massnahmen vorzubereiten, welche die Auswirkungen einer solchen Katastrophe eindämmen können. Der Influenzapandemieplan Schweiz 2006 ist der Leitfaden, der zeigt, worauf sich die Schweiz in einem Pandemiefall vorbereitet und wie die Schweiz die Bevölkerung schützen wird. </p><p>Auf der anderen Seite besteht weiterhin die Gefahr einer grossen Tierseuche, und damit verbunden drohen mögliche wirtschaftliche Schäden. Mit der vorsorglichen Einführung der Stallpflicht hat der Bundesrat eine kurzfristig wirksame Massnahme, die Hausgeflügelpopulation zu schützen. </p><p>Auch im Falle von Wintersmog können, wie in der Antwort zu Frage 2 erwähnt, regionale Notmassnahmen ergriffen werden, die zu einer beschränkten kurzfristigen Entlastung der Situation führen können. Diese Entlastung ergänzt die Resultate der Massnahmen des Aktionsplans Feinstaub des Bundesrates.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat es bis anhin nicht als nötig erachtet, Sofortmassnahmen vorzusehen, falls in den kommenden Monaten die Feinstaubkonzentrationen den Grenzwert während mehrerer Tage und überregional überschreitet wie dies im letzten Winter geschehen ist. Damit nimmt der Bundesrat in Kauf, dass die Gesundheit der Bevölkerung durch die hohen Feinstaubkonzentrationen gefährdet ist. Die grüne Fraktion stellt dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Warum ist er nicht bereit, ein Notstandsprogramm auszuarbeiten mit dem Ziel, die Bevölkerung auch kurzfristig vor der Gefährdung durch Feinstaub zu schützen? </p><p>2. Was wird er konkret tun, wenn die Feinstaubgrenzwerte in den kommenden Monaten wieder während mehrerer Tage überschritten werden? Ist er bereit, Notstandsmassnahmen wie z. B. befristete Verbote für Dieselfahrzeuge und -maschinen ohne Partikelfilter, generelle Temporeduktionen auf den Autobahnen usw. zu erlassen?</p><p>3. Warum erachtet er es als notwendig, eine Stallpflicht für Geflügel in gewissen Gebieten als vorsorgliche Massnahme gegen Vogelgrippe zu erlassen, nicht aber im Bereich des Feinstaubes ebenso kurzfristig aktiv zu werden? (Die Feinstaubbelastung verursacht jährlich mehrere Tausend Tote und mehrere Zehntausend kranke Menschen. An Vogelgrippe ist in der Schweiz bis heute noch niemand gestorben bzw. erkrankt.)</p>
- Notstandsprogramm gegen Feinstaub
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