Jugendgewalt. Stärkung des Menschenrechts- und Grundrechtsbewusstseins
- ShortId
-
06.3645
- Id
-
20063645
- Updated
-
14.11.2025 06:40
- Language
-
de
- Title
-
Jugendgewalt. Stärkung des Menschenrechts- und Grundrechtsbewusstseins
- AdditionalIndexing
-
28;12;junger Mensch;Einbürgerung;Religion;Verantwortung;Unterrichtsprogramm;Rechte des Kindes;Jugendschutz;Sozialkunde;Ethik;Recht des Einzelnen;sexuelle Gewalt;Menschenwürde;Gewalt;Menschenrechte;Frau
- 1
-
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K01010207, Gewalt
- L03K050202, Menschenrechte
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- L04K13010310, Unterrichtsprogramm
- L04K13020108, Sozialkunde
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L05K0107010301, Frau
- L04K08020218, Menschenwürde
- L04K01040206, Jugendschutz
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- L06K050102010305, sexuelle Gewalt
- L04K16030104, Ethik
- L03K010602, Religion
- L04K08020230, Verantwortung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Menschenrechte sind universell, unsere Gesellschaft beruht darauf, man kann sich also davon nicht dispensieren lassen. Die Akzeptanz der grundlegenden Werte unserer Gesellschaft ist eine mindestens ebenso wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration wie die Sprachkenntnisse. Dazu gehört die Gender-Problematik, d.h., die Würde der Frau und ihr Stellenwert in unserer Gesellschaft, aber auch der Umgang mit Gewalt allgemein, die persönliche Integrität usw.</p><p>1. Mit dem Verschwinden des Religionsunterrichts fehlt heute weitgehend ein Gefäss zur Vermittlung ethischer Werte in der Schule. Die Einführung eines obligatorischen Menschenrechts- und Grundrechtsunterrichts soll dieses Manko wieder ausgleichen, ohne religiöse Gefühle zu verletzen. Dieser Unterricht kann auch in bestehende Unterrichtsgefässe eingebaut werden, wie z. B. in den Geschichtsunterricht. </p><p>2. Gerade Zuzügern aus anderen Kulturkreisen mit anderem Menschenbild als dem unsrigen sind die universellen Menschenrechte und unsere Grundrechte zu vermitteln. Wie obligatorische Kurse in der Ortssprache und in Staatskunde sollen sie deshalb zwingend in Menschenrechten und Grundrechten unterrichtet werden können. </p><p>3. Mit einem klaren Signal aller in der Schweiz vertretenen Weltreligionen soll auf der einen Seite vor allem jenen ein Signal gesendet werden, die ein Fehlverhalten gegenüber Frauen mit der kulturellen Herkunft der Täter entschuldigen wollen. Auf der anderen Seite soll damit der sich bereits abzeichnenden, wahltaktisch motivierten Ausschlachtung der jüngsten Vorkommnisse für eine ausländerfeindliche Politik der Boden entzogen werden. Der Bundesrat soll den Anstoss dazu geben und aktiv bei der Erarbeitung der Charta mitwirken. </p><p>4. Die "Entverantwortlichung" der Gesellschaft muss gestoppt werden. Mit einer erfolgreichen Kampagne - etwa analog den Kampagnen gegen Aids oder Tabakkonsum - soll die Umwelt für das Problem der sexuellen Übergriffe Jugendlicher und für die Jugendgewalt allgemein sensibilisiert werden. Ziel ist auch die Stärkung der Zivilcourage, fehlbare Jugendliche zur Räson zu bringen. Heute werden selbst offensichtliche Anzeichen von vielen nicht zur Kenntnis genommen, aus Angst vor unangenehmen Konsequenzen für sich selbst oder aus Bequemlichkeit.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich vollumfänglich der Wichtigkeit der Achtung der Menschenrechte in unserer Gesellschaft bewusst. Er ist sich auch klar darüber, dass Jugendliche im Hinblick auf die Wahrung und Anerkennung der Grundrechte vermehrt sensibilisiert werden müssen.</p><p>1. Selbstverständlich kann und soll auch die Schule auf allen Stufen mithelfen, bei Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein für Grund- und Menschenrechte zu stärken. Dafür sind im Schulalltag verschiedene Formen denkbar. Der Bund unterstützt bereits heute Projekte von Fachorganisationen, welche Aktivitäten und Materialien zu den Grund- und Menschenrechten für Schulen zur Verfügung stellen. Die Bildung der Kinder und Jugendlichen in diesen Fragen ist sehr wichtig. Ein generelles Obligatorium für Menschen- und Grundrechtsunterricht vonseiten des Bundes geht aber zu weit und ist nicht zweckmässig. Es ist den für das Bildungswesen primär zuständigen Kantonen überlassen, die bestehenden Angebote und Konzepte umzusetzen. Es gilt ausserdem zu beachten, dass im Rahmen der zurzeit in Entwicklung befindlichen sprachregionalen Lehrpläne die Einführung eines Fachs "Politische Bildung" geplant ist, in dessen Rahmen die Behandlung der Grund- und Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen wird.</p><p>2. Die generelle Einführung von obligatorischen Menschenrechtskursen als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung geht zu weit. Nach dem neuen Ausländergesetz (AuG), das voraussichtlich auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, haben die zuständigen kantonalen Migrationsämter die Möglichkeit, die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung an Drittstaatenangehörige mit der Bedingung zu verknüpfen, einen Sprach- oder Integrationskurs zu besuchen. Bundesverfassung, Grundrechte und Menschenrechte werden selbstverständlicher Bestandteil der Kurse sein. Die entsprechende Verpflichtung kann in einer Integrationsvereinbarung geregelt werden (Art. 54 Abs. 1 AuG). Empfehlungen zu deren Inhalt gibt der Bund in Absprache mit den zuständigen kantonalen Stellen im Rahmen von Weisungen ab.</p><p>Die Mehrzahl der in die Schweiz einreisenden Ausländerinnen und Ausländer stammt aus den EU- und Efta-Staaten. Sie können bei der Einreise nicht zur Einhaltung einer Integrationsvereinbarung verpflichtet werden. Eine solche Verpflichtung würde gegen den Grundsatz der Personenfreizügigkeit verstossen, wäre unverhältnismässig und ist daher nicht umsetzbar.</p><p>3. Religiöse Angelegenheiten fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Bund hat in diesem Bereich lediglich subsidiäre Kompetenzen. Bisher hat die Schweiz gute Erfahrungen damit gemacht, den Kantonen die Regelung der Beziehung mit den Kirchen und religiösen Gemeinschaften zu überlassen. Auf nationaler Ebene besteht dagegen die Möglichkeit, dass religiöse Gemeinschaften gemeinsame ethische Grundwerte diskutieren und unter Umständen in einer Charta festlegen. Derartige Bemühungen, die bereits im Gange sind, sind zu begrüssen.</p><p>4. Der Bund unterstützt bereits heute verschiedene Projekte und Kampagnen zu Kinderschutz und Kinderrechten, welche sich an Schulkinder, Jugendliche und Eltern wenden.</p><p>Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat als Trägerin der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) beschlossen, im Jahr 2008 in einer nationalen Präventionskampagne die Problematik der Jugendgewalt (wieder) aufzugreifen. Frühere Präventionskampagnen der SKP haben die Thematik der Jugendgewalt bereits aufgenommen, es wird aber neu vertieft auf das Phänomen der sexuellen Gewalt eingegangen werden. Da die SKP grundsätzlich auf polizeilich orientierte Präventionsarbeit spezialisiert ist und eng mit und für die Polizeien der Schweiz arbeitet, wird auch die Vernetzung von verschiedenen, bereits bestehenden kantonalen Präventionskampagnen der Polizeikorps gegen Jugendgewalt bei der Planung der nationalen Kampagne im Fokus stehen. Aber auch mit Bundesbehörden und anderen Behörden aus den Kantonen (beispielsweise Schulen, Justiz) wird fachspezifisch eng zusammengearbeitet, um grösstmögliche Synergien mit bestehenden oder geplanten Massnahmen gegen Jugendgewalt zu gewährleisten.</p><p>Aufgrund der vorstehenden Ausführungen erachtet der Bundesrat die Prüfung weiterer Massnahmen und die Ausarbeitung eines Berichtes nicht für nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu überprüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten:</p><p>1. Gesamtschweizerisch einheitlicher obligatorischer Menschenrechts- und Grundrechtsunterricht in den Schulen, auf der Basis unserer Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention, für alle Kinder ab Einschulungsalter;</p><p>2. Obligatorische Menschenrechtskurse als Voraussetzung für Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung;</p><p>3. Initiierung einer gemeinsamen Ethikcharta aller Religionen in der Schweiz gegen die Gewaltverherrlichung und für die Respektierung der Menschen, insbesondere der Frauen und Minderjährigen;</p><p>4. Kampagne des Bundes für die Respektierung der Menschenwürde und der Kinderrechte, gegen Gewalt - insbesondere sexuelle Gewalt - sowie Koordination bereits bestehender oder geplanter Aktivitäten.</p>
- Jugendgewalt. Stärkung des Menschenrechts- und Grundrechtsbewusstseins
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Menschenrechte sind universell, unsere Gesellschaft beruht darauf, man kann sich also davon nicht dispensieren lassen. Die Akzeptanz der grundlegenden Werte unserer Gesellschaft ist eine mindestens ebenso wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration wie die Sprachkenntnisse. Dazu gehört die Gender-Problematik, d.h., die Würde der Frau und ihr Stellenwert in unserer Gesellschaft, aber auch der Umgang mit Gewalt allgemein, die persönliche Integrität usw.</p><p>1. Mit dem Verschwinden des Religionsunterrichts fehlt heute weitgehend ein Gefäss zur Vermittlung ethischer Werte in der Schule. Die Einführung eines obligatorischen Menschenrechts- und Grundrechtsunterrichts soll dieses Manko wieder ausgleichen, ohne religiöse Gefühle zu verletzen. Dieser Unterricht kann auch in bestehende Unterrichtsgefässe eingebaut werden, wie z. B. in den Geschichtsunterricht. </p><p>2. Gerade Zuzügern aus anderen Kulturkreisen mit anderem Menschenbild als dem unsrigen sind die universellen Menschenrechte und unsere Grundrechte zu vermitteln. Wie obligatorische Kurse in der Ortssprache und in Staatskunde sollen sie deshalb zwingend in Menschenrechten und Grundrechten unterrichtet werden können. </p><p>3. Mit einem klaren Signal aller in der Schweiz vertretenen Weltreligionen soll auf der einen Seite vor allem jenen ein Signal gesendet werden, die ein Fehlverhalten gegenüber Frauen mit der kulturellen Herkunft der Täter entschuldigen wollen. Auf der anderen Seite soll damit der sich bereits abzeichnenden, wahltaktisch motivierten Ausschlachtung der jüngsten Vorkommnisse für eine ausländerfeindliche Politik der Boden entzogen werden. Der Bundesrat soll den Anstoss dazu geben und aktiv bei der Erarbeitung der Charta mitwirken. </p><p>4. Die "Entverantwortlichung" der Gesellschaft muss gestoppt werden. Mit einer erfolgreichen Kampagne - etwa analog den Kampagnen gegen Aids oder Tabakkonsum - soll die Umwelt für das Problem der sexuellen Übergriffe Jugendlicher und für die Jugendgewalt allgemein sensibilisiert werden. Ziel ist auch die Stärkung der Zivilcourage, fehlbare Jugendliche zur Räson zu bringen. Heute werden selbst offensichtliche Anzeichen von vielen nicht zur Kenntnis genommen, aus Angst vor unangenehmen Konsequenzen für sich selbst oder aus Bequemlichkeit.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich vollumfänglich der Wichtigkeit der Achtung der Menschenrechte in unserer Gesellschaft bewusst. Er ist sich auch klar darüber, dass Jugendliche im Hinblick auf die Wahrung und Anerkennung der Grundrechte vermehrt sensibilisiert werden müssen.</p><p>1. Selbstverständlich kann und soll auch die Schule auf allen Stufen mithelfen, bei Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein für Grund- und Menschenrechte zu stärken. Dafür sind im Schulalltag verschiedene Formen denkbar. Der Bund unterstützt bereits heute Projekte von Fachorganisationen, welche Aktivitäten und Materialien zu den Grund- und Menschenrechten für Schulen zur Verfügung stellen. Die Bildung der Kinder und Jugendlichen in diesen Fragen ist sehr wichtig. Ein generelles Obligatorium für Menschen- und Grundrechtsunterricht vonseiten des Bundes geht aber zu weit und ist nicht zweckmässig. Es ist den für das Bildungswesen primär zuständigen Kantonen überlassen, die bestehenden Angebote und Konzepte umzusetzen. Es gilt ausserdem zu beachten, dass im Rahmen der zurzeit in Entwicklung befindlichen sprachregionalen Lehrpläne die Einführung eines Fachs "Politische Bildung" geplant ist, in dessen Rahmen die Behandlung der Grund- und Menschenrechte eine zentrale Rolle spielen wird.</p><p>2. Die generelle Einführung von obligatorischen Menschenrechtskursen als Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung geht zu weit. Nach dem neuen Ausländergesetz (AuG), das voraussichtlich auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, haben die zuständigen kantonalen Migrationsämter die Möglichkeit, die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung an Drittstaatenangehörige mit der Bedingung zu verknüpfen, einen Sprach- oder Integrationskurs zu besuchen. Bundesverfassung, Grundrechte und Menschenrechte werden selbstverständlicher Bestandteil der Kurse sein. Die entsprechende Verpflichtung kann in einer Integrationsvereinbarung geregelt werden (Art. 54 Abs. 1 AuG). Empfehlungen zu deren Inhalt gibt der Bund in Absprache mit den zuständigen kantonalen Stellen im Rahmen von Weisungen ab.</p><p>Die Mehrzahl der in die Schweiz einreisenden Ausländerinnen und Ausländer stammt aus den EU- und Efta-Staaten. Sie können bei der Einreise nicht zur Einhaltung einer Integrationsvereinbarung verpflichtet werden. Eine solche Verpflichtung würde gegen den Grundsatz der Personenfreizügigkeit verstossen, wäre unverhältnismässig und ist daher nicht umsetzbar.</p><p>3. Religiöse Angelegenheiten fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Der Bund hat in diesem Bereich lediglich subsidiäre Kompetenzen. Bisher hat die Schweiz gute Erfahrungen damit gemacht, den Kantonen die Regelung der Beziehung mit den Kirchen und religiösen Gemeinschaften zu überlassen. Auf nationaler Ebene besteht dagegen die Möglichkeit, dass religiöse Gemeinschaften gemeinsame ethische Grundwerte diskutieren und unter Umständen in einer Charta festlegen. Derartige Bemühungen, die bereits im Gange sind, sind zu begrüssen.</p><p>4. Der Bund unterstützt bereits heute verschiedene Projekte und Kampagnen zu Kinderschutz und Kinderrechten, welche sich an Schulkinder, Jugendliche und Eltern wenden.</p><p>Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat als Trägerin der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) beschlossen, im Jahr 2008 in einer nationalen Präventionskampagne die Problematik der Jugendgewalt (wieder) aufzugreifen. Frühere Präventionskampagnen der SKP haben die Thematik der Jugendgewalt bereits aufgenommen, es wird aber neu vertieft auf das Phänomen der sexuellen Gewalt eingegangen werden. Da die SKP grundsätzlich auf polizeilich orientierte Präventionsarbeit spezialisiert ist und eng mit und für die Polizeien der Schweiz arbeitet, wird auch die Vernetzung von verschiedenen, bereits bestehenden kantonalen Präventionskampagnen der Polizeikorps gegen Jugendgewalt bei der Planung der nationalen Kampagne im Fokus stehen. Aber auch mit Bundesbehörden und anderen Behörden aus den Kantonen (beispielsweise Schulen, Justiz) wird fachspezifisch eng zusammengearbeitet, um grösstmögliche Synergien mit bestehenden oder geplanten Massnahmen gegen Jugendgewalt zu gewährleisten.</p><p>Aufgrund der vorstehenden Ausführungen erachtet der Bundesrat die Prüfung weiterer Massnahmen und die Ausarbeitung eines Berichtes nicht für nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu überprüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten:</p><p>1. Gesamtschweizerisch einheitlicher obligatorischer Menschenrechts- und Grundrechtsunterricht in den Schulen, auf der Basis unserer Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention, für alle Kinder ab Einschulungsalter;</p><p>2. Obligatorische Menschenrechtskurse als Voraussetzung für Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung;</p><p>3. Initiierung einer gemeinsamen Ethikcharta aller Religionen in der Schweiz gegen die Gewaltverherrlichung und für die Respektierung der Menschen, insbesondere der Frauen und Minderjährigen;</p><p>4. Kampagne des Bundes für die Respektierung der Menschenwürde und der Kinderrechte, gegen Gewalt - insbesondere sexuelle Gewalt - sowie Koordination bereits bestehender oder geplanter Aktivitäten.</p>
- Jugendgewalt. Stärkung des Menschenrechts- und Grundrechtsbewusstseins
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