Jugendgewalt. Mehr Effizienz und Wirkung in der Prävention

ShortId
06.3646
Id
20063646
Updated
14.11.2025 06:58
Language
de
Title
Jugendgewalt. Mehr Effizienz und Wirkung in der Prävention
AdditionalIndexing
28;12;junger Mensch;Prävention;Kommunikationskontrolle;Jugendschutz;Koordination;Kind;sexuelle Gewalt;Offizialdelikt;Presse;Mobiltelefon;audiovisuelles Programm;Gewalt;Erziehung;Internet;Beratung
1
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K01030302, Erziehung
  • L06K070106020203, Beratung
  • L05K0105050702, Prävention
  • L04K08020314, Koordination
  • L04K12020403, Kommunikationskontrolle
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
  • L05K1202020105, Internet
  • L05K1202030103, audiovisuelles Programm
  • L05K1202050105, Presse
  • L05K0501020105, Offizialdelikt
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L05K0107010205, Kind
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ebenso wie der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt ein Anliegen des ganzen Landes ist, müssen auch die Massnahmen dagegen gesamtschweizerisch koordiniert werden. Dadurch können die Tätigkeiten der einzelnen Kantone und verschiedener Institutionen verstärkt werden. Dies dient dem effizienteren und wirkungsvolleren Einsatz der Mittel. </p><p>In Ergänzung zu den Motionen Schweiger 06.3170 und Hochreutener 06.3554 müssen die geforderten Massnahmen gegen Cyberkriminalität und Gewaltdarstellungen auch auf den Mobilfunkbereich ausgedehnt werden. Auch die Mobilfunkanbieter sind in die Pflicht zu nehmen. Es sind Lösungen zu finden, die vor allem das "happy slapping" erschweren, etwa durch die Abgabe von SIM-Karten mit eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit an Jugendliche unter 18 Jahren, durch Codierungen oder Filter. </p><p>Bis es zur Vergewaltigung kommt, durchlaufen die Täter meist einen Prozess, in dem sie ihre Hemmschwelle schrittweise abbauen, solange sie nicht in die Schranken gewiesen werden. Aus welchen Gründen auch immer verzichten jedoch viele Eltern von Opfern auf Anzeigen. Der Staat hat jedoch ein übergeordnetes Interesse daran, dass minderjährige Opfer wie auch minderjährige Täter von einem weiteren Abgleiten in den "Gewaltsumpf" bewahrt werden. Der Bundesrat ist gebeten zu überprüfen, wie weit eine solche Massnahme gehen könnte und wo sinnvollerweise die Grenzen gesteckt werden müssten.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu überprüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten:</p><p>1. Unterstützung, Optimierung, Vernetzung und Ausbau der bestehenden Beratungsstellen für Eltern mit Erziehungsproblemen, für Kinder und für Jugendliche;</p><p>2. Einrichtung einer Präventionsfachstelle zur landesweiten Koordination aller Massnahmen gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen;</p><p>3. Einschränkungen der Zugriffsmöglichkeiten auf gewaltverherrlichende Inhalte über das Mobiltelefon ebenso wie über Internet, TV-Programme und Druckerzeugnisse;</p><p>4. Erhebung von Delikten von und an Minderjährigen zum Offizialdelikt.</p>
  • Jugendgewalt. Mehr Effizienz und Wirkung in der Prävention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ebenso wie der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt ein Anliegen des ganzen Landes ist, müssen auch die Massnahmen dagegen gesamtschweizerisch koordiniert werden. Dadurch können die Tätigkeiten der einzelnen Kantone und verschiedener Institutionen verstärkt werden. Dies dient dem effizienteren und wirkungsvolleren Einsatz der Mittel. </p><p>In Ergänzung zu den Motionen Schweiger 06.3170 und Hochreutener 06.3554 müssen die geforderten Massnahmen gegen Cyberkriminalität und Gewaltdarstellungen auch auf den Mobilfunkbereich ausgedehnt werden. Auch die Mobilfunkanbieter sind in die Pflicht zu nehmen. Es sind Lösungen zu finden, die vor allem das "happy slapping" erschweren, etwa durch die Abgabe von SIM-Karten mit eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit an Jugendliche unter 18 Jahren, durch Codierungen oder Filter. </p><p>Bis es zur Vergewaltigung kommt, durchlaufen die Täter meist einen Prozess, in dem sie ihre Hemmschwelle schrittweise abbauen, solange sie nicht in die Schranken gewiesen werden. Aus welchen Gründen auch immer verzichten jedoch viele Eltern von Opfern auf Anzeigen. Der Staat hat jedoch ein übergeordnetes Interesse daran, dass minderjährige Opfer wie auch minderjährige Täter von einem weiteren Abgleiten in den "Gewaltsumpf" bewahrt werden. Der Bundesrat ist gebeten zu überprüfen, wie weit eine solche Massnahme gehen könnte und wo sinnvollerweise die Grenzen gesteckt werden müssten.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu überprüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten:</p><p>1. Unterstützung, Optimierung, Vernetzung und Ausbau der bestehenden Beratungsstellen für Eltern mit Erziehungsproblemen, für Kinder und für Jugendliche;</p><p>2. Einrichtung einer Präventionsfachstelle zur landesweiten Koordination aller Massnahmen gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen;</p><p>3. Einschränkungen der Zugriffsmöglichkeiten auf gewaltverherrlichende Inhalte über das Mobiltelefon ebenso wie über Internet, TV-Programme und Druckerzeugnisse;</p><p>4. Erhebung von Delikten von und an Minderjährigen zum Offizialdelikt.</p>
    • Jugendgewalt. Mehr Effizienz und Wirkung in der Prävention

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