Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten

ShortId
06.3658
Id
20063658
Updated
24.06.2025 23:33
Language
de
Title
Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten
AdditionalIndexing
12;28;persönliche Freiheit;strafbare Handlung;Rechte der Frau;sexuelle Gewalt;Zwangsheirat;Schutz der Grundrechte;Gewalt;Eheschliessung;Menschenrechte;Rechtsmissbrauch
1
  • L05K0103010304, Eheschliessung
  • L04K05020204, Schutz der Grundrechte
  • L04K05070205, Rechtsmissbrauch
  • L04K01010207, Gewalt
  • L06K010301030401, Zwangsheirat
  • L04K05020506, persönliche Freiheit
  • L04K05020507, Rechte der Frau
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K05010201, strafbare Handlung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten sind zu ächtende Menschenrechtsverletzungen. Generell gilt es, die Opfer von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten besser zu schützen und die Täter härter zu bestrafen. Den Opfern wird das Selbstbestimmungsrecht genommen, und sie werden ihrer Menschenwürde beraubt. Zwangsheiraten sind nicht Ausdruck eines Rechtes auf Differenz und sind auch nicht mit dem Verweis auf die Multikulturalität unserer Gesellschaft rechtfertigbar. Für Staat und Gesellschaft stellt sich die Aufgabe, Zwangsheiraten zu verhindern und konkrete Ausstiegsoptionen für die Betroffenen zu schaffen. Auch im Ausland geschlossene Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten von in der Schweiz lebenden Personen müssen der schweizerischen Gerichtsbarkeit unterstehen.</p><p>Der Bundesrat hat im September 2005 im Rahmen der Beratungen des Ausländergesetzes zugesichert, sich der Problematik anzunehmen und nach Lösungen zu suchen. Wir stellen fest, dass dieser Zusicherung bisher keine Taten gefolgt sind und die Beantwortung des Postulates 05.3477 noch nicht an die Hand genommen worden ist. Die Erfahrungen im Rahmen der Bekämpfung der häuslichen Gewalt deuten darauf hin, dass das Problem Zwangsheirat gravierend ist und umgehend nach Lösungen zu suchen ist. Deshalb fordern wir den Bundesrat dazu auf, rasch die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Auf gesetzgeberischer Ebene sind insbesondere das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und das Ausländergesetz auf die Wirksamkeit zur Bekämpfung von Zwangsehen und arrangierten Ehen zu überprüfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich am 23. September 2005 bereiterklärt, das Postulat 05.3477 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates anzunehmen. Das Postulat fordert den Bundesrat auf, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten von in der Schweiz wohnhaften Personen straf- und zivilrechtlich sanktioniert werden sollen. Das Postulat räumt aber auch die Möglichkeit ein, die Problematik der Zwangsheiraten und der arrangierten Heiraten auf breiter Ebene und vertieft zu prüfen. Zurzeit wird der gesetzgeberische und sonstige Handlungsbedarf abgeklärt und der gewünschte Bericht verfasst. Der Bundesrat ist nicht bereit, eine Motion zum gleichen Thema entgegenzunehmen, bevor die Prüfungsergebnisse dieses Postulates vorliegen, was voraussichtlich Ende 2007 der Fall sein wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen (Strafrecht, Zivilrecht, Ausländerrecht usw.) zu ergreifen und ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, das geeignet ist, Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten zu verhindern, die Opfer wirksam zu unterstützen (Ausstiegshilfe, Identität usw.) und ihre Grundrechte zu schützen.</p>
  • Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20063650
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten sind zu ächtende Menschenrechtsverletzungen. Generell gilt es, die Opfer von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten besser zu schützen und die Täter härter zu bestrafen. Den Opfern wird das Selbstbestimmungsrecht genommen, und sie werden ihrer Menschenwürde beraubt. Zwangsheiraten sind nicht Ausdruck eines Rechtes auf Differenz und sind auch nicht mit dem Verweis auf die Multikulturalität unserer Gesellschaft rechtfertigbar. Für Staat und Gesellschaft stellt sich die Aufgabe, Zwangsheiraten zu verhindern und konkrete Ausstiegsoptionen für die Betroffenen zu schaffen. Auch im Ausland geschlossene Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten von in der Schweiz lebenden Personen müssen der schweizerischen Gerichtsbarkeit unterstehen.</p><p>Der Bundesrat hat im September 2005 im Rahmen der Beratungen des Ausländergesetzes zugesichert, sich der Problematik anzunehmen und nach Lösungen zu suchen. Wir stellen fest, dass dieser Zusicherung bisher keine Taten gefolgt sind und die Beantwortung des Postulates 05.3477 noch nicht an die Hand genommen worden ist. Die Erfahrungen im Rahmen der Bekämpfung der häuslichen Gewalt deuten darauf hin, dass das Problem Zwangsheirat gravierend ist und umgehend nach Lösungen zu suchen ist. Deshalb fordern wir den Bundesrat dazu auf, rasch die notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Auf gesetzgeberischer Ebene sind insbesondere das Zivilgesetzbuch, das Strafgesetzbuch und das Ausländergesetz auf die Wirksamkeit zur Bekämpfung von Zwangsehen und arrangierten Ehen zu überprüfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich am 23. September 2005 bereiterklärt, das Postulat 05.3477 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates anzunehmen. Das Postulat fordert den Bundesrat auf, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten von in der Schweiz wohnhaften Personen straf- und zivilrechtlich sanktioniert werden sollen. Das Postulat räumt aber auch die Möglichkeit ein, die Problematik der Zwangsheiraten und der arrangierten Heiraten auf breiter Ebene und vertieft zu prüfen. Zurzeit wird der gesetzgeberische und sonstige Handlungsbedarf abgeklärt und der gewünschte Bericht verfasst. Der Bundesrat ist nicht bereit, eine Motion zum gleichen Thema entgegenzunehmen, bevor die Prüfungsergebnisse dieses Postulates vorliegen, was voraussichtlich Ende 2007 der Fall sein wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen (Strafrecht, Zivilrecht, Ausländerrecht usw.) zu ergreifen und ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, das geeignet ist, Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten zu verhindern, die Opfer wirksam zu unterstützen (Ausstiegshilfe, Identität usw.) und ihre Grundrechte zu schützen.</p>
    • Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten

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