Vaterschaftsurlaub
- ShortId
-
06.3662
- Id
-
20063662
- Updated
-
28.07.2023 09:36
- Language
-
de
- Title
-
Vaterschaftsurlaub
- AdditionalIndexing
-
28;Geburt;frühe Kindheit;Familienpolitik;Erwerbsersatzordnung;Vaterschaftsurlaub
- 1
-
- L05K0104030102, Vaterschaftsurlaub
- L06K010703040102, Geburt
- L05K0107010203, frühe Kindheit
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Geburt eines Kindes ist für eine Familie ein Moment der Freude, aber auch eine sehr emotionale Zeit, in der es viele Schwierigkeiten zu überwinden gilt, die sich über die ersten Lebensmonate des Kindes hinziehen. Dazu gehören schlaflose Nächte und die sehr aufwendige Betreuung des Neugeborenen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Stillen; hinzu kommt, dass auch die älteren Kinder die Aufmerksamkeit ihrer Eltern brauchen, und gleichzeitig gilt es, die Kinderbetreuung sowie die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit der Mutter zu organisieren usw.</p><p>Damit diese kritische Übergangszeit erfolgreich verlaufen kann, aber auch damit die Familie und die Paarbeziehung langfristig gedeihen können, ist es wichtig, dass der Vater von Anfang an präsent ist. Angesichts des wachsenden Drucks im Berufsleben und der Zeit, die durch Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz verloren geht, schaffen es viele Väter heute nicht oder nicht mehr, sich für ihre Familie Zeit zu nehmen. Die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes würde ein willkommenes Gegengewicht dazu setzen. Zusammen mit anderen familienpolitischen Massnahmen könnte der Vaterschaftsurlaub zur Geburtenförderung und damit langfristig zum Gleichgewicht der Gesellschaft beitragen, insbesondere in Bezug auf die AHV.</p><p>Wir schlagen absichtlich eine Lösung vor, die den individuellen Bedürfnissen jeder einzelnen Familie Rechnung trägt: Wer nicht den ganzen Vaterschaftsurlaub auf einmal nehmen will, kann ihn verschieben oder in Raten beziehen.</p><p>Der Vaterschaftsurlaub ist eine lohnende Investition, gerade wenn man ihn als Prävention von künftigen familiären Problemen betrachtet und die Kosten in Erwägung zieht, die solche Probleme der Gesellschaft als Ganzer verursachen. Die Abwesenheit der Arbeitnehmer ist für die Arbeitgeber durchaus zumutbar, lässt sie sich doch mit den Wiederholungskursen der Armee vergleichen, die üblicherweise in die Planung einbezogen werden. Da zudem die Möglichkeit besteht, den Vaterschaftsurlaub innerhalb von zwölf Monaten ratenweise zu beziehen, können Vereinbarungen getroffen werden, die auch im Interesse des Arbeitgebers sind.</p>
- <p>Einem im Privatsektor beschäftigten Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber nach Artikel 329 Absatz 3 des Obligationenrechtes (OR; SR 220) bei familiären Ereignissen "die üblichen freien Stunden und Tage" gewähren. Der Anspruch auf diese arbeitsfreie Zeit besteht beispielsweise auch bei der Geburt eines Kindes. Während der entsprechenden Freizeit steht dem Arbeitnehmer ein Lohnanspruch im Rahmen von Artikel 324a OR zu. Bei der Geburt eines Kindes ist die Norm, dass ein Vater einen oder zwei freie Tage beziehen kann.</p><p>Die Regelung im OR stellt eine Minimalvorschrift dar. Die Arbeitgeber können auf vertraglichem Weg (Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag) weitergehende Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer treffen. So haben seit Anfang dieses Jahres einige Grossunternehmungen einen Vaterschaftsurlaub eingeführt, der in der Regel zwei Wochen beträgt (Swisscom, Migros, Swiss Re). Nach Ansicht des Bundesrates hat sich die sozialpartnerschaftliche Lösung bewährt. Die Gewährung und Finanzierung des Vaterschaftsurlaubes soll deshalb auch inskünftig im Gesetz nicht abschliessend vorgeschrieben werden, sondern weiterhin von den Sozialpartnern auf vertraglichem Weg geregelt werden können.</p><p>Seit dem 1. Juli 2005 haben erwerbstätige Mütter Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Finanziert wird dieser Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Einführung eines analogen Vaterschaftsurlaubes lehnt der Bundesrat aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Anders als beim Mutterschaftsurlaub besteht nämlich für den Gesetzgeber kein verfassungsmässiger Auftrag, einen Vaterschaftsurlaub mit Versicherungscharakter einzuführen. Aus sozialpolitischer Sicht hat die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes zudem keine Priorität, sind doch vorerst wichtigere familienpolitische Anliegen zu realisieren. Hinzu kommt, dass ein über die EO finanzierter Vaterschaftsurlaub dieses Sozialversicherungswerk aus dem finanziellen Gleichgewicht bringen würde. Ein Vaterschaftsurlaub von beispielsweise drei Wochen würde in der EO Mehrausgaben von jährlich 208 Millionen Franken verursachen (Preise 2007), was mittelfristig zu einem EO-Beitragssatz von 0,6 Prozent führen würde. Damit nämlich die Finanzierung der bisherigen EO-Leistungen (Entschädigung für Dienstleistende und Mütter) sichergestellt ist, muss der EO-Beitragssatz bereits erhöht werden, und zwar im Jahr 2011 von heute 0,3 auf 0,4 und im Jahr 2013 auf 0,5 Prozent.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Fehr Jacqueline 03.3603 ausgeführt hat, wird er prüfen, mit welchen Massnahmen die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden können. Ein allfälliger Vaterschaftsurlaub müsste in diesem Rahmen geprüft und auf die anderen Massnahmen abgestimmt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderungen des Obligationenrechtes und des Erwerbsersatzgesetzes zu unterbreiten:</p><p>Im Anschluss an die Geburt eines Kindes soll der Vater Anrecht auf einige Wochen Vaterschaftsurlaub haben. Während dieser Zeit hat er Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung, die wie die Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubs geregelt wird.</p><p>Grundsätzlich ist der Vaterschaftsurlaub unmittelbar nach der Geburt des Kindes zu beziehen. Gibt es eine anderslautende Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, kann der Vaterschaftsurlaub auch in Raten innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.</p>
- Vaterschaftsurlaub
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Geburt eines Kindes ist für eine Familie ein Moment der Freude, aber auch eine sehr emotionale Zeit, in der es viele Schwierigkeiten zu überwinden gilt, die sich über die ersten Lebensmonate des Kindes hinziehen. Dazu gehören schlaflose Nächte und die sehr aufwendige Betreuung des Neugeborenen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Stillen; hinzu kommt, dass auch die älteren Kinder die Aufmerksamkeit ihrer Eltern brauchen, und gleichzeitig gilt es, die Kinderbetreuung sowie die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit der Mutter zu organisieren usw.</p><p>Damit diese kritische Übergangszeit erfolgreich verlaufen kann, aber auch damit die Familie und die Paarbeziehung langfristig gedeihen können, ist es wichtig, dass der Vater von Anfang an präsent ist. Angesichts des wachsenden Drucks im Berufsleben und der Zeit, die durch Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz verloren geht, schaffen es viele Väter heute nicht oder nicht mehr, sich für ihre Familie Zeit zu nehmen. Die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes würde ein willkommenes Gegengewicht dazu setzen. Zusammen mit anderen familienpolitischen Massnahmen könnte der Vaterschaftsurlaub zur Geburtenförderung und damit langfristig zum Gleichgewicht der Gesellschaft beitragen, insbesondere in Bezug auf die AHV.</p><p>Wir schlagen absichtlich eine Lösung vor, die den individuellen Bedürfnissen jeder einzelnen Familie Rechnung trägt: Wer nicht den ganzen Vaterschaftsurlaub auf einmal nehmen will, kann ihn verschieben oder in Raten beziehen.</p><p>Der Vaterschaftsurlaub ist eine lohnende Investition, gerade wenn man ihn als Prävention von künftigen familiären Problemen betrachtet und die Kosten in Erwägung zieht, die solche Probleme der Gesellschaft als Ganzer verursachen. Die Abwesenheit der Arbeitnehmer ist für die Arbeitgeber durchaus zumutbar, lässt sie sich doch mit den Wiederholungskursen der Armee vergleichen, die üblicherweise in die Planung einbezogen werden. Da zudem die Möglichkeit besteht, den Vaterschaftsurlaub innerhalb von zwölf Monaten ratenweise zu beziehen, können Vereinbarungen getroffen werden, die auch im Interesse des Arbeitgebers sind.</p>
- <p>Einem im Privatsektor beschäftigten Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber nach Artikel 329 Absatz 3 des Obligationenrechtes (OR; SR 220) bei familiären Ereignissen "die üblichen freien Stunden und Tage" gewähren. Der Anspruch auf diese arbeitsfreie Zeit besteht beispielsweise auch bei der Geburt eines Kindes. Während der entsprechenden Freizeit steht dem Arbeitnehmer ein Lohnanspruch im Rahmen von Artikel 324a OR zu. Bei der Geburt eines Kindes ist die Norm, dass ein Vater einen oder zwei freie Tage beziehen kann.</p><p>Die Regelung im OR stellt eine Minimalvorschrift dar. Die Arbeitgeber können auf vertraglichem Weg (Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag) weitergehende Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer treffen. So haben seit Anfang dieses Jahres einige Grossunternehmungen einen Vaterschaftsurlaub eingeführt, der in der Regel zwei Wochen beträgt (Swisscom, Migros, Swiss Re). Nach Ansicht des Bundesrates hat sich die sozialpartnerschaftliche Lösung bewährt. Die Gewährung und Finanzierung des Vaterschaftsurlaubes soll deshalb auch inskünftig im Gesetz nicht abschliessend vorgeschrieben werden, sondern weiterhin von den Sozialpartnern auf vertraglichem Weg geregelt werden können.</p><p>Seit dem 1. Juli 2005 haben erwerbstätige Mütter Anspruch auf einen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Finanziert wird dieser Mutterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Die Einführung eines analogen Vaterschaftsurlaubes lehnt der Bundesrat aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Anders als beim Mutterschaftsurlaub besteht nämlich für den Gesetzgeber kein verfassungsmässiger Auftrag, einen Vaterschaftsurlaub mit Versicherungscharakter einzuführen. Aus sozialpolitischer Sicht hat die Einführung eines Vaterschaftsurlaubes zudem keine Priorität, sind doch vorerst wichtigere familienpolitische Anliegen zu realisieren. Hinzu kommt, dass ein über die EO finanzierter Vaterschaftsurlaub dieses Sozialversicherungswerk aus dem finanziellen Gleichgewicht bringen würde. Ein Vaterschaftsurlaub von beispielsweise drei Wochen würde in der EO Mehrausgaben von jährlich 208 Millionen Franken verursachen (Preise 2007), was mittelfristig zu einem EO-Beitragssatz von 0,6 Prozent führen würde. Damit nämlich die Finanzierung der bisherigen EO-Leistungen (Entschädigung für Dienstleistende und Mütter) sichergestellt ist, muss der EO-Beitragssatz bereits erhöht werden, und zwar im Jahr 2011 von heute 0,3 auf 0,4 und im Jahr 2013 auf 0,5 Prozent.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Fehr Jacqueline 03.3603 ausgeführt hat, wird er prüfen, mit welchen Massnahmen die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden können. Ein allfälliger Vaterschaftsurlaub müsste in diesem Rahmen geprüft und auf die anderen Massnahmen abgestimmt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Änderungen des Obligationenrechtes und des Erwerbsersatzgesetzes zu unterbreiten:</p><p>Im Anschluss an die Geburt eines Kindes soll der Vater Anrecht auf einige Wochen Vaterschaftsurlaub haben. Während dieser Zeit hat er Anspruch auf eine Erwerbsausfallentschädigung, die wie die Entschädigung während des Mutterschaftsurlaubs geregelt wird.</p><p>Grundsätzlich ist der Vaterschaftsurlaub unmittelbar nach der Geburt des Kindes zu beziehen. Gibt es eine anderslautende Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, kann der Vaterschaftsurlaub auch in Raten innerhalb von zwölf Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.</p>
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