Keine Erhöhung der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen

ShortId
06.3664
Id
20063664
Updated
28.07.2023 09:55
Language
de
Title
Keine Erhöhung der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
AdditionalIndexing
34;Preissteigerung;Radio- und Fernsehgebühren;SRG;Finanzierung
1
  • L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L05K1202050108, SRG
  • L03K110902, Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das neue Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ist noch nicht in Kraft und die Vernehmlassung zur Verordnung erst abgeschlossen, schon hat die SRG SSR Idée suisse einen grösseren Finanzbedarf angekündigt. Die SRG beantragt, dass die im europäischen Umfeld bereits höchsten Empfangsgebühren noch mehr ansteigen sollen. Diese Erhöhungsforderung ist vom Bundesrat abzulehnen. </p><p>Vielmehr soll die SRG dazu gebracht werden, ihre Kosten selber besser in den Griff zu bekommen, z. B. indem sie interne Kostenoptimierungen durch einen zentralen Einkauf von Material vornimmt. Die SRG ist zudem in den letzten Jahren mit ihren Aktivitäten immer stärker in die Bereiche der privaten Veranstalter vorgedrungen, welche nicht zu ihrem Service-public-Auftrag gehören. Es ist zu wünschen, dass die SRG die Gebührengelder wieder vermehrt in informative, sachliche und gut recherchierte Sendungen investiert. Mit einem interessanten Programm und journalistischen Beiträgen, die für einen öffentlich-rechtlichen Sender würdig sind, werden die SRG-Sender auch wieder mehr Werbeeinnahmen generieren können; ihr Marktwert steigt und die Platzierung von Werbung vor gewissen Sendungen nimmt wieder zu. </p><p>Der Bundesrat soll daher eine Gebührenerhöhung ablehnen, die Führung und das Kader der SRG auffordern, innovative Konzepte zur Deckung des Finanzbedarfes zu entwerfen und interne Kostenoptimierungen vorzunehmen anstatt eine Erhöhung der Gebührengelder zu beantragen.</p>
  • <p>In Anwendung von Artikel 70 des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) hat der Bundesrat die Höhe der Empfangsgebühren in der Vollzugsverordnung festzulegen, die gegenwärtig ausgearbeitet wird. Im Rahmen dieser Vorbereitungsarbeiten hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zunächst die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beauftragt, den Finanzhaushalt der SRG zu untersuchen und mit Blick auf die Gebührenfestsetzung eine Auslegeordnung zu erstellen. Die EFK hat zwar im Bereich der Unternehmensorganisation wegen teilweise ungenügender Abstimmung dezentraler Strukturen ein gewisses Sparpotenzial ausgemacht, hat der SRG aber insgesamt ein gutes Zeugnis ausgestellt. Die SRG hat ferner auf Aufforderung des UVEK hin den Finanzbedarf und ihre Einnahmeprognosen für die nächsten vier Jahre offengelegt. Einen formellen Antrag auf eine quantifizierte Gebührenerhöhung hat die SRG nie eingereicht.</p><p>Der Bundesrat hat nach Würdigung dieser Grundlagen sowie der Stellungnahme des Preisüberwachers und in Anwendung der gesetzlichen Vorgaben am 8. Dezember 2006 den Grundsatzentscheid gefällt, die Empfangsgebühren auf Inkrafttreten des neuen Gesetzes um 2,5 Prozent zu erhöhen. Für diesen Entscheid waren die folgenden Überlegungen ausschlaggebend:</p><p>- Die SRG erwartet jährliche Mehrkosten von 145 Millionen Franken, die u. a. auf Zusatzleistungen, welche das neue RTVG fordert, sowie anstehende technologische Umstellungen zurückzuführen sind. Davon will die SRG 71 Millionen Franken durch Einsparungen, Produktivitätsgewinne und selbst generierte Mehrerträge decken. Von den restlichen 74 Milliionen Franken hat der Bundesrat lediglich 25 Millionen Franken als begründeten Gebührenmehrbedarf anerkannt.</p><p>- Das neue RTVG steigert denjenigen Gebührenbedarf erheblich, der nicht die SRG, sondern insbesondere das Gebührensplitting betrifft. 36 Millionen Franken werden künftig in diesem Rahmen mehr benötigt als heute.</p><p>- Dass die Gebührenerhöhung mit 2,5 Prozent (30 Millionen Franken) tiefer ausfällt als der anerkannte Gebührenmehrbedarf hängt damit zusammen, dass die vom Bundesamt für Statistik erwarteten demografischen Veränderungen zu zusätzlichen Gebühreneinnahmen führen werden.</p><p>Auch wenn der Bundesrat in wesentlichen Punkten von den Berechnungen der SRG abgewichen und die Erhöhung moderat ausgefallen ist, verbindet er damit gewisse Erwartungen. Die Gebühren kompensieren nicht nur die Kleinheit der schweizerischen Märkte, sondern sie sollen auch Programme ermöglichen, die nicht vollständig den Marktzwängen ausgesetzt sind. Die SRG-Angebote sollen den kulturellen Zusammenhalt und die nationale Kohäsion pflegen. Das bedeutet auch, dass sie zur schweizerischen Identität beitragen und sich durch eigene Kreativität von den anderen Sendern unterscheiden. Der Bundesrat erwartet, dass die SRG diesen Gedanken sowie dem Leistungsauftrag Rechnung trägt, wenn sie den neuen Finanzrahmen analysiert und ihre Tätigkeit auf die finanziellen Möglichkeiten ausrichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen im Jahre 2007 unverändert bei Fr. 450.60 für Privathaushaltungen und 597 Franken für Gewerbebetriebe zu belassen und den Finanzbedarf der SRG SSR Idée suisse nicht mit neuen Empfangsgebühren zu decken.</p>
  • Keine Erhöhung der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das neue Bundesgesetz über Radio und Fernsehen ist noch nicht in Kraft und die Vernehmlassung zur Verordnung erst abgeschlossen, schon hat die SRG SSR Idée suisse einen grösseren Finanzbedarf angekündigt. Die SRG beantragt, dass die im europäischen Umfeld bereits höchsten Empfangsgebühren noch mehr ansteigen sollen. Diese Erhöhungsforderung ist vom Bundesrat abzulehnen. </p><p>Vielmehr soll die SRG dazu gebracht werden, ihre Kosten selber besser in den Griff zu bekommen, z. B. indem sie interne Kostenoptimierungen durch einen zentralen Einkauf von Material vornimmt. Die SRG ist zudem in den letzten Jahren mit ihren Aktivitäten immer stärker in die Bereiche der privaten Veranstalter vorgedrungen, welche nicht zu ihrem Service-public-Auftrag gehören. Es ist zu wünschen, dass die SRG die Gebührengelder wieder vermehrt in informative, sachliche und gut recherchierte Sendungen investiert. Mit einem interessanten Programm und journalistischen Beiträgen, die für einen öffentlich-rechtlichen Sender würdig sind, werden die SRG-Sender auch wieder mehr Werbeeinnahmen generieren können; ihr Marktwert steigt und die Platzierung von Werbung vor gewissen Sendungen nimmt wieder zu. </p><p>Der Bundesrat soll daher eine Gebührenerhöhung ablehnen, die Führung und das Kader der SRG auffordern, innovative Konzepte zur Deckung des Finanzbedarfes zu entwerfen und interne Kostenoptimierungen vorzunehmen anstatt eine Erhöhung der Gebührengelder zu beantragen.</p>
    • <p>In Anwendung von Artikel 70 des neuen Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) hat der Bundesrat die Höhe der Empfangsgebühren in der Vollzugsverordnung festzulegen, die gegenwärtig ausgearbeitet wird. Im Rahmen dieser Vorbereitungsarbeiten hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zunächst die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) beauftragt, den Finanzhaushalt der SRG zu untersuchen und mit Blick auf die Gebührenfestsetzung eine Auslegeordnung zu erstellen. Die EFK hat zwar im Bereich der Unternehmensorganisation wegen teilweise ungenügender Abstimmung dezentraler Strukturen ein gewisses Sparpotenzial ausgemacht, hat der SRG aber insgesamt ein gutes Zeugnis ausgestellt. Die SRG hat ferner auf Aufforderung des UVEK hin den Finanzbedarf und ihre Einnahmeprognosen für die nächsten vier Jahre offengelegt. Einen formellen Antrag auf eine quantifizierte Gebührenerhöhung hat die SRG nie eingereicht.</p><p>Der Bundesrat hat nach Würdigung dieser Grundlagen sowie der Stellungnahme des Preisüberwachers und in Anwendung der gesetzlichen Vorgaben am 8. Dezember 2006 den Grundsatzentscheid gefällt, die Empfangsgebühren auf Inkrafttreten des neuen Gesetzes um 2,5 Prozent zu erhöhen. Für diesen Entscheid waren die folgenden Überlegungen ausschlaggebend:</p><p>- Die SRG erwartet jährliche Mehrkosten von 145 Millionen Franken, die u. a. auf Zusatzleistungen, welche das neue RTVG fordert, sowie anstehende technologische Umstellungen zurückzuführen sind. Davon will die SRG 71 Millionen Franken durch Einsparungen, Produktivitätsgewinne und selbst generierte Mehrerträge decken. Von den restlichen 74 Milliionen Franken hat der Bundesrat lediglich 25 Millionen Franken als begründeten Gebührenmehrbedarf anerkannt.</p><p>- Das neue RTVG steigert denjenigen Gebührenbedarf erheblich, der nicht die SRG, sondern insbesondere das Gebührensplitting betrifft. 36 Millionen Franken werden künftig in diesem Rahmen mehr benötigt als heute.</p><p>- Dass die Gebührenerhöhung mit 2,5 Prozent (30 Millionen Franken) tiefer ausfällt als der anerkannte Gebührenmehrbedarf hängt damit zusammen, dass die vom Bundesamt für Statistik erwarteten demografischen Veränderungen zu zusätzlichen Gebühreneinnahmen führen werden.</p><p>Auch wenn der Bundesrat in wesentlichen Punkten von den Berechnungen der SRG abgewichen und die Erhöhung moderat ausgefallen ist, verbindet er damit gewisse Erwartungen. Die Gebühren kompensieren nicht nur die Kleinheit der schweizerischen Märkte, sondern sie sollen auch Programme ermöglichen, die nicht vollständig den Marktzwängen ausgesetzt sind. Die SRG-Angebote sollen den kulturellen Zusammenhalt und die nationale Kohäsion pflegen. Das bedeutet auch, dass sie zur schweizerischen Identität beitragen und sich durch eigene Kreativität von den anderen Sendern unterscheiden. Der Bundesrat erwartet, dass die SRG diesen Gedanken sowie dem Leistungsauftrag Rechnung trägt, wenn sie den neuen Finanzrahmen analysiert und ihre Tätigkeit auf die finanziellen Möglichkeiten ausrichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen im Jahre 2007 unverändert bei Fr. 450.60 für Privathaushaltungen und 597 Franken für Gewerbebetriebe zu belassen und den Finanzbedarf der SRG SSR Idée suisse nicht mit neuen Empfangsgebühren zu decken.</p>
    • Keine Erhöhung der Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen

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