Strukturelle Sanierung der IV mittels einer 6. IV-Revision
- ShortId
-
06.3669
- Id
-
20063669
- Updated
-
27.07.2023 19:49
- Language
-
de
- Title
-
Strukturelle Sanierung der IV mittels einer 6. IV-Revision
- AdditionalIndexing
-
28;IV-Revision;Invalidenversicherung;Sanierung;Finanzierung
- 1
-
- L05K0104010304, IV-Revision
- L04K08020341, Sanierung
- L03K110902, Finanzierung
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auch mit der 5. IV-Revision wird die IV jährliche Defizite in der Grössenordnung von 1,5 bis 2 Milliarden Franken schreiben. Auch eine Zusatzfinanzierung löst die Probleme der IV nicht. Um die IV strukturell zu sanieren (d. h., ausgeglichene Rechnungsergebnisse zu ermöglichen), ist eine 6. IV-Revision unabdingbar. Dies bedingt eine konsequente Bekämpfung aller trotz der 5. IV-Revision noch bestehenden Missbräuche, das heisst eine massive Senkung der Rentnerzahlen. Nur so kann dieses wichtige Sozialwerk auf eine nachhaltige Finanzierungsbasis gestellt werden.</p>
- <p>Die IV ist ohne Zweifel sanierungsbedürftig: Die Schulden belaufen sich per Ende 2006 auf rund 9,3 Milliarden Franken, und das durchschnittliche jährliche Defizit beträgt rund 1,7 Milliarden Franken.</p><p>Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf längst erkannt und die nötigen Massnahmen eingeleitet. Von zentraler Bedeutung sind seine beiden Botschaften zur 5. IV-Revision und zur IV-Zusatzfinanzierung, welche zum Ziel haben, die IV langfristig auf eine finanziell gesunde Basis zu stellen. Die 5. IV-Revision wurde vom Parlament am 6. Oktober 2006 verabschiedet und erlaubt längerfristig eine durchschnittliche jährliche Reduktion der Ausgaben um rund 520 Millionen Franken. Das Inkrafttreten dieser Revision ist angesichts der bevorstehenden Referendumsabstimmung noch offen. Die Vorlage zur IV-Zusatzfinanzierung sieht in einem weiteren Schritt die langfristige Sicherung des Sozialwerks durch erhöhte Einnahmen vor. Mit diesen Einnahmen soll eine weitere Verschuldung gestoppt und sollen die bestehenden Schulden abgebaut werden, was eine nachhaltige Finanzierungsbasis darstellt.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Botschaften eine langfristige und nachhaltige Lösung der Finanzierung der IV vorgeschlagen. Er ist nach wie vor der Überzeugung, dass der von ihm unterbreitete Vorschlag die beste und ausgewogenste Lösung im Hinblick auf die besorgniserregende finanzielle Situation der IV darstellt. Angesichts des Ausmasses der (laufenden) Verschuldung der IV sind zusätzliche Mittel unerlässlich. Mit rein ausgabenseitigen Massnahmen lässt sich die IV nicht sanieren.</p><p>Die rasche Unterbreitung einer 6. IV-Revision, die eine Sanierung der Invalidenversicherung allein durch ausgabenseitige Massnahmen beinhaltet, ist nach Ansicht des Bundesrates nicht angezeigt und nicht zielführend. Unter Berücksichtigung des geltenden Finanzierungsmechanismus, wonach die öffentliche Hand einen fixen Teil der Ausgaben übernimmt (mit der ab 1.1.2008 geltenden NFA-Regelung deckt der Bund rund 38 Prozent der Ausgaben), würde eine rein ausgabenseitige Sanierung jährliche Ausgabenkürzungen im Umfang von rund 2,7 Milliarden Franken erfordern.</p><p>Im Jahr 2005 betrugen die Ausgaben der IV 11,6 Milliarden Franken. Der grösste Teil davon waren Rentenleistungen. Eine Sanierung durch Einsparungen müsste deshalb bei dieser "Kernleistung" der IV ansetzen. Dies würde bedeuten, dass entweder rund 40 Prozent der Renten nicht mehr ausbezahlt oder dass die laufenden Renten um rund 40 Prozent gekürzt würden. Die maximale IV-Rente würde dann noch rund 1330 Franken betragen. Dies ist sozial nicht verantwortbar und politisch nicht durchsetzbar. In diesem Zusammenhang ist schliesslich daran zu erinnern, dass im Rahmen der parlamentarischen Debatte zur 5. IV-Revision nicht alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen angenommen wurden. So wurde die Verlagerung der Kostenübernahme für medizinische Massnahmen für Minderjährige in die Krankenpflegeversicherung abgelehnt. Vonseiten des Parlamentes wurde als einzige zusätzliche Sparmassnahme die Halbierung der Kinderrenten eingebracht und schliesslich klar verworfen. Diese Leistungsreduktion hätte zu Einsparungen von jährlich durchschnittlich rund 215 Millionen Franken geführt.</p><p>Die mit der 4. IV-Revision umgesetzten Massnahmen beginnen ihre Wirkung zu zeigen, und mit der 5. IV-Revision folgen weitere bedeutende Massnahmen. Diese entfalten aber ihre Wirkung nicht sofort nach Inkraftsetzung. Studien zur Wirksamkeit beider Reformen sind vorgesehen. Aufgrund der kumulierten Wirkungen der beiden IV-Revisionen ist mittelfristig zu prüfen, ob und in welchen Bereichen der Invalidenversicherung weitere Reformen nötig sein werden.</p><p>Insgesamt kann festgehalten werden, dass eine reine Sparvorlage weder politisch erfolgversprechend ist noch zum Ziel der langfristigen und nachhaltigen Sanierung der IV führt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorarbeiten für eine 6. IV-Revision aufzunehmen und dem Parlament zusätzlich zur verabschiedeten 5. IV-Revision einen Vorschlag für eine 6. IV-Revision vorzulegen, welcher zu einer wesentlich weiter gehenden ausgabenseitigen Sanierung der IV führt.</p>
- Strukturelle Sanierung der IV mittels einer 6. IV-Revision
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auch mit der 5. IV-Revision wird die IV jährliche Defizite in der Grössenordnung von 1,5 bis 2 Milliarden Franken schreiben. Auch eine Zusatzfinanzierung löst die Probleme der IV nicht. Um die IV strukturell zu sanieren (d. h., ausgeglichene Rechnungsergebnisse zu ermöglichen), ist eine 6. IV-Revision unabdingbar. Dies bedingt eine konsequente Bekämpfung aller trotz der 5. IV-Revision noch bestehenden Missbräuche, das heisst eine massive Senkung der Rentnerzahlen. Nur so kann dieses wichtige Sozialwerk auf eine nachhaltige Finanzierungsbasis gestellt werden.</p>
- <p>Die IV ist ohne Zweifel sanierungsbedürftig: Die Schulden belaufen sich per Ende 2006 auf rund 9,3 Milliarden Franken, und das durchschnittliche jährliche Defizit beträgt rund 1,7 Milliarden Franken.</p><p>Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf längst erkannt und die nötigen Massnahmen eingeleitet. Von zentraler Bedeutung sind seine beiden Botschaften zur 5. IV-Revision und zur IV-Zusatzfinanzierung, welche zum Ziel haben, die IV langfristig auf eine finanziell gesunde Basis zu stellen. Die 5. IV-Revision wurde vom Parlament am 6. Oktober 2006 verabschiedet und erlaubt längerfristig eine durchschnittliche jährliche Reduktion der Ausgaben um rund 520 Millionen Franken. Das Inkrafttreten dieser Revision ist angesichts der bevorstehenden Referendumsabstimmung noch offen. Die Vorlage zur IV-Zusatzfinanzierung sieht in einem weiteren Schritt die langfristige Sicherung des Sozialwerks durch erhöhte Einnahmen vor. Mit diesen Einnahmen soll eine weitere Verschuldung gestoppt und sollen die bestehenden Schulden abgebaut werden, was eine nachhaltige Finanzierungsbasis darstellt.</p><p>Der Bundesrat hat in seinen Botschaften eine langfristige und nachhaltige Lösung der Finanzierung der IV vorgeschlagen. Er ist nach wie vor der Überzeugung, dass der von ihm unterbreitete Vorschlag die beste und ausgewogenste Lösung im Hinblick auf die besorgniserregende finanzielle Situation der IV darstellt. Angesichts des Ausmasses der (laufenden) Verschuldung der IV sind zusätzliche Mittel unerlässlich. Mit rein ausgabenseitigen Massnahmen lässt sich die IV nicht sanieren.</p><p>Die rasche Unterbreitung einer 6. IV-Revision, die eine Sanierung der Invalidenversicherung allein durch ausgabenseitige Massnahmen beinhaltet, ist nach Ansicht des Bundesrates nicht angezeigt und nicht zielführend. Unter Berücksichtigung des geltenden Finanzierungsmechanismus, wonach die öffentliche Hand einen fixen Teil der Ausgaben übernimmt (mit der ab 1.1.2008 geltenden NFA-Regelung deckt der Bund rund 38 Prozent der Ausgaben), würde eine rein ausgabenseitige Sanierung jährliche Ausgabenkürzungen im Umfang von rund 2,7 Milliarden Franken erfordern.</p><p>Im Jahr 2005 betrugen die Ausgaben der IV 11,6 Milliarden Franken. Der grösste Teil davon waren Rentenleistungen. Eine Sanierung durch Einsparungen müsste deshalb bei dieser "Kernleistung" der IV ansetzen. Dies würde bedeuten, dass entweder rund 40 Prozent der Renten nicht mehr ausbezahlt oder dass die laufenden Renten um rund 40 Prozent gekürzt würden. Die maximale IV-Rente würde dann noch rund 1330 Franken betragen. Dies ist sozial nicht verantwortbar und politisch nicht durchsetzbar. In diesem Zusammenhang ist schliesslich daran zu erinnern, dass im Rahmen der parlamentarischen Debatte zur 5. IV-Revision nicht alle vom Bundesrat vorgeschlagenen Sparmassnahmen angenommen wurden. So wurde die Verlagerung der Kostenübernahme für medizinische Massnahmen für Minderjährige in die Krankenpflegeversicherung abgelehnt. Vonseiten des Parlamentes wurde als einzige zusätzliche Sparmassnahme die Halbierung der Kinderrenten eingebracht und schliesslich klar verworfen. Diese Leistungsreduktion hätte zu Einsparungen von jährlich durchschnittlich rund 215 Millionen Franken geführt.</p><p>Die mit der 4. IV-Revision umgesetzten Massnahmen beginnen ihre Wirkung zu zeigen, und mit der 5. IV-Revision folgen weitere bedeutende Massnahmen. Diese entfalten aber ihre Wirkung nicht sofort nach Inkraftsetzung. Studien zur Wirksamkeit beider Reformen sind vorgesehen. Aufgrund der kumulierten Wirkungen der beiden IV-Revisionen ist mittelfristig zu prüfen, ob und in welchen Bereichen der Invalidenversicherung weitere Reformen nötig sein werden.</p><p>Insgesamt kann festgehalten werden, dass eine reine Sparvorlage weder politisch erfolgversprechend ist noch zum Ziel der langfristigen und nachhaltigen Sanierung der IV führt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorarbeiten für eine 6. IV-Revision aufzunehmen und dem Parlament zusätzlich zur verabschiedeten 5. IV-Revision einen Vorschlag für eine 6. IV-Revision vorzulegen, welcher zu einer wesentlich weiter gehenden ausgabenseitigen Sanierung der IV führt.</p>
- Strukturelle Sanierung der IV mittels einer 6. IV-Revision
Back to List