Einbürgerungen nur gegen Loyalitätserklärung zur Bundesverfassung
- ShortId
-
06.3673
- Id
-
20063673
- Updated
-
28.07.2023 10:35
- Language
-
de
- Title
-
Einbürgerungen nur gegen Loyalitätserklärung zur Bundesverfassung
- AdditionalIndexing
-
2811;Einbürgerung;Ausweis;Sitten und Gebräuche;strafbare Handlung;Integration der Zuwanderer;Bundesverfassung
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L05K0503010201, Bundesverfassung
- L04K05060104, Ausweis
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L05K0106030106, Sitten und Gebräuche
- L04K05010201, strafbare Handlung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Fall "Zürich-Seebach", bei welchem ein 13-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt wurde, hat auf erschreckende Weise gezeigt, dass viele eben erst eingebürgerte Neubürger die schweizerischen Moral- und Rechtvorstellungen nicht teilen. Sie halten sich nicht an die Schweizer Gesetzgebung und zeigen dabei auch keine Reue. Vergewaltigungen, Raub und Messerstechereien gelten für einige jugendliche Ausländer und Eingebürgerte als unbedenklicher Zeitvertreib!</p><p>Hier herrscht dringender Handlungsbedarf. Neben verschärften Einbürgerungskriterien und härteren Strafmassnahmen muss auch das Unrechtempfinden geschärft werden.</p><p>Die Einführung der Loyalitätserklärung stellt eine erste Massnahme dar, die Einbürgerungswilligen verstärkt an das Schweizer Recht zu binden. Sie müssen sich damit konkret mit der hiesigen Gesetzgebung auseinandersetzen und werden mit dem Schweizer Rechtsempfinden konfrontiert.</p>
- <p>Die Einbürgerung setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet. Wer eingebürgert werden will, muss somit unsere Verfassung sowie die schweizerischen Gesetze akzeptieren und einen guten Leumund besitzen.</p><p>Nach Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung erlässt der Bund lediglich Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung. Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz liegt die hauptsächliche Kompetenz für die ordentliche Einbürgerung aber bei den Kantonen sowie nach Massgabe des kantonalen Rechts bei den Gemeinden. Der Bund klärt nur noch ab, ob auf Bundesebene der Einbürgerung entgegenstehende Informationen betreffend Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz sowie der Beachtung der Rechtsordnung vorliegen. Mehrere Kantone (Genf, Jura, Waadt, Wallis) haben eine Erklärung zur Loyalität gegenüber der Bundesverfassung eingeführt. Eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes drängt sich daher nicht auf. Ein anderer Kanton (Aargau) hat sich vor Kurzem mit dieser Frage befasst, auf die Einführung einer entsprechenden Regelung jedoch verzichtet.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung der Integrationsmassnahmen ist ferner vorgesehen, die Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durch Kantone und Gemeinden zu verbessern. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Einbürgerungsbehörden über alle für die Einbürgerung wesentlichen Daten verfügen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Motion (Motion Scherer Marcel 06.3875, Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen) befürwortet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes vorzulegen, welche vorsieht, dass jeder Einbürgerungswillige eine formelle Erklärung zu seiner Loyalität gegenüber der Schweizer Bundesverfassung und Rechtsordnung abgeben muss.</p>
- Einbürgerungen nur gegen Loyalitätserklärung zur Bundesverfassung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Fall "Zürich-Seebach", bei welchem ein 13-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt wurde, hat auf erschreckende Weise gezeigt, dass viele eben erst eingebürgerte Neubürger die schweizerischen Moral- und Rechtvorstellungen nicht teilen. Sie halten sich nicht an die Schweizer Gesetzgebung und zeigen dabei auch keine Reue. Vergewaltigungen, Raub und Messerstechereien gelten für einige jugendliche Ausländer und Eingebürgerte als unbedenklicher Zeitvertreib!</p><p>Hier herrscht dringender Handlungsbedarf. Neben verschärften Einbürgerungskriterien und härteren Strafmassnahmen muss auch das Unrechtempfinden geschärft werden.</p><p>Die Einführung der Loyalitätserklärung stellt eine erste Massnahme dar, die Einbürgerungswilligen verstärkt an das Schweizer Recht zu binden. Sie müssen sich damit konkret mit der hiesigen Gesetzgebung auseinandersetzen und werden mit dem Schweizer Rechtsempfinden konfrontiert.</p>
- <p>Die Einbürgerung setzt voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet. Wer eingebürgert werden will, muss somit unsere Verfassung sowie die schweizerischen Gesetze akzeptieren und einen guten Leumund besitzen.</p><p>Nach Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung erlässt der Bund lediglich Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung. Aufgrund der föderalistischen Struktur der Schweiz liegt die hauptsächliche Kompetenz für die ordentliche Einbürgerung aber bei den Kantonen sowie nach Massgabe des kantonalen Rechts bei den Gemeinden. Der Bund klärt nur noch ab, ob auf Bundesebene der Einbürgerung entgegenstehende Informationen betreffend Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz sowie der Beachtung der Rechtsordnung vorliegen. Mehrere Kantone (Genf, Jura, Waadt, Wallis) haben eine Erklärung zur Loyalität gegenüber der Bundesverfassung eingeführt. Eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes drängt sich daher nicht auf. Ein anderer Kanton (Aargau) hat sich vor Kurzem mit dieser Frage befasst, auf die Einführung einer entsprechenden Regelung jedoch verzichtet.</p><p>Im Rahmen der Umsetzung der Integrationsmassnahmen ist ferner vorgesehen, die Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durch Kantone und Gemeinden zu verbessern. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Einbürgerungsbehörden über alle für die Einbürgerung wesentlichen Daten verfügen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Motion (Motion Scherer Marcel 06.3875, Einbürgerungen nur mit klaren Einbürgerungsgrundlagen) befürwortet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes vorzulegen, welche vorsieht, dass jeder Einbürgerungswillige eine formelle Erklärung zu seiner Loyalität gegenüber der Schweizer Bundesverfassung und Rechtsordnung abgeben muss.</p>
- Einbürgerungen nur gegen Loyalitätserklärung zur Bundesverfassung
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