Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge

ShortId
06.3677
Id
20063677
Updated
28.07.2023 10:49
Language
de
Title
Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Preissteigerung;Verschmutzung durch das Auto;technische Norm;Schwerverkehrsabgabe;Verkehrsunternehmen
1
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L06K070601020107, technische Norm
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge auf den 1. Januar 2008 stellt für die Transportunternehmer ein Problem dar. </p><p>Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge sind erst seit Anfang 2006 im Einsatz. Gewisse Hersteller lieferten die ersten Fahrzeuge mit Euro-4 und Euro-5 erst ab Mitte 2006 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur Euro-3-Fahrzeuge erhältlich. </p><p>Somit werden am 1. Januar 2008 Fahrzeuge mit knapp zwei Jahren Einsatzdauer bereits wieder abklassiert, das heisst finanziell mehr belastet. Dazu kommt, dass die LSVA am 1. Januar 2008 um 10 Prozent erhöht wird. </p><p>Den schweizerischen Transportunternehmern werden immer mehr finanzielle Opfer abverlangt. </p><p>Die LSVA ist das Ergebnis eines Volksentscheids, den es zu akzeptieren gilt. Die Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge muss aber auf den 1. Januar 2011 verschoben werden, wie dies vom Astag gefordert wird.</p>
  • <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wesentliches Element der Schweizer Verkehrspolitik. Im Zusammenspiel mit der schrittweisen Erhöhung der Gewichtslimite von 28 über 34 auf 40 Tonnen wurde der Güterverkehr in der Schweiz deutlich effizienter. Die Auslastung der Fahrzeuge hat sich verbessert, die Anzahl Leerfahrten ist zurückgegangen. Aufgrund der emissionsabhängigen LSVA-Tarife wurden rascher sauberere Fahrzeuge angeschafft und somit Mensch und Umwelt entlastet. Das heisst also: Weniger und sauberere Lastwagen transportieren mehr Güter.</p><p>Diese Entwicklung ist auch im alpenquerenden Verkehr spürbar. Zwischen 2000 und 2006 ist die Anzahl Lastwagen um 16 Prozent zurückgegangen. Die Entwicklung zeigt bezüglich Verlagerungspolitik in die richtige Richtung, auch wenn das Ziel noch weit entfernt ist. Dieser Erfolg ist nur möglich dank dem Einsatz eines Massnahmenbündels bestehend aus LSVA, Erhöhung der Gewichtslimite, flankierenden Massnahmen zur Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene und dem Wettbewerb im Schienengüterverkehr.</p><p>Die Erhöhung der LSVA 2008 ist in diesem Kontext ein weiteres, unverzichtbares Element. Die LSVA-Einnahmen dienen der notwendigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Damit können die grossen Eisenbahnprojekte gebaut und die Kantone beim Unterhalt des Strassennetzes entlastet werden. Das Parlament hat im Rahmen des Infrastrukturfonds beschlossen, den Kantonsanteil am Mehrertrag der LSVA-Erhöhung 2008 vollumfänglich den Berg- und Randregionen zukommen zu lassen.</p><p>Die Erhöhung der LSVA 2008 wurde schon bei deren Einführung im Jahre 2001 angekündigt. Somit stellt sie keine Überraschung für das Strassentransportgewerbe dar. Ebenso wurde die Erhöhung von der Europäischen Union im Landverkehrsabkommen grundsätzlich akzeptiert. Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat die Ausgestaltung festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Einteilung der sechs Euro-Kategorien in die drei LSVA-Tarifklassen. Die Schweizer Delegation hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag gemacht, der die Euro-0-, Euro-1- und Euro-2-Fahrzeuge in die teuerste, die Euro-3-Fahrzeuge in die mittlere und die Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge in die günstigste Tarifklasse einteilt. Die EU hat sich anlässlich der Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU vom 22. Juni 2007 mit dem Vorschlag der Schweizer Delegation einverstanden erklärt.</p><p>Die vorgesehene Erhöhung der LSVA 2008 beträgt 11 Prozent, von durchschnittlich 2,44 Rappen auf 2,70 Rappen pro Tonne und Kilometer (tkm). Dieser Betrag liegt unter dem Höchstwert von 3 Rappen, der im Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) vorgesehen ist, das vom Volk am 27. September 1998 angenommen wurde. </p><p>Unter Bezugnahme auf die oben dargelegten Ausführungen lautet die Antwort des Bundesrates auf die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass gewisse Hersteller Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge erst im Laufe des Jahres 2006 auf den Markt brachten. Es war jedoch möglich, solche Fahrzeuge von anderen Herstellern bereits früher zu erwerben. Die LSVA-Statistik erfasste die ersten Euro-4-Fahrzeuge im dritten Quartal 2004. Die ersten Fahrzeuge der Kategorie Euro 5 wurden im Verlauf des zweiten Quartals 2005 erfasst. Im ersten Quartal 2007 erbrachten diese beiden Kategorien bereits 16 Prozent der gesamten Verkehrsleistung.</p><p>2. Der Bundesrat hält an der Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge fest. Da die Euro-3-Norm per 1. Oktober 2001 für die Inverkehrsetzung von Neufahrzeugen obligatorisch wurde, ist es gerechtfertigt, diese Lastwagen von der tiefsten in die mittlere LSVA-Kategorie umzuteilen. Um die Amortisationszeit der Euro-3-Fahrzeuge berücksichtigen zu können, hat der Bundesrat jedoch entschieden, eine Übergangsfrist von einem Jahr vorzusehen. Dies hat die Schweiz der EU mit Schreiben vom 7. August 2007 mitgeteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Hat er Kenntnis, dass die Auslieferung von Euro-4- und Euro-5-Fahrzeugen erst ab Anfang/Mitte 2006 möglich war? </p><p>2. Ist er bereit, die Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge auf den 1. Januar 2011 zu verschieben?</p>
  • Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge auf den 1. Januar 2008 stellt für die Transportunternehmer ein Problem dar. </p><p>Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge sind erst seit Anfang 2006 im Einsatz. Gewisse Hersteller lieferten die ersten Fahrzeuge mit Euro-4 und Euro-5 erst ab Mitte 2006 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt waren nur Euro-3-Fahrzeuge erhältlich. </p><p>Somit werden am 1. Januar 2008 Fahrzeuge mit knapp zwei Jahren Einsatzdauer bereits wieder abklassiert, das heisst finanziell mehr belastet. Dazu kommt, dass die LSVA am 1. Januar 2008 um 10 Prozent erhöht wird. </p><p>Den schweizerischen Transportunternehmern werden immer mehr finanzielle Opfer abverlangt. </p><p>Die LSVA ist das Ergebnis eines Volksentscheids, den es zu akzeptieren gilt. Die Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge muss aber auf den 1. Januar 2011 verschoben werden, wie dies vom Astag gefordert wird.</p>
    • <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wesentliches Element der Schweizer Verkehrspolitik. Im Zusammenspiel mit der schrittweisen Erhöhung der Gewichtslimite von 28 über 34 auf 40 Tonnen wurde der Güterverkehr in der Schweiz deutlich effizienter. Die Auslastung der Fahrzeuge hat sich verbessert, die Anzahl Leerfahrten ist zurückgegangen. Aufgrund der emissionsabhängigen LSVA-Tarife wurden rascher sauberere Fahrzeuge angeschafft und somit Mensch und Umwelt entlastet. Das heisst also: Weniger und sauberere Lastwagen transportieren mehr Güter.</p><p>Diese Entwicklung ist auch im alpenquerenden Verkehr spürbar. Zwischen 2000 und 2006 ist die Anzahl Lastwagen um 16 Prozent zurückgegangen. Die Entwicklung zeigt bezüglich Verlagerungspolitik in die richtige Richtung, auch wenn das Ziel noch weit entfernt ist. Dieser Erfolg ist nur möglich dank dem Einsatz eines Massnahmenbündels bestehend aus LSVA, Erhöhung der Gewichtslimite, flankierenden Massnahmen zur Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene und dem Wettbewerb im Schienengüterverkehr.</p><p>Die Erhöhung der LSVA 2008 ist in diesem Kontext ein weiteres, unverzichtbares Element. Die LSVA-Einnahmen dienen der notwendigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Damit können die grossen Eisenbahnprojekte gebaut und die Kantone beim Unterhalt des Strassennetzes entlastet werden. Das Parlament hat im Rahmen des Infrastrukturfonds beschlossen, den Kantonsanteil am Mehrertrag der LSVA-Erhöhung 2008 vollumfänglich den Berg- und Randregionen zukommen zu lassen.</p><p>Die Erhöhung der LSVA 2008 wurde schon bei deren Einführung im Jahre 2001 angekündigt. Somit stellt sie keine Überraschung für das Strassentransportgewerbe dar. Ebenso wurde die Erhöhung von der Europäischen Union im Landverkehrsabkommen grundsätzlich akzeptiert. Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat die Ausgestaltung festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Einteilung der sechs Euro-Kategorien in die drei LSVA-Tarifklassen. Die Schweizer Delegation hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag gemacht, der die Euro-0-, Euro-1- und Euro-2-Fahrzeuge in die teuerste, die Euro-3-Fahrzeuge in die mittlere und die Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge in die günstigste Tarifklasse einteilt. Die EU hat sich anlässlich der Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU vom 22. Juni 2007 mit dem Vorschlag der Schweizer Delegation einverstanden erklärt.</p><p>Die vorgesehene Erhöhung der LSVA 2008 beträgt 11 Prozent, von durchschnittlich 2,44 Rappen auf 2,70 Rappen pro Tonne und Kilometer (tkm). Dieser Betrag liegt unter dem Höchstwert von 3 Rappen, der im Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) vorgesehen ist, das vom Volk am 27. September 1998 angenommen wurde. </p><p>Unter Bezugnahme auf die oben dargelegten Ausführungen lautet die Antwort des Bundesrates auf die gestellten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass gewisse Hersteller Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge erst im Laufe des Jahres 2006 auf den Markt brachten. Es war jedoch möglich, solche Fahrzeuge von anderen Herstellern bereits früher zu erwerben. Die LSVA-Statistik erfasste die ersten Euro-4-Fahrzeuge im dritten Quartal 2004. Die ersten Fahrzeuge der Kategorie Euro 5 wurden im Verlauf des zweiten Quartals 2005 erfasst. Im ersten Quartal 2007 erbrachten diese beiden Kategorien bereits 16 Prozent der gesamten Verkehrsleistung.</p><p>2. Der Bundesrat hält an der Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge fest. Da die Euro-3-Norm per 1. Oktober 2001 für die Inverkehrsetzung von Neufahrzeugen obligatorisch wurde, ist es gerechtfertigt, diese Lastwagen von der tiefsten in die mittlere LSVA-Kategorie umzuteilen. Um die Amortisationszeit der Euro-3-Fahrzeuge berücksichtigen zu können, hat der Bundesrat jedoch entschieden, eine Übergangsfrist von einem Jahr vorzusehen. Dies hat die Schweiz der EU mit Schreiben vom 7. August 2007 mitgeteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen: </p><p>1. Hat er Kenntnis, dass die Auslieferung von Euro-4- und Euro-5-Fahrzeugen erst ab Anfang/Mitte 2006 möglich war? </p><p>2. Ist er bereit, die Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge auf den 1. Januar 2011 zu verschieben?</p>
    • Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge

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