LSVA. Tarife und Abklassierungen

ShortId
06.3678
Id
20063678
Updated
28.07.2023 11:08
Language
de
Title
LSVA. Tarife und Abklassierungen
AdditionalIndexing
48;Nutzfahrzeug;Preissteigerung;Verschmutzung durch das Auto;technische Norm;Schwerverkehrsabgabe;Verkehrsunternehmen
1
  • L05K1803010103, Nutzfahrzeug
  • L06K070601020107, technische Norm
  • L04K18010211, Verkehrsunternehmen
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie im Vorfeld der Erhöhung der LSVA im Jahre 2005 plant der Bundesrat offenbar auch im Zusammenhang mit der eventuell nochmaligen LSVA-Erhöhung per 1. Januar 2008 eine Abklassierung von Fahrzeugen der Emissionsnormen Euro-2 und Euro-3. Nicht nur diese geplante LSVA-Erhöhung um 10 bis 15 Prozent belastet Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und Konsumenten erneut; verschärfend würde sich auch die zusätzlich geplante Abklassierung der Fahrzeuge in teurere LSVA-Abgabekategorien auswirken. Damit verbunden wäre in den meisten Fällen eine eigentliche Erhöhung der LSVA-Tarife um 20 bis 25 Prozent. </p><p>Ein Fahrzeug mit einem Euro-2-Motor ist heute in der mittleren LSVA-Abgabekategorie und kostet 2,52 Rappen pro Tonnenkilometer (tkm). Ab 2008 wäre dasselbe Fahrzeug in der schlechtesten Kategorie und würde mit über 3 Rappen/tkm belastet. Ein Euro-3-Fahrzeug ist heute in der günstigsten Kategorie und kostet 2,15 Rappen/tkm. Bei einer Zurückstufung in die mittlere Kategorie müssten für dasselbe Fahrzeug rund 2,8 Rappen/tkm bezahlt werden. </p><p>Euro-3-Fahrzeuge haben, in Anwendung von Artikel 222d Absatz 3 VTS, Zulassung (Einfuhrdatum oder Herstellung in der Schweiz) spätestens seit dem 1. Oktober 2001, Euro-4-Fahrzeuge spätestens seit dem 1. Oktober 2006. In der Folge wurden noch im Jahr 2006 viele Euro-3-Fahrzeuge als modernste Fahrzeuge neu immatrikuliert. Die Abschreibungsfrist bei schweizerischen Nutzfahrzeugen beträgt je nach Kilometerleistung zwischen acht und zwölf Jahren. </p><p>Mitte 2006 waren etwa 41 Prozent aller schweren Nutzfahrzeuge mit Euro-3-Motoren immatrikuliert. Der Anteil dieser Euro-3-Fahrzeuge an der gesamten Fahrleistung beträgt 57 Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil an immatrikulierten Euro-4-Fahrzeugen betrug 3 Prozent und der Anteil an der Gesamtfahrleistung knapp 4 Prozent. </p><p>Mit einer Abklassierung der Euro-2- und vor allem der Euro-3-Fahrzeuge würden viele in den vergangenen Monaten und Jahren getätigte Investitionen in Neufahrzeuge zunichte gemacht, ohne dass die Unternehmen je die Chance gehabt hätten, diese zu amortisieren, womit kurz- und mittelfristig die Mittel fehlen, in Fahrzeuge mit Euro-4- und Euro-5-Technologie zu investieren. Gerade im Hinblick auf zukünftige, auch ökologisch sinnvolle Investitionen in diese neuen Fahrzeugkategorien würde der Bund damit ein falsches Signal setzen, weil offensichtlich jegliche Investitionssicherheit in diesem Bereich fehlt.</p>
  • <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wesentliches Element der Schweizer Verkehrspolitik. Im Zusammenspiel mit der schrittweisen Erhöhung der Gewichtslimite von 28 über 34 auf 40 Tonnen wurde der Güterverkehr in der Schweiz deutlich effizienter. Die Auslastung der Fahrzeuge hat sich verbessert, die Anzahl Leerfahrten ist zurückgegangen. Aufgrund der emissionsabhängigen LSVA-Tarife wurden rascher sauberere Fahrzeuge angeschafft und somit Mensch und Umwelt entlastet. Das heisst letztlich: Weniger und sauberere Lastwagen transportieren mehr Güter.</p><p>Diese Entwicklung ist auch im alpenquerenden Verkehr spürbar. Zwischen 2000 und 2006 ist die Anzahl Lastwagen um 16 Prozent zurückgegangen. Die Richtung zeigt bezüglich Verlagerungspolitik in die richtige Richtung, auch wenn das Ziel noch weit entfernt ist. Schon dieser Erfolg ist nur möglich dank dem Einsatz eines Massnahmenbündels bestehend aus LSVA, Erhöhung der Gewichtslimite, flankierenden Massnahmen zur Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene und dem Wettbewerb im Schienengüterverkehr.</p><p>Die Erhöhung der LSVA 2008 ist in diesem Kontext ein weiteres, unverzichtbares Element. Die LSVA-Einnahmen dienen der notwendigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Damit können die grossen Eisenbahnprojekte gebaut und die Kantone beim Unterhalt des Strassennetzes entlastet werden. Das Parlament hat im Rahmen des Infrastrukturfonds beschlossen, den Kantonsanteil am Mehrertrag der LSVA-Erhöhung 2008 vollumfänglich den Berg- und Randregionen zukommen zu lassen.</p><p>Die Erhöhung der LSVA 2008 wurde schon bei deren Einführung im Jahre 2001 angekündigt. Somit stellt sie keine Überraschung für das Strassentransportgewerbe dar. Ebenso wurde die Erhöhung von der Europäischen Union im Landverkehrsabkommen grundsätzlich akzeptiert. Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat die Ausgestaltung festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Einteilung der sechs Euro-Kategorien in die drei LSVA-Tarifklassen. Die Schweizer Delegation hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag gemacht, der die Euro-0-, -1- und -2-Fahrzeuge in die teuerste, die Euro-3-Fahrzeuge in die mittlere und die Euro-4- und -5-Fahrzeuge in die günstigste Tarifklasse einteilt. Die EU hat sich anlässlich der Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU vom 22. Juni 2007 mit dem Vorschlag der Schweizer Delegation einverstanden erklärt.</p><p>Die vorgesehene Erhöhung der LSVA 2008 beträgt 11 Prozent, von durchschnittlich 2,44 Rappen auf 2,70 Rappen pro Tonne und Kilometer (tkm). Dieser Betrag liegt unter dem Höchstwert von 3 Rappen, der im Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG), das vom Volk am 27. September 1998 angenommen wurde, vorgesehen ist.</p><p>Der Bundesrat ist grundsätzlich gegen den vom Motionär vorgeschlagenen Verzicht auf eine Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge in die nächstteurere LSVA-Tarifklasse. Um die Amortisationszeit der Euro-3-Fahrzeuge berücksichtigen zu können, hat der Bundesrat jedoch entschieden, eine Übergangsfrist von einem Jahr vorzusehen und somit dem Strassentransportgewerbe bis zum 1. Januar 2009 Zeit zur Anpassung zu gewähren.</p><p>1. Euro-4- und -5-Fahrzeuge verursachen nur ein Fünftel der Emissionen von Euro-3-Fahrzeugen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Abklassierung würde sich der Satz für Euro-4- und -5-Fahrzeuge nur um 5 Prozent erhöhen. Verbleiben die Euro-3-Fahrzeuge in der günstigsten Tarifklasse, müsste diese um 20 Prozent erhöht werden, damit der gewichtete Durchschnitt nicht viel zu tief zu liegen käme. Die saubereren Euro-4- und -5-Fahrzeuge müssten gegenüber heute 20 Prozent mehr bezahlen. Dies wäre deutlich weniger vorteilhaft als der Vorschlag des Bundesrates. Somit würden sich die Anreize, auf sauberere Fahrzeuge umzusteigen, verringern.</p><p>2. Der gewichtete Durchschnitt würde selbst bei einer Erhöhung der günstigsten Tarifklasse um 20 Prozent deutlich unter den im Landverkehrsabkommen vereinbarten 2,70 Rappen pro Tonne und Kilometer liegen. Verbleiben die Euro-3- zusammen mit den Euro-4- und -5-Fahrzeugen in der günstigsten Klasse, würde die grosse Mehrheit der Fahrzeuge dieser günstigsten Tarifklasse zugeteilt. Das Landverkehrsabkommen limitiert die Differenz zwischen günstigster und teuerster Tarifklasse. Daher können die in der mittleren und der teuersten Tarifklasse verbleibenden Fahrzeuge den gewichteten Durchschnitt nicht genügend erhöhen, um den angestrebten gewichteten Durchschnitt von 2,70 Rappen/tkm zu erreichen.</p><p>3. Die Euro-3-Norm ist schon seit 1. Oktober 2001 für die Inverkehrsetzung von Neufahrzeugen obligatorisch. Daher ist es gerechtfertigt, diese Lastwagen von der günstigsten in die mittlere Tarifkategorie umzuteilen. Zum Vergleich sei daran erinnert, dass in Deutschland die Fahrzeuge der Kategorie Euro 3 seit dem 1. Oktober 2006 der Kategorie mit dem mittleren Maut-Satz zugeteilt sind und per 1. Oktober 2009 in die teuerste Kategorie wechseln werden. Lastwagen, die der Norm Euro 2 entsprechen, bezahlen seit dem 1. Oktober 2006 den höchsten Tarif.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der für 2008 geplanten LSVA-Erhöhung auf eine Abklassierung von Fahrzeugen der Emissionsnorm Euro-3 in die nächstteurere LSVA-Abgabekategorie zu verzichten.</p>
  • LSVA. Tarife und Abklassierungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie im Vorfeld der Erhöhung der LSVA im Jahre 2005 plant der Bundesrat offenbar auch im Zusammenhang mit der eventuell nochmaligen LSVA-Erhöhung per 1. Januar 2008 eine Abklassierung von Fahrzeugen der Emissionsnormen Euro-2 und Euro-3. Nicht nur diese geplante LSVA-Erhöhung um 10 bis 15 Prozent belastet Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und Konsumenten erneut; verschärfend würde sich auch die zusätzlich geplante Abklassierung der Fahrzeuge in teurere LSVA-Abgabekategorien auswirken. Damit verbunden wäre in den meisten Fällen eine eigentliche Erhöhung der LSVA-Tarife um 20 bis 25 Prozent. </p><p>Ein Fahrzeug mit einem Euro-2-Motor ist heute in der mittleren LSVA-Abgabekategorie und kostet 2,52 Rappen pro Tonnenkilometer (tkm). Ab 2008 wäre dasselbe Fahrzeug in der schlechtesten Kategorie und würde mit über 3 Rappen/tkm belastet. Ein Euro-3-Fahrzeug ist heute in der günstigsten Kategorie und kostet 2,15 Rappen/tkm. Bei einer Zurückstufung in die mittlere Kategorie müssten für dasselbe Fahrzeug rund 2,8 Rappen/tkm bezahlt werden. </p><p>Euro-3-Fahrzeuge haben, in Anwendung von Artikel 222d Absatz 3 VTS, Zulassung (Einfuhrdatum oder Herstellung in der Schweiz) spätestens seit dem 1. Oktober 2001, Euro-4-Fahrzeuge spätestens seit dem 1. Oktober 2006. In der Folge wurden noch im Jahr 2006 viele Euro-3-Fahrzeuge als modernste Fahrzeuge neu immatrikuliert. Die Abschreibungsfrist bei schweizerischen Nutzfahrzeugen beträgt je nach Kilometerleistung zwischen acht und zwölf Jahren. </p><p>Mitte 2006 waren etwa 41 Prozent aller schweren Nutzfahrzeuge mit Euro-3-Motoren immatrikuliert. Der Anteil dieser Euro-3-Fahrzeuge an der gesamten Fahrleistung beträgt 57 Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil an immatrikulierten Euro-4-Fahrzeugen betrug 3 Prozent und der Anteil an der Gesamtfahrleistung knapp 4 Prozent. </p><p>Mit einer Abklassierung der Euro-2- und vor allem der Euro-3-Fahrzeuge würden viele in den vergangenen Monaten und Jahren getätigte Investitionen in Neufahrzeuge zunichte gemacht, ohne dass die Unternehmen je die Chance gehabt hätten, diese zu amortisieren, womit kurz- und mittelfristig die Mittel fehlen, in Fahrzeuge mit Euro-4- und Euro-5-Technologie zu investieren. Gerade im Hinblick auf zukünftige, auch ökologisch sinnvolle Investitionen in diese neuen Fahrzeugkategorien würde der Bund damit ein falsches Signal setzen, weil offensichtlich jegliche Investitionssicherheit in diesem Bereich fehlt.</p>
    • <p>Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist ein wesentliches Element der Schweizer Verkehrspolitik. Im Zusammenspiel mit der schrittweisen Erhöhung der Gewichtslimite von 28 über 34 auf 40 Tonnen wurde der Güterverkehr in der Schweiz deutlich effizienter. Die Auslastung der Fahrzeuge hat sich verbessert, die Anzahl Leerfahrten ist zurückgegangen. Aufgrund der emissionsabhängigen LSVA-Tarife wurden rascher sauberere Fahrzeuge angeschafft und somit Mensch und Umwelt entlastet. Das heisst letztlich: Weniger und sauberere Lastwagen transportieren mehr Güter.</p><p>Diese Entwicklung ist auch im alpenquerenden Verkehr spürbar. Zwischen 2000 und 2006 ist die Anzahl Lastwagen um 16 Prozent zurückgegangen. Die Richtung zeigt bezüglich Verlagerungspolitik in die richtige Richtung, auch wenn das Ziel noch weit entfernt ist. Schon dieser Erfolg ist nur möglich dank dem Einsatz eines Massnahmenbündels bestehend aus LSVA, Erhöhung der Gewichtslimite, flankierenden Massnahmen zur Förderung des Güterverkehrs auf der Schiene und dem Wettbewerb im Schienengüterverkehr.</p><p>Die Erhöhung der LSVA 2008 ist in diesem Kontext ein weiteres, unverzichtbares Element. Die LSVA-Einnahmen dienen der notwendigen Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur. Damit können die grossen Eisenbahnprojekte gebaut und die Kantone beim Unterhalt des Strassennetzes entlastet werden. Das Parlament hat im Rahmen des Infrastrukturfonds beschlossen, den Kantonsanteil am Mehrertrag der LSVA-Erhöhung 2008 vollumfänglich den Berg- und Randregionen zukommen zu lassen.</p><p>Die Erhöhung der LSVA 2008 wurde schon bei deren Einführung im Jahre 2001 angekündigt. Somit stellt sie keine Überraschung für das Strassentransportgewerbe dar. Ebenso wurde die Erhöhung von der Europäischen Union im Landverkehrsabkommen grundsätzlich akzeptiert. Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU hat die Ausgestaltung festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Einteilung der sechs Euro-Kategorien in die drei LSVA-Tarifklassen. Die Schweizer Delegation hat im vergangenen Jahr einen Vorschlag gemacht, der die Euro-0-, -1- und -2-Fahrzeuge in die teuerste, die Euro-3-Fahrzeuge in die mittlere und die Euro-4- und -5-Fahrzeuge in die günstigste Tarifklasse einteilt. Die EU hat sich anlässlich der Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU vom 22. Juni 2007 mit dem Vorschlag der Schweizer Delegation einverstanden erklärt.</p><p>Die vorgesehene Erhöhung der LSVA 2008 beträgt 11 Prozent, von durchschnittlich 2,44 Rappen auf 2,70 Rappen pro Tonne und Kilometer (tkm). Dieser Betrag liegt unter dem Höchstwert von 3 Rappen, der im Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG), das vom Volk am 27. September 1998 angenommen wurde, vorgesehen ist.</p><p>Der Bundesrat ist grundsätzlich gegen den vom Motionär vorgeschlagenen Verzicht auf eine Abklassierung der Euro-3-Fahrzeuge in die nächstteurere LSVA-Tarifklasse. Um die Amortisationszeit der Euro-3-Fahrzeuge berücksichtigen zu können, hat der Bundesrat jedoch entschieden, eine Übergangsfrist von einem Jahr vorzusehen und somit dem Strassentransportgewerbe bis zum 1. Januar 2009 Zeit zur Anpassung zu gewähren.</p><p>1. Euro-4- und -5-Fahrzeuge verursachen nur ein Fünftel der Emissionen von Euro-3-Fahrzeugen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Abklassierung würde sich der Satz für Euro-4- und -5-Fahrzeuge nur um 5 Prozent erhöhen. Verbleiben die Euro-3-Fahrzeuge in der günstigsten Tarifklasse, müsste diese um 20 Prozent erhöht werden, damit der gewichtete Durchschnitt nicht viel zu tief zu liegen käme. Die saubereren Euro-4- und -5-Fahrzeuge müssten gegenüber heute 20 Prozent mehr bezahlen. Dies wäre deutlich weniger vorteilhaft als der Vorschlag des Bundesrates. Somit würden sich die Anreize, auf sauberere Fahrzeuge umzusteigen, verringern.</p><p>2. Der gewichtete Durchschnitt würde selbst bei einer Erhöhung der günstigsten Tarifklasse um 20 Prozent deutlich unter den im Landverkehrsabkommen vereinbarten 2,70 Rappen pro Tonne und Kilometer liegen. Verbleiben die Euro-3- zusammen mit den Euro-4- und -5-Fahrzeugen in der günstigsten Klasse, würde die grosse Mehrheit der Fahrzeuge dieser günstigsten Tarifklasse zugeteilt. Das Landverkehrsabkommen limitiert die Differenz zwischen günstigster und teuerster Tarifklasse. Daher können die in der mittleren und der teuersten Tarifklasse verbleibenden Fahrzeuge den gewichteten Durchschnitt nicht genügend erhöhen, um den angestrebten gewichteten Durchschnitt von 2,70 Rappen/tkm zu erreichen.</p><p>3. Die Euro-3-Norm ist schon seit 1. Oktober 2001 für die Inverkehrsetzung von Neufahrzeugen obligatorisch. Daher ist es gerechtfertigt, diese Lastwagen von der günstigsten in die mittlere Tarifkategorie umzuteilen. Zum Vergleich sei daran erinnert, dass in Deutschland die Fahrzeuge der Kategorie Euro 3 seit dem 1. Oktober 2006 der Kategorie mit dem mittleren Maut-Satz zugeteilt sind und per 1. Oktober 2009 in die teuerste Kategorie wechseln werden. Lastwagen, die der Norm Euro 2 entsprechen, bezahlen seit dem 1. Oktober 2006 den höchsten Tarif.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, bei der für 2008 geplanten LSVA-Erhöhung auf eine Abklassierung von Fahrzeugen der Emissionsnorm Euro-3 in die nächstteurere LSVA-Abgabekategorie zu verzichten.</p>
    • LSVA. Tarife und Abklassierungen

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