Kostentreibende und unnötige Auflagen für die Viehwirtschaft aufheben
- ShortId
-
06.3684
- Id
-
20063684
- Updated
-
27.07.2023 21:35
- Language
-
de
- Title
-
Kostentreibende und unnötige Auflagen für die Viehwirtschaft aufheben
- AdditionalIndexing
-
55;Veterinär/in;Vereinfachung von Verfahren;Viehhaltung;Deregulierung
- 1
-
- L05K1401010209, Viehhaltung
- L05K0704010205, Deregulierung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K01050404, Veterinär/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im internationalen Vergleich untersteht die Produktion landwirtschaftlicher Güter in der Schweiz sehr hohen Auflagen. Der schweizerischen Landwirtschaft erwachsen dadurch im internationalen Handel erhebliche Nachteile, welche durch die Liberalisierungsbestrebungen im Rahmen der "AP 2011", der WTO und des Agrarfreihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU noch verschärft werden. Ein Hauptproblem stellen die sehr hohen Kosten auf praktisch allen Stufen der inländischen Produktion dar. Um den immer lauter werdenden Forderungen nach einer gegenüber der EU konkurrenzfähigen einheimischen Landwirtschaft gerecht werden zu können, sind die Schweizer Produzenten dringend darauf angewiesen, dass auf breiter Basis Massnahmen zur Kostensenkungen ergriffen werden.</p><p>Die züchterischen und pflegerischen Massnahmen in der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erfordern neben einer guten Basisausbildung viel Erfahrung, um effizient und für die Tiere so schonend wie möglich vorgenommen werden zu können. Die schweizerischen Nutztierbestände sind oft so klein, dass sich die Tierhalter in diesen Betrieben die nötige Routine kaum an den Tieren des eigenen Bestandes aneignen können. Bei der Klauenpflege von Kühen und Rindern sind vielfach spezialisierte Klauenpfleger tätig. Nachdem sie die entsprechenden Kurse absolviert haben, üben in der Regel Landwirte diese Tätigkeit in nachbarschaftlicher Aushilfe oder als Zuerwerb aus.</p><p>Von der Klauenpflege abgesehen ist in der Schweiz die überbetriebliche Durchführung zootechnischer Massnahmen nur Tierärzten gestattet. Dies verteuert diese Handlungen erheblich. Um einen Beitrag zur Kostenreduktion zu leisten, sollten auch in der Schweiz ausgebildete Techniker oder Landwirte diese Arbeiten selbstständig ausführen dürfen.</p><p>Die hohen Tierschutzstandards der Schweiz mit Schmerzausschaltung für Enthornen, Kastration und Einsetzen von Nasenringen bei Stieren werden nicht infrage gestellt. Auch die sichere Anwendung von Tierarzneimitteln zur Schmerzausschaltung ist mit der bestehenden Aufzeichnungspflicht gemäss Tierarzneimittelverordnung sichergestellt.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>In der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren sind Tätigkeiten wie Enthornen und Kastrieren von Jungtieren, Einsetzen von Nasenringen bei Zuchtstieren und Trächtigkeitskontrollen erforderlich oder weitgehend unvermeidlich. Diese Eingriffe sind in der Schweiz ausser bei der Frühkastration und beim Enthornen von Tieren des eigenen Bestandes den Tierärzten vorbehalten. Im Ausland werden solche Massnahmen durch die Tierhalter oder durch selbstständigerwerbende Techniker durchgeführt. Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Schweiz diese züchterischen und pflegerischen Massnahmen von entsprechend ausgebildeten Fachpersonen vorgenommen werden können.</p>
- Kostentreibende und unnötige Auflagen für die Viehwirtschaft aufheben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im internationalen Vergleich untersteht die Produktion landwirtschaftlicher Güter in der Schweiz sehr hohen Auflagen. Der schweizerischen Landwirtschaft erwachsen dadurch im internationalen Handel erhebliche Nachteile, welche durch die Liberalisierungsbestrebungen im Rahmen der "AP 2011", der WTO und des Agrarfreihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU noch verschärft werden. Ein Hauptproblem stellen die sehr hohen Kosten auf praktisch allen Stufen der inländischen Produktion dar. Um den immer lauter werdenden Forderungen nach einer gegenüber der EU konkurrenzfähigen einheimischen Landwirtschaft gerecht werden zu können, sind die Schweizer Produzenten dringend darauf angewiesen, dass auf breiter Basis Massnahmen zur Kostensenkungen ergriffen werden.</p><p>Die züchterischen und pflegerischen Massnahmen in der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren erfordern neben einer guten Basisausbildung viel Erfahrung, um effizient und für die Tiere so schonend wie möglich vorgenommen werden zu können. Die schweizerischen Nutztierbestände sind oft so klein, dass sich die Tierhalter in diesen Betrieben die nötige Routine kaum an den Tieren des eigenen Bestandes aneignen können. Bei der Klauenpflege von Kühen und Rindern sind vielfach spezialisierte Klauenpfleger tätig. Nachdem sie die entsprechenden Kurse absolviert haben, üben in der Regel Landwirte diese Tätigkeit in nachbarschaftlicher Aushilfe oder als Zuerwerb aus.</p><p>Von der Klauenpflege abgesehen ist in der Schweiz die überbetriebliche Durchführung zootechnischer Massnahmen nur Tierärzten gestattet. Dies verteuert diese Handlungen erheblich. Um einen Beitrag zur Kostenreduktion zu leisten, sollten auch in der Schweiz ausgebildete Techniker oder Landwirte diese Arbeiten selbstständig ausführen dürfen.</p><p>Die hohen Tierschutzstandards der Schweiz mit Schmerzausschaltung für Enthornen, Kastration und Einsetzen von Nasenringen bei Stieren werden nicht infrage gestellt. Auch die sichere Anwendung von Tierarzneimitteln zur Schmerzausschaltung ist mit der bestehenden Aufzeichnungspflicht gemäss Tierarzneimittelverordnung sichergestellt.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>In der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren sind Tätigkeiten wie Enthornen und Kastrieren von Jungtieren, Einsetzen von Nasenringen bei Zuchtstieren und Trächtigkeitskontrollen erforderlich oder weitgehend unvermeidlich. Diese Eingriffe sind in der Schweiz ausser bei der Frühkastration und beim Enthornen von Tieren des eigenen Bestandes den Tierärzten vorbehalten. Im Ausland werden solche Massnahmen durch die Tierhalter oder durch selbstständigerwerbende Techniker durchgeführt. Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Schweiz diese züchterischen und pflegerischen Massnahmen von entsprechend ausgebildeten Fachpersonen vorgenommen werden können.</p>
- Kostentreibende und unnötige Auflagen für die Viehwirtschaft aufheben
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