E-Government. Angebote beim Bund schaffen
- ShortId
-
06.3686
- Id
-
20063686
- Updated
-
27.07.2023 20:39
- Language
-
de
- Title
-
E-Government. Angebote beim Bund schaffen
- AdditionalIndexing
-
04;Verwaltungsformalität;eGovernment;Verwaltungstätigkeit;Internet
- 1
-
- L04K08060105, eGovernment
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- L04K08060113, Verwaltungsformalität
- L05K1202020105, Internet
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das kürzlich vom EFD (Informatikstrategieorgan Bund; vgl. http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&msg-id=7414) zur Anhörung unterbreitete Papier "E-Government-Strategie Schweiz" ist leider nur eine Wiederholung längst bekannter Positionen und Tatsachen und lässt namentlich die Bezeichnung von Verantwortlichkeiten und eine konkrete Roadmap mit zwingend einzuhaltenden Terminplänen vermissen. </p><p>Es wird heute unterschieden zwischen vier Stufen im Bereich des E-Government: </p><p>- Auf einer ersten Stufe bieten Internet-Portale der öffentlichen Hand Informationen zum Herunterladen an. </p><p>- Auf der zweiten Stufe können amtliche Formulare heruntergeladen werden. </p><p>- Auf der dritten Stufe können Formulare und Aufträge vollständig elektronisch abgewickelt werden.</p><p>- Auf der vierten Stufe schliesslich kann der gesamte Prozess inklusive eines Entscheids und der Abgeltung von Gebühren über das Portal der öffentlichen Hand erfolgen. </p><p>Der Bund bewegt sich heute mit seinem Angebot noch weitgehend auf der ersten und zweiten Stufe. Der Bundesrat wird mit dieser Motion aufgefordert, das Angebot umfassend und schnell auf das vierte Niveau anzuheben. </p><p>E-Government-Dienstleistungen sind bürgernah, kostengünstig und rund um die Uhr abrufbar.</p>
- <p>In einem föderalistischen System stellen sich besondere Probleme, wenn es um die flächendeckende Einführung von E-Government geht. Die Zuständigkeit für praktisch alle E-Government-Dienstleistungen für die Bevölkerung haben die Kantonen und/oder die Gemeinden. Der Bundesrat kann nur für die Dienstleistungen des Bundes deren elektronische Verfügbarkeit erwirken. Zudem erfordert die Bereitstellung vieler Verwaltungsdienstleistungen eine Zusammenarbeit über mehrere föderale Stufen. Die vom Bundesrat am 24. Januar 2007 verabschiedete E-Government-Strategie bildet die Grundlage für die Umsetzung von E-Government auf allen föderalen Stufen. Diese soll dezentral, aber koordiniert und unter der Aufsicht eines Steuerungsausschusses erfolgen. Mit den Kantonen wurde eine Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz ausgehandelt, die den institutionellen Rahmen für die Realisierung über die föderalistischen Ebenen hinweg schafft. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat der Vereinbarung im Juni 2007 zugestimmt, der Bundesrat hat sie am 29. August 2007 gutgeheissen. Den Kantonen liegt die Vereinbarung zurzeit zur Ratifizierung vor. Noch vor Jahresende soll der Steuerungsausschuss zur Umsetzung der Strategie erstmals tagen.</p><p>Im Rahmen der Strategieumsetzung sind Vorhaben zu den in der Motion vorgebrachten Themen geplant oder bereits in Realisierung. Das elektronische Angebot muss je durch die für den entsprechenden Verwaltungsprozess zuständige Behörde geschaffen werden. Viele der Dienste werden durch die Kantone und Gemeinden bereitgestellt. Der Bundesrat kann und will nicht autoritativ in deren Zuständigkeitsbereich eingreifen. Die Umsetzung bedingt vielfach komplexe, an Personal und Finanzen aufwendige (Organisations- und Informatik-)Projekte. Die Kompetenz- und Zeitvorstellungen der Motionärin sind deshalb bei einigen der angesprochenen Bereiche nicht realistisch. Ferner kann der Bundesrat keine Versprechungen betreffend zukünftige Ausgaben des EU-Benchmarks machen.</p><p>Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass die kürzlich verabschiedete Strategie- und Rahmenvereinbarung der Umsetzung von E-Government eine neue Dynamik verleiht, sodass die genannten elektronischen Dienste in den nächsten Jahren bereitgestellt werden, wenn auch teilweise in einem weiteren Zeitrahmen als in der Motion gefordert. Die Schweiz wird damit in zukünftigen E-Government-Benchmarks eine bessere Klassierung einnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis 2009 den Behördenverkehr auf die Erbringung umfassender E-Government-Dienstleistungen auszurichten. Der Bundesrat hat die Schweiz innerhalb von maximal drei Jahren im massgeblichen EU-Ranking von Platz 25 (von 28) unter die Top Five zu bringen. </p><p>Insbesondere muss das Angebot folgende Dienstleistungen umfassen: </p><p>- Einfache Bürger-Prozesse sind von A bis Z über das Internet-Portal abzuwickeln: Herunterladen und Ausfüllen entsprechender Formulare, Bezahlung von Dienstleistungen via Internet, automatisierte Zustellung der gewünschten, rechtsgültigen Dokumente. </p><p>- Der Behördenverkehr im Bereich der Sozialversicherungen soll elektronisch stattfinden können.</p><p>- Der Behördenverkehr im Bereich der Mehrwertsteuer soll elektronisch stattfinden können.</p><p>- Bürgerinnen und Bürger sollen elektronisch und sicher ihr AHV-Konto abfragen können.</p><p>- Bürgerinnen und Bürger sollen elektronisch wählen und abstimmen können.</p>
- E-Government. Angebote beim Bund schaffen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das kürzlich vom EFD (Informatikstrategieorgan Bund; vgl. http://www.efd.admin.ch/00468/index.html?lang=de&msg-id=7414) zur Anhörung unterbreitete Papier "E-Government-Strategie Schweiz" ist leider nur eine Wiederholung längst bekannter Positionen und Tatsachen und lässt namentlich die Bezeichnung von Verantwortlichkeiten und eine konkrete Roadmap mit zwingend einzuhaltenden Terminplänen vermissen. </p><p>Es wird heute unterschieden zwischen vier Stufen im Bereich des E-Government: </p><p>- Auf einer ersten Stufe bieten Internet-Portale der öffentlichen Hand Informationen zum Herunterladen an. </p><p>- Auf der zweiten Stufe können amtliche Formulare heruntergeladen werden. </p><p>- Auf der dritten Stufe können Formulare und Aufträge vollständig elektronisch abgewickelt werden.</p><p>- Auf der vierten Stufe schliesslich kann der gesamte Prozess inklusive eines Entscheids und der Abgeltung von Gebühren über das Portal der öffentlichen Hand erfolgen. </p><p>Der Bund bewegt sich heute mit seinem Angebot noch weitgehend auf der ersten und zweiten Stufe. Der Bundesrat wird mit dieser Motion aufgefordert, das Angebot umfassend und schnell auf das vierte Niveau anzuheben. </p><p>E-Government-Dienstleistungen sind bürgernah, kostengünstig und rund um die Uhr abrufbar.</p>
- <p>In einem föderalistischen System stellen sich besondere Probleme, wenn es um die flächendeckende Einführung von E-Government geht. Die Zuständigkeit für praktisch alle E-Government-Dienstleistungen für die Bevölkerung haben die Kantonen und/oder die Gemeinden. Der Bundesrat kann nur für die Dienstleistungen des Bundes deren elektronische Verfügbarkeit erwirken. Zudem erfordert die Bereitstellung vieler Verwaltungsdienstleistungen eine Zusammenarbeit über mehrere föderale Stufen. Die vom Bundesrat am 24. Januar 2007 verabschiedete E-Government-Strategie bildet die Grundlage für die Umsetzung von E-Government auf allen föderalen Stufen. Diese soll dezentral, aber koordiniert und unter der Aufsicht eines Steuerungsausschusses erfolgen. Mit den Kantonen wurde eine Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz ausgehandelt, die den institutionellen Rahmen für die Realisierung über die föderalistischen Ebenen hinweg schafft. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat der Vereinbarung im Juni 2007 zugestimmt, der Bundesrat hat sie am 29. August 2007 gutgeheissen. Den Kantonen liegt die Vereinbarung zurzeit zur Ratifizierung vor. Noch vor Jahresende soll der Steuerungsausschuss zur Umsetzung der Strategie erstmals tagen.</p><p>Im Rahmen der Strategieumsetzung sind Vorhaben zu den in der Motion vorgebrachten Themen geplant oder bereits in Realisierung. Das elektronische Angebot muss je durch die für den entsprechenden Verwaltungsprozess zuständige Behörde geschaffen werden. Viele der Dienste werden durch die Kantone und Gemeinden bereitgestellt. Der Bundesrat kann und will nicht autoritativ in deren Zuständigkeitsbereich eingreifen. Die Umsetzung bedingt vielfach komplexe, an Personal und Finanzen aufwendige (Organisations- und Informatik-)Projekte. Die Kompetenz- und Zeitvorstellungen der Motionärin sind deshalb bei einigen der angesprochenen Bereiche nicht realistisch. Ferner kann der Bundesrat keine Versprechungen betreffend zukünftige Ausgaben des EU-Benchmarks machen.</p><p>Der Bundesrat ist aber überzeugt, dass die kürzlich verabschiedete Strategie- und Rahmenvereinbarung der Umsetzung von E-Government eine neue Dynamik verleiht, sodass die genannten elektronischen Dienste in den nächsten Jahren bereitgestellt werden, wenn auch teilweise in einem weiteren Zeitrahmen als in der Motion gefordert. Die Schweiz wird damit in zukünftigen E-Government-Benchmarks eine bessere Klassierung einnehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis 2009 den Behördenverkehr auf die Erbringung umfassender E-Government-Dienstleistungen auszurichten. Der Bundesrat hat die Schweiz innerhalb von maximal drei Jahren im massgeblichen EU-Ranking von Platz 25 (von 28) unter die Top Five zu bringen. </p><p>Insbesondere muss das Angebot folgende Dienstleistungen umfassen: </p><p>- Einfache Bürger-Prozesse sind von A bis Z über das Internet-Portal abzuwickeln: Herunterladen und Ausfüllen entsprechender Formulare, Bezahlung von Dienstleistungen via Internet, automatisierte Zustellung der gewünschten, rechtsgültigen Dokumente. </p><p>- Der Behördenverkehr im Bereich der Sozialversicherungen soll elektronisch stattfinden können.</p><p>- Der Behördenverkehr im Bereich der Mehrwertsteuer soll elektronisch stattfinden können.</p><p>- Bürgerinnen und Bürger sollen elektronisch und sicher ihr AHV-Konto abfragen können.</p><p>- Bürgerinnen und Bürger sollen elektronisch wählen und abstimmen können.</p>
- E-Government. Angebote beim Bund schaffen
Back to List