Energiepolitik des Bundesrates
- ShortId
-
06.3688
- Id
-
20063688
- Updated
-
28.07.2023 08:22
- Language
-
de
- Title
-
Energiepolitik des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
66;Kohlendioxid;Stromversorgung;Erdgas;Energiepolitik (speziell);Energieforschung;wirtschaftliche Unabhängigkeit;Klimaveränderung;Kraftwerk;Bewilligung für Kraftwerk;Energieversorgung;Stromerzeugung;Energieeinsparung;erneuerbare Energie;Kernkraftwerk
- 1
-
- L03K170101, Energiepolitik (speziell)
- L05K1701010607, Energieversorgung
- L03K170302, Kraftwerk
- L04K17040201, Erdgas
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K10010108, wirtschaftliche Unabhängigkeit
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L03K170503, erneuerbare Energie
- L04K17010108, Energieforschung
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1.-3. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 eine Neuausrichtung der Energiepolitik beschlossen, um die drohende Energielücke zu schliessen. Die Strategie stützt sich auf vier Säulen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energieaussenpolitik und Grosskraftwerke. Fossil-thermische Kraftwerke, insbesondere Gaskombikraftwerke, können verhältnismässig rasch zu Schliessung der Stromlücke beitragen, verschlechtern aber die CO2-Bilanz der Schweiz. Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen für die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken erörtert und seine Position in dieser Frage mit Blick auf die laufenden Beratungen im Parlament festgelegt. Falls die Projektanten von GuD Zielvereinbarungen zur Befreiung von der CO2-Abgabe eingehen, sollen sie 100 Prozent ihrer Emissionen kompensieren müssen; dabei soll die Anrechenbarkeit von Auslandzertifikaten soweit gewährt werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Stromproduktion mit GuD gegenüber dem Ausland nicht eingeschränkt wird. Der Bundesrat ist gewillt, diese Rahmenbedingungen für die gesamte Laufzeit der Gaskombikraftwerke stabil zu halten. Er wird dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag für die rechtliche Verankerung im Rahmen des Klimaberichts post 2012 unterbreiten.</p><p>4. Ein Risiko des Zubaus neuer Gaskombikraftwerke ist die Erhöhung der Auslandabhängigkeit unserer Energieversorgung. Ferner ist die Wirtschaftlichkeit von Gaskombikraftwerken sehr von der Entwicklung der Gaspreise abhängig. Im Unterschied zu Erdöl und Uran besteht in der Schweiz keine Möglichkeit, Erdgas in grösserem Umfang an Lager zu halten. Diese Risiken werden jedoch durch das diversifizierte Gas-Portfolio der Schweizerischen Gaswirtschaft und den Bau neuer Pipelines sowie Flüssiggasterminals gemindert.</p><p>5. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz das UVEK beauftragt, Aktionspläne zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang prüft das UVEK auch, inwieweit die Bewilligungsverfahren im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen beschleunigt werden können. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob eine Überlappung der Bewilligungsverfahren möglich wäre und welche zeitlichen Auswirkungen dies hätte (vgl. Ip. Rutschmann, Bewilligungsdauer für Kernkraftwerke; 06.3759).</p><p>6.-9. Eine Massnahme zur Sicherstellung der künftigen Energieversorgung ist der sparsamere Umgang mit der Ressource Energie. Dies ist dank neuen Technologien und einem energiebewussten Konsumverhalten ohne Komforteinbussen möglich. Die Verstärkung der Energieeffizienz trägt zudem zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und zur Entwicklung eines Marktes für Effizienztechnologien bei.</p><p>Die Wasserkraft soll langfristig als wichtigste einheimische erneuerbare Energie zur Stromversorgung erhalten bleiben und unter Berücksichtigung der Umwelt- und Gewässerschutzziele massvoll ausgebaut werden. Der Anteil der übrigen erneuerbaren Energien im Strombereich soll so ausgebaut werden, dass ein breit diversifizierter, wirtschaftlicher Energiemix sowohl im Strombereich als auch im Wärme- und Mobilitätsbereich zur Verfügung steht.</p><p>Technologische Innovationen im Energiebereich tragen zu einer langfristig nachhaltigen Energieversorgung und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei und unterstützen die Umstellung in der Energieversorgung. Der Bundesrat unterstützt die hohe Priorität der Forschung im Bereich Energieeffizienz und neue erneuerbare Energien. Im Jahr 2005 beliefen sich die totalen öffentlichen Mittel für die Energieforschung auf rund 160 Millionen Franken.</p><p>Das UVEK hat den Auftrag erhalten, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen und zur Förderung der erneuerbaren Energien mit konkreten Vorschlägen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zu erarbeiten. Eine wichtige Massnahme für den Bereich Strom ist mit der Revision des Energiegesetzes momentan in der parlamentarischen Diskussion. Im Rahmen des Aktionsplans sollen weitere Massnahmen in allen Bereichen geprüft werden. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der aktuelle Strom-Mix hat sich bewährt. In Zukunft muss jedoch mit einer Stromversorgungslücke gerechnet werden. Deshalb ist die Energiepolitik des Bundesrates jetzt gefordert. Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die Inbetriebnahme von Erdgas-Kombikraftwerken den klimapolitischen Zielsetzungen der Schweiz diametral zuwiderlaufen würde? </p><p>2. Wie stellt er sich die CO2-Kompensation im Falle von Erdgas-Kombikraftwerken vor?</p><p>3. Wie will er Betreibern von Erdgas-Kombikraftwerken während der Betriebsdauer ihrer Werke stabile Rahmenbedingungen und Auflagen bezüglich der CO2-Kompensation gewährleisten?</p><p>4. Wie beurteilt er die Risiken, die sich aus der geografischen Verteilung der Gasreserven ergeben, und wie schätzt er die Folgen einer Geopolitik auf unsere Versorgungssicherheit ein, welche Gasreserven als Droh- und Druckmittel einsetzt?</p><p>5. Ist er der Meinung, dass die aktuell geltenden Prozessabläufe und Verfahrensfristen zur Errichtung eines Kernkraftwerks in der Schweiz geeignet sind, die energiepolitischen Herausforderungen zu bewältigen? Ist er bereit, das Prozess- und Verfahrensdesign signifikant zu verkürzen, so dass die Schweiz sowohl das Stromversorgungsproblem lösen wie auch den internationalen klimapolitischen Verpflichtungen Rechnung tragen kann? Welches ist nach Ansicht des Bundesrates eine zielführende Verfahrensdauer zur Errichtung eines neuen Kernkraftwerks?</p><p>6. Wie gelangen die neuen erneuerbaren Energien aus der Phase der finanziellen Förderung in die Phase der Wettbewerbsfähigkeit? Mit welcher Konzeption und mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat den Schritt der neuen erneuerbaren Energien zur Marktfähigkeit zu unterstützen?</p><p>7. Ist er bereit, die Energieforschung insbesondere im Bereich der neuen erneuerbaren Energien zur Priorität der nächsten Jahre zu erklären? Ist er willens, diese Priorität in die nächste BFI-Botschaft aufzunehmen?</p><p>8. Welches sind die Energieeffizienz-Ziele des Bundesrates? Mit welchen Instrumenten will er sie erreichen?</p>
- Energiepolitik des Bundesrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1.-3. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 eine Neuausrichtung der Energiepolitik beschlossen, um die drohende Energielücke zu schliessen. Die Strategie stützt sich auf vier Säulen: Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Energieaussenpolitik und Grosskraftwerke. Fossil-thermische Kraftwerke, insbesondere Gaskombikraftwerke, können verhältnismässig rasch zu Schliessung der Stromlücke beitragen, verschlechtern aber die CO2-Bilanz der Schweiz. Der Bundesrat hat die Rahmenbedingungen für die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken erörtert und seine Position in dieser Frage mit Blick auf die laufenden Beratungen im Parlament festgelegt. Falls die Projektanten von GuD Zielvereinbarungen zur Befreiung von der CO2-Abgabe eingehen, sollen sie 100 Prozent ihrer Emissionen kompensieren müssen; dabei soll die Anrechenbarkeit von Auslandzertifikaten soweit gewährt werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Stromproduktion mit GuD gegenüber dem Ausland nicht eingeschränkt wird. Der Bundesrat ist gewillt, diese Rahmenbedingungen für die gesamte Laufzeit der Gaskombikraftwerke stabil zu halten. Er wird dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag für die rechtliche Verankerung im Rahmen des Klimaberichts post 2012 unterbreiten.</p><p>4. Ein Risiko des Zubaus neuer Gaskombikraftwerke ist die Erhöhung der Auslandabhängigkeit unserer Energieversorgung. Ferner ist die Wirtschaftlichkeit von Gaskombikraftwerken sehr von der Entwicklung der Gaspreise abhängig. Im Unterschied zu Erdöl und Uran besteht in der Schweiz keine Möglichkeit, Erdgas in grösserem Umfang an Lager zu halten. Diese Risiken werden jedoch durch das diversifizierte Gas-Portfolio der Schweizerischen Gaswirtschaft und den Bau neuer Pipelines sowie Flüssiggasterminals gemindert.</p><p>5. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz das UVEK beauftragt, Aktionspläne zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang prüft das UVEK auch, inwieweit die Bewilligungsverfahren im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen beschleunigt werden können. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob eine Überlappung der Bewilligungsverfahren möglich wäre und welche zeitlichen Auswirkungen dies hätte (vgl. Ip. Rutschmann, Bewilligungsdauer für Kernkraftwerke; 06.3759).</p><p>6.-9. Eine Massnahme zur Sicherstellung der künftigen Energieversorgung ist der sparsamere Umgang mit der Ressource Energie. Dies ist dank neuen Technologien und einem energiebewussten Konsumverhalten ohne Komforteinbussen möglich. Die Verstärkung der Energieeffizienz trägt zudem zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und zur Entwicklung eines Marktes für Effizienztechnologien bei.</p><p>Die Wasserkraft soll langfristig als wichtigste einheimische erneuerbare Energie zur Stromversorgung erhalten bleiben und unter Berücksichtigung der Umwelt- und Gewässerschutzziele massvoll ausgebaut werden. Der Anteil der übrigen erneuerbaren Energien im Strombereich soll so ausgebaut werden, dass ein breit diversifizierter, wirtschaftlicher Energiemix sowohl im Strombereich als auch im Wärme- und Mobilitätsbereich zur Verfügung steht.</p><p>Technologische Innovationen im Energiebereich tragen zu einer langfristig nachhaltigen Energieversorgung und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei und unterstützen die Umstellung in der Energieversorgung. Der Bundesrat unterstützt die hohe Priorität der Forschung im Bereich Energieeffizienz und neue erneuerbare Energien. Im Jahr 2005 beliefen sich die totalen öffentlichen Mittel für die Energieforschung auf rund 160 Millionen Franken.</p><p>Das UVEK hat den Auftrag erhalten, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen und zur Förderung der erneuerbaren Energien mit konkreten Vorschlägen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe zu erarbeiten. Eine wichtige Massnahme für den Bereich Strom ist mit der Revision des Energiegesetzes momentan in der parlamentarischen Diskussion. Im Rahmen des Aktionsplans sollen weitere Massnahmen in allen Bereichen geprüft werden. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der aktuelle Strom-Mix hat sich bewährt. In Zukunft muss jedoch mit einer Stromversorgungslücke gerechnet werden. Deshalb ist die Energiepolitik des Bundesrates jetzt gefordert. Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Meinung, dass die Inbetriebnahme von Erdgas-Kombikraftwerken den klimapolitischen Zielsetzungen der Schweiz diametral zuwiderlaufen würde? </p><p>2. Wie stellt er sich die CO2-Kompensation im Falle von Erdgas-Kombikraftwerken vor?</p><p>3. Wie will er Betreibern von Erdgas-Kombikraftwerken während der Betriebsdauer ihrer Werke stabile Rahmenbedingungen und Auflagen bezüglich der CO2-Kompensation gewährleisten?</p><p>4. Wie beurteilt er die Risiken, die sich aus der geografischen Verteilung der Gasreserven ergeben, und wie schätzt er die Folgen einer Geopolitik auf unsere Versorgungssicherheit ein, welche Gasreserven als Droh- und Druckmittel einsetzt?</p><p>5. Ist er der Meinung, dass die aktuell geltenden Prozessabläufe und Verfahrensfristen zur Errichtung eines Kernkraftwerks in der Schweiz geeignet sind, die energiepolitischen Herausforderungen zu bewältigen? Ist er bereit, das Prozess- und Verfahrensdesign signifikant zu verkürzen, so dass die Schweiz sowohl das Stromversorgungsproblem lösen wie auch den internationalen klimapolitischen Verpflichtungen Rechnung tragen kann? Welches ist nach Ansicht des Bundesrates eine zielführende Verfahrensdauer zur Errichtung eines neuen Kernkraftwerks?</p><p>6. Wie gelangen die neuen erneuerbaren Energien aus der Phase der finanziellen Förderung in die Phase der Wettbewerbsfähigkeit? Mit welcher Konzeption und mit welchen Massnahmen gedenkt der Bundesrat den Schritt der neuen erneuerbaren Energien zur Marktfähigkeit zu unterstützen?</p><p>7. Ist er bereit, die Energieforschung insbesondere im Bereich der neuen erneuerbaren Energien zur Priorität der nächsten Jahre zu erklären? Ist er willens, diese Priorität in die nächste BFI-Botschaft aufzunehmen?</p><p>8. Welches sind die Energieeffizienz-Ziele des Bundesrates? Mit welchen Instrumenten will er sie erreichen?</p>
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