Anerkennung der Pflegeleistungen von Familienangehörigen. Situationsanalyse

ShortId
06.3691
Id
20063691
Updated
28.07.2023 00:52
Language
de
Title
Anerkennung der Pflegeleistungen von Familienangehörigen. Situationsanalyse
AdditionalIndexing
28;freiwillige Arbeit;Langzeitpflege;soziale Betreuung;Spitex;Familie (speziell);mitarbeitende/r Familienangehörige/r;Patient/in;Finanzhilfe;älterer Mensch
1
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L07K01050511010101, Langzeitpflege
  • L05K0105051105, Spitex
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L04K11020302, Finanzhilfe
  • L04K01050517, Patient/in
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L04K01040406, soziale Betreuung
  • L05K0702020113, mitarbeitende/r Familienangehörige/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Aus der demografischen Alterung ergibt sich heute eine der grössten Herausforderungen unserer Gesellschaft, nämlich die Umsetzung politischer Strategien zur Betreuung älterer pflegebedürftiger Personen. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) hat in ihrer neusten Studie "Pflegen, betreuen und bezahlen. Familien in späteren Lebensphasen" (Bern 2006) aufgezeigt, dass 70 bis 80 Prozent der Pflegeaufgaben im Alter von Familienangehörigen wahrgenommen werden. Die Familie ist damit die wichtigste Institution bei der Übernahme von Pflegeleistungen im Alter. Eine Scharnierfunktion kommt insbesondere der mittleren Generation und hier vor allem den Frauen zu. Das familiale Netz stösst jedoch oft an die Grenzen der Belastbarkeit und ist daher vermehrt auf staatliche Unterstützung angewiesen. In Zukunft droht angesichts der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung auch dieses familiale Netz für viele Menschen ohne direkte Nachkommen zu verschwinden. </p><p>Angesichts der steigenden Pflege- und Heimkosten und des Wunsches vieler pflegebedürftiger Menschen, in ihrem Umfeld verbleiben zu dürfen, müssen die Pflegeleistungen von Familienangehörigen anerkannt und systematisch unterstützt werden. </p><p>Aufgrund der vorliegenden Datenlage ist jedoch unklar, welche Massnahmen der Bund bzw. die Kantone bereits ergriffen haben und inwiefern diese den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen entsprechen.</p>
  • <p>Angehörige, vor allem weibliche Familienangehörige, spielen in der Pflege und Betreuung von Betagten eine bedeutende und nicht zu unterschätzende Rolle. Deren Bedarf an Unterstützung und Anerkennungsbeiträgen ist bereits in verschiedenen Berichten beschrieben worden (z. B. Obsan: F. Höpflinger, V. Hugentobler: Familiale, ambulante und stationäre Pflege im Alter. Perspektiven für die Schweiz. Bern 2005; dieselben: Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert. Bern 2003; Bundesamt für Statistik: Sozialberichterstattung Schweiz. Bericht zur Freiwilligenarbeit in der Schweiz. Neuenburg 2004). Die Frage der Anerkennung der Angehörigenpflege wird auch behandelt im Strategiebericht zu einer Alterspolitik, der gegenwärtig von der Verwaltung als Antwort auf die Motion Leutenegger Oberholzer vorbereitet wird (03.3541, "Alterspolitik. Strategie-Entwicklung").</p><p>Für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Direkte finanzielle Abgeltungen an pflegende Angehörige gehören in diesen Aufgabenbereich. Der im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) angenommene Verfassungsartikel 112c verstärkt diese Zuständigkeit der Kantone nochmals. Zudem kennen auch Gemeinden spezifische Formen der Anerkennung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen. Die nationale Erfassung aller unterstützenden Massnahmen auf Kantons- und Gemeindeebene würde einen grossen Aufwand erfordern. Dem Bund fehlen die hierfür erforderlichen Mittel. Zudem wäre der Zusatznutzen einer solchen Erhebung gering.</p><p>Der Bund unterstützt bereits heute gesamtschweizerische Bestrebungen zur Entlastung Angehöriger. Dazu dienen die Leistungsverträge, die zur Förderung der Altershilfe vom Bundesamt für Sozialversicherung mit den nationalen Organisationen Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz, Parkinson Schweiz, Schweizerische Alzheimer-Vereinigung, Curaviva wie auch Spitex-Verband Schweiz abgeschlossen wurden. Die nationale Koordination der Förderung der Entlastung Angehöriger ist ebenfalls Bestandteil davon. Überdies gibt es im Rahmen der AHV die Betreuungsgutschriften für Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Im Rahmen der Neufassung der 11. AHV-Revision schlägt der Bundesrat eine Ausdehnung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften vor (BBl 2006 1995f.). Weitere Massnahmen des Bundes werden im obenerwähnten Strategiebericht definiert.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Erstellung eines Berichtes unter diesen Umständen nicht als nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, einen Bericht über die erbrachten Leistungen, die die verschiedenen Kantone zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen gewähren, zu erstellen. </p><p>Der Bericht soll aufzeigen:</p><p>1. welche Kantone Anerkennungsbeiträge für pflegende Angehörige kennen,</p><p>2. welche positiven und negativen Effekte solche Beiträge haben, </p><p>3. welche Voraussetzungen die Anspruchsberechtigten erfüllen müssen, </p><p>4. welche anderen unterstützenden Massnahmen wie Tagesstrukturen, Entlastungsbetten, Kurzaufenthalte in Heimen usw. existieren. </p><p>Im Weiteren soll der Bericht aufzeigen, mit welchen Massnahmen der Bund in den kommenden Jahren der Zunahme an pflegebedürftigen Personen zu begegnen gedenkt.</p>
  • Anerkennung der Pflegeleistungen von Familienangehörigen. Situationsanalyse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus der demografischen Alterung ergibt sich heute eine der grössten Herausforderungen unserer Gesellschaft, nämlich die Umsetzung politischer Strategien zur Betreuung älterer pflegebedürftiger Personen. Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) hat in ihrer neusten Studie "Pflegen, betreuen und bezahlen. Familien in späteren Lebensphasen" (Bern 2006) aufgezeigt, dass 70 bis 80 Prozent der Pflegeaufgaben im Alter von Familienangehörigen wahrgenommen werden. Die Familie ist damit die wichtigste Institution bei der Übernahme von Pflegeleistungen im Alter. Eine Scharnierfunktion kommt insbesondere der mittleren Generation und hier vor allem den Frauen zu. Das familiale Netz stösst jedoch oft an die Grenzen der Belastbarkeit und ist daher vermehrt auf staatliche Unterstützung angewiesen. In Zukunft droht angesichts der demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung auch dieses familiale Netz für viele Menschen ohne direkte Nachkommen zu verschwinden. </p><p>Angesichts der steigenden Pflege- und Heimkosten und des Wunsches vieler pflegebedürftiger Menschen, in ihrem Umfeld verbleiben zu dürfen, müssen die Pflegeleistungen von Familienangehörigen anerkannt und systematisch unterstützt werden. </p><p>Aufgrund der vorliegenden Datenlage ist jedoch unklar, welche Massnahmen der Bund bzw. die Kantone bereits ergriffen haben und inwiefern diese den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen entsprechen.</p>
    • <p>Angehörige, vor allem weibliche Familienangehörige, spielen in der Pflege und Betreuung von Betagten eine bedeutende und nicht zu unterschätzende Rolle. Deren Bedarf an Unterstützung und Anerkennungsbeiträgen ist bereits in verschiedenen Berichten beschrieben worden (z. B. Obsan: F. Höpflinger, V. Hugentobler: Familiale, ambulante und stationäre Pflege im Alter. Perspektiven für die Schweiz. Bern 2005; dieselben: Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert. Bern 2003; Bundesamt für Statistik: Sozialberichterstattung Schweiz. Bericht zur Freiwilligenarbeit in der Schweiz. Neuenburg 2004). Die Frage der Anerkennung der Angehörigenpflege wird auch behandelt im Strategiebericht zu einer Alterspolitik, der gegenwärtig von der Verwaltung als Antwort auf die Motion Leutenegger Oberholzer vorbereitet wird (03.3541, "Alterspolitik. Strategie-Entwicklung").</p><p>Für die Hilfe und Pflege von Betagten und Behinderten zu Hause sind grundsätzlich die Kantone zuständig. Direkte finanzielle Abgeltungen an pflegende Angehörige gehören in diesen Aufgabenbereich. Der im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) angenommene Verfassungsartikel 112c verstärkt diese Zuständigkeit der Kantone nochmals. Zudem kennen auch Gemeinden spezifische Formen der Anerkennung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen. Die nationale Erfassung aller unterstützenden Massnahmen auf Kantons- und Gemeindeebene würde einen grossen Aufwand erfordern. Dem Bund fehlen die hierfür erforderlichen Mittel. Zudem wäre der Zusatznutzen einer solchen Erhebung gering.</p><p>Der Bund unterstützt bereits heute gesamtschweizerische Bestrebungen zur Entlastung Angehöriger. Dazu dienen die Leistungsverträge, die zur Förderung der Altershilfe vom Bundesamt für Sozialversicherung mit den nationalen Organisationen Pro Senectute, Schweizerisches Rotes Kreuz, Parkinson Schweiz, Schweizerische Alzheimer-Vereinigung, Curaviva wie auch Spitex-Verband Schweiz abgeschlossen wurden. Die nationale Koordination der Förderung der Entlastung Angehöriger ist ebenfalls Bestandteil davon. Überdies gibt es im Rahmen der AHV die Betreuungsgutschriften für Personen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Im Rahmen der Neufassung der 11. AHV-Revision schlägt der Bundesrat eine Ausdehnung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften vor (BBl 2006 1995f.). Weitere Massnahmen des Bundes werden im obenerwähnten Strategiebericht definiert.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Erstellung eines Berichtes unter diesen Umständen nicht als nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, einen Bericht über die erbrachten Leistungen, die die verschiedenen Kantone zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen gewähren, zu erstellen. </p><p>Der Bericht soll aufzeigen:</p><p>1. welche Kantone Anerkennungsbeiträge für pflegende Angehörige kennen,</p><p>2. welche positiven und negativen Effekte solche Beiträge haben, </p><p>3. welche Voraussetzungen die Anspruchsberechtigten erfüllen müssen, </p><p>4. welche anderen unterstützenden Massnahmen wie Tagesstrukturen, Entlastungsbetten, Kurzaufenthalte in Heimen usw. existieren. </p><p>Im Weiteren soll der Bericht aufzeigen, mit welchen Massnahmen der Bund in den kommenden Jahren der Zunahme an pflegebedürftigen Personen zu begegnen gedenkt.</p>
    • Anerkennung der Pflegeleistungen von Familienangehörigen. Situationsanalyse

Back to List