Familienbesteuerung. Das Kind als Ausgangspunkt
- ShortId
-
06.3692
- Id
-
20063692
- Updated
-
24.06.2025 23:30
- Language
-
de
- Title
-
Familienbesteuerung. Das Kind als Ausgangspunkt
- AdditionalIndexing
-
24;Unterhaltspflicht;Familienbesteuerung;Bericht;Kind;Familienunterhalt
- 1
-
- L05K1107040301, Familienbesteuerung
- L05K0107010205, Kind
- L04K01030305, Familienunterhalt
- L04K01030108, Unterhaltspflicht
- L03K020206, Bericht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Eine familiengerechte Steuerpolitik hiesse, dass der Staat die Familien in der Erbringung ihrer Leistungen nicht beeinträchtigen dürfte und daher die Einkommensteile, welche für den Unterhalt der Kinder benötigt werden, steuerfrei sein sollten. Dieser Grundsatz bezieht sich lediglich auf die Herstellung horizontaler Steuergerechtigkeit gemäss dem Gleichheitsgrundsatz: "Wirtschaftlich gleich leistungsfähige Personen sollen gleich viel zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben und von Solidarsystemen beitragen." </p><p>Die Nationalfonds-Studie von Künzi und Schärrer "Wer zahlt für die Soziale Sicherheit und wer profitiert davon?" zeigt jedoch deutlich auf, dass ein erwerbstätiges Paar ohne Kinder, welches der Mittelschicht angehört, weniger Abgaben (24,13 Prozent) an den Sozialstaat leistet als ein erwerbstätiges Paar mit einem Kind (26,96 Prozent), welches dem gleichen Einkommensquintil (zweitunterstes Quintil = Einkommen von 80 000 Franken für das Paar mit Kind) angehört. Auch ist die Differenz zulasten der Paare ohne Kinder in höheren Einkommensklassen zwischen Paaren ohne oder mit Kindern sehr gering und beträgt 0,5 Prozent (1 Kind), 1,3 Prozent (2 Kinder) und 3,5 Prozent (3 Kinder). </p><p>Im Wissen jedoch, dass die Kaufkraft eines Paares mit einem Kind zwischen 60 Prozent und 65 Prozent im Vergleich zu einem Paar ohne Kind beträgt, jene eines Paares mit zwei Kindern sich im Vergleich zu kinderlosen Paaren auf 45 Prozent bis 50 Prozent beläuft, muss die zukünftige Steuerpolitik diese Realität abbilden, daher drängt sich ein System auf, in welchem das Kind das ausschlaggebende Kriterium für die Anwendung eines günstigeren Tarifes ist.</p>
- <p>Bevor der Bundesrat die umfassendere Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand nimmt, möchte er vom Parlament wissen, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt besteuert werden sollen. Um dem Parlament diesen Grundsatzentscheid zu erleichtern, wurden vier Modelle (modifizierte Individualbesteuerung, Vollsplitting, Wahlrecht für Ehepaare, Neuer Doppeltarif) erarbeitet. Alle vier Modelle zielen auf ein Steuersystem ab, das den Geboten der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besser entspricht als das geltende Recht. Der zu fällende Systementscheid wird vorwiegend davon abhängen, ob in erster Linie die Ehe als Institution im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit oder die zivilstandsunabhängige und eigenständige Besteuerung jeder einzelnen Person in den Vordergrund gestellt wird.</p><p>Am 15. Dezember 2006 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Systementscheid, um zu erfahren, wie die zahlreichen Vernehmlassungsadressaten zu den vier Modellen stehen. Die Frage der steuerlichen Entlastung der Familien steht beim Systementscheid nicht im Vordergrund, denn diese kann, sofern dies finanzpolitisch vertretbar ist, bei jedem Modell erfolgen.</p><p>Modelle, die sich einzig am Vorhandensein von Kindern orientieren, sind in der Vernehmlassungsvorlage nicht enthalten. Aus Sicht des Bundesrats gilt es denn auch vorerst, die Systemwahl zur Ehepaarbesteuerung zu treffen. Erst im Anschluss an den Systementscheid des Parlaments sollte im Rahmen der Erarbeitung der umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung geprüft werden, auf welche Weise Familien zu entlasten und insbesondere in welchem Umfang den Kinderkosten Rechnung zu tragen ist. In diesem Zusammenhang wird auch zu untersuchen sein, ob die Familienförderung über das Steuerrecht überhaupt effizient ist. Die Erarbeitung eines Berichts mit Modellen, die sich ausschliesslich auf die steuerliche Entlastung von Eltern ausrichten, welchen Unterhaltspflichten für Kinder obliegen, erscheint dem Bundesrat daher zumindest heute nicht zielgerichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die zukünftige Steuerpolitik muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verschiedenen Lebensgemeinschaften und die gesellschaftspolitischen Veränderungen konsequenter abbilden. Trotz aller Bemühungen blieb der Gesetzgeber bis anhin von diesem Ziel weit entfernt. Da sich das Finanzdepartement erst nach der Vorlage zum Systementscheid mit der steuerlichen Entlastung der Familien beschäftigen will, ersuche ich den Bundesrat, einen Bericht zu erstellen, in welchem er Modelle einer Familienbesteuerung und deren Folgen darlegt. Massgebend für eine geringere Familienbesteuerung (z. B. unterschiedliche Tarife) soll nicht mehr die Eheschliessung, sondern die Unterhaltspflicht für Kinder sein.</p>
- Familienbesteuerung. Das Kind als Ausgangspunkt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Eine familiengerechte Steuerpolitik hiesse, dass der Staat die Familien in der Erbringung ihrer Leistungen nicht beeinträchtigen dürfte und daher die Einkommensteile, welche für den Unterhalt der Kinder benötigt werden, steuerfrei sein sollten. Dieser Grundsatz bezieht sich lediglich auf die Herstellung horizontaler Steuergerechtigkeit gemäss dem Gleichheitsgrundsatz: "Wirtschaftlich gleich leistungsfähige Personen sollen gleich viel zur Finanzierung von staatlichen Aufgaben und von Solidarsystemen beitragen." </p><p>Die Nationalfonds-Studie von Künzi und Schärrer "Wer zahlt für die Soziale Sicherheit und wer profitiert davon?" zeigt jedoch deutlich auf, dass ein erwerbstätiges Paar ohne Kinder, welches der Mittelschicht angehört, weniger Abgaben (24,13 Prozent) an den Sozialstaat leistet als ein erwerbstätiges Paar mit einem Kind (26,96 Prozent), welches dem gleichen Einkommensquintil (zweitunterstes Quintil = Einkommen von 80 000 Franken für das Paar mit Kind) angehört. Auch ist die Differenz zulasten der Paare ohne Kinder in höheren Einkommensklassen zwischen Paaren ohne oder mit Kindern sehr gering und beträgt 0,5 Prozent (1 Kind), 1,3 Prozent (2 Kinder) und 3,5 Prozent (3 Kinder). </p><p>Im Wissen jedoch, dass die Kaufkraft eines Paares mit einem Kind zwischen 60 Prozent und 65 Prozent im Vergleich zu einem Paar ohne Kind beträgt, jene eines Paares mit zwei Kindern sich im Vergleich zu kinderlosen Paaren auf 45 Prozent bis 50 Prozent beläuft, muss die zukünftige Steuerpolitik diese Realität abbilden, daher drängt sich ein System auf, in welchem das Kind das ausschlaggebende Kriterium für die Anwendung eines günstigeren Tarifes ist.</p>
- <p>Bevor der Bundesrat die umfassendere Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand nimmt, möchte er vom Parlament wissen, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt besteuert werden sollen. Um dem Parlament diesen Grundsatzentscheid zu erleichtern, wurden vier Modelle (modifizierte Individualbesteuerung, Vollsplitting, Wahlrecht für Ehepaare, Neuer Doppeltarif) erarbeitet. Alle vier Modelle zielen auf ein Steuersystem ab, das den Geboten der Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besser entspricht als das geltende Recht. Der zu fällende Systementscheid wird vorwiegend davon abhängen, ob in erster Linie die Ehe als Institution im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit oder die zivilstandsunabhängige und eigenständige Besteuerung jeder einzelnen Person in den Vordergrund gestellt wird.</p><p>Am 15. Dezember 2006 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Systementscheid, um zu erfahren, wie die zahlreichen Vernehmlassungsadressaten zu den vier Modellen stehen. Die Frage der steuerlichen Entlastung der Familien steht beim Systementscheid nicht im Vordergrund, denn diese kann, sofern dies finanzpolitisch vertretbar ist, bei jedem Modell erfolgen.</p><p>Modelle, die sich einzig am Vorhandensein von Kindern orientieren, sind in der Vernehmlassungsvorlage nicht enthalten. Aus Sicht des Bundesrats gilt es denn auch vorerst, die Systemwahl zur Ehepaarbesteuerung zu treffen. Erst im Anschluss an den Systementscheid des Parlaments sollte im Rahmen der Erarbeitung der umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung geprüft werden, auf welche Weise Familien zu entlasten und insbesondere in welchem Umfang den Kinderkosten Rechnung zu tragen ist. In diesem Zusammenhang wird auch zu untersuchen sein, ob die Familienförderung über das Steuerrecht überhaupt effizient ist. Die Erarbeitung eines Berichts mit Modellen, die sich ausschliesslich auf die steuerliche Entlastung von Eltern ausrichten, welchen Unterhaltspflichten für Kinder obliegen, erscheint dem Bundesrat daher zumindest heute nicht zielgerichtet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Die zukünftige Steuerpolitik muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verschiedenen Lebensgemeinschaften und die gesellschaftspolitischen Veränderungen konsequenter abbilden. Trotz aller Bemühungen blieb der Gesetzgeber bis anhin von diesem Ziel weit entfernt. Da sich das Finanzdepartement erst nach der Vorlage zum Systementscheid mit der steuerlichen Entlastung der Familien beschäftigen will, ersuche ich den Bundesrat, einen Bericht zu erstellen, in welchem er Modelle einer Familienbesteuerung und deren Folgen darlegt. Massgebend für eine geringere Familienbesteuerung (z. B. unterschiedliche Tarife) soll nicht mehr die Eheschliessung, sondern die Unterhaltspflicht für Kinder sein.</p>
- Familienbesteuerung. Das Kind als Ausgangspunkt
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