Sozialer Zusammenhalt in den Grenzregionen
- ShortId
-
06.3697
- Id
-
20063697
- Updated
-
28.07.2023 07:47
- Language
-
de
- Title
-
Sozialer Zusammenhalt in den Grenzregionen
- AdditionalIndexing
-
15;Grenzgänger/in;Arbeitsrecht;grenzüberschreitende Integration;soziale Ungleichheit;Steuerrecht;Sozialstruktur;Grenzgebiet
- 1
-
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L06K070401020701, grenzüberschreitende Integration
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- L03K010901, Sozialstruktur
- L04K11070312, Steuerrecht
- L04K01090106, soziale Ungleichheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 1. Juni 2002 trat das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU in Kraft. Zwei Jahre später wurden der Inländervorrang sowie die vorgängigen Lohnkontrollen aufgehoben. Gleichzeitig traten die flankierenden Massnahmen, mit denen ein Lohn- und Sozialdumping verhindert werden soll, in Kraft. Mit der Revision des Entsendegesetzes sind per 1. April 2006 verschiedene Verstärkungen dieser Massnahmen in Kraft getreten. Die flankierenden Massnahmen haben sich bisher grundsätzlich bewährt. Seit Sommer 2006 werden durch die tripartiten Kommissionen in allen Kantonen der Schweiz (in den Leistungsvereinbarungen genau definierte) Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolltätigkeit wurde durch den Einsatz zusätzlicher Inspektoren deutlich erhöht. Das Seco veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den Kantonen, der auch die Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen aufführt. Daneben erarbeitet eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen CH-EU" jährlich einen Bericht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Die Verwaltung und die tripartite Kommission beobachten die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr laufend.</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der im Kanton Neuenburg durchgeführten Studie. Diese bietet nützliche Informationen, die zum Gesamtbild über die Arbeitsmarktsituation in der Schweiz sowie die besondere Situation von Grenzregionen mit beitragen können.</p><p>2. Automatische Rückschlüsse aus den Ergebnissen dieser Studie auf andere Grenzregionen sind nicht möglich. Die geografischen und wirtschaftlichen Bedingungen in den Grenzgebieten sind dazu zu unterschiedlich. Insgesamt sind die Ergebnisse zu wenig eindeutig, und die Studie ist zu eng auf die Problematik der Grenzgängerinnen und Grenzgänger ausgerichtet, als dass sich gestützt darauf Massnahmen ableiten liessen. Die Autoren der Neuenburger Studie halten zudem fest, dass es angesichts der kurzen Zeit seit Einführung des freien Personenverkehrs sowie der flankierenden Massnahmen schwierig sei, Schlussfolgerungen zu ziehen. Schliesslich ist - nur um zwei Beispiele zu nennen - nach Ansicht der Autoren im Kanton Neuenburg weder für die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen noch für die Erhöhung der Anzahl Grenzgänger ein direkter Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen nachweisbar, ein Befund der sich mit demjenigen für die Schweiz insgesamt deckt.</p><p>3. Einige der erwähnten Phänomene können auch in anderen Grenzregionen des Landes beobachtet werden. Den Kantonen stehen Diskussionsforen auf verschiedenen Ebenen zur Verfügung (z. B. gemischte Kommissionen), in denen Fragen zu diesen grenzüberschreitenden Problemen in geeigneter Weise besprochen werden können. Darüber hinausgehende Massnahmen sind gegenwärtig aus der Sicht des Bundesrates nicht erforderlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Neuenburger Regierung hat kürzlich eine Studie über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Grenzregion des Kantons Neuenburg und des Departementes Doubs präsentiert. Die Studie, deren Schlussfolgerungen wohl auch für die anderen Grenzregionen der Westschweiz, ja gar für alle schweizerischen Grenzregionen gelten, hat insbesondere folgende Phänomene zum Vorschein gebracht:</p><p>- Schwächung des lokalen Wohnungsmarkts mit Ausschlussphänomenen;</p><p>- wachsende Ungleichheiten, besonders zwischen französischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Frankreich arbeiten, und jenen, die in der Schweiz angestellt sind;</p><p>- beträchtliches Risiko, dass der Konkurrenzdruck zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zunimmt; dies angesichts der Tatsache, dass sich gewisse Grenzgängerinnen und Grenzgänger dazu bewegen lassen, ihre Arbeitskraft unter den in der Schweiz marktüblichen Preisen anzubieten, aber auch aufgrund der Tatsache, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger eher bereit sind, nachteilige Arbeitsbedingungen, z. B. Schichtarbeit, zu akzeptieren;</p><p>- wachsende Arbeitsplatzunsicherheit als Folge von zunehmender Temporärarbeit und der wachsenden Zahl von Arbeitsverträgen, die für weniger als 90 Tage abgeschlossen werden.</p><p>All diese Phänomene beeinträchtigen den sozialen Zusammenhalt in den betroffenen Grenzregionen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, schlagen die Autoren der Studie insbesondere folgende Massnahmen vor:</p><p>- Anpassungen im Bereich der Steuerpolitik (neue Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, sodass die betroffenen Gemeinwesen nicht benachteiligt werden);</p><p>- bessere Regelung der Temporärarbeit (Beitragspflicht für die zweite Säule, mehr Transparenz bei befristeten Verträgen);</p><p>- mehr Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge, besonders in den wenig reglementierten Sektoren.</p><p>Ich ersuche nun den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dieser Studie, und wenn ja, stimmt er den Schlussfolgerungen der Studie zu?</p><p>2. Kann er uns sagen, ob die im Kanton Neuenburg und dem Departement Doubs festgestellten Phänomene auch in anderen Grenzregionen der Schweiz zu beobachten sind?</p><p>3. Ist er bereit, zusammen mit den betroffenen Kantonen und den Sozialpartnern die von den Autoren der Studie vorgeschlagenen Massnahmen angemessen umzusetzen, besonders jene in Bezug auf die Besteuerung, die Temporärarbeit und die Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge?</p>
- Sozialer Zusammenhalt in den Grenzregionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 1. Juni 2002 trat das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der EU in Kraft. Zwei Jahre später wurden der Inländervorrang sowie die vorgängigen Lohnkontrollen aufgehoben. Gleichzeitig traten die flankierenden Massnahmen, mit denen ein Lohn- und Sozialdumping verhindert werden soll, in Kraft. Mit der Revision des Entsendegesetzes sind per 1. April 2006 verschiedene Verstärkungen dieser Massnahmen in Kraft getreten. Die flankierenden Massnahmen haben sich bisher grundsätzlich bewährt. Seit Sommer 2006 werden durch die tripartiten Kommissionen in allen Kantonen der Schweiz (in den Leistungsvereinbarungen genau definierte) Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolltätigkeit wurde durch den Einsatz zusätzlicher Inspektoren deutlich erhöht. Das Seco veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den Kantonen, der auch die Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen aufführt. Daneben erarbeitet eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen CH-EU" jährlich einen Bericht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Die Verwaltung und die tripartite Kommission beobachten die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem freien Personenverkehr laufend.</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von der im Kanton Neuenburg durchgeführten Studie. Diese bietet nützliche Informationen, die zum Gesamtbild über die Arbeitsmarktsituation in der Schweiz sowie die besondere Situation von Grenzregionen mit beitragen können.</p><p>2. Automatische Rückschlüsse aus den Ergebnissen dieser Studie auf andere Grenzregionen sind nicht möglich. Die geografischen und wirtschaftlichen Bedingungen in den Grenzgebieten sind dazu zu unterschiedlich. Insgesamt sind die Ergebnisse zu wenig eindeutig, und die Studie ist zu eng auf die Problematik der Grenzgängerinnen und Grenzgänger ausgerichtet, als dass sich gestützt darauf Massnahmen ableiten liessen. Die Autoren der Neuenburger Studie halten zudem fest, dass es angesichts der kurzen Zeit seit Einführung des freien Personenverkehrs sowie der flankierenden Massnahmen schwierig sei, Schlussfolgerungen zu ziehen. Schliesslich ist - nur um zwei Beispiele zu nennen - nach Ansicht der Autoren im Kanton Neuenburg weder für die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen noch für die Erhöhung der Anzahl Grenzgänger ein direkter Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen nachweisbar, ein Befund der sich mit demjenigen für die Schweiz insgesamt deckt.</p><p>3. Einige der erwähnten Phänomene können auch in anderen Grenzregionen des Landes beobachtet werden. Den Kantonen stehen Diskussionsforen auf verschiedenen Ebenen zur Verfügung (z. B. gemischte Kommissionen), in denen Fragen zu diesen grenzüberschreitenden Problemen in geeigneter Weise besprochen werden können. Darüber hinausgehende Massnahmen sind gegenwärtig aus der Sicht des Bundesrates nicht erforderlich.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Neuenburger Regierung hat kürzlich eine Studie über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Grenzregion des Kantons Neuenburg und des Departementes Doubs präsentiert. Die Studie, deren Schlussfolgerungen wohl auch für die anderen Grenzregionen der Westschweiz, ja gar für alle schweizerischen Grenzregionen gelten, hat insbesondere folgende Phänomene zum Vorschein gebracht:</p><p>- Schwächung des lokalen Wohnungsmarkts mit Ausschlussphänomenen;</p><p>- wachsende Ungleichheiten, besonders zwischen französischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Frankreich arbeiten, und jenen, die in der Schweiz angestellt sind;</p><p>- beträchtliches Risiko, dass der Konkurrenzdruck zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zunimmt; dies angesichts der Tatsache, dass sich gewisse Grenzgängerinnen und Grenzgänger dazu bewegen lassen, ihre Arbeitskraft unter den in der Schweiz marktüblichen Preisen anzubieten, aber auch aufgrund der Tatsache, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger eher bereit sind, nachteilige Arbeitsbedingungen, z. B. Schichtarbeit, zu akzeptieren;</p><p>- wachsende Arbeitsplatzunsicherheit als Folge von zunehmender Temporärarbeit und der wachsenden Zahl von Arbeitsverträgen, die für weniger als 90 Tage abgeschlossen werden.</p><p>All diese Phänomene beeinträchtigen den sozialen Zusammenhalt in den betroffenen Grenzregionen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, schlagen die Autoren der Studie insbesondere folgende Massnahmen vor:</p><p>- Anpassungen im Bereich der Steuerpolitik (neue Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern, sodass die betroffenen Gemeinwesen nicht benachteiligt werden);</p><p>- bessere Regelung der Temporärarbeit (Beitragspflicht für die zweite Säule, mehr Transparenz bei befristeten Verträgen);</p><p>- mehr Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge, besonders in den wenig reglementierten Sektoren.</p><p>Ich ersuche nun den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dieser Studie, und wenn ja, stimmt er den Schlussfolgerungen der Studie zu?</p><p>2. Kann er uns sagen, ob die im Kanton Neuenburg und dem Departement Doubs festgestellten Phänomene auch in anderen Grenzregionen der Schweiz zu beobachten sind?</p><p>3. Ist er bereit, zusammen mit den betroffenen Kantonen und den Sozialpartnern die von den Autoren der Studie vorgeschlagenen Massnahmen angemessen umzusetzen, besonders jene in Bezug auf die Besteuerung, die Temporärarbeit und die Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge?</p>
- Sozialer Zusammenhalt in den Grenzregionen
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