Sind Zivilschützer die Dummen?

ShortId
06.3701
Id
20063701
Updated
28.07.2023 12:29
Language
de
Title
Sind Zivilschützer die Dummen?
AdditionalIndexing
09;Offizier;Image;Rekrutenschule;Militärdiensttauglichkeit;Zivilschutz;berufliche Eignung
1
  • L04K04030201, Zivilschutz
  • L05K0402030703, Rekrutenschule
  • L05K0402030301, Offizier
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L04K08020215, Image
  • L05K0402031003, Militärdiensttauglichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Jahr 2003 rekrutiert die Schweizer Armee ihre Stellungspflichtigen in einem neuen Verfahren, das in Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz und dem Zivildienst erarbeitet wurde und ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes der "Armee XXI" ist. Bund und Kantone arbeiten im Verfahren eng zusammen.</p><p>Dieses neue Rekrutierungssystem ermöglicht eine individuelle Personalselektion und hat zum Ziel, für jeden Stellungspflichtigen die geeignete Verwendung zu finden. Bei der Rekrutierung werden die Stellungspflichtigen medizinisch gründlich untersucht. Das körperliche Leistungsvermögen und die psychischen Fähigkeiten werden ebenso beurteilt; Tests zur Persönlichkeit und zu sozialen Eigenschaften (Teamgeist, Kontaktfähigkeit, Lernfähigkeit usw.) verfeinern das Eignungsprofil der Stellungspflichtigen. Der sogenannte Intelligenzquotient wird hingegen nicht bestimmt.</p><p>Auf die konkreten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Der Interpellant bezieht sich auf den Abdruck eines Interviews mit dem Kommandanten der Rekrutierung der Armee in einer Berner Tageszeitung. Die Antwort auf die Frage, ob die intellektuellen Fähigkeiten der Stellungspflichtigen mit ihrer Verwendung korrelieren würden, ist dabei durch Kürzungen ungenau und missverständlich wiedergegeben worden und entspricht weder der Realität noch der Meinung des zitierten Offiziers.</p><p>2. Artikel 59 der Bundesverfassung verpflichtet jeden Schweizer, Militärdienst oder einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Im Rekrutierungsverfahren werden die Stellungspflichtigen demzufolge auf ihre Militärdiensttauglichkeit - d. h. auf das Vermögen, die ganze Rekrutenschule absolvieren zu können - beurteilt. Eine Zuteilung zum Zivilschutz wird dann geprüft, wenn eine Militärdienstuntauglichkeit vorliegt. Die definitive Beurteilung trifft der Chefarzt des Rekrutierungszentrums basierend auf den Gesamtresultaten der Rekrutierung (medizinische Befunde, sportliche Leistungsprüfung, Resultate der psychischen und sozialen Abklärungen).</p><p>3. Die qualitativen Anforderungen an Basisfunktionen im Zivilschutz sind unbestritten und vergleichbar mit gewissen Funktionen in der Armee. Die Selektion erfolgt wie erwähnt nicht nach Intelligenz, sondern nach der Beurteilung der Fähigkeit, den Dienst und damit eine lang dauernde Grundausbildung (Rekruten- oder Kaderschule) absolvieren zu können.</p><p>4. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Bilder des alten Zivilschutzes heute der Vergangenheit angehören. Der Zivilschutz hat sich mit der grossen Reform und der neuen Gesetzgebung als kompetenter und effizienter Partner im Verbundsystem Bevölkerungsschutz etabliert. Der Bundesrat ist von den klar festgelegten Aufgaben, der zweckmässigen Ausrüstung und der modernen Ausbildung des Zivilschutzes überzeugt.</p><p>5. Die sogenannte "Föderalisierung" oder "Kantonalisierung" des Bevölkerungsschutzes und damit des Zivilschutzes war ein erklärtes politisches Ziel des Bundesrates für die "Reformen XXI". Dies bedeutet nicht, dass der Bund sich aus der Verantwortung zurückgezogen hat. Gemäss dem seit Anfang 2004 geltenden Recht (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz; SR 520.1) erfüllt der Bund insbesondere folgende Aufgaben selbst oder in engem Zusammenwirken mit den Kantonen: Konzeptionelle Weiterentwicklung; internationale Zusammenarbeit; Forschung; Information; Ausbildung von Führungsorganen, von oberen Kadern und Lehrpersonal; Sicherstellen der Grundlagen für eine einheitliche Ausbildung, der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung, der Telematiksysteme des Zivilschutzes, des standardisierten Materials des Zivilschutzes und der nötigen Schutzanlagen. Die dazu nötigen Finanzen werden im Budget des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) bereitgestellt.</p><p>Das VBS und das BABS unterstreichen bei jeder Gelegenheit die Bedeutung des Zivilschutzes als unverzichtbarer Partner im Verbundsystem Bevölkerungsschutz.</p><p>6. Das VBS ist sich der Bedeutung des Schweizerischen Zivilschutzverbandes (SZSV) für die Information zugunsten des Zivilschutzes bewusst. Es ist deshalb bereit, den SZSV direkt und über das BABS in allen Belangen - auch bei der Suche nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten - zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein Interview der "Berner Zeitung" vom 15. November 2006 mit Herrn Oberst Rebord, Chef Rekrutierung VBS, hat Empörung ausgelöst. Die Unterstellung, dass die Armee ihre Angehörigen rigoros nach Intelligenzquotient selektioniert und weniger Intelligente als Betriebssoldaten ausgehoben oder "allenfalls noch für zivilschutztauglich erklärt" werden können, veranlasst mich, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie kam es zu besagtem Zitat in der "Berner Zeitung" vom 15. November 2006? Entspricht die Darstellung der Meinung des Chefs Rekrutierung?</p><p>2. Wahlfreiheit zwischen Armee und Zivilschutz besteht bei der Aushebung nicht. Trifft es zu, dass das Ergebnis eines Intelligenztests über die Einteilung in die Armee oder zum Zivilschutz entscheidet? Lässt es der Bundesrat bzw. das Gesetz zu, dass sich die Armee vorab elitär selber "bedient"?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass sich weniger Intelligente eher für den Zivilschutz eignen? Ist der Einsatz im Zivilschutz (z. B. körperlich als Pionier im Gelände, psychisch als Betreuer in einem Katastrophenfall oder intellektuell als Stabsmitarbeiter in der Führungsunterstützung) weniger anspruchsvoll als unter militärischem Kommando?</p><p>4. Glaubt er, dass solche Aussagen in der Öffentlichkeit dem Ansehen des Zivilschutzes und seiner Angehörigen förderlich sind? Was tut er, um die alten Bilder von Luftschutz, Tenue blau, "Nagelseminar" usw. durch realistische Vorstellungen eines modernen und effizienten Zivilschutzes zu ersetzen, der seine Kompetenz als Partner im Bevölkerungsschutz wiederholt unter Beweis gestellt hat?</p><p>5. Welche Aufgaben bleiben nach der Föderalisierung des Bevölkerungsschutzes im Bereich des Zivilschutzes beim Bund? Und wie setzt er sich dafür ein, dass der Zivilschutz als ein gleichberechtigter Partner im Bevölkerungsschutz und neben der Armee anerkannt wird?</p><p>6. Bekanntlich musste auf Druck der Finanzkommission des Nationalrates der Leistungsvertrag mit dem Schweizerischen Zivilschutzverband gekündigt werden. Damit wird diesem die finanzielle Grundlage für die offensichtlich nötige Aufklärungsarbeit entzogen. Darf der Verband auf der Suche nach einer neuen Finanzierung mit der ideellen Unterstützung durch das VBS rechnen?</p>
  • Sind Zivilschützer die Dummen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Jahr 2003 rekrutiert die Schweizer Armee ihre Stellungspflichtigen in einem neuen Verfahren, das in Zusammenarbeit mit dem Zivilschutz und dem Zivildienst erarbeitet wurde und ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes der "Armee XXI" ist. Bund und Kantone arbeiten im Verfahren eng zusammen.</p><p>Dieses neue Rekrutierungssystem ermöglicht eine individuelle Personalselektion und hat zum Ziel, für jeden Stellungspflichtigen die geeignete Verwendung zu finden. Bei der Rekrutierung werden die Stellungspflichtigen medizinisch gründlich untersucht. Das körperliche Leistungsvermögen und die psychischen Fähigkeiten werden ebenso beurteilt; Tests zur Persönlichkeit und zu sozialen Eigenschaften (Teamgeist, Kontaktfähigkeit, Lernfähigkeit usw.) verfeinern das Eignungsprofil der Stellungspflichtigen. Der sogenannte Intelligenzquotient wird hingegen nicht bestimmt.</p><p>Auf die konkreten Fragen antwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1. Der Interpellant bezieht sich auf den Abdruck eines Interviews mit dem Kommandanten der Rekrutierung der Armee in einer Berner Tageszeitung. Die Antwort auf die Frage, ob die intellektuellen Fähigkeiten der Stellungspflichtigen mit ihrer Verwendung korrelieren würden, ist dabei durch Kürzungen ungenau und missverständlich wiedergegeben worden und entspricht weder der Realität noch der Meinung des zitierten Offiziers.</p><p>2. Artikel 59 der Bundesverfassung verpflichtet jeden Schweizer, Militärdienst oder einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Im Rekrutierungsverfahren werden die Stellungspflichtigen demzufolge auf ihre Militärdiensttauglichkeit - d. h. auf das Vermögen, die ganze Rekrutenschule absolvieren zu können - beurteilt. Eine Zuteilung zum Zivilschutz wird dann geprüft, wenn eine Militärdienstuntauglichkeit vorliegt. Die definitive Beurteilung trifft der Chefarzt des Rekrutierungszentrums basierend auf den Gesamtresultaten der Rekrutierung (medizinische Befunde, sportliche Leistungsprüfung, Resultate der psychischen und sozialen Abklärungen).</p><p>3. Die qualitativen Anforderungen an Basisfunktionen im Zivilschutz sind unbestritten und vergleichbar mit gewissen Funktionen in der Armee. Die Selektion erfolgt wie erwähnt nicht nach Intelligenz, sondern nach der Beurteilung der Fähigkeit, den Dienst und damit eine lang dauernde Grundausbildung (Rekruten- oder Kaderschule) absolvieren zu können.</p><p>4. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Bilder des alten Zivilschutzes heute der Vergangenheit angehören. Der Zivilschutz hat sich mit der grossen Reform und der neuen Gesetzgebung als kompetenter und effizienter Partner im Verbundsystem Bevölkerungsschutz etabliert. Der Bundesrat ist von den klar festgelegten Aufgaben, der zweckmässigen Ausrüstung und der modernen Ausbildung des Zivilschutzes überzeugt.</p><p>5. Die sogenannte "Föderalisierung" oder "Kantonalisierung" des Bevölkerungsschutzes und damit des Zivilschutzes war ein erklärtes politisches Ziel des Bundesrates für die "Reformen XXI". Dies bedeutet nicht, dass der Bund sich aus der Verantwortung zurückgezogen hat. Gemäss dem seit Anfang 2004 geltenden Recht (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz; SR 520.1) erfüllt der Bund insbesondere folgende Aufgaben selbst oder in engem Zusammenwirken mit den Kantonen: Konzeptionelle Weiterentwicklung; internationale Zusammenarbeit; Forschung; Information; Ausbildung von Führungsorganen, von oberen Kadern und Lehrpersonal; Sicherstellen der Grundlagen für eine einheitliche Ausbildung, der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung, der Telematiksysteme des Zivilschutzes, des standardisierten Materials des Zivilschutzes und der nötigen Schutzanlagen. Die dazu nötigen Finanzen werden im Budget des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) bereitgestellt.</p><p>Das VBS und das BABS unterstreichen bei jeder Gelegenheit die Bedeutung des Zivilschutzes als unverzichtbarer Partner im Verbundsystem Bevölkerungsschutz.</p><p>6. Das VBS ist sich der Bedeutung des Schweizerischen Zivilschutzverbandes (SZSV) für die Information zugunsten des Zivilschutzes bewusst. Es ist deshalb bereit, den SZSV direkt und über das BABS in allen Belangen - auch bei der Suche nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten - zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein Interview der "Berner Zeitung" vom 15. November 2006 mit Herrn Oberst Rebord, Chef Rekrutierung VBS, hat Empörung ausgelöst. Die Unterstellung, dass die Armee ihre Angehörigen rigoros nach Intelligenzquotient selektioniert und weniger Intelligente als Betriebssoldaten ausgehoben oder "allenfalls noch für zivilschutztauglich erklärt" werden können, veranlasst mich, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Wie kam es zu besagtem Zitat in der "Berner Zeitung" vom 15. November 2006? Entspricht die Darstellung der Meinung des Chefs Rekrutierung?</p><p>2. Wahlfreiheit zwischen Armee und Zivilschutz besteht bei der Aushebung nicht. Trifft es zu, dass das Ergebnis eines Intelligenztests über die Einteilung in die Armee oder zum Zivilschutz entscheidet? Lässt es der Bundesrat bzw. das Gesetz zu, dass sich die Armee vorab elitär selber "bedient"?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass sich weniger Intelligente eher für den Zivilschutz eignen? Ist der Einsatz im Zivilschutz (z. B. körperlich als Pionier im Gelände, psychisch als Betreuer in einem Katastrophenfall oder intellektuell als Stabsmitarbeiter in der Führungsunterstützung) weniger anspruchsvoll als unter militärischem Kommando?</p><p>4. Glaubt er, dass solche Aussagen in der Öffentlichkeit dem Ansehen des Zivilschutzes und seiner Angehörigen förderlich sind? Was tut er, um die alten Bilder von Luftschutz, Tenue blau, "Nagelseminar" usw. durch realistische Vorstellungen eines modernen und effizienten Zivilschutzes zu ersetzen, der seine Kompetenz als Partner im Bevölkerungsschutz wiederholt unter Beweis gestellt hat?</p><p>5. Welche Aufgaben bleiben nach der Föderalisierung des Bevölkerungsschutzes im Bereich des Zivilschutzes beim Bund? Und wie setzt er sich dafür ein, dass der Zivilschutz als ein gleichberechtigter Partner im Bevölkerungsschutz und neben der Armee anerkannt wird?</p><p>6. Bekanntlich musste auf Druck der Finanzkommission des Nationalrates der Leistungsvertrag mit dem Schweizerischen Zivilschutzverband gekündigt werden. Damit wird diesem die finanzielle Grundlage für die offensichtlich nötige Aufklärungsarbeit entzogen. Darf der Verband auf der Suche nach einer neuen Finanzierung mit der ideellen Unterstützung durch das VBS rechnen?</p>
    • Sind Zivilschützer die Dummen?

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