Klimaverträglichkeitsprüfung
- ShortId
-
06.3703
- Id
-
20063703
- Updated
-
28.07.2023 09:37
- Language
-
de
- Title
-
Klimaverträglichkeitsprüfung
- AdditionalIndexing
-
52;66;Kohlendioxid;Erdgas;Umweltverträglichkeitsprüfung;Klimaveränderung;Umweltrecht;Stromerzeugung
- 1
-
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L05K0601040103, Umweltverträglichkeitsprüfung
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- L04K17040201, Erdgas
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L04K06010309, Umweltrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zurzeit bestehen in der Schweiz verschiedene Projekte für neue Gaskraftwerke, so z. B. in Utzenstorf, Cornaux, Monthey und Vouvry. Würde jedoch die Energieeffizienz von elektrischen Apparaten und Installationen deutlich verbessert und entschieden in erneuerbare Energiequellen investiert, so sollte es in der Schweiz möglich sein, Engpässe in der Stromversorgung und damit den Bau dieser Anlagen zu vermeiden. Sollten diese Anlagen dennoch gebaut werden - auch wenn die Schweiz klugerweise entschieden hätte, auf Nuklearenergie zu verzichten -, wären wir mit bedeutenden Problemen konfrontiert, was die Auswirkungen dieser Anlagen auf das Klima betrifft. Daher ist es unerlässlich, sich über diese Probleme möglichst früh Gedanken zu machen und bei jedem neuen Projekt die Auswirkungen auf das Klima und mögliche Lösungen, wie diese verringert werden können, gründlich zu prüfen. Bei Gaskraftwerken beispielsweise wäre es sinnvoll, von Anfang an Lösungen wie Fernwärme und Wärme-Kraft-Koppelung ins Auge zu fassen; gerade eben zur Planung solcher globalen Lösungen sollte die Klimaverträglichkeitsprüfung dienen.</p><p>Gaskraftwerke sind jedoch nicht die einzigen Anlagen, die mutmasslich das Klima beeinflussen. Im Anhang zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung befindet sich eine Liste der Anlagen, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstehen; darin sind mehrere Anlagen zu finden, die ebenfalls das Klima beeinträchtigen können. Deshalb verlangen wir, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Klimaverträglichkeitsprüfung ergänzt wird.</p>
- <p>Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird festgestellt, ob ein umweltrelevantes Projekt den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Die Prüfung bezieht sich dabei auf jene Vorschriften, deren Einhaltung bei der Genehmigung eines Projektes beurteilt werden kann. Marktwirtschaftliche Regelungen entziehen sich wegen der ihnen eigenen Flexibilität einer solchen Kontrolle. Da das für den Klimaschutz massgebliche CO2-Gesetz ausschliesslich marktwirtschaftliche Regelungen enthält, ist eine Ergänzung der bestehenden UVP durch eine Klimaverträglichkeitsprüfung nicht zielführend.</p><p>Zur Einforderung von Kompensationsleistungen bietet das CO2-Gesetz in seiner heutigen Ausgestaltung eine Handhabe, sobald die vorgeschlagene Lenkungsabgabe auf Brennstoffen eingeführt ist. Wollen sich Gaskombikraftwerke von der CO2-Abgabe befreien, müssen sie im Gegenzug ihre CO2-Mehremissionen vollumfänglich kompensieren. Die Anrechenbarkeit von Auslandzertifikaten soll soweit gewährt werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Stromproduktion mit Gaskombikraftwerken gegenüber den Anlagen in der EU nicht eingeschränkt wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung dahingehend zu ändern, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Klimaverträglichkeitsprüfung ergänzt wird. Dieser Klimaverträglichkeitsprüfung sollen neue Anlagen, die einen deutlichen Anstieg der CO2-Emissionen verursachen - insbesondere Gaskraftwerke zur Elektrizitätsgewinnung - unterzogen werden. Gleichzeitig sollte auch eine Anpassung des CO2-Gesetzes geprüft werden, sodass die Betreiber neuer Anlagen und Bauten künftig zur Kompensation der ausgestossenen Treibhausgase verpflichtet werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweiz ihre Ziele in Bezug auf die Reduktion von Emissionen und den Klimaschutz erreicht.</p>
- Klimaverträglichkeitsprüfung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Zurzeit bestehen in der Schweiz verschiedene Projekte für neue Gaskraftwerke, so z. B. in Utzenstorf, Cornaux, Monthey und Vouvry. Würde jedoch die Energieeffizienz von elektrischen Apparaten und Installationen deutlich verbessert und entschieden in erneuerbare Energiequellen investiert, so sollte es in der Schweiz möglich sein, Engpässe in der Stromversorgung und damit den Bau dieser Anlagen zu vermeiden. Sollten diese Anlagen dennoch gebaut werden - auch wenn die Schweiz klugerweise entschieden hätte, auf Nuklearenergie zu verzichten -, wären wir mit bedeutenden Problemen konfrontiert, was die Auswirkungen dieser Anlagen auf das Klima betrifft. Daher ist es unerlässlich, sich über diese Probleme möglichst früh Gedanken zu machen und bei jedem neuen Projekt die Auswirkungen auf das Klima und mögliche Lösungen, wie diese verringert werden können, gründlich zu prüfen. Bei Gaskraftwerken beispielsweise wäre es sinnvoll, von Anfang an Lösungen wie Fernwärme und Wärme-Kraft-Koppelung ins Auge zu fassen; gerade eben zur Planung solcher globalen Lösungen sollte die Klimaverträglichkeitsprüfung dienen.</p><p>Gaskraftwerke sind jedoch nicht die einzigen Anlagen, die mutmasslich das Klima beeinflussen. Im Anhang zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung befindet sich eine Liste der Anlagen, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstehen; darin sind mehrere Anlagen zu finden, die ebenfalls das Klima beeinträchtigen können. Deshalb verlangen wir, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Klimaverträglichkeitsprüfung ergänzt wird.</p>
- <p>Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird festgestellt, ob ein umweltrelevantes Projekt den bundesrechtlichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt entspricht. Die Prüfung bezieht sich dabei auf jene Vorschriften, deren Einhaltung bei der Genehmigung eines Projektes beurteilt werden kann. Marktwirtschaftliche Regelungen entziehen sich wegen der ihnen eigenen Flexibilität einer solchen Kontrolle. Da das für den Klimaschutz massgebliche CO2-Gesetz ausschliesslich marktwirtschaftliche Regelungen enthält, ist eine Ergänzung der bestehenden UVP durch eine Klimaverträglichkeitsprüfung nicht zielführend.</p><p>Zur Einforderung von Kompensationsleistungen bietet das CO2-Gesetz in seiner heutigen Ausgestaltung eine Handhabe, sobald die vorgeschlagene Lenkungsabgabe auf Brennstoffen eingeführt ist. Wollen sich Gaskombikraftwerke von der CO2-Abgabe befreien, müssen sie im Gegenzug ihre CO2-Mehremissionen vollumfänglich kompensieren. Die Anrechenbarkeit von Auslandzertifikaten soll soweit gewährt werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Stromproduktion mit Gaskombikraftwerken gegenüber den Anlagen in der EU nicht eingeschränkt wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, das Umweltschutzgesetz und die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung dahingehend zu ändern, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung durch eine Klimaverträglichkeitsprüfung ergänzt wird. Dieser Klimaverträglichkeitsprüfung sollen neue Anlagen, die einen deutlichen Anstieg der CO2-Emissionen verursachen - insbesondere Gaskraftwerke zur Elektrizitätsgewinnung - unterzogen werden. Gleichzeitig sollte auch eine Anpassung des CO2-Gesetzes geprüft werden, sodass die Betreiber neuer Anlagen und Bauten künftig zur Kompensation der ausgestossenen Treibhausgase verpflichtet werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweiz ihre Ziele in Bezug auf die Reduktion von Emissionen und den Klimaschutz erreicht.</p>
- Klimaverträglichkeitsprüfung
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