Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
- ShortId
-
06.3704
- Id
-
20063704
- Updated
-
28.07.2023 15:15
- Language
-
de
- Title
-
Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
- AdditionalIndexing
-
66;Kohlendioxid;Stromversorgung;Bewilligung für Kraftwerk;Sicherung der Versorgung;Stromerzeugung;Kernkraftwerk
- 1
-
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
- L06K070501020901, Kohlendioxid
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Elektrizitätsperspektiven des Bundesamtes für Energie und der Elektrizitätswirtschaft zeigen, dass trotz Energiesparmassnahmen auch künftig mit wachsendem Stromverbrauch gerechnet werden muss. Dafür sind die erforderlichen Erzeugungskapazitäten bereitzustellen, wobei davon ausgegangen werden muss, dass die zu erwartende, erwünschte Mehrerzeugung aus erneuerbaren Energien nicht genügt, um den Verbrauchszuwachs zu decken. Zudem sind nach und nach die bestehenden fünf Kernkraftwerke zu ersetzen. Ein wesentliches Hindernis für neue Kernkraftwerkprojekte wurde mit der kürzlichen Zustimmung des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis ausgeräumt. Damit wurde die Entscheide über neue Kernkraftwerke und über die Realisierung von Endlagern entkoppelt. </p><p>Die Elektrizitätswirtschaft steht vor der Frage, ob der Kapazitätsbedarf durch Gaskraftwerke und/oder durch Kernkraftwerke gedeckt werden soll. Sie schlägt, mindestens als Übergangslösung, den Bau mehrerer grösserer Gaskraftwerke vor. Damit würde die schweizerische Stromerzeugung ihre grosse Stärke verlieren, kein CO2 zu erzeugen. Ein Gaskraftwerk mit einer Leistung von 400 MW erzeugt 1 Million Tonnen CO2 - dies entspricht in etwa der Menge, die durch die CO2-Abgabe eingespart werden wird. Selbst bei Bereitstellung der erforderlichen Strommenge durch moderne Gas-Kombikraftwerke mit hohem Wirkungsgrad wäre es deshalb kaum mehr möglich, unsere Kyoto-Verpflichtungen einzuhalten. Zudem würde die Stromerzeugung von der Versorgung mit vor allem aus Russland stammendem Gas und von Gaspreiserhöhungen abhängig. Es wäre deshalb aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen vorzuziehen, wenn der Zwischenschritt über Gaskraftwerke vermieden und die notwendigen Kernkraftwerke so rasch wie möglich realisiert würden. Die Entscheide sind dringend, denn die Schweiz ist heute nicht mehr Nettostromexporteur, sondern auf Stromimporte angewiesen, mit negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit.</p>
- <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 verschiedene energiepolitische Stossrichtungen zur Energiestrategie Schweiz festgelegt und das UVEK beauftragt, Aktionspläne zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang prüft das UVEK auch, inwieweit die Bewilligungsverfahren im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen beschleunigt werden können. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob eine Überlappung der Bewilligungsverfahren möglich wäre und welche zeitlichen Auswirkungen dies hätte. Für die Ausgestaltung der Bewilligungsverfahren und den ungefähren Zeitbedarf für dessen Abwicklung verweisen wir auf die Interpellation Rutschmann, Bewilligungsdauer für Kernkraftwerke (06.3759).</p><p>Voraussichtlich wird auch bei einer baldigen Entscheidung der Energiewirtschaft, neue Kernkraftwerke zu bauen, die Zeit nicht reichen, diese genügend früh in Betrieb zu nehmen, sodass ab dem Jahre 2018 keine Versorgungslücke entstehen würde. Damit muss die drohende Versorgungslücke entweder mit Strom aus Importen oder Gaskombikraftwerken gedeckt werden. Beide Varianten wurden im Rahmen der Energieperspektiven einzeln untersucht.</p><p>Gemäss Entscheid vom 21. Februar 2007 erachtet der Bundesrat den Ersatz oder Neubau von Kernkraftwerken als notwendig. Es ist indes nicht Sache des Bundesrats, die diesbezügliche Entscheidfindung der Elektrizitätswirtschaft zu beeinflussen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Nachdem die Zustimmung des Bundesrats zum Entsorgungsnachweis erfolgt ist, wird der Bundesrat aufgefordert, bei der Elektrizitätswirtschaft darauf hinzuwirken, dass die zur Sicherstellung der schweizerischen Stromversorgung erforderlichen Kernkraftwerke ohne Verzug geplant und zur Entscheidreife gebracht werden. </p><p>Dabei ist zu berücksichtigen, dass der zu erwartende Ausbau der Wasserkraft bescheiden bleiben wird und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zwar erwünschte, aber nicht ausreichende Beiträge für die Schliessung der sich abzeichnenden Stromlücke liefern werden.</p>
- Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Elektrizitätsperspektiven des Bundesamtes für Energie und der Elektrizitätswirtschaft zeigen, dass trotz Energiesparmassnahmen auch künftig mit wachsendem Stromverbrauch gerechnet werden muss. Dafür sind die erforderlichen Erzeugungskapazitäten bereitzustellen, wobei davon ausgegangen werden muss, dass die zu erwartende, erwünschte Mehrerzeugung aus erneuerbaren Energien nicht genügt, um den Verbrauchszuwachs zu decken. Zudem sind nach und nach die bestehenden fünf Kernkraftwerke zu ersetzen. Ein wesentliches Hindernis für neue Kernkraftwerkprojekte wurde mit der kürzlichen Zustimmung des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis ausgeräumt. Damit wurde die Entscheide über neue Kernkraftwerke und über die Realisierung von Endlagern entkoppelt. </p><p>Die Elektrizitätswirtschaft steht vor der Frage, ob der Kapazitätsbedarf durch Gaskraftwerke und/oder durch Kernkraftwerke gedeckt werden soll. Sie schlägt, mindestens als Übergangslösung, den Bau mehrerer grösserer Gaskraftwerke vor. Damit würde die schweizerische Stromerzeugung ihre grosse Stärke verlieren, kein CO2 zu erzeugen. Ein Gaskraftwerk mit einer Leistung von 400 MW erzeugt 1 Million Tonnen CO2 - dies entspricht in etwa der Menge, die durch die CO2-Abgabe eingespart werden wird. Selbst bei Bereitstellung der erforderlichen Strommenge durch moderne Gas-Kombikraftwerke mit hohem Wirkungsgrad wäre es deshalb kaum mehr möglich, unsere Kyoto-Verpflichtungen einzuhalten. Zudem würde die Stromerzeugung von der Versorgung mit vor allem aus Russland stammendem Gas und von Gaspreiserhöhungen abhängig. Es wäre deshalb aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen vorzuziehen, wenn der Zwischenschritt über Gaskraftwerke vermieden und die notwendigen Kernkraftwerke so rasch wie möglich realisiert würden. Die Entscheide sind dringend, denn die Schweiz ist heute nicht mehr Nettostromexporteur, sondern auf Stromimporte angewiesen, mit negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit.</p>
- <p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 verschiedene energiepolitische Stossrichtungen zur Energiestrategie Schweiz festgelegt und das UVEK beauftragt, Aktionspläne zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang prüft das UVEK auch, inwieweit die Bewilligungsverfahren im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen beschleunigt werden können. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob eine Überlappung der Bewilligungsverfahren möglich wäre und welche zeitlichen Auswirkungen dies hätte. Für die Ausgestaltung der Bewilligungsverfahren und den ungefähren Zeitbedarf für dessen Abwicklung verweisen wir auf die Interpellation Rutschmann, Bewilligungsdauer für Kernkraftwerke (06.3759).</p><p>Voraussichtlich wird auch bei einer baldigen Entscheidung der Energiewirtschaft, neue Kernkraftwerke zu bauen, die Zeit nicht reichen, diese genügend früh in Betrieb zu nehmen, sodass ab dem Jahre 2018 keine Versorgungslücke entstehen würde. Damit muss die drohende Versorgungslücke entweder mit Strom aus Importen oder Gaskombikraftwerken gedeckt werden. Beide Varianten wurden im Rahmen der Energieperspektiven einzeln untersucht.</p><p>Gemäss Entscheid vom 21. Februar 2007 erachtet der Bundesrat den Ersatz oder Neubau von Kernkraftwerken als notwendig. Es ist indes nicht Sache des Bundesrats, die diesbezügliche Entscheidfindung der Elektrizitätswirtschaft zu beeinflussen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Nachdem die Zustimmung des Bundesrats zum Entsorgungsnachweis erfolgt ist, wird der Bundesrat aufgefordert, bei der Elektrizitätswirtschaft darauf hinzuwirken, dass die zur Sicherstellung der schweizerischen Stromversorgung erforderlichen Kernkraftwerke ohne Verzug geplant und zur Entscheidreife gebracht werden. </p><p>Dabei ist zu berücksichtigen, dass der zu erwartende Ausbau der Wasserkraft bescheiden bleiben wird und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zwar erwünschte, aber nicht ausreichende Beiträge für die Schliessung der sich abzeichnenden Stromlücke liefern werden.</p>
- Sicherstellung der Elektrizitätsversorgung
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