Einheitliche Kriterien bei der Vergabe von Stipendien

ShortId
06.3716
Id
20063716
Updated
14.11.2025 08:28
Language
de
Title
Einheitliche Kriterien bei der Vergabe von Stipendien
AdditionalIndexing
36;32;Koordination;kantonale Hoheit;wissenschaftlicher Austausch;Gleichbehandlung;Stipendium;Student/in
1
  • L04K13010208, Stipendium
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K1001021601, wissenschaftlicher Austausch
  • L05K1301020101, Student/in
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gegenwärtig sind die Kantone für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen zuständig. Der Bund finanziert 16 bis 48 Prozent dieser Ausgaben, doch bei der Festlegung der Kriterien zur Vergabe von Stipendien lässt er den Kantonen freie Hand.</p><p>Dieser Zustand muss sich ändern. Anlässlich der Abstimmung vom 21. Mai 2006 hat das Stimmvolk den Bildungsartikel in der Verfassung mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Das Parlament kann daher, insbesondere durch die Ausarbeitung von gemeinsamen Kriterien für die Stipendienvergabe, die Reformen für eine Harmonisierung auf Bundesebene fortführen. </p><p>Bei der Festlegung der Kriterien für die Stipendienvergabe sollten zwei Überlegungen einfliessen: Erstens sollte die Dauer des Studiums nicht übermässig lang sein, und zweitens sollten Studierende dazu ermutigt werden, ihr Studium im Ausland oder einer anderen Sprachregion zu absolvieren.</p><p>Zwar verfügt das Bundesamt für Statistik noch über keine eindeutigen Zahlen zur Dauer des Studiums in der Schweiz und in anderen Ländern Europas, doch es ist bekannt, dass beispielsweise Studierende aus Frankreich oder England ihr Studium generell schneller abschliessen als die Schweizerinnen und Schweizer.</p><p>Laut einem Bericht der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) kostet eine Studentin oder ein Student zwischen 10 000 und 110 000 Franken pro Jahr. So kommen Studierende, die ihr Studium in die Länge ziehen, der Allgemeinheit teuer zu stehen. Wenn diesen Studierenden höhere Stipendien gewährt werden, können sie sich einzig und allein dem Studium widmen und dieses rascher abschliessen.</p><p>Wir schlagen deshalb vor, die Studierenden, die von Stipendien profitieren, in die Verantwortung zu nehmen. Künftig sollen diese Personen einen Ausbildungsvertrag abschliessen, mit dem sie sich zur Rückzahlung der Stipendien verpflichten, wenn sie das Studium nicht erfolgreich abschliessen oder es vorzeitig beenden. Wer sich für eine Verlängerung des Studiums entscheidet, bekommt die Stipendien weiterhin ausbezahlt, doch werden die über die übliche Dauer des Studiengangs hinaus bezahlten Stipendien in ein Darlehen umgewandelt.</p><p>Überdies sollen Studierende, die sich entscheiden, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu absolvieren, unterstützt werden, indem ihre Stipendien während des Auslandaufenthalts verdoppelt werden.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) sieht vor, dass der Bund sich in Zukunft nicht damit begnügen soll, die Ausgaben der Kantone zu subventionieren, sondern auch Standards festlegen kann. Dieser Grundsatz soll auch bei der Vergabe von Stipendien gelten.</p>
  • <p>Die Motion fordert ein harmonisierendes Bundesgesetz für die Kriterien der Stipendienvergabe, verbunden mit einer gleichzeitigen Erhöhung der entsprechenden Finanzmittel. </p><p>Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) haben die eidgenössischen Räte bekanntlich auch ein neues Bundesgesetz im Bereich der Ausbildungsbeiträge erlassen. Es wurde am 6. Oktober 2006 verabschiedet, und es tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. </p><p>Im Zusammenhang mit der erwähnten Gesetzgebung wurde verschiedentlich bemängelt, dass der neue Erlass zu wenig weit gehe, also nur ungenügend zu einer substanziellen Verbesserung und Harmonisierung der Ausbildungsfinanzierung beitrage.</p><p>Der Bundesrat hat in jüngster Zeit bereits mehrfach erklärt - namentlich im Zusammenhang mit einer Motion der WBK des Nationalrats -, dass er bereit sei, eine weiter gehende gesamtschweizerische Harmonisierung im Rahmen einer vertieften Bildungsdiskussion anzugehen, dies gemeinsam und in enger Absprache mit den Kantonen und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). </p><p>Die EDK erarbeitet derzeit eine interkantonale Vereinbarung zu den Ausbildungsbeiträgen.</p><p>Da die Ausbildungsfinanzierung nach NFA-Konzeption zwar eine Verbundaufgabe zwischen Kantonen und Bund ist, die Kantone aber doch weiterhin selber für die Vergabe der Ausbildungsbeiträge zuständig sind, begrüsst der Bundesrat den Erlass einer solchen interkantonalen Vereinbarung. Er ist der Ansicht, dass nun primär dieser Initiative eine Realisierungschance eingeräumt werden muss. Sollte ihr - zusammen mit dem neuen Bundesgesetz - kein Erfolg beschieden sein, so wird der Bund die Sache von sich aus an die Hand nehmen und eine verstärkte Bundeslösung vorlegen.</p><p>Bezüglich der Finanzierung der entsprechenden Bundesbeiträge wird das Parlament die Gelegenheit haben, sich bei der Behandlung der anstehenden BFI-Botschaft für 2008 bis 2011 über die Höhe der Mittel zu äussern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bundesgesetz auszuarbeiten, mit dem landesweit einheitliche Kriterien für die Vergabe von Stipendien festgelegt werden. Die Kriterien sind so zu definieren, dass Studierende einerseits dazu ermutigt werden, ihr Studium schneller zu beenden, und dass andererseits ein Anreiz besteht, das Studium im Ausland oder in einer anderen Sprachregion zu absolvieren. Das Projekt soll von einer allgemeinen Erhöhung der finanziellen Mittel im Zusammenhang mit der Vergabe von Stipendien begleitet werden.</p>
  • Einheitliche Kriterien bei der Vergabe von Stipendien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gegenwärtig sind die Kantone für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen zuständig. Der Bund finanziert 16 bis 48 Prozent dieser Ausgaben, doch bei der Festlegung der Kriterien zur Vergabe von Stipendien lässt er den Kantonen freie Hand.</p><p>Dieser Zustand muss sich ändern. Anlässlich der Abstimmung vom 21. Mai 2006 hat das Stimmvolk den Bildungsartikel in der Verfassung mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Das Parlament kann daher, insbesondere durch die Ausarbeitung von gemeinsamen Kriterien für die Stipendienvergabe, die Reformen für eine Harmonisierung auf Bundesebene fortführen. </p><p>Bei der Festlegung der Kriterien für die Stipendienvergabe sollten zwei Überlegungen einfliessen: Erstens sollte die Dauer des Studiums nicht übermässig lang sein, und zweitens sollten Studierende dazu ermutigt werden, ihr Studium im Ausland oder einer anderen Sprachregion zu absolvieren.</p><p>Zwar verfügt das Bundesamt für Statistik noch über keine eindeutigen Zahlen zur Dauer des Studiums in der Schweiz und in anderen Ländern Europas, doch es ist bekannt, dass beispielsweise Studierende aus Frankreich oder England ihr Studium generell schneller abschliessen als die Schweizerinnen und Schweizer.</p><p>Laut einem Bericht der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) kostet eine Studentin oder ein Student zwischen 10 000 und 110 000 Franken pro Jahr. So kommen Studierende, die ihr Studium in die Länge ziehen, der Allgemeinheit teuer zu stehen. Wenn diesen Studierenden höhere Stipendien gewährt werden, können sie sich einzig und allein dem Studium widmen und dieses rascher abschliessen.</p><p>Wir schlagen deshalb vor, die Studierenden, die von Stipendien profitieren, in die Verantwortung zu nehmen. Künftig sollen diese Personen einen Ausbildungsvertrag abschliessen, mit dem sie sich zur Rückzahlung der Stipendien verpflichten, wenn sie das Studium nicht erfolgreich abschliessen oder es vorzeitig beenden. Wer sich für eine Verlängerung des Studiums entscheidet, bekommt die Stipendien weiterhin ausbezahlt, doch werden die über die übliche Dauer des Studiengangs hinaus bezahlten Stipendien in ein Darlehen umgewandelt.</p><p>Überdies sollen Studierende, die sich entscheiden, einen Teil ihres Studiums im Ausland zu absolvieren, unterstützt werden, indem ihre Stipendien während des Auslandaufenthalts verdoppelt werden.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) sieht vor, dass der Bund sich in Zukunft nicht damit begnügen soll, die Ausgaben der Kantone zu subventionieren, sondern auch Standards festlegen kann. Dieser Grundsatz soll auch bei der Vergabe von Stipendien gelten.</p>
    • <p>Die Motion fordert ein harmonisierendes Bundesgesetz für die Kriterien der Stipendienvergabe, verbunden mit einer gleichzeitigen Erhöhung der entsprechenden Finanzmittel. </p><p>Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) haben die eidgenössischen Räte bekanntlich auch ein neues Bundesgesetz im Bereich der Ausbildungsbeiträge erlassen. Es wurde am 6. Oktober 2006 verabschiedet, und es tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. </p><p>Im Zusammenhang mit der erwähnten Gesetzgebung wurde verschiedentlich bemängelt, dass der neue Erlass zu wenig weit gehe, also nur ungenügend zu einer substanziellen Verbesserung und Harmonisierung der Ausbildungsfinanzierung beitrage.</p><p>Der Bundesrat hat in jüngster Zeit bereits mehrfach erklärt - namentlich im Zusammenhang mit einer Motion der WBK des Nationalrats -, dass er bereit sei, eine weiter gehende gesamtschweizerische Harmonisierung im Rahmen einer vertieften Bildungsdiskussion anzugehen, dies gemeinsam und in enger Absprache mit den Kantonen und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). </p><p>Die EDK erarbeitet derzeit eine interkantonale Vereinbarung zu den Ausbildungsbeiträgen.</p><p>Da die Ausbildungsfinanzierung nach NFA-Konzeption zwar eine Verbundaufgabe zwischen Kantonen und Bund ist, die Kantone aber doch weiterhin selber für die Vergabe der Ausbildungsbeiträge zuständig sind, begrüsst der Bundesrat den Erlass einer solchen interkantonalen Vereinbarung. Er ist der Ansicht, dass nun primär dieser Initiative eine Realisierungschance eingeräumt werden muss. Sollte ihr - zusammen mit dem neuen Bundesgesetz - kein Erfolg beschieden sein, so wird der Bund die Sache von sich aus an die Hand nehmen und eine verstärkte Bundeslösung vorlegen.</p><p>Bezüglich der Finanzierung der entsprechenden Bundesbeiträge wird das Parlament die Gelegenheit haben, sich bei der Behandlung der anstehenden BFI-Botschaft für 2008 bis 2011 über die Höhe der Mittel zu äussern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Bundesgesetz auszuarbeiten, mit dem landesweit einheitliche Kriterien für die Vergabe von Stipendien festgelegt werden. Die Kriterien sind so zu definieren, dass Studierende einerseits dazu ermutigt werden, ihr Studium schneller zu beenden, und dass andererseits ein Anreiz besteht, das Studium im Ausland oder in einer anderen Sprachregion zu absolvieren. Das Projekt soll von einer allgemeinen Erhöhung der finanziellen Mittel im Zusammenhang mit der Vergabe von Stipendien begleitet werden.</p>
    • Einheitliche Kriterien bei der Vergabe von Stipendien

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