Agrarpolitische Marktordnungen. Weiterentwicklung
- ShortId
-
06.3735
- Id
-
20063735
- Updated
-
24.06.2025 23:32
- Language
-
de
- Title
-
Agrarpolitische Marktordnungen. Weiterentwicklung
- AdditionalIndexing
-
55;Fleischindustrie;Schlachttier;Versteigerung;Handel mit Agrarerzeugnissen;Agrarmarkt;Preis für Agrarprodukte;Einfuhr;Wertschöpfung;Fleisch;Zollkontingent
- 1
-
- L05K0701020303, Einfuhr
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L04K14020501, Fleisch
- L06K070101020109, Versteigerung
- L05K0701040114, Zollkontingent
- L04K11050210, Preis für Agrarprodukte
- L06K070302010107, Wertschöpfung
- L05K1402030102, Fleischindustrie
- L06K140101030401, Schlachttier
- L05K1401030202, Agrarmarkt
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit der "AP 2007" wurde das Aussenhandelsregime für Schlachtvieh und Fleisch grundlegend geändert und schrittweise die Versteigerung der Zollkontingente eingeführt. Der Systemwechsel hat für die Bauern insbesondere auf dem Geflügelmarkt, aber auch bei der Lamm-, Ziegen- und Pferdefleischproduktion negative Auswirkungen zur Folge. Die Verarbeiter sind vor allem bei der Verwertung und Vermarktung im Rindfleischbereich enorm belastet. Oft fallen unverhältnismässig grosse Anteile an einzelne Importeure, teilweise durch Zufall, teils als Folge von reinen Spekulationsabsichten. Dies führt nicht nur zu Verwerfungen auf dem Fleischmarkt, sondern auch zu Druck und Unwägbarkeiten in der Primärproduktion.</p><p>Schwerwiegend ist zudem, dass das Versteigerungsverfahren den Konzentrationsdruck zulasten der kleinen und mittleren Betriebe massiv verstärkt hat. Die Abschöpfung von rund 100 Millionen Franken im Jahre 2006 und voraussichtlich von 150 Millionen im Jahre 2007 durch die Bundeskasse hinterlässt drastische Spuren. Das Argument, damit werde eine notwendige Strukturbereinigung forciert, geht fehl, weil es nicht Sache des Staates ist, Strukturpolitik zu betreiben, und dies infolge der Zufälligkeiten im System sinnvoll auch nicht möglich ist. Zudem verteuert das Versteigerungssystem das Fleisch für die Konsumenten, was mit Blick auf den unerlässlichen Abbau der Preisdifferenzen zum Ausland schädlich und nicht zukunftsorientiert ist. Ausserdem begünstigt das System eine tiefere Qualität beim Importfleisch.</p><p>Aus diesem Grunde sind Wege zu suchen, um die Wertschöpfungskette der Vieh- und Fleischwirtschaft unmittelbar und wirksam zu entlasten. Dabei darf nicht allein die Gestaltung der Einfuhrzölle zur Diskussion gestellt werden. Im Hinblick auf die Liberalisierung im Fleischmarkt sind neue, innovative Lösungen zu entwickeln, welche Anreize beispielsweise für die Förderung des Exports von schweizerischen Agrarerzeugnissen und zur Erzeugung von mehr Transparenz in den Märkten schaffen. Es sind auch Elemente der Zuteilung von Importen nach gewissen Kriterien bei der Übernahme der Inlandproduktion zu prüfen.</p><p>Es ist legitim und notwendig, einen angemessenen Teil der über das Versteigerungsverfahren abgeschöpften Mittel wettbewerbsneutral und effizient wieder in die Vieh- und Fleischwirtschaft zurückfliessen zu lassen. Dass dies möglich ist, zeigen beispielsweise die Beiträge an die aus bekannten Gründen sehr hohen Entsorgungskosten tierischer Nebenprodukte. Im Gegensatz zur Weiterentwicklung des Aussenhandelsregimes, bei welchem völkerrechtliche Verträge und das Verhältnis zu unseren Handelspartnern berücksichtigt werden müssen, können die dringenden Entlastungsmassnahmen autonom und auf Verordnungsebene realisiert werden. Die dazu nötigen Entscheide sind deshalb innert Jahresfrist zu beschliessen und umzusetzen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Bericht "Auswirkungen der Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch" vom 28. Juni 2006 in Erfüllung des Postulates Walter Hansjörg 05.3883 das bestehende Importsystem analysiert. Er stellte fest, dass die Preisbildung auf den Märkten den Entwicklungen von Angebot und Nachfrage folgt. Der stärkere Wettbewerb mit der Versteigerung führte zu mehrheitlich sinkenden Bruttomargen in der Verarbeitung und der Verteilung. Im ersten Jahr der Versteigerung (2005) waren rund ein Drittel der Steigerungsteilnehmer Firmen, welche erstmals Importkontingente ersteigerten. Die Entwicklung der Importpreise deutete nicht darauf hin, dass vermehrt "Billig-Produkte" eingeführt wurden. Der Bundesrat bewertet die Versteigerung der Importkontingente von Fleisch aus volkswirtschaftlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht weiterhin als die beste Verteilungsart. Eine Rückkehr zu einem Inlandleistungssystem würde den Wettbewerb wieder einschränken.</p><p>Eine Zuteilung von Importanteilen basierend auf Exporten kann heute grundsätzlich mit dem Veredlungsverkehr nach Zollgesetzgebung erreicht werden. Inländische Firmen erhalten für ihre Fleischproduktexporte die dazu notwendigen ausländischen Rohstoffe zollfrei, und sie können diese Rohstoffe sogar mit gleichwertigen inländischen Rohstoffen austauschen (Äquivalenzprinzip).</p><p>Eine Weiterentwicklung des geltenden Importsystems sieht der Bundesrat in Richtung eines Einzollsystems. Die Überführung von Zollkontingenten in Einzollsysteme soll in Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse der noch laufenden WTO-Doha-Runde für einzelne Produktbereiche geprüft werden. Eine weitere Option für eine Weiterentwicklung ist ein umfassendes bilaterales Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU. Der Bundesrat wird frühestens im Frühling 2007 entscheiden, ob entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden sollen.</p><p>Die Verwendung der geschätzten rund 150 Millionen Franken Versteigerungserlöse für Fleisch pro Jahr wurde in der parlamentarischen Debatte zur "Agrarpolitik 2007" dargelegt. 100 Millionen Franken wurden im Rahmen der Schuldenbremse eingesetzt, um eine Reduktion des Zahlungsrahmens Landwirtschaft zu vermeiden. Im Weiteren fliessen jährlich rund 50 Millionen Franken als Beitrag an die Kosten zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten in die Fleischbranche zurück. Die Erlöse aus der Fleischversteigerung werden somit der Land- und Ernährungswirtschaft wieder zugeführt.</p><p>Mit der vom Bundesrat per 1. Juli 2007 bereits beschlossenen Schwellenpreissenkung für Futtermittel um 3 Franken je 100 Kilogramm wird die Wertschöpfungskette Fleisch entlastet. Eine weitere Senkung um 4 Franken je 100 Kilogramm ist auf den 1. Juli 2009 vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innert Jahresfrist:</p><p>1. Vorschläge zu unterbreiten, welche das geltende Importsystem mit seiner Versteigerung der Zollkontingente bei Schlachtvieh und Fleisch weiterentwickeln; und</p><p>2. die Wertschöpfungskette der Vieh- und Fleischwirtschaft rasch und wirksam von den Kosten der aktuellen Marktordnung zu entlasten.</p>
- Agrarpolitische Marktordnungen. Weiterentwicklung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der "AP 2007" wurde das Aussenhandelsregime für Schlachtvieh und Fleisch grundlegend geändert und schrittweise die Versteigerung der Zollkontingente eingeführt. Der Systemwechsel hat für die Bauern insbesondere auf dem Geflügelmarkt, aber auch bei der Lamm-, Ziegen- und Pferdefleischproduktion negative Auswirkungen zur Folge. Die Verarbeiter sind vor allem bei der Verwertung und Vermarktung im Rindfleischbereich enorm belastet. Oft fallen unverhältnismässig grosse Anteile an einzelne Importeure, teilweise durch Zufall, teils als Folge von reinen Spekulationsabsichten. Dies führt nicht nur zu Verwerfungen auf dem Fleischmarkt, sondern auch zu Druck und Unwägbarkeiten in der Primärproduktion.</p><p>Schwerwiegend ist zudem, dass das Versteigerungsverfahren den Konzentrationsdruck zulasten der kleinen und mittleren Betriebe massiv verstärkt hat. Die Abschöpfung von rund 100 Millionen Franken im Jahre 2006 und voraussichtlich von 150 Millionen im Jahre 2007 durch die Bundeskasse hinterlässt drastische Spuren. Das Argument, damit werde eine notwendige Strukturbereinigung forciert, geht fehl, weil es nicht Sache des Staates ist, Strukturpolitik zu betreiben, und dies infolge der Zufälligkeiten im System sinnvoll auch nicht möglich ist. Zudem verteuert das Versteigerungssystem das Fleisch für die Konsumenten, was mit Blick auf den unerlässlichen Abbau der Preisdifferenzen zum Ausland schädlich und nicht zukunftsorientiert ist. Ausserdem begünstigt das System eine tiefere Qualität beim Importfleisch.</p><p>Aus diesem Grunde sind Wege zu suchen, um die Wertschöpfungskette der Vieh- und Fleischwirtschaft unmittelbar und wirksam zu entlasten. Dabei darf nicht allein die Gestaltung der Einfuhrzölle zur Diskussion gestellt werden. Im Hinblick auf die Liberalisierung im Fleischmarkt sind neue, innovative Lösungen zu entwickeln, welche Anreize beispielsweise für die Förderung des Exports von schweizerischen Agrarerzeugnissen und zur Erzeugung von mehr Transparenz in den Märkten schaffen. Es sind auch Elemente der Zuteilung von Importen nach gewissen Kriterien bei der Übernahme der Inlandproduktion zu prüfen.</p><p>Es ist legitim und notwendig, einen angemessenen Teil der über das Versteigerungsverfahren abgeschöpften Mittel wettbewerbsneutral und effizient wieder in die Vieh- und Fleischwirtschaft zurückfliessen zu lassen. Dass dies möglich ist, zeigen beispielsweise die Beiträge an die aus bekannten Gründen sehr hohen Entsorgungskosten tierischer Nebenprodukte. Im Gegensatz zur Weiterentwicklung des Aussenhandelsregimes, bei welchem völkerrechtliche Verträge und das Verhältnis zu unseren Handelspartnern berücksichtigt werden müssen, können die dringenden Entlastungsmassnahmen autonom und auf Verordnungsebene realisiert werden. Die dazu nötigen Entscheide sind deshalb innert Jahresfrist zu beschliessen und umzusetzen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Bericht "Auswirkungen der Versteigerung von Importkontingenten von Fleisch" vom 28. Juni 2006 in Erfüllung des Postulates Walter Hansjörg 05.3883 das bestehende Importsystem analysiert. Er stellte fest, dass die Preisbildung auf den Märkten den Entwicklungen von Angebot und Nachfrage folgt. Der stärkere Wettbewerb mit der Versteigerung führte zu mehrheitlich sinkenden Bruttomargen in der Verarbeitung und der Verteilung. Im ersten Jahr der Versteigerung (2005) waren rund ein Drittel der Steigerungsteilnehmer Firmen, welche erstmals Importkontingente ersteigerten. Die Entwicklung der Importpreise deutete nicht darauf hin, dass vermehrt "Billig-Produkte" eingeführt wurden. Der Bundesrat bewertet die Versteigerung der Importkontingente von Fleisch aus volkswirtschaftlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht weiterhin als die beste Verteilungsart. Eine Rückkehr zu einem Inlandleistungssystem würde den Wettbewerb wieder einschränken.</p><p>Eine Zuteilung von Importanteilen basierend auf Exporten kann heute grundsätzlich mit dem Veredlungsverkehr nach Zollgesetzgebung erreicht werden. Inländische Firmen erhalten für ihre Fleischproduktexporte die dazu notwendigen ausländischen Rohstoffe zollfrei, und sie können diese Rohstoffe sogar mit gleichwertigen inländischen Rohstoffen austauschen (Äquivalenzprinzip).</p><p>Eine Weiterentwicklung des geltenden Importsystems sieht der Bundesrat in Richtung eines Einzollsystems. Die Überführung von Zollkontingenten in Einzollsysteme soll in Berücksichtigung der Verhandlungsergebnisse der noch laufenden WTO-Doha-Runde für einzelne Produktbereiche geprüft werden. Eine weitere Option für eine Weiterentwicklung ist ein umfassendes bilaterales Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU. Der Bundesrat wird frühestens im Frühling 2007 entscheiden, ob entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden sollen.</p><p>Die Verwendung der geschätzten rund 150 Millionen Franken Versteigerungserlöse für Fleisch pro Jahr wurde in der parlamentarischen Debatte zur "Agrarpolitik 2007" dargelegt. 100 Millionen Franken wurden im Rahmen der Schuldenbremse eingesetzt, um eine Reduktion des Zahlungsrahmens Landwirtschaft zu vermeiden. Im Weiteren fliessen jährlich rund 50 Millionen Franken als Beitrag an die Kosten zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten in die Fleischbranche zurück. Die Erlöse aus der Fleischversteigerung werden somit der Land- und Ernährungswirtschaft wieder zugeführt.</p><p>Mit der vom Bundesrat per 1. Juli 2007 bereits beschlossenen Schwellenpreissenkung für Futtermittel um 3 Franken je 100 Kilogramm wird die Wertschöpfungskette Fleisch entlastet. Eine weitere Senkung um 4 Franken je 100 Kilogramm ist auf den 1. Juli 2009 vorgesehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innert Jahresfrist:</p><p>1. Vorschläge zu unterbreiten, welche das geltende Importsystem mit seiner Versteigerung der Zollkontingente bei Schlachtvieh und Fleisch weiterentwickeln; und</p><p>2. die Wertschöpfungskette der Vieh- und Fleischwirtschaft rasch und wirksam von den Kosten der aktuellen Marktordnung zu entlasten.</p>
- Agrarpolitische Marktordnungen. Weiterentwicklung
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