Bericht über die Fortschritte in der Umsetzung der TAK-Empfehlungen
- ShortId
-
06.3741
- Id
-
20063741
- Updated
-
28.07.2023 13:00
- Language
-
de
- Title
-
Bericht über die Fortschritte in der Umsetzung der TAK-Empfehlungen
- AdditionalIndexing
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2811;Konferenz;Kontrolle;Bericht;Agglomeration;Gemeinde;soziale Integration;Beziehung Bund-Kanton;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L04K01040209, soziale Integration
- L03K020206, Bericht
- L04K01020201, Agglomeration
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L06K080701020106, Gemeinde
- L05K1201010301, Konferenz
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>An ihrer Konferenz vom 19. Mai 2005 in Biel, die von Justizminister Christoph Blocher eröffnet wurde, stellte die Tripartite Agglomerationskonferenz Bund-Kantone-Städte/Gemeinden (TAK) ihren ausgezeichneten Bericht "Rechtliche Integrationshemmnisse - Auslegeordnung und Lösungsansätze" vor. Die Schlussfolgerungen enthalten Empfehlungen, wie Hemmnisse für die Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Gesetzgebung abgebaut werden können und "Rechtsnormen mit einem dem Integrationsprozess förderlichen Geist erfüllt sein" sollten. Weitere Schwerpunkte sind die konsequente Umsetzung von Aspekten, "die für eine erfolgreiche Ausländerintegration von Bedeutung sind", sowie die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und nichtstaatlichen Akteuren, "um die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Ausländerintegration in institutioneller Hinsicht weiter zu verbessern" (Seite 68). Schliesslich werden Bund, Kantone und Gemeinden beauftragt, die bereits bestehenden Grundlagendokumentationen im Bereich der Ausländerintegration zur Kenntnis zu nehmen und in ihrem Handeln zu berücksichtigen. </p><p>Auf acht Seiten wird anhand von konkreten Beispielen aufgezeigt, wie die Empfehlungen umgesetzt werden können. </p><p>Von diesen guten Vorsätzen ist - zumindest auf Bundesebene - nichts zu spüren. Wir bitten deshalb den Bundesrat, einmal pro Legislatur über sein Wirken in diesem wichtigen Bereich Auskunft zu geben.</p>
- <p>Träger der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) sind der Bund, die Kantone sowie die Städte und Gemeinden. Auf der Ebene des Bundes ist der Bundesrat für die TAK zuständig. Beschlüsse werden durch die TAK gefasst. Deshalb kann sich der Bundesrat nicht verpflichten, Auskunft über die Fortschritte in der Umsetzung der Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Bericht "Rechtliche Integrationshemmnisse" der TAK vom 12. Oktober 2004 zu geben. Er unterstützt jedoch das Anliegen nach einer regelmässigen Information. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird die TAK in diesem Sinne informieren. </p><p>Auf Bundesebene wurde per 1. Februar 2006 die Verordnung über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer revidiert, und per 1. Januar 2008 wird das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) in Kraft treten. Diese Erlasse beseitigen eine Reihe von Integrationshemmnissen, die im TAK-Bericht aufgeführt werden. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Regelungen, welche den Aufenthalt und die Niederlassung betreffen, namentlich auf die Möglichkeit der vorzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung, die geografische und berufliche Mobilität, die Voraussetzungen für den Familiennachzug und die vorläufige Aufnahme (TAK-Bericht S. 14-22).</p><p>Die Erkenntnisse aus dem TAK-Bericht wurden auch im Bericht über die "Probleme der Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz", der im Juli 2006 vom Bundesamt für Migration (BFM) erstellt worden ist, berücksichtigt. Der Bundesrat hat die auf Bundesebene zuständigen Ämter und Departemente beauftragt, den integrationspolitischen Handlungsbedarf und allfällige Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu ermitteln. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, dem die Koordination der Arbeiten obliegt, erstattet dem Bundesrat aufgrund der eingegangenen Antworten der anderen Amtsstellen per 30. Juni 2007 Bericht und unterbreitet Vorschläge zur geplanten Umsetzung inklusive der Einführung einer geeigneten Umsetzungsorganisation.</p><p>Hinsichtlich des weiteren Vorgehens aufgrund des TAK-Berichtes wird auf den Beschluss der TAK vom 3. Juni 2005 verwiesen, mit dem sie das BFM beauftragt hat, ein Monitoring über den Stand des Abbaus von Integrationshemmnissen bei Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden durchzuführen und nach fünf Jahren, das heisst im Jahr 2010, Bericht darüber zu erstatten. In diesem Rahmen ist zu prüfen, ob festgestellte Integrationshemmnisse abgebaut beziehungsweise allfällige neue geschaffen wurden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, ab 2007 in einer periodischen Berichterstattung (einmal pro Legislatur) Auskunft zu geben über die Fortschritte in der Umsetzung der Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz Bund-Kantone-Städte/Gemeinden (TAK) vom 12. Oktober 2004 betreffend die rechtlichen Integrationshemmnisse.</p>
- Bericht über die Fortschritte in der Umsetzung der TAK-Empfehlungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>An ihrer Konferenz vom 19. Mai 2005 in Biel, die von Justizminister Christoph Blocher eröffnet wurde, stellte die Tripartite Agglomerationskonferenz Bund-Kantone-Städte/Gemeinden (TAK) ihren ausgezeichneten Bericht "Rechtliche Integrationshemmnisse - Auslegeordnung und Lösungsansätze" vor. Die Schlussfolgerungen enthalten Empfehlungen, wie Hemmnisse für die Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Gesetzgebung abgebaut werden können und "Rechtsnormen mit einem dem Integrationsprozess förderlichen Geist erfüllt sein" sollten. Weitere Schwerpunkte sind die konsequente Umsetzung von Aspekten, "die für eine erfolgreiche Ausländerintegration von Bedeutung sind", sowie die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und nichtstaatlichen Akteuren, "um die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Ausländerintegration in institutioneller Hinsicht weiter zu verbessern" (Seite 68). Schliesslich werden Bund, Kantone und Gemeinden beauftragt, die bereits bestehenden Grundlagendokumentationen im Bereich der Ausländerintegration zur Kenntnis zu nehmen und in ihrem Handeln zu berücksichtigen. </p><p>Auf acht Seiten wird anhand von konkreten Beispielen aufgezeigt, wie die Empfehlungen umgesetzt werden können. </p><p>Von diesen guten Vorsätzen ist - zumindest auf Bundesebene - nichts zu spüren. Wir bitten deshalb den Bundesrat, einmal pro Legislatur über sein Wirken in diesem wichtigen Bereich Auskunft zu geben.</p>
- <p>Träger der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) sind der Bund, die Kantone sowie die Städte und Gemeinden. Auf der Ebene des Bundes ist der Bundesrat für die TAK zuständig. Beschlüsse werden durch die TAK gefasst. Deshalb kann sich der Bundesrat nicht verpflichten, Auskunft über die Fortschritte in der Umsetzung der Erkenntnisse und Empfehlungen aus dem Bericht "Rechtliche Integrationshemmnisse" der TAK vom 12. Oktober 2004 zu geben. Er unterstützt jedoch das Anliegen nach einer regelmässigen Information. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird die TAK in diesem Sinne informieren. </p><p>Auf Bundesebene wurde per 1. Februar 2006 die Verordnung über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer revidiert, und per 1. Januar 2008 wird das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) in Kraft treten. Diese Erlasse beseitigen eine Reihe von Integrationshemmnissen, die im TAK-Bericht aufgeführt werden. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Regelungen, welche den Aufenthalt und die Niederlassung betreffen, namentlich auf die Möglichkeit der vorzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung, die geografische und berufliche Mobilität, die Voraussetzungen für den Familiennachzug und die vorläufige Aufnahme (TAK-Bericht S. 14-22).</p><p>Die Erkenntnisse aus dem TAK-Bericht wurden auch im Bericht über die "Probleme der Integration der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz", der im Juli 2006 vom Bundesamt für Migration (BFM) erstellt worden ist, berücksichtigt. Der Bundesrat hat die auf Bundesebene zuständigen Ämter und Departemente beauftragt, den integrationspolitischen Handlungsbedarf und allfällige Massnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu ermitteln. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, dem die Koordination der Arbeiten obliegt, erstattet dem Bundesrat aufgrund der eingegangenen Antworten der anderen Amtsstellen per 30. Juni 2007 Bericht und unterbreitet Vorschläge zur geplanten Umsetzung inklusive der Einführung einer geeigneten Umsetzungsorganisation.</p><p>Hinsichtlich des weiteren Vorgehens aufgrund des TAK-Berichtes wird auf den Beschluss der TAK vom 3. Juni 2005 verwiesen, mit dem sie das BFM beauftragt hat, ein Monitoring über den Stand des Abbaus von Integrationshemmnissen bei Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden durchzuführen und nach fünf Jahren, das heisst im Jahr 2010, Bericht darüber zu erstatten. In diesem Rahmen ist zu prüfen, ob festgestellte Integrationshemmnisse abgebaut beziehungsweise allfällige neue geschaffen wurden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, ab 2007 in einer periodischen Berichterstattung (einmal pro Legislatur) Auskunft zu geben über die Fortschritte in der Umsetzung der Empfehlungen der Tripartiten Agglomerationskonferenz Bund-Kantone-Städte/Gemeinden (TAK) vom 12. Oktober 2004 betreffend die rechtlichen Integrationshemmnisse.</p>
- Bericht über die Fortschritte in der Umsetzung der TAK-Empfehlungen
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