Differenzierte Armeetauglichkeit
- ShortId
-
06.3743
- Id
-
20063743
- Updated
-
28.07.2023 08:43
- Language
-
de
- Title
-
Differenzierte Armeetauglichkeit
- AdditionalIndexing
-
09;Rekrutenschule;Militärdiensttauglichkeit
- 1
-
- L05K0402031003, Militärdiensttauglichkeit
- L05K0402030703, Rekrutenschule
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Indem heute nur noch rund 60 Prozent aller Stellungspflichtigen als militärdiensttauglich erklärt werden, stellt sich - trotz Einteilung weiterer Schweizerinnen und Schweizer in Funktionen im Bevölkerungsschutz - die Frage der Wehrgerechtigkeit immer dringender. Die Einführung der differenzierten Tauglichkeit kann diese Frage entschärfen. Es ist ja nicht einzusehen, weshalb ein Armeeangehöriger, der vornehmlich Apparate zu betreuen, logistische oder andere Hintergrundfunktionen z. B. in der Küche, in Magazinen, auf Büros usw. zu erfüllen hat, die gleichen Anforderungen betreffend körperlicher Tüchtigkeit zu erfüllen hat wie ein Grenadier. </p><p>Angesichts der Spezialisierung der Armeefunktionen ist die Einführung eines Systems differenzierter Tauglichkeit ein Weg, die heute zu niedrige Tauglichkeitsrate deutlich zu erhöhen, womit die in der Verfassung geforderte "allgemeine Wehrpflicht" tatsächlich wieder als allgemeingültig erklärt werden könnte.</p>
- <p>Die sogenannte "differenzierte Tauglichkeit" ist mit der Revision der Verordnung über die medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit (VMBDD) vom 24. November 2004 abgeschafft worden. An ihrer Stelle ist mit der Einführung der neuen Rekrutierung ein Prozedere eingeführt worden, das es erlaubt, bei der Zuteilung der diensttauglichen Stellungspflichtigen die physische und psychische Belastbarkeit zu berücksichtigen und so ein Maximum von diensttauglichen Stellungspflichtigen zu rekrutieren. Dabei machen die Ärzte der Rekrutierung den für die Funktionszuteilung verantwortlichen Rekrutierungsoffizier vor der Zuteilung auf allfällige Einschränkungen aufmerksam, die den Stellungspflichtigen für gewisse Funktionen als nicht geeignet erscheinen lassen.</p><p>Ausserdem werden Rekruten, die während der Rekrutenschule (RS) den Anforderungen ihrer Funktion nicht gewachsen sind, nicht mehr medizinisch entlassen und später erneut bezüglich ihrer Diensttauglichkeit beurteilt. Vielmehr werden sie im Rahmen der "Tauglichkeitsbeurteilung Rekruten" (TBR) durch Militärärzte während der Rekrutenschule neu bezüglich Einschränkungen beurteilt und je nach Befund mit einer Umteilungsempfehlung an den Rekrutierungsoffizier überwiesen.</p><p>Ferner hat der Oberfeldarzt Anfang 2006 eine Arbeitsgruppe "Optimierung der Tauglichkeitsrate" ins Leben gerufen. Darin tragen die Kommandanten der Rekrutenschulen im Dialog mit den Ärzten der Rekrutierung und den Militärmedizinischen Regionen die Erkenntnisse zu den Ursachen für das Untauglichwerden während der Rekrutenschulen zusammen und leiten daraus Massnahmen ab, um die Ausfallquote zu minimieren.</p><p>Die frühere "differenzierte Tauglichkeit" ist somit aus medizinischer Sicht sogar verbessert worden. Es besteht deshalb kein Anlass, auf die alte Form der differenzierten Tauglichkeit zurückzukommen. Was die Frage der Wehrgerechtigkeit betrifft, wird es trotz allen Bemühungen um Differenzierung immer Stellungspflichtige geben, die bei der Rekrutierung aus medizinischen Gründen weder militär- noch schutzdiensttauglich erklärt werden können. Zurzeit liegt die entsprechende Quote bei 20 Prozent und steigt bis zum Ende der Rekrutenschule auf rund 25 Prozent an. Das heisst, rund 75 Prozent der beurteilten Stellungspflichtigen erfüllen ihre Dienstpflicht persönlich. Der Bundesrat hält die Wehrgerechtigkeit unter diesen Umständen für gewahrt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen zur Einführung der differenzierten Armeetauglichkeit.</p>
- Differenzierte Armeetauglichkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Indem heute nur noch rund 60 Prozent aller Stellungspflichtigen als militärdiensttauglich erklärt werden, stellt sich - trotz Einteilung weiterer Schweizerinnen und Schweizer in Funktionen im Bevölkerungsschutz - die Frage der Wehrgerechtigkeit immer dringender. Die Einführung der differenzierten Tauglichkeit kann diese Frage entschärfen. Es ist ja nicht einzusehen, weshalb ein Armeeangehöriger, der vornehmlich Apparate zu betreuen, logistische oder andere Hintergrundfunktionen z. B. in der Küche, in Magazinen, auf Büros usw. zu erfüllen hat, die gleichen Anforderungen betreffend körperlicher Tüchtigkeit zu erfüllen hat wie ein Grenadier. </p><p>Angesichts der Spezialisierung der Armeefunktionen ist die Einführung eines Systems differenzierter Tauglichkeit ein Weg, die heute zu niedrige Tauglichkeitsrate deutlich zu erhöhen, womit die in der Verfassung geforderte "allgemeine Wehrpflicht" tatsächlich wieder als allgemeingültig erklärt werden könnte.</p>
- <p>Die sogenannte "differenzierte Tauglichkeit" ist mit der Revision der Verordnung über die medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit (VMBDD) vom 24. November 2004 abgeschafft worden. An ihrer Stelle ist mit der Einführung der neuen Rekrutierung ein Prozedere eingeführt worden, das es erlaubt, bei der Zuteilung der diensttauglichen Stellungspflichtigen die physische und psychische Belastbarkeit zu berücksichtigen und so ein Maximum von diensttauglichen Stellungspflichtigen zu rekrutieren. Dabei machen die Ärzte der Rekrutierung den für die Funktionszuteilung verantwortlichen Rekrutierungsoffizier vor der Zuteilung auf allfällige Einschränkungen aufmerksam, die den Stellungspflichtigen für gewisse Funktionen als nicht geeignet erscheinen lassen.</p><p>Ausserdem werden Rekruten, die während der Rekrutenschule (RS) den Anforderungen ihrer Funktion nicht gewachsen sind, nicht mehr medizinisch entlassen und später erneut bezüglich ihrer Diensttauglichkeit beurteilt. Vielmehr werden sie im Rahmen der "Tauglichkeitsbeurteilung Rekruten" (TBR) durch Militärärzte während der Rekrutenschule neu bezüglich Einschränkungen beurteilt und je nach Befund mit einer Umteilungsempfehlung an den Rekrutierungsoffizier überwiesen.</p><p>Ferner hat der Oberfeldarzt Anfang 2006 eine Arbeitsgruppe "Optimierung der Tauglichkeitsrate" ins Leben gerufen. Darin tragen die Kommandanten der Rekrutenschulen im Dialog mit den Ärzten der Rekrutierung und den Militärmedizinischen Regionen die Erkenntnisse zu den Ursachen für das Untauglichwerden während der Rekrutenschulen zusammen und leiten daraus Massnahmen ab, um die Ausfallquote zu minimieren.</p><p>Die frühere "differenzierte Tauglichkeit" ist somit aus medizinischer Sicht sogar verbessert worden. Es besteht deshalb kein Anlass, auf die alte Form der differenzierten Tauglichkeit zurückzukommen. Was die Frage der Wehrgerechtigkeit betrifft, wird es trotz allen Bemühungen um Differenzierung immer Stellungspflichtige geben, die bei der Rekrutierung aus medizinischen Gründen weder militär- noch schutzdiensttauglich erklärt werden können. Zurzeit liegt die entsprechende Quote bei 20 Prozent und steigt bis zum Ende der Rekrutenschule auf rund 25 Prozent an. Das heisst, rund 75 Prozent der beurteilten Stellungspflichtigen erfüllen ihre Dienstpflicht persönlich. Der Bundesrat hält die Wehrgerechtigkeit unter diesen Umständen für gewahrt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen zur Einführung der differenzierten Armeetauglichkeit.</p>
- Differenzierte Armeetauglichkeit
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