BrĂ¼ssel darf nicht in die kantonale Steuerhoheit eingreifen. Verhandlungsmoratorium in Steuerfragen

ShortId
06.3746
Id
20063746
Updated
28.07.2023 13:13
Language
de
Title
Brüssel darf nicht in die kantonale Steuerhoheit eingreifen. Verhandlungsmoratorium in Steuerfragen
AdditionalIndexing
24;10;kantonale Hoheit;Steuerharmonisierung;kantonales Recht;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht;Angleichung der Rechtsvorschriften;Steuerrecht
1
  • L04K11070312, Steuerrecht
  • L04K05030203, kantonales Recht
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L04K11070310, Steuerharmonisierung
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der erfolgreichen Abstimmung über die Osthilfe und mit dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU hat die Schweiz ihre Solidarität gegenüber der Europäischen Gemeinschaft unter Beweis gestellt. Das Schweizer Volk hat diesen Weg mehrfach in Volksabstimmungen bestätigt. Nun braucht es gegenüber der EU auch ein klares Signal, dass ein internationaler Eingriff in die kantonale Steuerhoheit in unserem Land nicht als irgendein Zeichen der Solidarität, sondern als unfreundlicher Eingriff in bestehende Traditionen und als eine unfreundliche Attacke auf ein bewährtes System gewertet würde. Eine solche Attacke hätte vor dem Volk keinerlei Chancen auf eine Annahme.</p>
  • <p>Als Antwort auf die vonseiten der Generaldirektion Aussenbeziehungen der Europäischen Kommission geäusserten Bedenken betreffend die Vereinbarkeit gewisser kantonaler Steuerbestimmungen mit dem Freihandelsabkommen hat die Schweiz die Europäische Kommission bereits mehrfach über die geltenden eidgenössischen und kantonalen Besteuerungsregeln für juristische Personen informiert. Sie hat dabei insbesondere auch den Aufbau des föderalistischen Steuersystems der Schweiz mit seinen drei Steuerhoheiten (Bund, Kantone, Gemeinden) erläutert.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Wir fordern den Bundesrat auf, der EU-Kommission gegenüber darzulegen, dass es mit der Schweiz keine Verhandlungen für eine materielle Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen geben wird. Der Steuerwettbewerb ist in der Schweiz tief verankert und kann nicht über internationale Abkommen aus den Angeln gehoben werden.</p>
  • Brüssel darf nicht in die kantonale Steuerhoheit eingreifen. Verhandlungsmoratorium in Steuerfragen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der erfolgreichen Abstimmung über die Osthilfe und mit dem Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU hat die Schweiz ihre Solidarität gegenüber der Europäischen Gemeinschaft unter Beweis gestellt. Das Schweizer Volk hat diesen Weg mehrfach in Volksabstimmungen bestätigt. Nun braucht es gegenüber der EU auch ein klares Signal, dass ein internationaler Eingriff in die kantonale Steuerhoheit in unserem Land nicht als irgendein Zeichen der Solidarität, sondern als unfreundlicher Eingriff in bestehende Traditionen und als eine unfreundliche Attacke auf ein bewährtes System gewertet würde. Eine solche Attacke hätte vor dem Volk keinerlei Chancen auf eine Annahme.</p>
    • <p>Als Antwort auf die vonseiten der Generaldirektion Aussenbeziehungen der Europäischen Kommission geäusserten Bedenken betreffend die Vereinbarkeit gewisser kantonaler Steuerbestimmungen mit dem Freihandelsabkommen hat die Schweiz die Europäische Kommission bereits mehrfach über die geltenden eidgenössischen und kantonalen Besteuerungsregeln für juristische Personen informiert. Sie hat dabei insbesondere auch den Aufbau des föderalistischen Steuersystems der Schweiz mit seinen drei Steuerhoheiten (Bund, Kantone, Gemeinden) erläutert.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Wir fordern den Bundesrat auf, der EU-Kommission gegenüber darzulegen, dass es mit der Schweiz keine Verhandlungen für eine materielle Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen geben wird. Der Steuerwettbewerb ist in der Schweiz tief verankert und kann nicht über internationale Abkommen aus den Angeln gehoben werden.</p>
    • Brüssel darf nicht in die kantonale Steuerhoheit eingreifen. Verhandlungsmoratorium in Steuerfragen

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