Verstärkte Förderung von Minergiebauten

ShortId
06.3762
Id
20063762
Updated
28.07.2023 09:35
Language
de
Title
Verstärkte Förderung von Minergiebauten
AdditionalIndexing
66;Heizung;Energieberatung;Renovation;Subvention;Investitionsförderung;Minergie;Schalldämmung an Gebäuden
1
  • L05K1701010702, Minergie
  • L05K1109010601, Investitionsförderung
  • L05K0705030305, Renovation
  • L05K0705030203, Schalldämmung an Gebäuden
  • L05K1102030202, Subvention
  • L06K170101060201, Energieberatung
  • L05K0705030204, Heizung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Gebäudebereich verbraucht rund 45 Prozent der gesamten Energie. Die Gruppe von der Juse-Direct hat sich mit diesem Problem intensiv auseinandergesetzt. Dabei haben sie festgestellt, dass es die heutige Technik zulassen würde, riesige Mengen an Energie einzusparen.</p><p>Es darf nach ihrer Ansicht nicht sein, dass dieses Potenzial ungenutzt gelassen wird. Gerade heute ist die zunehmende Umweltbelastung (CO2, Klima) ein ernstes Problem geworden. Der Energieverbrauch ist ins Unermessliche gestiegen! Deshalb müsse man dieser Tendenz entgegenwirken, indem man innovative Ideen fördere.</p><p>Eine bewährte Methode ist die Minergiestandard-Bauweise. Bei dem Minergiestandard handelt es sich um eine effektive Methode, Häuser energieeffizienter zu gestalten. Dabei werden ökologische Aspekte berücksichtigt und der Energieverbrauch eines Haushaltes auf ein Minimum gesenkt. Ein Minergiehaus verbraucht lediglich einen Drittel eines nach üblichen Vorschriften gebauten Hauses. Doch mit der Minergie spart man nicht nur Energie, sondern verbessert auch den Wohnkomfort in den eigenen vier Wänden.</p><p>In der Schweiz werden nur vereinzelt Gebäude nach dieser fortschrittlichen Bauart realisiert. Deshalb müssen der Bund und die Kantone stärkere Anreize für Minergie schaffen.</p><p>Die Mehrkosten gegenüber einem konventionellen Neubau liegen höchstens bei 5 Prozent. Die Heizkostenabrechnung für ein Minergiegebäude lässt sich gegenüber einem normalen Gebäude problemlos halbieren. Mit dieser und anderen Einsparungen können die Investitionskosten problemlos abgetragen werden.</p><p>Trotz schlagkräftiger Argumente für den Minergiestandard ist der Stein noch nicht ins Rollen geraten.</p><p>Mit dieser Motion fordere ich deshalb vom Bund und den Kantonen, diesen Anstoss verstärkt zu vollbringen und die Schweiz in das Zeitalter der ökologischen und energiesparenden Bauweise zu führen. Dies wäre ein Ja zu einer umweltbewussten Schweiz, als Vorbild für unsere Nachbarn.</p><p>Dieser Text wurde im Rahmen der Jugendsession 2006 in Flims/Laax von einer Gruppe Jugendlicher (Juse-Direct) erarbeitet. Diese haben dabei zuerst das Thema gewählt und anschliessend die Forderungen erarbeitet. Der Erstunterzeichner hat sich vorab verpflichtet, diesen Vorstoss unabhängig von der konkreten Forderung einzureichen und fungierte nur als Begleiter und Berater, um die konkrete Formulierung zu finden. Die Jugendlichen haben eine Forderung gewählt, welche der Unterzeichner auch in der Sache gerne unterstützt.</p>
  • <p>Für Massnahmen im Gebäudebereich sind gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig. Nach Artikel 15 des Energiegesetzes wird die finanzielle Förderung von Massnahmen im Gebäudebereich durch Globalbeiträge des Bundes an die Kantone gewährleistet. Die Höhe der Globalbeiträge im Budget des Bundesamtes für Energie wird jährlich vom Parlament festgelegt (2007: 13,2 Millionen Franken). Die gesetzliche Voraussetzung zur Erfüllung der ersten Forderung des Motionärs besteht somit bereits.</p><p>Die heutige Aufteilung des Finanzierungsschlüssels zwischen Bund und Kantonen ist allgemein akzeptiert. Eine Neuaufteilung würde nicht zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen - im Sinne der Motion - führen und ist deshalb abzulehnen.</p><p>Die Erfahrungen, welche im Rahmen der Wirkungsanalyse der kantonalen Förderprogramme gesammelt wurden, zeigen, dass die heutige Förderpraxis mit Fördersätzen von 10 bis 30 Prozent der anrechenbaren Mehrkosten zu guten Resultaten führt. Die Vorschrift eines Fördersatzes von mindestens 60 Prozent ist deshalb nicht sinnvoll.</p><p>Die im Gang befindliche Anpassung des Energiegesetzes beinhaltet in Artikel 9 die Unterstützung der Umsetzung von Verbrauchsstandards für die rationelle und sparsame Energienutzung in Neubauten und bestehenden Gebäuden. Die vierte Forderung der Motion wird somit aktuell bereits durch das Parlament behandelt. Eine nochmalige Behandlung im Rahmen der vorliegenden Motion ist abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Änderung des Energiegesetzes zu unterbreiten, damit folgende Forderungen erfüllt werden:</p><p>1. Die finanziellen Fördermittel für Um- und Neubauten von Gebäuden nach dem Minergie- bzw. Minergie-P-Standard in den zwölf Gebäudekategorien (MFH, EFH, Verwaltung, Schulen, Verkauf, Restaurants, Versammlungslokale, Spitäler, Industrie, Lager, Sportbauten, Hallenbäder) werden erhöht.</p><p>2. Dabei soll die Unterstützung zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent von den Kantonen getragen werden.</p><p>3. Die Unterstützung von Bund und Kantonen beträgt dabei mindestens 60 Prozent der anrechenbaren Mehrkosten gemäss Energiegesetz.</p><p>4. Zusätzlich soll eine professionelle Beratung zum Thema Minergie sichergestellt werden.</p>
  • Verstärkte Förderung von Minergiebauten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Gebäudebereich verbraucht rund 45 Prozent der gesamten Energie. Die Gruppe von der Juse-Direct hat sich mit diesem Problem intensiv auseinandergesetzt. Dabei haben sie festgestellt, dass es die heutige Technik zulassen würde, riesige Mengen an Energie einzusparen.</p><p>Es darf nach ihrer Ansicht nicht sein, dass dieses Potenzial ungenutzt gelassen wird. Gerade heute ist die zunehmende Umweltbelastung (CO2, Klima) ein ernstes Problem geworden. Der Energieverbrauch ist ins Unermessliche gestiegen! Deshalb müsse man dieser Tendenz entgegenwirken, indem man innovative Ideen fördere.</p><p>Eine bewährte Methode ist die Minergiestandard-Bauweise. Bei dem Minergiestandard handelt es sich um eine effektive Methode, Häuser energieeffizienter zu gestalten. Dabei werden ökologische Aspekte berücksichtigt und der Energieverbrauch eines Haushaltes auf ein Minimum gesenkt. Ein Minergiehaus verbraucht lediglich einen Drittel eines nach üblichen Vorschriften gebauten Hauses. Doch mit der Minergie spart man nicht nur Energie, sondern verbessert auch den Wohnkomfort in den eigenen vier Wänden.</p><p>In der Schweiz werden nur vereinzelt Gebäude nach dieser fortschrittlichen Bauart realisiert. Deshalb müssen der Bund und die Kantone stärkere Anreize für Minergie schaffen.</p><p>Die Mehrkosten gegenüber einem konventionellen Neubau liegen höchstens bei 5 Prozent. Die Heizkostenabrechnung für ein Minergiegebäude lässt sich gegenüber einem normalen Gebäude problemlos halbieren. Mit dieser und anderen Einsparungen können die Investitionskosten problemlos abgetragen werden.</p><p>Trotz schlagkräftiger Argumente für den Minergiestandard ist der Stein noch nicht ins Rollen geraten.</p><p>Mit dieser Motion fordere ich deshalb vom Bund und den Kantonen, diesen Anstoss verstärkt zu vollbringen und die Schweiz in das Zeitalter der ökologischen und energiesparenden Bauweise zu führen. Dies wäre ein Ja zu einer umweltbewussten Schweiz, als Vorbild für unsere Nachbarn.</p><p>Dieser Text wurde im Rahmen der Jugendsession 2006 in Flims/Laax von einer Gruppe Jugendlicher (Juse-Direct) erarbeitet. Diese haben dabei zuerst das Thema gewählt und anschliessend die Forderungen erarbeitet. Der Erstunterzeichner hat sich vorab verpflichtet, diesen Vorstoss unabhängig von der konkreten Forderung einzureichen und fungierte nur als Begleiter und Berater, um die konkrete Formulierung zu finden. Die Jugendlichen haben eine Forderung gewählt, welche der Unterzeichner auch in der Sache gerne unterstützt.</p>
    • <p>Für Massnahmen im Gebäudebereich sind gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig. Nach Artikel 15 des Energiegesetzes wird die finanzielle Förderung von Massnahmen im Gebäudebereich durch Globalbeiträge des Bundes an die Kantone gewährleistet. Die Höhe der Globalbeiträge im Budget des Bundesamtes für Energie wird jährlich vom Parlament festgelegt (2007: 13,2 Millionen Franken). Die gesetzliche Voraussetzung zur Erfüllung der ersten Forderung des Motionärs besteht somit bereits.</p><p>Die heutige Aufteilung des Finanzierungsschlüssels zwischen Bund und Kantonen ist allgemein akzeptiert. Eine Neuaufteilung würde nicht zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen - im Sinne der Motion - führen und ist deshalb abzulehnen.</p><p>Die Erfahrungen, welche im Rahmen der Wirkungsanalyse der kantonalen Förderprogramme gesammelt wurden, zeigen, dass die heutige Förderpraxis mit Fördersätzen von 10 bis 30 Prozent der anrechenbaren Mehrkosten zu guten Resultaten führt. Die Vorschrift eines Fördersatzes von mindestens 60 Prozent ist deshalb nicht sinnvoll.</p><p>Die im Gang befindliche Anpassung des Energiegesetzes beinhaltet in Artikel 9 die Unterstützung der Umsetzung von Verbrauchsstandards für die rationelle und sparsame Energienutzung in Neubauten und bestehenden Gebäuden. Die vierte Forderung der Motion wird somit aktuell bereits durch das Parlament behandelt. Eine nochmalige Behandlung im Rahmen der vorliegenden Motion ist abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Änderung des Energiegesetzes zu unterbreiten, damit folgende Forderungen erfüllt werden:</p><p>1. Die finanziellen Fördermittel für Um- und Neubauten von Gebäuden nach dem Minergie- bzw. Minergie-P-Standard in den zwölf Gebäudekategorien (MFH, EFH, Verwaltung, Schulen, Verkauf, Restaurants, Versammlungslokale, Spitäler, Industrie, Lager, Sportbauten, Hallenbäder) werden erhöht.</p><p>2. Dabei soll die Unterstützung zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent von den Kantonen getragen werden.</p><p>3. Die Unterstützung von Bund und Kantonen beträgt dabei mindestens 60 Prozent der anrechenbaren Mehrkosten gemäss Energiegesetz.</p><p>4. Zusätzlich soll eine professionelle Beratung zum Thema Minergie sichergestellt werden.</p>
    • Verstärkte Förderung von Minergiebauten

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