Verzicht auf eine Postbank, Senkung der Posttarife und Gewinnverwendung der Post

ShortId
06.3763
Id
20063763
Updated
28.07.2023 13:15
Language
de
Title
Verzicht auf eine Postbank, Senkung der Posttarife und Gewinnverwendung der Post
AdditionalIndexing
34;Post;Postfinance;Gewinn;Unternehmenspolitik;Posttarif;öffentliches Unternehmen
1
  • L04K12020202, Post
  • L05K1104010205, Postfinance
  • L06K070302010206, Gewinn
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L04K07030403, Unternehmenspolitik
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Post ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. </p><p>Die Aufgaben der Post sind im Postgesetz festgelegt und beinhalten insbesondere die Sicherstellung einer landesweiten Versorgung mit Dienstleistungen im Post- und Zahlungsverkehr. </p><p>Der Bund gewährt der Post verschiedene Privilegien. Bei den adressierten Briefen bis 100 Gramm hat die Post das Monopol. Die Gewinne aus der Grundversorgung (Briefe, Pakete, Bareinzahlung) sind steuerbefreit. Hinzu kommt, dass der Bund die Post mit einem unverzinslichen Dotationskapital von 1,3 Milliarden Franken ausgestattet hat. Schliesslich gewährte der Bundesrat der Post geldwerte Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Anbietern (z. B. Ausnahme vom Nachtfahrverbot). </p><p>Im Jahr 2004 erzielte die Post einen Konzerngewinn von 830 Millionen Franken und 2005 einen solchen von 811 Millionen Franken. Für das laufende Jahr ist per 30. September 2006 bereits ein Konzerngewinn von 601 Millionen Franken ausgewiesen. </p><p>Eine Senkung oder Aufhebung des Briefmonopols der Post und eine Öffnung des Marktes sind vorläufig nicht in Sicht. </p><p>Mit zweimal 350 Millionen Franken sind genügend Rückstellungen getätigt für die Pensionskasse der Post. </p><p>Bei einem Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Franken betrug per 30. September 2006 das Eigenkapital der Post 1,4 Milliarden Franken. </p><p>Gemäss Konzernchef Gygi soll eine Gewinnausschüttung entsprechend Artikel 12 des Postorganisationsgesetzes an den Bund erst ab 2009 erfolgen, weil vorher die Finanzierung der von der Post beabsichtigten Postbank sichergestellt werden soll. </p><p>Eine Postbank ist unnötig, entspricht keinem Bedürfnis, und zudem fehlt die entsprechende Verfassungsgrundlage. Es ist abzulehnen, dass die Post auch noch eine Staatsbank eröffnen will. Das Bankgeschäft gehört der Privatwirtschaft, und die Post hat sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. </p><p>Hinzu kommt, dass der Schweizer Konsument für Briefe bis 20 Gramm europaweit einen der höchsten Tarife bezahlt. Es ist offensichtlich, dass die Tarife im Monopolbereich zu hoch sind und gesenkt werden müssen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat im Mai 2006 das UVEK beauftragt, eine Revision des Post- und des Postorganisationsgesetzes vorzubereiten. Dabei hat er seine Absicht bekräftigt, den Postmarkt schrittweise weiter zu liberalisieren und die flächendeckende Grundversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten. Unmittelbar mit einer Marktöffnung verbunden sind die Fragen der Definition, der Sicherstellung sowie der Finanzierung der Grundversorgung. In der Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postgesetzgebung sind daher auch die verschiedenen Optionen zur künftigen Finanzierung der Grundversorgung darzulegen. In diesem Zusammenhang werden auch die Weiterentwicklungsmöglichkeiten von Postfinance dargestellt werden.</p><p>Gemäss den strategischen Zielen des Bundesrates sind aus den erwirtschafteten Gewinnen der Post prioritär der Aufbau der als notwendig erachteten Eigenkapitalbasis sowie die Sanierung der Pensionskasse, sekundär eine angemessene Gewinnausschüttung für das vom Bund zur Verfügung gestellte Dotationskapital sicherzustellen. Der Bund hat daher seit der Verselbstständigung der Post im Jahr 1998 auf eine Gewinnablieferung verzichtet. Im Gegenzug erhöhte sich das Eigenkapital und verbesserte sich die finanzielle Situation der Pensionskasse. Am 18. April 2007 hat der Bundesrat über die Zielerreichung der Post im Geschäftsjahr 2006 befunden. Dabei hat er auch seine Absicht bekanntgegeben, im Jahr 2008 gestützt auf das Geschäftsjahr 2007 eine erste Gewinnablieferung an den Bund in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken vorzunehmen.</p><p>Die Post hat den anspruchsvollen Auftrag, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen und gleichzeitig eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erreichen. Sie ist deshalb auf die Erwirtschaftung angemessener Gewinne angewiesen. Denn die Post muss im Hinblick auf weitere Marktöffnungsschritte und anstehende Investitionen über genügend eigene Mittel verfügen. Nur so kann die Post ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität des Service public erhalten und ihre sozialverträgliche Personalpolitik weiterführen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass für Tarifsenkungen. Er verfolgt allerdings die Ergebnisse des Monopols aufmerksam.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird wie folgt beauftragt:</p><p>1. Es ist ein Entscheid zu fällen, wonach auf eine Postbank definitiv zu verzichten ist.</p><p>2. Ohne weiteren Verzug hat die Post dem Bund im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 des Postorganisationsgesetzes einen Teil des Gewinns abzuliefern. </p><p>3. Im Monopolbereich der Post sind die Tarife zu senken, und ein Teil des Gewinns der Post ist den Postkunden zurückzugeben, da die Monopolrenten offensichtlich überhöht sind.</p>
  • Verzicht auf eine Postbank, Senkung der Posttarife und Gewinnverwendung der Post
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Post ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. </p><p>Die Aufgaben der Post sind im Postgesetz festgelegt und beinhalten insbesondere die Sicherstellung einer landesweiten Versorgung mit Dienstleistungen im Post- und Zahlungsverkehr. </p><p>Der Bund gewährt der Post verschiedene Privilegien. Bei den adressierten Briefen bis 100 Gramm hat die Post das Monopol. Die Gewinne aus der Grundversorgung (Briefe, Pakete, Bareinzahlung) sind steuerbefreit. Hinzu kommt, dass der Bund die Post mit einem unverzinslichen Dotationskapital von 1,3 Milliarden Franken ausgestattet hat. Schliesslich gewährte der Bundesrat der Post geldwerte Wettbewerbsvorteile gegenüber privaten Anbietern (z. B. Ausnahme vom Nachtfahrverbot). </p><p>Im Jahr 2004 erzielte die Post einen Konzerngewinn von 830 Millionen Franken und 2005 einen solchen von 811 Millionen Franken. Für das laufende Jahr ist per 30. September 2006 bereits ein Konzerngewinn von 601 Millionen Franken ausgewiesen. </p><p>Eine Senkung oder Aufhebung des Briefmonopols der Post und eine Öffnung des Marktes sind vorläufig nicht in Sicht. </p><p>Mit zweimal 350 Millionen Franken sind genügend Rückstellungen getätigt für die Pensionskasse der Post. </p><p>Bei einem Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Franken betrug per 30. September 2006 das Eigenkapital der Post 1,4 Milliarden Franken. </p><p>Gemäss Konzernchef Gygi soll eine Gewinnausschüttung entsprechend Artikel 12 des Postorganisationsgesetzes an den Bund erst ab 2009 erfolgen, weil vorher die Finanzierung der von der Post beabsichtigten Postbank sichergestellt werden soll. </p><p>Eine Postbank ist unnötig, entspricht keinem Bedürfnis, und zudem fehlt die entsprechende Verfassungsgrundlage. Es ist abzulehnen, dass die Post auch noch eine Staatsbank eröffnen will. Das Bankgeschäft gehört der Privatwirtschaft, und die Post hat sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. </p><p>Hinzu kommt, dass der Schweizer Konsument für Briefe bis 20 Gramm europaweit einen der höchsten Tarife bezahlt. Es ist offensichtlich, dass die Tarife im Monopolbereich zu hoch sind und gesenkt werden müssen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat im Mai 2006 das UVEK beauftragt, eine Revision des Post- und des Postorganisationsgesetzes vorzubereiten. Dabei hat er seine Absicht bekräftigt, den Postmarkt schrittweise weiter zu liberalisieren und die flächendeckende Grundversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten. Unmittelbar mit einer Marktöffnung verbunden sind die Fragen der Definition, der Sicherstellung sowie der Finanzierung der Grundversorgung. In der Vernehmlassungsvorlage zur Revision der Postgesetzgebung sind daher auch die verschiedenen Optionen zur künftigen Finanzierung der Grundversorgung darzulegen. In diesem Zusammenhang werden auch die Weiterentwicklungsmöglichkeiten von Postfinance dargestellt werden.</p><p>Gemäss den strategischen Zielen des Bundesrates sind aus den erwirtschafteten Gewinnen der Post prioritär der Aufbau der als notwendig erachteten Eigenkapitalbasis sowie die Sanierung der Pensionskasse, sekundär eine angemessene Gewinnausschüttung für das vom Bund zur Verfügung gestellte Dotationskapital sicherzustellen. Der Bund hat daher seit der Verselbstständigung der Post im Jahr 1998 auf eine Gewinnablieferung verzichtet. Im Gegenzug erhöhte sich das Eigenkapital und verbesserte sich die finanzielle Situation der Pensionskasse. Am 18. April 2007 hat der Bundesrat über die Zielerreichung der Post im Geschäftsjahr 2006 befunden. Dabei hat er auch seine Absicht bekanntgegeben, im Jahr 2008 gestützt auf das Geschäftsjahr 2007 eine erste Gewinnablieferung an den Bund in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken vorzunehmen.</p><p>Die Post hat den anspruchsvollen Auftrag, die Grundversorgung eigenwirtschaftlich zu erbringen und gleichzeitig eine Steigerung des Unternehmenswertes zu erreichen. Sie ist deshalb auf die Erwirtschaftung angemessener Gewinne angewiesen. Denn die Post muss im Hinblick auf weitere Marktöffnungsschritte und anstehende Investitionen über genügend eigene Mittel verfügen. Nur so kann die Post ihre Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität des Service public erhalten und ihre sozialverträgliche Personalpolitik weiterführen. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat zurzeit keinen Anlass für Tarifsenkungen. Er verfolgt allerdings die Ergebnisse des Monopols aufmerksam.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird wie folgt beauftragt:</p><p>1. Es ist ein Entscheid zu fällen, wonach auf eine Postbank definitiv zu verzichten ist.</p><p>2. Ohne weiteren Verzug hat die Post dem Bund im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 des Postorganisationsgesetzes einen Teil des Gewinns abzuliefern. </p><p>3. Im Monopolbereich der Post sind die Tarife zu senken, und ein Teil des Gewinns der Post ist den Postkunden zurückzugeben, da die Monopolrenten offensichtlich überhöht sind.</p>
    • Verzicht auf eine Postbank, Senkung der Posttarife und Gewinnverwendung der Post

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