Kampf gegen die illegale Einwanderung. Internationale Zusammenarbeit

ShortId
06.3768
Id
20063768
Updated
28.07.2023 13:41
Language
de
Title
Kampf gegen die illegale Einwanderung. Internationale Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
2811;08;polizeiliche Zusammenarbeit;Asylbewerber/in;Menschenhandel;illegale Zuwanderung;Rückwanderung;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
  • L06K050102010303, Menschenhandel
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
  • L04K10010205, polizeiliche Zusammenarbeit
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der letzten Zeit verzeichnen die Südküsten europäischer Länder einen massiven Zustrom von Personen, die illegal einreisen und um Asyl ersuchen. Noch nie war deren Zahl so hoch. Angesichts der grossen Tragweite des Problems gilt es zu erwähnen, dass die illegale Einwanderung das Werk krimineller Organisationen ist. Deshalb ist es unerlässlich, auf internationaler Ebene zu handeln und mit den Herkunftsländern zusammenzuarbeiten.</p><p>Alle illegal Eingewanderten einfach aufzunehmen wäre blauäugig, würde das Problem verharmlosen und wäre zudem ungeeignet. Dann würden künftig noch mehr Menschen illegal einwandern. Doch die Aufnahmebereitschaft der europäischen und schweizerischen Bevölkerung kennt ihre Grenzen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sind leider sowohl in Europa als auch in der Schweiz unterschwellige oder gar offen bekundete Einstellungen. Trotzdem handelt es sich bei diesen Migrantinnen und Migranten um Menschen, die genauso wie die Menschen aus Europa und der Schweiz das Recht auf Achtung ihrer menschlichen Würde haben. Es geht darum, Lösungen zu finden, die politisch, wirtschaftlich und sozial vertretbar sind. Darum ist es notwendig, die internationale Zusammenarbeit über das Abkommen Schengen/Dublin hinaus zu verstärken. Es ist wichtig, die Herkunftsländer einzubeziehen, wenn es darum geht, die mafiösen Organisationen, die die illegale Einwanderung organisieren, zu bekämpfen und den illegal eingereisten Personen die Rückkehr ins Herkunftsland durch die Etablierung einer internationalen Nord-Süd-Zusammenarbeit zu erleichtern. Europa und die Schweiz müssen, durch eine strenge Bearbeitung dieser Dossiers, diesen Menschen wieder Hoffnung geben; sie einfach so zurückzuschicken wäre egoistisch. Deshalb ist es angezeigt, ein Programm im Erziehungs- und Bildungsbereich sowie Projekte im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung zu realisieren, um diesen Personen Chancen auf Arbeit zu geben. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, das Problem der illegalen Einwanderung in Europa und der Schweiz eines Tages in den Griff zu bekommen.</p>
  • <p>Die Bekämpfung und Prävention der irregulären Migration (PIM) hat für die Schweiz hohe Priorität. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit Interpol und Europol wird das organisierte Verbrechen in Fällen von gewerbsmässigem Menschenschmuggel und Menschenhandel aktiv bekämpft. Die Schweiz gehörte 1923 zu den Gründungsmitgliedern von Interpol. Das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol ist am 1. März 2006 in Kraft getreten. Ergänzend zu Interpol und Europol hat die Schweiz mit sämtlichen Nachbarstaaten bilaterale Polizeiabkommen abgeschlossen, in denen die praktische polizeiliche Zusammenarbeit u. a. bei der grenzüberschreitenden irregulären Migration geregelt wird.</p><p>Im Migrationsbereich ist die Schweiz Mitglied in zahlreichen multilateralen Gremien und nimmt an internationalen Konferenzen teil (z. B. EU-Afrika-Konferenz in Rabat und "High Level Dialogue on International Migration" der Uno). Bilateral führt die Schweiz mit zahlreichen Staaten einen Migrationsdialog, insbesondere auch mit Staaten der Subsahara. Bis Ende 2006 hat die Schweiz insgesamt 41 Rückübernahmeabkommen mit 44 Staaten abgeschlossen. Der Bundesrat steht mit Staaten, bei welchen besondere Probleme mit der Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal Anwesenden bestehen, bereits in Verhandlungen und treibt diese voran. Oft stellen aber gerade wichtige Staaten unannehmbare Bedingungen für solche Abkommen, sodass ein Abschluss nicht möglich ist. Mit Inkraftsetzung des Assoziierungsabkommens zu Schengen wird die EU zukünftig beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten in einer gemeinsamen Erklärung auf das Verhandlungsinteresse der Schweiz hinweisen. </p><p>Mit der neuen Gesetzgebung im Ausländerrecht kann die Schweiz ab sofort Migrationspartnerschaften abschliessen. Zudem sind Vereinbarungen bei der technischen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Rückkehr möglich.</p><p>Was die Zusammenarbeit im Migrationsbereich mit afrikanischen Staaten betrifft, ist die Schweiz bereits mit mehreren Staaten in Kontakt in Bezug auf Identitätsabklärungen, Rückführungen, Rückkehrhilfe, Strukturhilfe oder generell mit Gesprächen zum Migrationsdialog. Die Notwendigkeit beziehungsweise die Möglichkeit des Abschlusses eines Rückübernahmeabkommens wird in jedem einzelnen Fall geprüft, hängt aber auch von den Interessen unserer Partnerländer ab. Mit den obenerwähnten neuen Instrumenten (Migrationspartnerschaft, Vereinbarungen) wird die Schweiz ihre bisherige Politik gegenüber diesen Staaten fortführen und ausbauen können.</p><p>Die Umsetzung von PIM-Projekten erfolgt im Rahmen der Strukturhilfe von länderspezifischen Rückkehrhilfeprogrammen und wird durch die Interdepartementale Leitungsgruppe Rückkehrhilfe (ILR) gesteuert. Die Schweiz hat bisher positive Erfahrungen mit Rückkehrhilfeprojekten für gestrandete Migranten in Transitländern durch Massnahmen im Migrationsmanagement gemacht. Ziel ist es, Rückkehrhilfe im Transitland als ein neues Migrationssteuerungsmittel einzuführen und deren Wirksamkeit zu zeigen. </p><p>Die aus der Sicht des Bundesrates berechtigten Anliegen des Motionärs wurden im Rahmen der Beratungen des neuen Asyl- und Ausländergesetzes breit diskutiert und aufgenommen. Im revidierten Asylgesetz sind mehrere Massnahmen betreffend Rückkehrhilfe und Prävention irregulärer Migration vorgesehen. Die rechtlichen Grundlagen für die Fortsetzung und den Ausbau der Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten sind somit sowohl im neuen Ausländergesetz als auch im revidierten Asylgesetz bereits gegeben und erfordern keine neuen Erlasse. Die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen findet in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern und Departementen statt. Weil die Anliegen des Motionärs bereits erfüllt sind, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>- die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, vor allem mit den Herkunftsländern, zu verbessern, damit die mafiösen Schlepperorganisationen, die die illegale Einreise organisieren, besser bekämpft werden können;</p><p>- die Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und den Herkunftsländern, vor allem mit den Ländern südlich der Sahara, fortzuführen;</p><p>- diese Politik von spezifischen Programmen im Erziehungs- und Bildungsbereich sowie von Projekten im Bereich der Zusammenarbeit der wirtschaftlichen Entwicklung begleiten zu lassen, sodass die illegalen Einwanderer nach der Rückschaffung in ihr Herkunftsland Hoffnung auf ein besseres Leben schöpfen dürfen.</p>
  • Kampf gegen die illegale Einwanderung. Internationale Zusammenarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der letzten Zeit verzeichnen die Südküsten europäischer Länder einen massiven Zustrom von Personen, die illegal einreisen und um Asyl ersuchen. Noch nie war deren Zahl so hoch. Angesichts der grossen Tragweite des Problems gilt es zu erwähnen, dass die illegale Einwanderung das Werk krimineller Organisationen ist. Deshalb ist es unerlässlich, auf internationaler Ebene zu handeln und mit den Herkunftsländern zusammenzuarbeiten.</p><p>Alle illegal Eingewanderten einfach aufzunehmen wäre blauäugig, würde das Problem verharmlosen und wäre zudem ungeeignet. Dann würden künftig noch mehr Menschen illegal einwandern. Doch die Aufnahmebereitschaft der europäischen und schweizerischen Bevölkerung kennt ihre Grenzen, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sind leider sowohl in Europa als auch in der Schweiz unterschwellige oder gar offen bekundete Einstellungen. Trotzdem handelt es sich bei diesen Migrantinnen und Migranten um Menschen, die genauso wie die Menschen aus Europa und der Schweiz das Recht auf Achtung ihrer menschlichen Würde haben. Es geht darum, Lösungen zu finden, die politisch, wirtschaftlich und sozial vertretbar sind. Darum ist es notwendig, die internationale Zusammenarbeit über das Abkommen Schengen/Dublin hinaus zu verstärken. Es ist wichtig, die Herkunftsländer einzubeziehen, wenn es darum geht, die mafiösen Organisationen, die die illegale Einwanderung organisieren, zu bekämpfen und den illegal eingereisten Personen die Rückkehr ins Herkunftsland durch die Etablierung einer internationalen Nord-Süd-Zusammenarbeit zu erleichtern. Europa und die Schweiz müssen, durch eine strenge Bearbeitung dieser Dossiers, diesen Menschen wieder Hoffnung geben; sie einfach so zurückzuschicken wäre egoistisch. Deshalb ist es angezeigt, ein Programm im Erziehungs- und Bildungsbereich sowie Projekte im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklung zu realisieren, um diesen Personen Chancen auf Arbeit zu geben. Nur unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, das Problem der illegalen Einwanderung in Europa und der Schweiz eines Tages in den Griff zu bekommen.</p>
    • <p>Die Bekämpfung und Prävention der irregulären Migration (PIM) hat für die Schweiz hohe Priorität. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit mit Interpol und Europol wird das organisierte Verbrechen in Fällen von gewerbsmässigem Menschenschmuggel und Menschenhandel aktiv bekämpft. Die Schweiz gehörte 1923 zu den Gründungsmitgliedern von Interpol. Das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol ist am 1. März 2006 in Kraft getreten. Ergänzend zu Interpol und Europol hat die Schweiz mit sämtlichen Nachbarstaaten bilaterale Polizeiabkommen abgeschlossen, in denen die praktische polizeiliche Zusammenarbeit u. a. bei der grenzüberschreitenden irregulären Migration geregelt wird.</p><p>Im Migrationsbereich ist die Schweiz Mitglied in zahlreichen multilateralen Gremien und nimmt an internationalen Konferenzen teil (z. B. EU-Afrika-Konferenz in Rabat und "High Level Dialogue on International Migration" der Uno). Bilateral führt die Schweiz mit zahlreichen Staaten einen Migrationsdialog, insbesondere auch mit Staaten der Subsahara. Bis Ende 2006 hat die Schweiz insgesamt 41 Rückübernahmeabkommen mit 44 Staaten abgeschlossen. Der Bundesrat steht mit Staaten, bei welchen besondere Probleme mit der Rückübernahme von abgewiesenen Asylsuchenden und illegal Anwesenden bestehen, bereits in Verhandlungen und treibt diese voran. Oft stellen aber gerade wichtige Staaten unannehmbare Bedingungen für solche Abkommen, sodass ein Abschluss nicht möglich ist. Mit Inkraftsetzung des Assoziierungsabkommens zu Schengen wird die EU zukünftig beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten in einer gemeinsamen Erklärung auf das Verhandlungsinteresse der Schweiz hinweisen. </p><p>Mit der neuen Gesetzgebung im Ausländerrecht kann die Schweiz ab sofort Migrationspartnerschaften abschliessen. Zudem sind Vereinbarungen bei der technischen Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Rückkehr möglich.</p><p>Was die Zusammenarbeit im Migrationsbereich mit afrikanischen Staaten betrifft, ist die Schweiz bereits mit mehreren Staaten in Kontakt in Bezug auf Identitätsabklärungen, Rückführungen, Rückkehrhilfe, Strukturhilfe oder generell mit Gesprächen zum Migrationsdialog. Die Notwendigkeit beziehungsweise die Möglichkeit des Abschlusses eines Rückübernahmeabkommens wird in jedem einzelnen Fall geprüft, hängt aber auch von den Interessen unserer Partnerländer ab. Mit den obenerwähnten neuen Instrumenten (Migrationspartnerschaft, Vereinbarungen) wird die Schweiz ihre bisherige Politik gegenüber diesen Staaten fortführen und ausbauen können.</p><p>Die Umsetzung von PIM-Projekten erfolgt im Rahmen der Strukturhilfe von länderspezifischen Rückkehrhilfeprogrammen und wird durch die Interdepartementale Leitungsgruppe Rückkehrhilfe (ILR) gesteuert. Die Schweiz hat bisher positive Erfahrungen mit Rückkehrhilfeprojekten für gestrandete Migranten in Transitländern durch Massnahmen im Migrationsmanagement gemacht. Ziel ist es, Rückkehrhilfe im Transitland als ein neues Migrationssteuerungsmittel einzuführen und deren Wirksamkeit zu zeigen. </p><p>Die aus der Sicht des Bundesrates berechtigten Anliegen des Motionärs wurden im Rahmen der Beratungen des neuen Asyl- und Ausländergesetzes breit diskutiert und aufgenommen. Im revidierten Asylgesetz sind mehrere Massnahmen betreffend Rückkehrhilfe und Prävention irregulärer Migration vorgesehen. Die rechtlichen Grundlagen für die Fortsetzung und den Ausbau der Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten sind somit sowohl im neuen Ausländergesetz als auch im revidierten Asylgesetz bereits gegeben und erfordern keine neuen Erlasse. Die Umsetzung dieser neuen Bestimmungen findet in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern und Departementen statt. Weil die Anliegen des Motionärs bereits erfüllt sind, beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><p>- die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, vor allem mit den Herkunftsländern, zu verbessern, damit die mafiösen Schlepperorganisationen, die die illegale Einreise organisieren, besser bekämpft werden können;</p><p>- die Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und den Herkunftsländern, vor allem mit den Ländern südlich der Sahara, fortzuführen;</p><p>- diese Politik von spezifischen Programmen im Erziehungs- und Bildungsbereich sowie von Projekten im Bereich der Zusammenarbeit der wirtschaftlichen Entwicklung begleiten zu lassen, sodass die illegalen Einwanderer nach der Rückschaffung in ihr Herkunftsland Hoffnung auf ein besseres Leben schöpfen dürfen.</p>
    • Kampf gegen die illegale Einwanderung. Internationale Zusammenarbeit

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