Naturstein-Label

ShortId
06.3789
Id
20063789
Updated
28.07.2023 13:21
Language
de
Title
Naturstein-Label
AdditionalIndexing
15;Konsumenteninformation;Bodenbelag;Gütezeichen;Sozialverträglichkeit;Arbeitsbedingungen;Umweltzeichen;Baustoffe
1
  • L05K0701010304, Gütezeichen
  • L06K070106030101, Konsumenteninformation
  • L06K070101030401, Umweltzeichen
  • L05K0705030301, Baustoffe
  • L06K070503030103, Bodenbelag
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundeshaus legt ein eindrückliches Zeugnis ab über den Reichtum an Natursteinen, über den wir in der Schweiz verfügen: Rund 30 verschiedene einheimische Gesteinsarten wie Granit, Schiefer, Sandstein, Jurakalk usw. fanden Verwendung beim Bau, dazu noch einzelne Steine wie Marmor aus Italien, Granit aus Belgien und Kalkstein aus Frankreich. Mit dem Bundesplatz und der gegenwärtigen umfassenden Sanierung kommt noch Valser Quarzit hinzu. </p><p>Auch in privaten und in anderen öffentlichen Gebäuden erfreut sich Naturstein zunehmender Beliebtheit. Allerdings herrschen in einzelnen Steinbrüchen im Ausland, beispielsweise in Brasilien, China und Indien, zum Teil katastrophale Arbeits- und Lebensbedingungen; Arbeiterinnen und Arbeiter werden wie Leibeigene gehalten, für schwere Arbeiten, für Bohrungen und sogar für Sprengungen werden selbst Kinder eingesetzt. Unfälle mit schweren Verletzungen sind dabei an der Tagesordnung, die Gesundheitsgefährdung ist enorm gross, und entsprechend gering ist die Lebenserwartung von Menschen, die unter derartigen Bedingungen arbeiten müssen. Durch den menschenunwürdigen Abbau in Billigstlohnländern entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der teureren einheimischen Produkte. Ein grosser Teil der hierzulande verarbeiteten Natursteine kommt aus China, Brasilien und Indien. Für Kundinnen und Kunden, die sich für einen Stein entscheiden, ist nicht ersichtlich, unter welchen Bedingungen der Abbau erfolgt ist und an welchen Steinen Blut klebt. Die Importeure sind daher zu verpflichten, ihr Material aus zertifizierten Steinbrüchen zu beziehen bzw. zumindest die genaue Herkunft zu deklarieren und die Abbaubedingungen offenzulegen.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Bemühungen zu einer grösseren Transparenz entlang der Handelskette und zur Beschaffung von Natursteinen aus sozialverträglicher Produktion. Die Schweiz setzt sich seit Längerem auf multilateraler Ebene im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einer Uno-Sonderorganisation, wie auch auf bilateraler Ebene durch Projektarbeit im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für die Einhaltung der fundamentalen Arbeitsnormen und sozialverträglicher Arbeitsbedingungen ein. So wurde mit der IAO und anderen Experten eine innovative Methode zur Umsetzung dieses wichtigen Anliegens auf Unternehmensebene in ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern entwickelt (Factory Improvement Programme, vgl. www.ilofip.org). Diese wird in verschiedenen Schwerpunktländern der Entwicklungszusammenarbeit in Asien und Lateinamerika sowie im nördlichen Afrika eingesetzt. Export-Unternehmen werden dabei spezifisch in der Einhaltung der Arbeitsnormen ausgebildet. Dabei hat sich bestätigt, dass solche Programme nicht nur zu sozialen Verbesserungen, sondern häufig auch zu direkten Effizienzsteigerungen in den Unternehmen führen.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Labelbericht ("Anerkennung und Förderung von Labels", Interdepartem. Ausschuss Rio, Bern, 2000, Seite 45) dargelegt hat, obliegt die Verantwortung zur Erarbeitung und Verwendung von Labels in erster Linie dem Privatsektor. Dies gilt auch für den von der Motionärin erwähnten Holzbereich; eine sektorspezifische gesetzliche Vorlage dazu gibt es nicht. Im Umweltschutzgesetz (Art. 43a USG) wurde die Grundlage für Umweltzeichen und Umweltmanagementsysteme geschaffen, nicht aber für Soziallabels. </p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass es bereits heute praktikable Ansätze gibt, um die von der Motionärin erwähnte Problematik anzugehen. Mittels freiwilliger Massnahmen können Importeure und Verwender von Naturstein sicherstellen, dass ihre Einfuhren aus sozialverträglicher Produktion stammen. So können private Firmen in der Schweiz von Lieferanten und Produzenten im Ausland verlangen, dass sie bestimmte soziale und ökologische Anforderungen einhalten: Der bekannte SA8000-Standard (www.sa8000.org) basiert auf den wichtigsten IAO-Konventionen und internationalen Menschenrechtsabkommen und ist in fast allen Sektoren anwendbar. Die Einhaltung dieses Standards wird von externen Auditgesellschaften überprüft. Daneben gibt es verschiedene sektorspezifische Initiativen, wie zum Beispiel das in Deutschland entwickelte Zertifizierungssystem Xertifix (www.xertifix.de) sowie die "Globe Stone Initiative" (www.globestone.net). Des Weiteren haben einzelne Firmen ihr eigenes Überprüfungssystem entwickelt. </p><p>Der Bundesrat spricht sich gegen eine staatliche Regelung und einen schweizerischen Alleingang aus, wie er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion WAK-S 06.3415 ("Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte") dargelegt hat. Eine Deklarationspflicht wäre in der Praxis nur schwer durchsetzbar. Selbst die Deklaration des Herkunftslandes des Natursteins ist heute aufgrund der zollrechtlichen Papiere nicht immer möglich. Nur für Natursteine, die im Rahmen eines Freihandelsabkommens oder des Allgemeinen Präferenzsystems zugunsten der Entwicklungsländer zu einem begünstigten Zollansatz eingeführt werden, kann der Ursprung gestützt auf ein gültiges Ursprungsdokument zweifelsfrei festgestellt werden. Für die übrigen Waren gilt als Ursprungsland dasjenige, in welchem die letzte Be- oder Verarbeitung der Waren stattgefunden hat. Des Weiteren würde eine Deklarationspflicht neue technische Handelshemmnisse schaffen. Der Bundesrat will neue Deklarationsvorschriften nicht unilateral, sondern ausschliesslich im Rahmen multilateraler Prozesse einführen und auf die technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz ausrichten. Wertmässig werden rund 90 Prozent der schweizerischen Natursteinimporte über die EG in die Schweiz geliefert. Ein schweizerischer Alleingang für eine Deklarationspflicht würde daher insbesondere gegenüber der EG neue Handelshemmnisse schaffen, die mit bestehenden Verpflichtungen zum Abbau technischer Handelhemmnisse, namentlich dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse und dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG von 1972, nicht vereinbar wären. Die Einführung einer Deklarationspflicht für Natursteine stünde zudem auch im Widerspruch zur bereits überwiesenen Motion 04.3473, die verlangt, dass in der EG legal in Verkehr gebrachte Produkte auch in der Schweiz frei zirkulieren dürfen (Cassis-de-Dijon-Prinzip).</p><p>Der Bundesrat sieht somit keinen Handlungsbedarf zur Einführung einer Deklarationspflicht für Natursteine nach Herkunft und Produktionsbedingungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, analog dem Label für zertifizierte Hölzer die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für ein Label für Natursteine, das insbesondere die Arbeitsbedingungen beim Abbau, aber auch die Nachhaltigkeit beim Transport und der weiteren Verarbeitung erfasst.</p>
  • Naturstein-Label
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundeshaus legt ein eindrückliches Zeugnis ab über den Reichtum an Natursteinen, über den wir in der Schweiz verfügen: Rund 30 verschiedene einheimische Gesteinsarten wie Granit, Schiefer, Sandstein, Jurakalk usw. fanden Verwendung beim Bau, dazu noch einzelne Steine wie Marmor aus Italien, Granit aus Belgien und Kalkstein aus Frankreich. Mit dem Bundesplatz und der gegenwärtigen umfassenden Sanierung kommt noch Valser Quarzit hinzu. </p><p>Auch in privaten und in anderen öffentlichen Gebäuden erfreut sich Naturstein zunehmender Beliebtheit. Allerdings herrschen in einzelnen Steinbrüchen im Ausland, beispielsweise in Brasilien, China und Indien, zum Teil katastrophale Arbeits- und Lebensbedingungen; Arbeiterinnen und Arbeiter werden wie Leibeigene gehalten, für schwere Arbeiten, für Bohrungen und sogar für Sprengungen werden selbst Kinder eingesetzt. Unfälle mit schweren Verletzungen sind dabei an der Tagesordnung, die Gesundheitsgefährdung ist enorm gross, und entsprechend gering ist die Lebenserwartung von Menschen, die unter derartigen Bedingungen arbeiten müssen. Durch den menschenunwürdigen Abbau in Billigstlohnländern entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der teureren einheimischen Produkte. Ein grosser Teil der hierzulande verarbeiteten Natursteine kommt aus China, Brasilien und Indien. Für Kundinnen und Kunden, die sich für einen Stein entscheiden, ist nicht ersichtlich, unter welchen Bedingungen der Abbau erfolgt ist und an welchen Steinen Blut klebt. Die Importeure sind daher zu verpflichten, ihr Material aus zertifizierten Steinbrüchen zu beziehen bzw. zumindest die genaue Herkunft zu deklarieren und die Abbaubedingungen offenzulegen.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst grundsätzlich die Bemühungen zu einer grösseren Transparenz entlang der Handelskette und zur Beschaffung von Natursteinen aus sozialverträglicher Produktion. Die Schweiz setzt sich seit Längerem auf multilateraler Ebene im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), einer Uno-Sonderorganisation, wie auch auf bilateraler Ebene durch Projektarbeit im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit für die Einhaltung der fundamentalen Arbeitsnormen und sozialverträglicher Arbeitsbedingungen ein. So wurde mit der IAO und anderen Experten eine innovative Methode zur Umsetzung dieses wichtigen Anliegens auf Unternehmensebene in ausgewählten Entwicklungs- und Schwellenländern entwickelt (Factory Improvement Programme, vgl. www.ilofip.org). Diese wird in verschiedenen Schwerpunktländern der Entwicklungszusammenarbeit in Asien und Lateinamerika sowie im nördlichen Afrika eingesetzt. Export-Unternehmen werden dabei spezifisch in der Einhaltung der Arbeitsnormen ausgebildet. Dabei hat sich bestätigt, dass solche Programme nicht nur zu sozialen Verbesserungen, sondern häufig auch zu direkten Effizienzsteigerungen in den Unternehmen führen.</p><p>Wie der Bundesrat in seinem Labelbericht ("Anerkennung und Förderung von Labels", Interdepartem. Ausschuss Rio, Bern, 2000, Seite 45) dargelegt hat, obliegt die Verantwortung zur Erarbeitung und Verwendung von Labels in erster Linie dem Privatsektor. Dies gilt auch für den von der Motionärin erwähnten Holzbereich; eine sektorspezifische gesetzliche Vorlage dazu gibt es nicht. Im Umweltschutzgesetz (Art. 43a USG) wurde die Grundlage für Umweltzeichen und Umweltmanagementsysteme geschaffen, nicht aber für Soziallabels. </p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass es bereits heute praktikable Ansätze gibt, um die von der Motionärin erwähnte Problematik anzugehen. Mittels freiwilliger Massnahmen können Importeure und Verwender von Naturstein sicherstellen, dass ihre Einfuhren aus sozialverträglicher Produktion stammen. So können private Firmen in der Schweiz von Lieferanten und Produzenten im Ausland verlangen, dass sie bestimmte soziale und ökologische Anforderungen einhalten: Der bekannte SA8000-Standard (www.sa8000.org) basiert auf den wichtigsten IAO-Konventionen und internationalen Menschenrechtsabkommen und ist in fast allen Sektoren anwendbar. Die Einhaltung dieses Standards wird von externen Auditgesellschaften überprüft. Daneben gibt es verschiedene sektorspezifische Initiativen, wie zum Beispiel das in Deutschland entwickelte Zertifizierungssystem Xertifix (www.xertifix.de) sowie die "Globe Stone Initiative" (www.globestone.net). Des Weiteren haben einzelne Firmen ihr eigenes Überprüfungssystem entwickelt. </p><p>Der Bundesrat spricht sich gegen eine staatliche Regelung und einen schweizerischen Alleingang aus, wie er bereits in seiner Stellungnahme zur Motion WAK-S 06.3415 ("Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte") dargelegt hat. Eine Deklarationspflicht wäre in der Praxis nur schwer durchsetzbar. Selbst die Deklaration des Herkunftslandes des Natursteins ist heute aufgrund der zollrechtlichen Papiere nicht immer möglich. Nur für Natursteine, die im Rahmen eines Freihandelsabkommens oder des Allgemeinen Präferenzsystems zugunsten der Entwicklungsländer zu einem begünstigten Zollansatz eingeführt werden, kann der Ursprung gestützt auf ein gültiges Ursprungsdokument zweifelsfrei festgestellt werden. Für die übrigen Waren gilt als Ursprungsland dasjenige, in welchem die letzte Be- oder Verarbeitung der Waren stattgefunden hat. Des Weiteren würde eine Deklarationspflicht neue technische Handelshemmnisse schaffen. Der Bundesrat will neue Deklarationsvorschriften nicht unilateral, sondern ausschliesslich im Rahmen multilateraler Prozesse einführen und auf die technischen Vorschriften der wichtigsten Handelspartner der Schweiz ausrichten. Wertmässig werden rund 90 Prozent der schweizerischen Natursteinimporte über die EG in die Schweiz geliefert. Ein schweizerischer Alleingang für eine Deklarationspflicht würde daher insbesondere gegenüber der EG neue Handelshemmnisse schaffen, die mit bestehenden Verpflichtungen zum Abbau technischer Handelhemmnisse, namentlich dem WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse und dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG von 1972, nicht vereinbar wären. Die Einführung einer Deklarationspflicht für Natursteine stünde zudem auch im Widerspruch zur bereits überwiesenen Motion 04.3473, die verlangt, dass in der EG legal in Verkehr gebrachte Produkte auch in der Schweiz frei zirkulieren dürfen (Cassis-de-Dijon-Prinzip).</p><p>Der Bundesrat sieht somit keinen Handlungsbedarf zur Einführung einer Deklarationspflicht für Natursteine nach Herkunft und Produktionsbedingungen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, analog dem Label für zertifizierte Hölzer die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für ein Label für Natursteine, das insbesondere die Arbeitsbedingungen beim Abbau, aber auch die Nachhaltigkeit beim Transport und der weiteren Verarbeitung erfasst.</p>
    • Naturstein-Label

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