Kampf der Hochpreisinsel und der Regulierungsdichte

ShortId
06.3798
Id
20063798
Updated
25.06.2025 00:12
Language
de
Title
Kampf der Hochpreisinsel und der Regulierungsdichte
AdditionalIndexing
15;Höchstpreis;Preisrückgang;technisches Handelshemmnis;Lebensmittelrecht;Deregulierung
1
  • L04K11050501, Preisrückgang
  • L04K11050405, Höchstpreis
  • L06K070102010104, technisches Handelshemmnis
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L04K01050606, Lebensmittelrecht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 29. November 2006 einen Vorschlag für die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. März 2007. Der Bundesrat hat damit bekräftigt, dass er gewillt ist, die heute noch bestehenden Differenzen zwischen dem schweizerischen Recht und dem EG-Recht zu beseitigen. Bestandteil dieser Vernehmlassung ist ebenfalls der Bericht "Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht", welcher in Erfüllung des Postulats 05.3122 der Sozialdemokratischen Fraktion sowie der Interpellation 05.3116 Sommaruga Simonetta erstellt wurde. Der Bericht enthält eine Auflistung der Abweichungen des schweizerischen Produkterechts vom EG-Recht und legt dar, welche nichttarifarischen Bestimmungen den Warenverkehr mit dem Ausland behindern und zur Verteuerung der Preise im Inland beitragen sowie welche dieser Bestimmungen ohne Schutzreduktion an jene der EG angepasst werden können. </p><p>Bezüglich der im Postulat aufgelisteten Verordnungen hält der Bundesrat fest:</p><p>- Die Verordnungen im Lebensmittelrecht werden laufend überprüft und dem EG-Recht angepasst. Die beiden letzten Revisionen vom 1. Januar 2006 und vom 1. Januar 2007 haben dazu geführt, dass die EG die Bestimmungen im Bereich Hygiene über Lebensmittel tierischer Herkunft als dem EG-Recht gleichwertig anerkannt hat. Dies wird erlauben, die Grenzkontrollen zwischen der EU und der Schweiz vollständig abzubauen. </p><p>- Der Prozess der Angleichung ans EG-Recht geht auch in den andern Bereichen weiter. Eine wichtige Rolle kommt in diesem Zusammenhang der erwähnten Revision des THG zu. Vorerst gilt es, die Ergebnisse der Vernehmlassung abzuwarten.</p><p>- Der Bundesrat hat dem EDA und dem EVD den Auftrag erteilt, die Rahmenbedingungen und die Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und im Lebensmittelbereich abzuklären. Dabei steht zur Diskussion, das harmonisierte Lebensmittelrecht der EG zu übernehmen und im nicht harmonisierten Bereich das Cassis-de-Dijon-Prinzip auf gegenseitiger Basis einzuführen.</p><p>- Im Rahmen des Projekts "Lebensmittelgesetz 2010" wird gegenwärtig auf Amtsstufe im Bundesamt für Gesundheit geprüft, wie das Lebensmittelgesetz ausgestaltet werden muss, um das europäische Lebensmittelrecht möglichst deckungsgleich übernehmen zu können.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Forderungen des Postulats weitgehend erfüllt sind. Er lehnt deshalb die Ausarbeitung eines weiteren Berichtes zu dieser Thematik ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen:</p><p>1. wie die nachfolgenden Erlasse preistreibend für Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz wirken;</p><p>2. welche Artikel in den nachfolgenden Erlassen geändert werden müssten, sodass technische Handelshemmnisse namentlich mit der EU abgebaut und die Produkte entsprechend verbilligt werden könnten; </p><p>3. welche Erlasse nach wie vor zeitgemäss und notwendig sind und wo sie vereinfacht und zusammengelegt werden könnten. </p><p>Dabei geht es namentlich um folgende Verordnungen: </p><p>- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 (LGV);</p><p>- Verordnung des EDI vom 26. Juni 1995 über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Obst, Gemüse und daraus hergestellte Erzeugnisse;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Lebensmittel tierischer Herkunft;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Getreide, Hülsenfrüchte, Pflanzenproteine und deren Erzeugnisse;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe (Zusatzstoffverordnung, ZuV);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über kosmetische Mittel (VKos);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel;</p><p>- Verordnung des EDI vom 27. März 2002 über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS);</p><p>- Verordnung über die technischen Vorschriften betreffend die Mengenangaben auf industriellen Fertigpackungen;</p><p>- Verordnung über das Abmessen und die Mengendeklaration von Waren in Handel und Verkehr (Deklarationsverordnung);</p><p>- Verordnungen zu Dünger und Pflanzenschutz.</p>
  • Kampf der Hochpreisinsel und der Regulierungsdichte
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20063715
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 29. November 2006 einen Vorschlag für die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. März 2007. Der Bundesrat hat damit bekräftigt, dass er gewillt ist, die heute noch bestehenden Differenzen zwischen dem schweizerischen Recht und dem EG-Recht zu beseitigen. Bestandteil dieser Vernehmlassung ist ebenfalls der Bericht "Überprüfung der Abweichungen im schweizerischen Produkterecht vom in der EG geltenden Recht", welcher in Erfüllung des Postulats 05.3122 der Sozialdemokratischen Fraktion sowie der Interpellation 05.3116 Sommaruga Simonetta erstellt wurde. Der Bericht enthält eine Auflistung der Abweichungen des schweizerischen Produkterechts vom EG-Recht und legt dar, welche nichttarifarischen Bestimmungen den Warenverkehr mit dem Ausland behindern und zur Verteuerung der Preise im Inland beitragen sowie welche dieser Bestimmungen ohne Schutzreduktion an jene der EG angepasst werden können. </p><p>Bezüglich der im Postulat aufgelisteten Verordnungen hält der Bundesrat fest:</p><p>- Die Verordnungen im Lebensmittelrecht werden laufend überprüft und dem EG-Recht angepasst. Die beiden letzten Revisionen vom 1. Januar 2006 und vom 1. Januar 2007 haben dazu geführt, dass die EG die Bestimmungen im Bereich Hygiene über Lebensmittel tierischer Herkunft als dem EG-Recht gleichwertig anerkannt hat. Dies wird erlauben, die Grenzkontrollen zwischen der EU und der Schweiz vollständig abzubauen. </p><p>- Der Prozess der Angleichung ans EG-Recht geht auch in den andern Bereichen weiter. Eine wichtige Rolle kommt in diesem Zusammenhang der erwähnten Revision des THG zu. Vorerst gilt es, die Ergebnisse der Vernehmlassung abzuwarten.</p><p>- Der Bundesrat hat dem EDA und dem EVD den Auftrag erteilt, die Rahmenbedingungen und die Auswirkungen eines Freihandelsabkommens mit der EU im Agrar- und im Lebensmittelbereich abzuklären. Dabei steht zur Diskussion, das harmonisierte Lebensmittelrecht der EG zu übernehmen und im nicht harmonisierten Bereich das Cassis-de-Dijon-Prinzip auf gegenseitiger Basis einzuführen.</p><p>- Im Rahmen des Projekts "Lebensmittelgesetz 2010" wird gegenwärtig auf Amtsstufe im Bundesamt für Gesundheit geprüft, wie das Lebensmittelgesetz ausgestaltet werden muss, um das europäische Lebensmittelrecht möglichst deckungsgleich übernehmen zu können.</p><p>Aufgrund dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Forderungen des Postulats weitgehend erfüllt sind. Er lehnt deshalb die Ausarbeitung eines weiteren Berichtes zu dieser Thematik ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen:</p><p>1. wie die nachfolgenden Erlasse preistreibend für Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz wirken;</p><p>2. welche Artikel in den nachfolgenden Erlassen geändert werden müssten, sodass technische Handelshemmnisse namentlich mit der EU abgebaut und die Produkte entsprechend verbilligt werden könnten; </p><p>3. welche Erlasse nach wie vor zeitgemäss und notwendig sind und wo sie vereinfacht und zusammengelegt werden könnten. </p><p>Dabei geht es namentlich um folgende Verordnungen: </p><p>- Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 2005 (LGV);</p><p>- Verordnung des EDI vom 26. Juni 1995 über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Zuckerarten, süsse Lebensmittel und Kakaoerzeugnisse;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Obst, Gemüse und daraus hergestellte Erzeugnisse;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Lebensmittel tierischer Herkunft;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Getreide, Hülsenfrüchte, Pflanzenproteine und deren Erzeugnisse;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe (Zusatzstoffverordnung, ZuV);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über den Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln;</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über kosmetische Mittel (VKos);</p><p>- Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel;</p><p>- Verordnung des EDI vom 27. März 2002 über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS);</p><p>- Verordnung über die technischen Vorschriften betreffend die Mengenangaben auf industriellen Fertigpackungen;</p><p>- Verordnung über das Abmessen und die Mengendeklaration von Waren in Handel und Verkehr (Deklarationsverordnung);</p><p>- Verordnungen zu Dünger und Pflanzenschutz.</p>
    • Kampf der Hochpreisinsel und der Regulierungsdichte

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