Transparenz in der Gebührenbelastung

ShortId
06.3811
Id
20063811
Updated
24.06.2025 23:38
Language
de
Title
Transparenz in der Gebührenbelastung
AdditionalIndexing
24;Gebühren;Transparenz;Statistik;Steuerbelastung
1
  • L05K1107020401, Gebühren
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zunehmend werden Dienstleistungen der öffentlichen Hand mit Gebühren belastet und bestehende Gebühren erhöht. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Gebühren nimmt ständig zu. Transparenz fehlt. Um diese zu schaffen, drängt sich auf, analog der jährlichen Erhebung "Steuern in der Schweiz" auch eine Erhebung "Gebühren in der Schweiz" vorzunehmen und zu publizieren.</p>
  • <p>Die jährliche Erhebung über die Steuerbelastung in der Schweiz basiert auf standardisierten Steuerobjekten (Steuersubstanz) und Steuersubjekten (Steuerzahler). Nach Berücksichtigung der gesetzlichen Steuerabzüge und Anwendung der geltenden Steuertarife ist ein Vergleich der Steuerbelastung von einem Kanton zum anderen sowie zwischen den erhobenen Gemeinden möglich, weil sowohl die Bemessungsgrundlage der Steuer als auch die Steuertarife im ganzen Land formell einheitlich und vergleichbar sind.</p><p>Die Realisierung einer solchen Schweizer Erhebung über Gebühren und Abgaben ist leider nicht möglich. Die Basis für Gebühren und Abgaben sind der Konsum oder die Beanspruchung von öffentlichen Leistungen, die von einem Benutzer zum anderen nicht identisch sind. Zum anderen berechnen sich die Tarife für Gebühren und Abgaben aus Rechtsvorschriften und gänzlich heterogenen Verordnungen, die sich von einem Kanton zum anderen sowie von einer Gemeinde zur anderen unterscheiden. Somit fehlt eine einheitliche Basis für Gebühren und Abgaben, was es praktisch verunmöglicht, standardisierte Abgabentypen zu bestimmen. Im Übrigen waren bereits bei sektoriellen Erhebungen, wie beispielsweise für Baukosten und Baulandpreise, ausführliche Analysen über den Einbezug von Gebühren und Abgaben unternommen worden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass Erhebungen über solche Gebühren und Abgaben nicht machbar sind. Dies erklärt, warum diese Gebühren und Abgaben z. B. von der Berechnung eines Baupreisindexes ausgeschlossen worden sind. </p><p>Allgemeine Angaben zur Entwicklung der Einnahmen aus Gebühren können jedoch der Finanzstatistik von Bund, Kantonen und Gemeinden entnommen werden. Diese wird jährlich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erarbeitet und informiert über die Entwicklung der Einnahmen der öffentlichen Haushalte, so auch über die jährliche Zunahme bei den Steuer- und Gebühreneinnahmen. In den letzten Jahren lässt sich ein leichtes Wachstum bei den Gebühren und Abgaben erkennen. Dies ist hauptsächlich auf die Gebühren für Amtshandlungen z. B. für kantonale Baubewilligungen und die kommunalen Benützungsgebühren z. B. im Umweltbereich zurückzuführen. Die stetige Zunahme der Umweltabgaben (Abwasserreinigung und Entsorgung) erklärt sich durch die konsequente Anwendung des im entsprechenden Bundesgesetz verlangten Verursacherprinzips. Die Reform der Finanzstatistik, die auf das Rechnungsjahr 2008 hin eingeführt wird, wird die Transparenz über die gesamten Abgaben (Steuern, Gebühren und übrige Abgaben) der öffentlichen Haushalte noch verbessern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, analog der jährlichen Erhebung "Steuerbelastung in der Schweiz" jährlich auch eine Erhebung "Gebührenbelastung in der Schweiz" vorzunehmen und zu publizieren.</p>
  • Transparenz in der Gebührenbelastung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zunehmend werden Dienstleistungen der öffentlichen Hand mit Gebühren belastet und bestehende Gebühren erhöht. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Gebühren nimmt ständig zu. Transparenz fehlt. Um diese zu schaffen, drängt sich auf, analog der jährlichen Erhebung "Steuern in der Schweiz" auch eine Erhebung "Gebühren in der Schweiz" vorzunehmen und zu publizieren.</p>
    • <p>Die jährliche Erhebung über die Steuerbelastung in der Schweiz basiert auf standardisierten Steuerobjekten (Steuersubstanz) und Steuersubjekten (Steuerzahler). Nach Berücksichtigung der gesetzlichen Steuerabzüge und Anwendung der geltenden Steuertarife ist ein Vergleich der Steuerbelastung von einem Kanton zum anderen sowie zwischen den erhobenen Gemeinden möglich, weil sowohl die Bemessungsgrundlage der Steuer als auch die Steuertarife im ganzen Land formell einheitlich und vergleichbar sind.</p><p>Die Realisierung einer solchen Schweizer Erhebung über Gebühren und Abgaben ist leider nicht möglich. Die Basis für Gebühren und Abgaben sind der Konsum oder die Beanspruchung von öffentlichen Leistungen, die von einem Benutzer zum anderen nicht identisch sind. Zum anderen berechnen sich die Tarife für Gebühren und Abgaben aus Rechtsvorschriften und gänzlich heterogenen Verordnungen, die sich von einem Kanton zum anderen sowie von einer Gemeinde zur anderen unterscheiden. Somit fehlt eine einheitliche Basis für Gebühren und Abgaben, was es praktisch verunmöglicht, standardisierte Abgabentypen zu bestimmen. Im Übrigen waren bereits bei sektoriellen Erhebungen, wie beispielsweise für Baukosten und Baulandpreise, ausführliche Analysen über den Einbezug von Gebühren und Abgaben unternommen worden. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass Erhebungen über solche Gebühren und Abgaben nicht machbar sind. Dies erklärt, warum diese Gebühren und Abgaben z. B. von der Berechnung eines Baupreisindexes ausgeschlossen worden sind. </p><p>Allgemeine Angaben zur Entwicklung der Einnahmen aus Gebühren können jedoch der Finanzstatistik von Bund, Kantonen und Gemeinden entnommen werden. Diese wird jährlich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erarbeitet und informiert über die Entwicklung der Einnahmen der öffentlichen Haushalte, so auch über die jährliche Zunahme bei den Steuer- und Gebühreneinnahmen. In den letzten Jahren lässt sich ein leichtes Wachstum bei den Gebühren und Abgaben erkennen. Dies ist hauptsächlich auf die Gebühren für Amtshandlungen z. B. für kantonale Baubewilligungen und die kommunalen Benützungsgebühren z. B. im Umweltbereich zurückzuführen. Die stetige Zunahme der Umweltabgaben (Abwasserreinigung und Entsorgung) erklärt sich durch die konsequente Anwendung des im entsprechenden Bundesgesetz verlangten Verursacherprinzips. Die Reform der Finanzstatistik, die auf das Rechnungsjahr 2008 hin eingeführt wird, wird die Transparenz über die gesamten Abgaben (Steuern, Gebühren und übrige Abgaben) der öffentlichen Haushalte noch verbessern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, analog der jährlichen Erhebung "Steuerbelastung in der Schweiz" jährlich auch eine Erhebung "Gebührenbelastung in der Schweiz" vorzunehmen und zu publizieren.</p>
    • Transparenz in der Gebührenbelastung

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