Schweizer Touristen als Kunden der Kinderprostitution in Kenya

ShortId
06.3812
Id
20063812
Updated
28.07.2023 09:50
Language
de
Title
Schweizer Touristen als Kunden der Kinderprostitution in Kenya
AdditionalIndexing
12;08;Entwicklungsland;Zusammenarbeit der Justizbehörden;Jugendschutz;Kind;sexuelle Gewalt;Sextourismus;Prostitution;Kenia
1
  • L05K0502040801, Sextourismus
  • L04K01010211, Prostitution
  • L04K01040206, Jugendschutz
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L04K03040405, Kenia
  • L04K10010204, Zusammenarbeit der Justizbehörden
  • L05K0704020103, Entwicklungsland
  • L05K0107010205, Kind
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Einen Teilaspekt der sexuellen Ausbeutung von Kindern stellt heute der sogenannte Sextourismus dar, der in einigen Ländern ein beängstigendes Ausmass angenommen hat. Der Bundesrat hat die genannten Zahlen aus diversen Schweizer Medienberichten vom 20. Dezember 2006 erfahren. Es handelt sich dabei um Schätzungen, die naturgemäss mit Vorsicht zu geniessen sind. Dies schmälert jedoch keineswegs die Aktualität und Dringlichkeit dieses Problems. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) geht von einer hohen Dunkelziffer von Kindersextouristen aus, welche den afrikanischen Raum frequentieren.</p><p>2. Die Zusammenarbeit mit den Behörden in Kenia findet einzelfallweise und vorwiegend über den Interpol-Kanal statt. Die Bundeskriminalpolizei hat im vorliegenden Zusammenhang eine Anfrage an die Behörden in Nairobi/Kenia gerichtet, mit dem Ziel, entsprechende Kontakte aufzubauen und konkretere Hintergrundinformationen über die genannten 12 Prozent Schweizer Kindersextouristen zu beschaffen. Ferner bestehen Kontakte zu Unicef mit dem Ziel, Näheres über die Studie und die erwähnten Schweizer Kindersextouristen zu erfahren.</p><p>3. In koordinativer Hinsicht zielt die Bundeskriminalpolizei mit dem fallweisen Aufbau der Zusammenarbeit, der Vernetzung mit allen Partnern, gezielten Recherchen sowie dem Informations- und Erfahrungsaustausch darauf ab, die Möglichkeiten der Bekämpfung des Kindersextourismus möglichst optimal auszuschöpfen. Die Entgegennahme und konsequente Bearbeitung aller Hinweise ist dabei elementar. Allianzen aus Behörden, Privatwirtschaft und Kinderschutzorganisationen müssen weiter gestärkt und gefördert werden.</p><p>Bei der Bundeskriminalpolizei besteht seit rund drei Jahren das fachspezifische Kommissariat Pädophilie, Menschenhandel, Menschenschmuggel (PMM), welches Hinweise mit Bezug zu Kindersextouristen entgegennimmt und behandelt. Das Kommissariat koordiniert die Verfahren und arbeitet mit den Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NGO) im In- und Ausland zusammen. Wertvolle Unterstützung bieten die Schweizer Polizeiattachés im Ausland (bisherige Stationierungen in Thailand, Brasilien, Prag, Rom, Wiesbaden, USA, Europol in Den Haag/NL und Interpol in Lyon/F) wie auch die Schweizer Botschaften. Fedpol ist zudem Mitglied der "Interpol Arbeitsgruppe Verbrechen gegen Kinder", welche ein- bis zweimal pro Jahr tagt und u. a. Kindersextourismus zum Thema hat. An den Fachtagungen nehmen rund 100 Teilnehmer aus über 30 (u. a. auch afrikanischen) Ländern teil.</p><p>Fedpol leitet seit rund sieben Jahren die aus Schweizer Strafverfolgungsbehörden und NGO bestehende Arbeitsgruppe Kindsmissbrauch (AG). Die AG tagt zweimal pro Jahr und fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch auf der Basis eines "Letter of Intent". ECPAT Switzerland ("End Child Prostitution, Child Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes") vom Kinderschutz Schweiz (Mitglied der Arbeitsgruppe) sensibilisierte bereits zum zweiten Mal die am Travel Trade Workshop (TTW) versammelte Hotelbranche auf die Problematik des Kindersextourismus. Der von ECPAT lancierte - und auch von Fedpol unterstützte - "Code of Conduct" verpflichtet die Schweizer Reiseveranstalter zum Kampf gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern. Hotelplan unterzeichnete den Code bereits 2003, und Kuoni wird es demnächst tun. Damit konnte ECPAT die beiden grössten Reiseunternehmen der Schweiz überzeugen.</p><p>In rechtlicher Hinsicht bietet der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (StGB), in Kraft seit dem 1. Januar 2007, eine verbesserte Grundlage zur Bekämpfung des Kindersextourismus. Namentlich ist es gemäss Artikel 5 StGB (Straftaten gegen Unmündige im Ausland) neu möglich, Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die im Ausland schwere Sexualdelikte und Menschenhandel an Kindern begangen haben, unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit und ohne Rücksicht auf das ausländische Recht in der Schweiz zu verfolgen und zu bestrafen (Universalitätsprinzip). Reiseveranstalter, die offen oder versteckt auf die Möglichkeit sexueller Kontakte mit Kindern im Zielland hinweisen, können sich der Beteiligung an der im Ausland begangenen Tat in Form von Anstiftung oder Gehilfenschaft strafbar machen.</p><p>Der Bundesrat verweist auch auf die thematisch verwandte Beantwortung der Interpellation Markus Wäfler 05.3145 vom 17. März 2005, "Massnahmen gegen Sextourismus".</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Medienberichten hat die Unicef eine Studie über die Kinderprostitution in Kenya veröffentlicht. Dieser ist zu entnehmen, dass 12 Prozent der Kunden der Kinderprostitution Schweizer Touristen sind und damit den vierten Rang belegen.</p><p>In diesem Zusammenhang fragen wir den Bundesrat an:</p><p>1. Sind ihm diese Zahlen bekannt?</p><p>2. Welche Möglichkeiten sieht er, in Zusammenarbeit mit den Behörden von Kenya diesen Missbräuchen zu begegnen?</p><p>3. Was gedenkt er gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Schweizer Touristen in Drittweltländern zu tun?</p>
  • Schweizer Touristen als Kunden der Kinderprostitution in Kenya
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Einen Teilaspekt der sexuellen Ausbeutung von Kindern stellt heute der sogenannte Sextourismus dar, der in einigen Ländern ein beängstigendes Ausmass angenommen hat. Der Bundesrat hat die genannten Zahlen aus diversen Schweizer Medienberichten vom 20. Dezember 2006 erfahren. Es handelt sich dabei um Schätzungen, die naturgemäss mit Vorsicht zu geniessen sind. Dies schmälert jedoch keineswegs die Aktualität und Dringlichkeit dieses Problems. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) geht von einer hohen Dunkelziffer von Kindersextouristen aus, welche den afrikanischen Raum frequentieren.</p><p>2. Die Zusammenarbeit mit den Behörden in Kenia findet einzelfallweise und vorwiegend über den Interpol-Kanal statt. Die Bundeskriminalpolizei hat im vorliegenden Zusammenhang eine Anfrage an die Behörden in Nairobi/Kenia gerichtet, mit dem Ziel, entsprechende Kontakte aufzubauen und konkretere Hintergrundinformationen über die genannten 12 Prozent Schweizer Kindersextouristen zu beschaffen. Ferner bestehen Kontakte zu Unicef mit dem Ziel, Näheres über die Studie und die erwähnten Schweizer Kindersextouristen zu erfahren.</p><p>3. In koordinativer Hinsicht zielt die Bundeskriminalpolizei mit dem fallweisen Aufbau der Zusammenarbeit, der Vernetzung mit allen Partnern, gezielten Recherchen sowie dem Informations- und Erfahrungsaustausch darauf ab, die Möglichkeiten der Bekämpfung des Kindersextourismus möglichst optimal auszuschöpfen. Die Entgegennahme und konsequente Bearbeitung aller Hinweise ist dabei elementar. Allianzen aus Behörden, Privatwirtschaft und Kinderschutzorganisationen müssen weiter gestärkt und gefördert werden.</p><p>Bei der Bundeskriminalpolizei besteht seit rund drei Jahren das fachspezifische Kommissariat Pädophilie, Menschenhandel, Menschenschmuggel (PMM), welches Hinweise mit Bezug zu Kindersextouristen entgegennimmt und behandelt. Das Kommissariat koordiniert die Verfahren und arbeitet mit den Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NGO) im In- und Ausland zusammen. Wertvolle Unterstützung bieten die Schweizer Polizeiattachés im Ausland (bisherige Stationierungen in Thailand, Brasilien, Prag, Rom, Wiesbaden, USA, Europol in Den Haag/NL und Interpol in Lyon/F) wie auch die Schweizer Botschaften. Fedpol ist zudem Mitglied der "Interpol Arbeitsgruppe Verbrechen gegen Kinder", welche ein- bis zweimal pro Jahr tagt und u. a. Kindersextourismus zum Thema hat. An den Fachtagungen nehmen rund 100 Teilnehmer aus über 30 (u. a. auch afrikanischen) Ländern teil.</p><p>Fedpol leitet seit rund sieben Jahren die aus Schweizer Strafverfolgungsbehörden und NGO bestehende Arbeitsgruppe Kindsmissbrauch (AG). Die AG tagt zweimal pro Jahr und fördert die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch auf der Basis eines "Letter of Intent". ECPAT Switzerland ("End Child Prostitution, Child Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes") vom Kinderschutz Schweiz (Mitglied der Arbeitsgruppe) sensibilisierte bereits zum zweiten Mal die am Travel Trade Workshop (TTW) versammelte Hotelbranche auf die Problematik des Kindersextourismus. Der von ECPAT lancierte - und auch von Fedpol unterstützte - "Code of Conduct" verpflichtet die Schweizer Reiseveranstalter zum Kampf gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern. Hotelplan unterzeichnete den Code bereits 2003, und Kuoni wird es demnächst tun. Damit konnte ECPAT die beiden grössten Reiseunternehmen der Schweiz überzeugen.</p><p>In rechtlicher Hinsicht bietet der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (StGB), in Kraft seit dem 1. Januar 2007, eine verbesserte Grundlage zur Bekämpfung des Kindersextourismus. Namentlich ist es gemäss Artikel 5 StGB (Straftaten gegen Unmündige im Ausland) neu möglich, Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz, die im Ausland schwere Sexualdelikte und Menschenhandel an Kindern begangen haben, unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit und ohne Rücksicht auf das ausländische Recht in der Schweiz zu verfolgen und zu bestrafen (Universalitätsprinzip). Reiseveranstalter, die offen oder versteckt auf die Möglichkeit sexueller Kontakte mit Kindern im Zielland hinweisen, können sich der Beteiligung an der im Ausland begangenen Tat in Form von Anstiftung oder Gehilfenschaft strafbar machen.</p><p>Der Bundesrat verweist auch auf die thematisch verwandte Beantwortung der Interpellation Markus Wäfler 05.3145 vom 17. März 2005, "Massnahmen gegen Sextourismus".</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Medienberichten hat die Unicef eine Studie über die Kinderprostitution in Kenya veröffentlicht. Dieser ist zu entnehmen, dass 12 Prozent der Kunden der Kinderprostitution Schweizer Touristen sind und damit den vierten Rang belegen.</p><p>In diesem Zusammenhang fragen wir den Bundesrat an:</p><p>1. Sind ihm diese Zahlen bekannt?</p><p>2. Welche Möglichkeiten sieht er, in Zusammenarbeit mit den Behörden von Kenya diesen Missbräuchen zu begegnen?</p><p>3. Was gedenkt er gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Schweizer Touristen in Drittweltländern zu tun?</p>
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