Erhebung statistischer Angaben auf elektronischem Weg

ShortId
06.3813
Id
20063813
Updated
27.07.2023 21:00
Language
de
Title
Erhebung statistischer Angaben auf elektronischem Weg
AdditionalIndexing
15;Unternehmen;Klein- und mittleres Unternehmen;Vereinfachung von Verfahren;Datenverarbeitung in der Verwaltung;Datenerhebung;Statistik
1
  • L03K020218, Statistik
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L04K12030402, Datenerhebung
  • L04K07030601, Unternehmen
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Beantwortung statistischer Fragen ist namentlich für KMU zum belastenden Zeitfaktor geworden. Die vollständige elektronische Abwicklung stellt eine geeignete Massnahme zur Verringerung der Administrativlasten dar.</p>
  • <p>Bei der vom Motionär geforderten Erhebung statistischer Angaben auf elektronischem Weg hat die amtliche Statistik bereits mit der Einführung von e-survey-Lösungen begonnen. So wird u. a. bei der Betriebszählung und der Beschäftigtenstatistik diese Art der Datenlieferung angeboten. Es wird am flächendeckenden Einsatz gearbeitet.</p><p>Unternehmen werden aber nicht unbedingt entlastet, wenn eine Erhebung ausschliesslich in elektronischer Form angeboten wird. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass den Unternehmen unterschiedliche Kanäle zur Datenübermittlung angeboten werden müssen. Nur so kann das Unternehmen eigenständig über die am besten geeignete Form der Datenübermittlung entscheiden. Dazu gehört unter Umständen auch die Papierform.</p><p>Die amtliche Statistik zielt auf eine verstärkte Nutzung vorhandener, bereits erhobener Daten. Die Art und Weise dieser Nutzung muss noch genauer abgeklärt werden. Selbstverständlich wird dabei geprüft, ob eine künftige Mitlieferung von Daten zur Entlastung der Unternehmen führt. Abklärungsarbeiten zu dieser Frage sind gegenwärtig im Rahmen des Modernisierungsprojekts Gesamtprogramm Unternehmensstatistik im Gange.</p><p>Damit die Unternehmen über die für sie am besten geeignete Form der Datenübermittlung auch in Zukunft weiterhin frei entscheiden können, kann die Motion voraussichtlich nicht flächendeckend umgesetzt werden. Der e-survey-Einsatz wird in einigen Jahren jedoch für alle statistischen Erhebungen angeboten werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sämtliche Amtsstellen dahingehend anzuweisen, dass Erhebungen bei Unternehmen zu statistischen Zwecken spätestens zwei Jahre nach Überweisung dieser Motion nur noch und ausschliesslich auf elektronischem Weg erfolgen. Ausserdem sollen den Betroffenen allenfalls früher erhobene Zahlen mitgeliefert werden, sodass lediglich eine Mutation der Veränderungen erfolgen kann.</p>
  • Erhebung statistischer Angaben auf elektronischem Weg
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beantwortung statistischer Fragen ist namentlich für KMU zum belastenden Zeitfaktor geworden. Die vollständige elektronische Abwicklung stellt eine geeignete Massnahme zur Verringerung der Administrativlasten dar.</p>
    • <p>Bei der vom Motionär geforderten Erhebung statistischer Angaben auf elektronischem Weg hat die amtliche Statistik bereits mit der Einführung von e-survey-Lösungen begonnen. So wird u. a. bei der Betriebszählung und der Beschäftigtenstatistik diese Art der Datenlieferung angeboten. Es wird am flächendeckenden Einsatz gearbeitet.</p><p>Unternehmen werden aber nicht unbedingt entlastet, wenn eine Erhebung ausschliesslich in elektronischer Form angeboten wird. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass den Unternehmen unterschiedliche Kanäle zur Datenübermittlung angeboten werden müssen. Nur so kann das Unternehmen eigenständig über die am besten geeignete Form der Datenübermittlung entscheiden. Dazu gehört unter Umständen auch die Papierform.</p><p>Die amtliche Statistik zielt auf eine verstärkte Nutzung vorhandener, bereits erhobener Daten. Die Art und Weise dieser Nutzung muss noch genauer abgeklärt werden. Selbstverständlich wird dabei geprüft, ob eine künftige Mitlieferung von Daten zur Entlastung der Unternehmen führt. Abklärungsarbeiten zu dieser Frage sind gegenwärtig im Rahmen des Modernisierungsprojekts Gesamtprogramm Unternehmensstatistik im Gange.</p><p>Damit die Unternehmen über die für sie am besten geeignete Form der Datenübermittlung auch in Zukunft weiterhin frei entscheiden können, kann die Motion voraussichtlich nicht flächendeckend umgesetzt werden. Der e-survey-Einsatz wird in einigen Jahren jedoch für alle statistischen Erhebungen angeboten werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, sämtliche Amtsstellen dahingehend anzuweisen, dass Erhebungen bei Unternehmen zu statistischen Zwecken spätestens zwei Jahre nach Überweisung dieser Motion nur noch und ausschliesslich auf elektronischem Weg erfolgen. Ausserdem sollen den Betroffenen allenfalls früher erhobene Zahlen mitgeliefert werden, sodass lediglich eine Mutation der Veränderungen erfolgen kann.</p>
    • Erhebung statistischer Angaben auf elektronischem Weg

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