Einfacherer Zugang zu britischen und irischen Universitäten

ShortId
06.3814
Id
20063814
Updated
28.07.2023 12:29
Language
de
Title
Einfacherer Zugang zu britischen und irischen Universitäten
AdditionalIndexing
32;Studium;Grossbritannien;Austausch im Bildungswesen;Irland;schulische Mobilität;Gleichbehandlung;Zugang zur Bildung;Kosten des Schulbesuchs;Erasmus
1
  • L04K13030105, Austausch im Bildungswesen
  • L04K13020110, Studium
  • L04K03010107, Grossbritannien
  • L04K03010108, Irland
  • L04K13010204, Kosten des Schulbesuchs
  • L04K13030117, Zugang zur Bildung
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L05K1303010501, Erasmus
  • L04K13010207, schulische Mobilität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute ist jede Universität bzw. Fakultät frei, punktuell mit ausländischen Universitäten Erasmus-Verträge abzuschliessen.</p><p>Im Rahmen dieser Abkommen bezahlen die Studierenden während ihres Auslandaufenthaltes weiterhin die Semestergebühren in der Höhe von rund 700 Franken an ihrer Heimuniversität in der Schweiz.</p><p>Wer nun aber einen Studienaufenthalt an einer Universität in einem angelsächsischen Land plant, mit welchem die Heimuniversität kein Erasmus-Abkommen vereinbart hat, muss mit massiv höheren Kosten rechnen. Studierende aus der Schweiz sind somit gegenüber jenen aus der EU stark benachteiligt.</p><p>Da die englische Sprache zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Bildungs-Mobilität durch EU-Bildungsprogramme wie Erasmus und Sokrates einfacher geworden ist, streben zahlreiche Studierende aus der Schweiz einen Studienaufenthalt in einem angelsächsischen Land an. Sowohl das Beherrschen einer Fremdsprache als auch die in einem Auslandaufenthalt erworbene Lebenserfahrung sind auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrte Qualifikationen.</p><p>Deshalb interessiert mich die Meinung des Bundesrates, inwiefern die schweizerischen Studierenden einen einfacheren Zugang zu den Universitäten in Grossbritannien und Irland erhalten könnten und wie viel diese Investition kosten würde.</p>
  • <p>Die Schweiz nimmt zurzeit indirekt, d. h. ohne bilaterales Abkommen mit der EU, an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU teil. Diese indirekte Teilnahme wird auch für das EU-Studierendenaustauschprogramm Erasmus angewendet. Die Schweizer Hochschulen schliessen dazu mit ihren Partnerinstitutionen in der EU bilaterale Austauschabkommen ab. Sie verfügen dank dem Interesse an einem Studienaufenthalt in der Schweiz und wegen guten persönlichen Kontakten trotz der indirekten Teilnahme über zahlreiche dieser Abkommen. Wie von der Interpellantin festgehalten, bieten diese Abkommen den Erasmus-Austauschstudierenden aus der Schweiz einen Studienplatz für ein bis zwei Semester an der Partneruniversität in der EU. Die Studierenden bleiben während des Auslandaufenthalts an der Heimuniversität eingeschrieben und bezahlen die entsprechenden Studiengebühren.</p><p>Wenn Studierende aus der Schweiz einen Studienaufenthalt in der EU ausserhalb der Erasmus-Austauschabkommen absolvieren, gelten für sie die Bedingungen für Drittstaaten-Angehörige. An verschiedenen europäischen Universitäten hat dies sehr hohe Studiengebühren zur Folge. Gerade im Falle von Grossbritannien und Irland tangiert dies viele Schweizer Studierende negativ, weil ihr Interesse an einem Studienaufenthalt im englischen Sprachgebiet gross ist, die Studiengebühren aber schwer zu finanzieren sind.</p><p>Ein Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung mit den irischen und britischen Staatsangehörigen im Bereich der Studiengebühren besteht lediglich bei Staatsangehörigen aus den EU-Staaten, welche zu Studienzwecken in einem der beiden Länder weilen. Dieser Rechtsanspruch beruht auf dem gemeinschaftlichen Diskriminierungsverbot nach Artikel 12 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft.</p><p>Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU (FZA) enthält zwar ein Kapitel über die Nichterwerbstätigen, zu denen auch die Studierenden zählen. Allerdings wurden der Zugang zur Ausbildung sowie die Unterhaltsbeihilfen explizit vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen (Art. 24 Abs. 4 Anhang I FZA). Diese Bereiche fallen somit nicht unter das im FZA enthaltene allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. 2 FZA). Entsprechend steht die von irischen und britischen Universitäten praktizierte unterschiedliche Behandlung im Einklang mit dem bestehenden bilateralen Vertragswerk zwischen der Schweiz und der EU.</p><p>Auf der Basis dieser Ausführungen können die Fragen der Interpellantin wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat wird voraussichtlich 2007 mit der EU über eine offizielle Teilnahme an den Bildungsprogrammen - also auch am Studierendenaustausch Erasmus - verhandeln. Ein Abkommen zu diesen Programmen würde der Schweiz die gleichberechtigte und längerfristig gesicherte Teilnahme bringen. Es ist davon auszugehen, dass diese offizielle Teilnahme eine Steigerung der Erasmus-Austauschaktivitäten bringen wird, was das Problem mit Grossbritannien und Irland etwas entschärfen könnte.</p><p>Die Hochschulzulassung von Schweizer Studierenden in der EU würde dadurch aber nicht verändert, weil diese nicht Bestandteil der Programme ist, sondern aus dem EG-Vertrag abgeleitet wird.</p><p>2. Das Problem der Studiengebühren wäre somit zwischen der Schweiz und Grossbritannien bzw. Irland auf bilateralem Weg zu lösen. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) wurde schon mehrmals mit der Fragestellung konfrontiert. Bisher überwiegt der Eindruck, dass - entsprechend der verhältnismässig geringen Nachfrage nach einem Studium in der Schweiz - vonseiten Grossbritanniens wenig Interesse an einer Regelung besteht. Die CRUS beabsichtigt dennoch, die Frage weiter zu verfolgen und Lösungsmöglichkeiten zu analysieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zurzeit verlangen Grossbritannien und Irland je nach Herkunft der Studierenden sehr unterschiedliche Universitätsgebühren. Dies führt dazu, dass Angehörige von Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz das zwei- bis dreifache desjenigen bezahlen, was Studierende aus der EU aufwenden müssen. Damit belaufen sich die Kosten für Studierende aus der Schweiz auf mehr als 20 000 Franken pro Jahr. Somit sind die jugendlichen Studentinnen und Studenten aus der Schweiz gegenüber solchen aus EU-Staaten stark benachteiligt.</p><p>Aufgrund dieser Feststellungen wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen auf Bundesebene könnten getroffen werden, damit interessierte Studierende aus der Schweiz zu denselben Bedingungen wie Angehörige von EU-Mitgliedstaaten in Grossbritannien und Irland studieren können?</p><p>2. Welche Kosten würden durch diese Massnahmen anfallen?</p>
  • Einfacherer Zugang zu britischen und irischen Universitäten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute ist jede Universität bzw. Fakultät frei, punktuell mit ausländischen Universitäten Erasmus-Verträge abzuschliessen.</p><p>Im Rahmen dieser Abkommen bezahlen die Studierenden während ihres Auslandaufenthaltes weiterhin die Semestergebühren in der Höhe von rund 700 Franken an ihrer Heimuniversität in der Schweiz.</p><p>Wer nun aber einen Studienaufenthalt an einer Universität in einem angelsächsischen Land plant, mit welchem die Heimuniversität kein Erasmus-Abkommen vereinbart hat, muss mit massiv höheren Kosten rechnen. Studierende aus der Schweiz sind somit gegenüber jenen aus der EU stark benachteiligt.</p><p>Da die englische Sprache zunehmend an Bedeutung gewinnt und die Bildungs-Mobilität durch EU-Bildungsprogramme wie Erasmus und Sokrates einfacher geworden ist, streben zahlreiche Studierende aus der Schweiz einen Studienaufenthalt in einem angelsächsischen Land an. Sowohl das Beherrschen einer Fremdsprache als auch die in einem Auslandaufenthalt erworbene Lebenserfahrung sind auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrte Qualifikationen.</p><p>Deshalb interessiert mich die Meinung des Bundesrates, inwiefern die schweizerischen Studierenden einen einfacheren Zugang zu den Universitäten in Grossbritannien und Irland erhalten könnten und wie viel diese Investition kosten würde.</p>
    • <p>Die Schweiz nimmt zurzeit indirekt, d. h. ohne bilaterales Abkommen mit der EU, an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU teil. Diese indirekte Teilnahme wird auch für das EU-Studierendenaustauschprogramm Erasmus angewendet. Die Schweizer Hochschulen schliessen dazu mit ihren Partnerinstitutionen in der EU bilaterale Austauschabkommen ab. Sie verfügen dank dem Interesse an einem Studienaufenthalt in der Schweiz und wegen guten persönlichen Kontakten trotz der indirekten Teilnahme über zahlreiche dieser Abkommen. Wie von der Interpellantin festgehalten, bieten diese Abkommen den Erasmus-Austauschstudierenden aus der Schweiz einen Studienplatz für ein bis zwei Semester an der Partneruniversität in der EU. Die Studierenden bleiben während des Auslandaufenthalts an der Heimuniversität eingeschrieben und bezahlen die entsprechenden Studiengebühren.</p><p>Wenn Studierende aus der Schweiz einen Studienaufenthalt in der EU ausserhalb der Erasmus-Austauschabkommen absolvieren, gelten für sie die Bedingungen für Drittstaaten-Angehörige. An verschiedenen europäischen Universitäten hat dies sehr hohe Studiengebühren zur Folge. Gerade im Falle von Grossbritannien und Irland tangiert dies viele Schweizer Studierende negativ, weil ihr Interesse an einem Studienaufenthalt im englischen Sprachgebiet gross ist, die Studiengebühren aber schwer zu finanzieren sind.</p><p>Ein Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung mit den irischen und britischen Staatsangehörigen im Bereich der Studiengebühren besteht lediglich bei Staatsangehörigen aus den EU-Staaten, welche zu Studienzwecken in einem der beiden Länder weilen. Dieser Rechtsanspruch beruht auf dem gemeinschaftlichen Diskriminierungsverbot nach Artikel 12 des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft.</p><p>Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU (FZA) enthält zwar ein Kapitel über die Nichterwerbstätigen, zu denen auch die Studierenden zählen. Allerdings wurden der Zugang zur Ausbildung sowie die Unterhaltsbeihilfen explizit vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen (Art. 24 Abs. 4 Anhang I FZA). Diese Bereiche fallen somit nicht unter das im FZA enthaltene allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. 2 FZA). Entsprechend steht die von irischen und britischen Universitäten praktizierte unterschiedliche Behandlung im Einklang mit dem bestehenden bilateralen Vertragswerk zwischen der Schweiz und der EU.</p><p>Auf der Basis dieser Ausführungen können die Fragen der Interpellantin wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Der Bundesrat wird voraussichtlich 2007 mit der EU über eine offizielle Teilnahme an den Bildungsprogrammen - also auch am Studierendenaustausch Erasmus - verhandeln. Ein Abkommen zu diesen Programmen würde der Schweiz die gleichberechtigte und längerfristig gesicherte Teilnahme bringen. Es ist davon auszugehen, dass diese offizielle Teilnahme eine Steigerung der Erasmus-Austauschaktivitäten bringen wird, was das Problem mit Grossbritannien und Irland etwas entschärfen könnte.</p><p>Die Hochschulzulassung von Schweizer Studierenden in der EU würde dadurch aber nicht verändert, weil diese nicht Bestandteil der Programme ist, sondern aus dem EG-Vertrag abgeleitet wird.</p><p>2. Das Problem der Studiengebühren wäre somit zwischen der Schweiz und Grossbritannien bzw. Irland auf bilateralem Weg zu lösen. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) wurde schon mehrmals mit der Fragestellung konfrontiert. Bisher überwiegt der Eindruck, dass - entsprechend der verhältnismässig geringen Nachfrage nach einem Studium in der Schweiz - vonseiten Grossbritanniens wenig Interesse an einer Regelung besteht. Die CRUS beabsichtigt dennoch, die Frage weiter zu verfolgen und Lösungsmöglichkeiten zu analysieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zurzeit verlangen Grossbritannien und Irland je nach Herkunft der Studierenden sehr unterschiedliche Universitätsgebühren. Dies führt dazu, dass Angehörige von Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz das zwei- bis dreifache desjenigen bezahlen, was Studierende aus der EU aufwenden müssen. Damit belaufen sich die Kosten für Studierende aus der Schweiz auf mehr als 20 000 Franken pro Jahr. Somit sind die jugendlichen Studentinnen und Studenten aus der Schweiz gegenüber solchen aus EU-Staaten stark benachteiligt.</p><p>Aufgrund dieser Feststellungen wird der Bundesrat eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen auf Bundesebene könnten getroffen werden, damit interessierte Studierende aus der Schweiz zu denselben Bedingungen wie Angehörige von EU-Mitgliedstaaten in Grossbritannien und Irland studieren können?</p><p>2. Welche Kosten würden durch diese Massnahmen anfallen?</p>
    • Einfacherer Zugang zu britischen und irischen Universitäten

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